Das BGB gibt keine Formeinhaltung für den Verkauf von PKW.
Zitat:
Rechtlich gesehen hat er damit diesen Passus für ungültig erklärt, was automatisch nach sich zieht dass das Privatrecht des BGB zum tragen kommt.
What?
Was sagt denn das Privatrecht aus?
Soviel ich weiß herrscht hier in der BRD Vertragsfreiheit im Zivilrecht.
Was weißt du, was ich nicht weiß? =)
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Hallo Heckpropeller,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Stress mit Autokäufer."!
Gruß
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Wie blockiert man jemanden am Telefon? Schreibt der Typ bei whatsapp oder was?
hab ich nicht
kann man bei android und iphone im telefon unter telefoneinstellungen einstellen.
das handy leitet dann direkt auf die mailbox um.
Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Hallo,
ich würde erst mal abwarten bis ein schreiben von seinem Anwalt kommt,dann mit dem schreiben zu deinem Anwalt und dann erst wird sich rausstellen was Sache ist.
Ich kann dich gut verstehen, dass du genervt bist.
Gleiche ist mir auch mal passiert.
Ich habe ein Opel Vectra von einem freien aber großen Händler gekauft, habe das Auto nach 4 Jahren mit Heckschaden an eine Privatperson verkauft, dessen Freund Arbeitet bei Opel und hat herausgefunden das das Auto nicht mehr den Original Motor hat sondern einen vom Opel Astra.
Er mich verklagt, ich Post von seinem Anwalt bekommen, ich zu meinem Anwalt usw.
Ich hatte den Vertrag von vor 4 Jahren noch, in dem Original Motor stand. Auf rat meines Anwalt bin ich zum Händler hin und ihm die Sache beschrieben.
Da ich 4 Jahre lang mit dem Auto zufrieden war und es auch nicht um eine hohe Summe ging war ich auch eine juristische Sache nicht aus. Also habe ich dem Händler vorgeschlagen das er sich mit meinem Käufer zusammen setzt und einig wird.
Ende vom lied: Der Händler hat das Auto zu meinem Verkaufspreis zurück genommen und musste dem Käufer alle Unkosten die er hatte erstatten.
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Hey,
Kann dazu noch beitragen, dass ich einem Interessenten damals, bevor er verkauft wurde die Fahrgestellnummer habe zukommen lassen weil er bei BMW checken wollte ob der Wagen was hatte.
Er sagte mir dann am Telefon das der Wagen laut BMW nichts hatte, der Kauf scheiterte nur aufgrund der Entfernung.
Daran kann ich mich noch erinnern.
Mich ärgert einfach, dass ich im Vertrag die Unfallwagenzeile komplett gestrichen und ihm erklärt habe, dass ich nicht weiß was mit dem Wagen vorher war und ich deshalb nichts ankreutzen kann!
Und damals war das alles in Ordnung für ihn....
NIEMALS habe ich oder hätte ich gesagt der Wagen sei Unfallfrei! (wie auch immer sich ein UNFALL definiert)
Ich habe doch somit auch niemanden arglistig getäuscht???
Ich hatte damals den Wagen auch mal zum Spaß mit einem Magneten ringsum kontrolliert, also gespachtelt war da auch defnitiv gar nichts.
Entweder war mal die Stoßstange Schrott oder die hatten komplette Bleche gewechselt wenn er wirklich was hatte aber null Ahnung.
Man hat dem Wagen nichts angesehen, nichtmal Farbunterschiede in der Sonne!
Wenn im BMW Kaufvertrag damals irgendwas von einem Heckschaden gestanden hätte, hätte ich den Wagen nie gekauft.
Haben wir nicht Vertragsfreiheit in Deutschland?
Ich habe die Sachmangelhaftung ausgeschlossen und die Zeile mit dem Unfallwagen gestrichen, er war damit einverstanden, hat es unterschrieben und es ärgert mich einfach, das das anscheinend nicht genug ist und er mir jetzt an den Arsch kann, obwohl ich den Wagen mehr als fair verkauft hatte!
Bearbeitet von: Greis² am 25.08.2013 um 15:43:39
Zitat:
Hey,
Kann dazu noch beitragen, dass ich einem Interessenten damals, bevor er verkauft wurde die Fahrgestellnummer habe zukommen lassen weil er bei BMW checken wollte ob der Wagen was hatte.
Er sagte mir dann am Telefon das der Wagen laut BMW nichts hatte [...]
(Zitat von: Greis²)
Sofern er nicht selber bei BMW arbeitet und mal den Rechner gehen kann, wird er als
normale Person bei BMW mit einer Fahrgestellnummer NICHTS an Infos erhalten, das
unterliegt dem Datenschutz. Er kann lediglich die ganz normale VIN Abfrage machen
und erhält halt die Ausstattungsdaten zum Auto etc.pp. aber auf keinen Fall irgendwelche
Reparaturhistorien oder dergleichen...
BMW Team Oberhavel
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Die waren alle BMW verrückt in seiner Familie erzählte er mir, denke da hatte einer Connections.
Wobei ich schon öfters gehört das einige das vor Kauf abfragen....komisch.
Denke mal er hätte mir am Telefon ehrlich gesagt er konnte nix erreichen, ich soll mal fragen, anstatt zu sagen alles okay mit dem Wagen.
Bearbeitet von: Greis² am 26.08.2013 um 13:36:03
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Nix. ^^
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Ist auch gut so, lass dich nicht verrückt machen.
Auch ich musste mal da durch und die Käuferin probierte mir im Nachhinein noch 2.000 € abzuknöpfen ^^
ich sag nur soviel . auch bei der Versicherung kann man einiges herausfinden ob Auto in einem Unfall verwickelt war inkl schäden und schadenshöhe .
und aus eigener Erfahrung bzw blutender Erfahrung weis ich , ist der Verkäufer nicht verpflichtend bzw auch ein BMW-Händler nicht verpflichtet , angaben über einen Unfall oder Reparaturen des fahrzeuges zu erwähnen .
ausgenommen sind beispielsweise : Auto hat dem Dingsbums gehört und du kaufst es und kommst dann drauf , dass es nicht dem Dingsbums gehört hat . dass nennt man Täuschung und man kann den Kaufvertrag anfechten bzw rückabwickeln . dennoch hat der Verkäufer bzw der Händler das recht(was auch im vertrag drinne steht)( sollte man als privatmann eigentlich auch machen) , dass er pro gefahrenen km eine gewisse pauschale zu bezahlen hat . Beispiel 50 Cent .
dies besagen auch sehr viele baragraphen und sagen eigentlich nichts anderes , dass man hier die schwarzen schafe unterstützt , Autos in den handel zu bringen , die eigentlich manchmal oder sogar meistens zum verwerter gebracht werden müssten .
klar is es zwar ein bisserl scheisse , dass du diesen satz durchgestrichen hast , denn der Käufer wird sagen , hähhhh dat hat er aber nicht dazu gesagt . er hat gesagt ....... bla bla bla .
aus Erfahrung wird man klug . daher das nächste mal auch ev durchstreichen , aber unten hinzufügen , dass man(n) es nicht weis , ob Auto schon mal lackiert oder gröbere Reparaturen oder oder oder hatte . ein parkschaden mit kratzer ist auch ein Unfallwagen ? hier muss das wort : Unfallwagen definiert mal werden . was es auch ist ....... ein parkschaden ist eben kein Unfallwagen . denn da steht beim Händler manchemal drinne : Auto hatte eventuell kratzer oder leichte beulen und die könnten im sinne der Wartung oder Auftraggebers beseitigt oder nachlackiert worden sein . wegen steinschläge oder oder .
denn nur wenn was nachlackiert wurde , heißt das noch lange nicht Unfallwagen oder ? hab meine Motorhaube und frontschürze nachlackiert und is es jetzt ein Unfallwagen ?
ne , ich nenne es : lackierabreiten einer außerordentlichen Wartung im sinne des Herstellers . steht auch in der Wartung bzw Betriebsanleitung in etwa so drinne .....
daher einfach : du hast es aus diesem grunde gestrichen , weil du Unfallwagen nicht definieren konntest , was eben darunter zu verstehen ist . und der Käufer hat unterschrieben und gut is es .
du brauchst dir da keine Gedanken machen . da hast du null zu befürchten .
denn du könntest ja auch sagen und ihm bei gericht im fall der fälle auch eins reinwürgen und aussagen : ich habe ihm darauf aufmerksam gemacht , dass er einen schaden hatte , wusste aber nicht im genauen wie stark der schaden war , aber der Käufer wollte , dass ich das rausstreiche .
vom rest : meine Name is hase und ? achja und weis von nix
und bei géricht lautet es nicht : das recht bekommt zuspruch oder steht an erster stelle . ne .
recht bekommen und recht haben , sind zwei verschieden paar schuhe .
ich hatte recht , aber hab das recht nicht bekommen und hab somit verloren . schaden : 34.000 euro , Prozesskosten 74.000 euro . gesamtkosten bzw gesamtschaden 108.000 euro .
daher passe ich in Zukunft sehr gut auf , was in einem vertrag drinne steht und alle fragen müssen im vertrag stehen und beantwortet werden bzw auf einem eigenem blatt stehen und beatwortet mit stempel und oder Unterschrift sein .
ich sag nur nur soviel : ich habe den BMW bei einem BMW-Händler gekauft , aber hätte ich gewusst ....... nie im leben hätte ich ihn gekauft .
aber im allgemienen muss man dennoch sagen , falls man Probleme hat , is es besser bei einem Autohaus zu kaufen , denn die Chancen sind dennoch größer als bei einem privatverkäufer , eventuelle ansprüche geltend zu machen . aber der richter hat eben das letzte wort .......
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
Im Zweifel für den Angeklagten. ER soll dir beweisen das der Wagen (wenn es wirklich einen Schaden gibt und das nicht vom letzten Käufer nur Abzocke ist) einen Schaden nicht in seiner Zeit bzw. beim letzten hatte ;)
Chillen und den Typen ablaufen.
Zitat:
Im Zweifel für den Angeklagten. ER soll dir beweisen das der Wagen (wenn es wirklich einen Schaden gibt und das nicht vom letzten Käufer nur Abzocke ist) einen Schaden nicht in seiner Zeit bzw. beim letzten hatte ;)
Chillen und den Typen ablaufen.
(Zitat von: angry81)
Dumm nur, dass es in der Geschichte keinen Angeklagten gibt. ;-)
(außer der Käufer kommt auf die komische Idee, Greis wegen Betrug anzuzeigen - und das Ganze geht vor Gericht)
Dieser Grundsatz gilt - ... - zunächst mal nur im öffentlichen Recht bzw. v.a. im Strafrecht. Hintergrund ist, dass im ÖR die Parteien auf unterschiedlichen Hierarchieebenen stehen. Der Staat steht ja über dem Bürger.
Im Zivilrecht stehen sich die Parteien grundsätzlich auf Augenhöhe gegenüber (Ausnahme: v.a. Verbraucherschutz; die EU ist der Ansicht, dass der Unternehmer über dem Verbraucher steht...) - und somit muss jede Partei grundsätzlich das beweisen, was ihr nutzt.
Und in sofern hat der Käufer tatsächlich zu beweisen, dass der Wagen vor Übergabe einen Unfall hatte.
Ich sehs übrigens auch so, dass mit dem Streichen des Absatzes "Unfallfreiheit" selbige gerade nicht zugesichert wurde. Und der Käufer so nicht davon ausgehen kann, dass der Wagen unfallfrei ist.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Er muss ihn doch strafrechtlich erst Belangen ehe er zivilrechtlich gegen ihn Vorgehen kann oder? Wie soll er Geld einklagen wenn alles strafrechtlich korrekt gelaufen sein soll?!
Zitat:
Er muss ihn doch strafrechtlich erst Belangen ehe er zivilrechtlich gegen ihn Vorgehen kann oder? Wie soll er Geld einklagen wenn alles strafrechtlich korrekt gelaufen sein soll?!
(Zitat von: angry81)
Zum einen nö, und zum zweiten nicht zwingend.
Zunächst will ich betonen, dass Strafrecht und Zivilrecht vollständig voneinander zu trennen sind. Auch wenn wir ne Einheit der Rechtsordnung haben und es gewisse Überschneidungen gibt, so stehen beide Rechtsgebiete mit ihren Zielen (in diesem Fall: Rückabwicklungs / Schadenersatzanspruch des Käufers beim Zivilrecht, Strafanspruch des Staates) vollkommen unabhängig von- und nebeneinander.
Dann gibts zu vielen zivilrechtlichen Ansprüchen keine entsprechende Vorschrift im Strafrecht. Vor allem wird dies im Bereich Vorsatz / Fahrlässigkeit deutlich. Das Strafrecht stellt grundsätzlich nur vorsätzliches Begehen unter Strafe, Fahrlässiges nur ausnahmsweise (z.B. Tötungen, Körperverletzungen). Beispiel: die "fahrlässige Sachbeschädigung" - der klassische Verkehrsunfall: Du fährst z.B. mit überhöhter Geschwindigkeit gegen ein geparktes Auto. Hast also sowohl zivil- als auch strafrechtlich fahrlässig gehandelt. Und musst auch nen Schadenersatz leisten (§ 823 I BGB). Allerdings: weil bei der Sachbeschädigung nur vorsätzliches Begehen unter Strafe steht, passiert strafrechtlich nix.
Um auf den vorliegenden Fall zurückzukommen: es könnte ein Betrug im Raum stehen. Allerdings hatte der alte Mann ja wirklich keine Ahnung von dem Unfall. Hat also nicht vorsätzlich gehandelt. Auch beim Betrug ist allerdings nur das vorsätzliche Begehen strafrechtlich relevant. Somit passiert strafrechtlich gesehen sicherlich nix - auch wenn das Rückabwicklungs- und Schadenersatzbegehren (über die Sachmangelhaftung - und ja, ich weiß, die ist ausgeschlossen, allerdings umfasst dieser Ausschluss nicht irgendwelche Garantien oder Zusicherungen im Vertrag) erfolgreich verläuft.
Es kann allerdings tatsächlich (aus Sicht des Antragsstellers) klug sein, zunächst das strafrechtliche Verfahren in Gang zu setzen - und sich nach Abschluss dann aufs Zivilrechtliche zu stützen. Auch weil man dann in der Klage das strafrechtliche Urteil als Beweis nutzen kann. Man muss dann aber schon auf die Verjährungsfristen achten, überlegen, ob der Antragsgegner dann noch genug Kohle hat usw. Und teilweise zeigen sich auch die Anspruchsgegner einsichtig und kooperativ, wenn man aufs Strafrechtliche verzichtet. Ist ne Abwägungs-Geschichte.
Bearbeitet von: mb100 am 15.12.2013 um 00:35:03
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Hinweis:
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Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
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Zitat:
Und teilweise zeigen sich auch die Anspruchsgegner einsichtig und kooperativ, wenn man aufs Strafrechtliche verzichtet.
Und teilweise hat man dann, wenn man das Ganze etwas ungeschickt formuliert (nämlich dann wenn man mit der Strafanzeige "droht") um seinen zivilrechtlichen Ansprüchen Nachdruck zu verleihen, selber ne Strafanzeige am Hals.
Da nennt man dann Erpressung und die wäre auch in jedem Fall vorsätzlich.
Ruhrpottgrüße vom goer1848
Zitat:
(Zitat von: M6_Hippo)
CODE FEHLER >>
Dann müsste man ja JEDES Auto IMMER als Unfallwagen verkaufen weil ich ja nie wissen kann was vorher war ...
Zitat:
Streng genommen ist es auch so. Aus diesem Grund bekommst du auch immer ein Übergabeprotokoll von einem Händler wenn du ein Auto kaufst.
Das ist meist von 2 Leuten oder sogar dem Dekra / Tüv Prüfer unterschrieben.
Ist zwar kack, aber so sichert sich jeder Händler ab, dass ihm nicht genau das passiert was dem Kollegen oben passiert.
Vor einigen Jahren gab es eine Welle von Urteilen indenen den Händlern bestätigt wurde, aufgrund des Fachwissens, des 4-Augen Prinzips und der schriftlichen Dokumentation ist diese Absicherung ausreichend.
Aber wie weiter oben schon erwähnt wurde, erstmal abwarten, der "jammerer" muss es erstmal beweisen dass der Unfall von dir stammt.
(Zitat von: M6_Hippo)
Ne ne... In einem adac kaufvertrag steht zb. "in der zeit, wo das kfz in seinem besitz war" keinen unfallschaden hatte. Damit ist man RAUS. Ich habe leider schon zweimal damit zu kämpfen gehabt. Einmal ging es vor gericht und ich habe gewonnen. Wenn man selber über unfallschäden bescheid weiß, MUSS man diese angeben! Weiß man es nicht und man hat auch in der zeit in dem das auto in eigenem besitz war keinen unfall gehabt, schreibt man genau das in den vertrag bzw. kreuzt es an. Mach dir keinen kopf desswegen. Erst muss sein anwalt wirklich klage einreichen. Du musst nur schriftlichen einspruch erheben. Erst wenn wirklich klage eingereicht wurde, musst auch du selber zu deinem anwalt (kannst natürlich auch früher zu ihm gehen, wenns dich berihigt).
Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern!
Hört man es nur, ist es übersteuern :)
Zitat:
Zitat:
Und teilweise zeigen sich auch die Anspruchsgegner einsichtig und kooperativ, wenn man aufs Strafrechtliche verzichtet.
Und teilweise hat man dann, wenn man das Ganze etwas ungeschickt formuliert (nämlich dann wenn man mit der Strafanzeige "droht") um seinen zivilrechtlichen Ansprüchen Nachdruck zu verleihen, selber ne Strafanzeige am Hals.
Da nennt man dann Erpressung und die wäre auch in jedem Fall vorsätzlich.
(Zitat von: goer1848)
Zunächst... ist m.E. eher der Ausdruck "Nötigung" passend. Die Erpressung erfordert einen Vermögensnachteil beim Erpressten, und ein strafrechtliches Verfahren mündet nicht automatisch in einen solchen. Auch kriegt man als Anspruchssteller durch ein strafrechtliches Verfahren nicht automatisch seine Kohle zurück. Und ob das Geltendmachen eines bestehenden Anspruchs einen Vermögensnachteil nach sich zieht... ich sag "nö". V.a. nicht in diesem Fall; es gibt ja eine passende Gegenleistung.
Man kann drüber streiten, ob eine Nötigung mit einem erlaubten Mittel auch tatsächlich strafbar ist. Bzw. wird auch darüber kräftig gestritten. Ich schließ mich denen an, die sagen: "Man darf in solchen Fällen eine Strafanzeige in Aussicht stellen."
Machen btw auch viele Anwälte so, dass sie - wenn die Gegenseite auch auf die x-te Mahnung des Mandanten nicht zahlt - ankündigen, Anzeige wegen Betrugs zu erstatten.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zu bikelive :
Dein Satz, ich teilzitiere dich : "...müsste man ja JEDES Auto IMMER als Unfallwagen verkaufen..."
war schon vor längerer Zeit Gedankengang von vielen Diskussionen. Aber nicht hier.
Bei Händlern, Verkäufern usw. Alle, die beruflch damit zu tun haben. Ist ein alter Hut.
Und deine Ansicht (Zitat): "... Erst muss sein anwalt wirklich klage einreichen.
Du musst nur schriftlichen einspruch erheben. Erst wenn wirklich klage
eingereicht wurde, musst auch du selber zu deinem anwalt ..."
kann ich so nicht unterstützen. Selbst wenn es in diesem Falle in Ordnung
ist, ist mein persönlicher Rat (dem natürlich niemand folgen muss), von
Anfang an einen Anwalt einzuschalten.
Es ist zum einen für den Kläger oder Beklagten (je nachdem), zum anderen
für den Anwalt nicht so toll, wenn selbiger ausbaden muss, was der Mandant
falsch gemacht hat. Z.B. an der falschen Stelle den Mund aufgemacht, an
richtiger etwas ver- bzw. geschwiegen falsche Anträge einreichen, richtige
Anträge nicht einreichen, Fristen versäumen usw.....