Zitat:
Danke für die Info! Ich bin kein Anwalt :)
(Zitat von: aeneon)
Ich weiß. Fast wollt ich schreiben: "Frag mal Deine Frau" ;-))) und SCNR
Zitat:
Das ist kein kleiner Mangel. Dieser Mangel ist lebensgefährlich und hätte von BMW im Vorfeld im Rahmen einer Rückrufaktion behoben werden müssen. Und zwar bei allen betoffenen Fahrzeugen.
(Zitat von: aeneon)
Für einen Rückruf gibts, soweit ich weiß, zwei Möglichkeiten:
a) es ist ein freiwilliger, vom Hersteller selbst initiierter Rückruf
b) es ist ein von einer Behörde (in dem Fall vom Kraftfahrtbundesamt) angeordneter Rückruf
Soweit ich weiß, wurde der Sachverhalt auch damals vom KBA geprüft und wohl nicht als derart gefährlich eingestuft, dass es eines Rückrufs bedarf. Anders wars afair bei der Geschichte mit der ersten Generation des Audi TT: hier wurde der Rückruf angeordnet und Audi musste nachbessern.
Beim E46 hat sich BMW mit dem KBA darauf geeinigt, dass - aufgrund der fehlenden Gefährlichkeit - kein Rückruf angeordnet wird und statt dessen die bekannte Kulanzregelung (also die Zehn-Jahres-Geschichte) vollzogen wird. Kann mich auch an einen Bericht erinnern, in dem dargestellt wurde, dass das Fahren mit der gerissenen Hinterachsaufhängung zwar nicht angenehm und durchaus auch nicht unproblematisch, aber im Normalbereich ungefährlich ist.
In dem Zusammenhang würde es mich persönlich sehr interessieren, ob es aufgrund der Hinterachsaufhängung überhaupt zu einem Unfall gekommen ist - und wenn ja, wie diese ausgingen. Aber ich kann die Bedenken durchaus nachvollziehen. Nicht nur, weil ich selbst so ein Fahrzeug fahre, sondern auch, weil im ersten CLK meiner Mutter im Werk eine verrostete Schraube in der Radaufhängung vorne eingebaut wurde, diese durchgebrochen ist - und der Wagen daraufhin nach einer Kurve plötzlich vorne links etwas tiefer lag...
Zitat:
Wäre ich der TE und hätte Rechtschutz, würde ich es darauf ankommen lassen, weil es ein lebensgefährlicher Produktionsfehler ist.
(Zitat von: aeneon)
Dazu müsste man in meinen Augen unter anderem folgendes nachweisen:
1. die tatsächliche Lebensgefahr, die durch den Fehler vorliegt (anhand von Beweisen, also von soundso vielen Unfällen mit soundso vielen Todesopfern und soundso vielen Verletzten)
2. die konkrete Gefährdung im Einzelfall
3. die verfehlte Einschätzung des KBA, als das Problem damals auftrat
4. ein Verschulden des Herstellers (also zumindest Fahrlässigkeit)
5. die Angemessenheit für eine Regulierung über die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen hinaus (und die verjähren nach zwei Jahren nach Gefahrenübergang)
In Summe dürfte der Nachweis der Nicht-Existenz Gottes deutlich einfacher sein. Und vorliegend wird auch die Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Verfahrenskosten mangels Erfolgsaussichten usw. ablehnen. Und auch ich (Du weißt ja, was ich bin...) würde vorliegend von rechtlichen Schritten gegen BMW abraten - selbst wenn ich mir dadurch nen schönen Namen machen und nen interessanten Fall bearbeiten könnte.
Frag jetzt doch mal Deine Frau, wie sie die Sache sieht. Weil: zwei Juristen, drei Meinungen... ;-)