Angeblich über rot , rechtsfrage
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Mitglied seit: 15.01.2013
Deutschland
2 Beiträge
Hallo ,
Gestern nacht wurde ich in der stadt von der polizei angehalten mit dem Vorwurf über rot gefahren zu sein , was ich nicht nachvollziehen kann , angeblich haben sich zwei fussgänger beschwert , ich habe das ganze abgestritten , anschließend haben die personalien von mir und denn insassen genommen und von mir eine aussage gewollt in der ich gesagt habe das zu dem Zeitpunkt zwei selbe Fahrzeuge in der stadt rumfuhren , und ich nicht über rot fuhr , was er sich dann alles aufschrieb , angeblich soll die fussgängerin mein kennzeichen erkannt haben , was kommt auf mich zu ?
Aussage gegen aussage oder nicht ?
Mitglied: seit 2005
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Hallo BMW335Performance,
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Gruß
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Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
Deutschland
6738 Beiträge
Hi
wieviele Leute wart ihr im Auto? Haben deine Mitfahrer auch schon eine Aussage gemacht?
MfG
Jochen
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Einem Kollegen von mir ist so etwas ähnliches passiert..
Wir waren zu 4. im Auto, inkl. mir als Beifahrer.
Über 3 grüne Ampeln, plöotzlich Polizei.. Angehalten aber nichts von einer Ampel erwähnt sondern nur "allgemeine Verkehrskontrolle" (Wochenende, Nachts, 4 Junge Personen, war klar..)
Und dann 3-4 Wochen später bekam er Post, rote Ampel an dem Abend. Ging vor Gericht, Anwalt, Aussage blabla.. waren dann 2 Gerichtstermine und danach hat er dann zum GLück gewonnen, weil wir eben zu 4. waren und die Polizisten nur zu 2. (was aber trotzdem nix heißt!)
Also nehm dir nen Anwalt, klär alles ab, lass Aussage machen.. Das zieht sich dann alles noch etwas und dann mit etwas Glück kommste aus der Sache wieder raus.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 15.01.2013
Deutschland
2 Beiträge
Wir waren insgesamt zu viert und am ende haben die bullen meine Insassen gefragt ob die gesehen hätten ob ich über rot wäre und alle haben es verneint
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
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6738 Beiträge
Also 2 die angeblich gesehen haben das du über rot bist gegen dich und 3 Mitfahrer. Würde mir da keinen Kopf machen.
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Da es keine aussage der beamten selber ist, brauchst du dir keinen kopf machen. Alleine eine beschwerde zweier passanten reicht ohne beweis (foto) nicht aus! Das würde dan wilkürliche beschuldigung durch passanten sein (weil ihr zu viert wart). Geh zu deinem anwant und der braucht auch nicht wirklich viel um dich da raus zu holen.
Würden solche aussagen zu einem urteil gesprochen, würden aber tausende passanten, die streit mit mr. x haben einfach sagen, das der über rot ist.
Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern!
Hört man es nur, ist es übersteuern :)
Mitglied seit: 22.08.2002
Zentral im Freistaat
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1711 Beiträge
Es gibt bisher noch nichtmal ein Verfahren. Was sollen also bitte zum jetzigen Zeitpunkt die Tipps einer anwaltlichen Beratung? Soetwas kostet in der Regel Geld. Am Ende bekommt er nichtmal nen Verfahren angehangen, hat aber erstmal nen Anwalt (kostenpflichtig) beschäftigt.
@TE:
Ruhig Blut bewahren und abwarten, ob überhaupt was kommt. Wenn etwas kommen sollte, kannst du den Thread dann fortführen und schreiben: "Ich habe heute ein Schreiben der Bußgeldstelle bekommen und werde beschuldigt Zitat:"Ihnen wird vorgeworfen ..."".
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 15.01.2013
Deutschland
2 Beiträge
Ok danke für die erleichternde und hilfreiche antworten
Post wirst du wohl auf jeden Fall von der Bußgeldstelle bekommen, da die Beamten den Datenträger sicherlich weiterleiten, sonst beschweren sich am ende noch die Passanten, da nicht gemacht waird. Allerdings sind dann nur die Fußgänger als Zeugen gelistet, weshalb ich dann einfach den Verstoß nicht zuegeben würde und schreiben würde, dass du und deine Insassen nicht über Rot gefahren seid... Dann stellt die Bußgeldstelle das eigenständig ein, da die selbst wissen, dass vor Gericht das wohl keinen Bestand hätte.
Erwarten würde dich (rein hypothetisch: unter einer Sek rot: 90 Euro und 3 Punkte, über eine Sek: 200 Euro und 4 Punkte, sowie einen Monat Lappen weg)
Hier mein ganzer Stolz:
+/- The Contrast +/-
Hallo,
am besten gleich zum Anwalt geben, noch besser wenn man Rechtschutzversicherung hat.
Es wird zur keiner Strafe kommen, ob du über Rot gefahren bist oder nicht.
Es wird dir was vorgeworfen, also muss ein Beweis ran. Die Aussagen der Passanten reichen da nicht, da diese keine "Ordnungshüter" sind :P
Zudem ist überhaupt keine Messung erfolgt, wer soll also festlegen ob du mehr oder weniger als 1 Sekunde nach Rot drüber gefahren bist ? Das ist ein großer unterschied, weil man nach 1 Sekunde seinen Führerschein verliert.
Ich glaub die Leute haben heutzutage echt langeweile, wenn ich irgendwo da stehe und ein Fzg fährt "knapp" über Rot mit anständiger Geschwindigkeit und ich denke mal, dass Abends bzw Nachts sowieso wenig Verkehr ist, wäre mir das sowas von scheiß egal.
Im großen und ganzen, mach dir keinen Kopf, streite es ab, die Polizei hat nur seinen Job gemacht, es kann ja auch damit zusammenhängen, dass laut Zeugenaussage dein Fahrverhalten auffiel und die eine Allgemeine Verkehrskontrolle gemacht haben, hättest ja auch angetrunken sein können oder unter Drogen, und das die es aufgeschrieben haben is einfach "routine"
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Bewertet fair meine Fotostory, ich bewerte zurück !
+++++++++++++++++++++++
Wer sagt denn das die Aussagen eines "Passanten" bzw. eines "normalen Zeugen" kein Gewicht vor Gericht hat?
Ohne jetzt auf den geschilderten Einzelfall einzugehen spielen da sicherlich die Gesamtumstände und auch die Einstellung des Richters (im Falle eine Verfahrens) eine gewaltige Rolle
Zitat:
Wer sagt denn das die Aussagen eines "Passanten" bzw. eines "normalen Zeugen" kein Gewicht vor Gericht hat?
Ohne jetzt auf den geschilderten Einzelfall einzugehen spielen da sicherlich die Gesamtumstände und auch die Einstellung des Richters (im Falle eine Verfahrens) eine gewaltige Rolle
(Zitat von: E36-Freak)
und erst recht wenn es bereits eine Verkehrsakte des TE´s geben sollte, die legt die Gegenpartei in solchen Fällen dann auch gerne auf den Tisch,
wenn zwei Passante sich beschweren wird schon was dran gewesen sein ......
nach einer Verhaftung hört man auch immer : ich bin unschuldig ^^
Die Polizei macht das, was sie tun muss, sie schreibt dich an und du kannst unten kreuzchen machen das du es nicht zugibst, sachbearbeiter wird sich das anschauen und wird von sich aus die angelegenheit einstellen ;)
mach dir mal kein kopf wegen so kleinigkeiten, gibt schlimmeres
bin mit 120 innerorts von polizeizivilfahrzeug umhergefahren, anwalt, rechtsschutz und alles war schön :))
In deutschland brauchst du halt Beweise, sonst = AUSSAGE GEGEN AUSSAGE :)
Was soll dir also passieren ? Wer achtet eher auf die Ampel, du als Fahrzeugführer oder irgendwelche spasten die auf der straße nichts zu tun haben und dich verpfeifen ?
gruß :)
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Bewertet fair meine Fotostory, ich bewerte zurück !
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Zitat:
Wer sagt denn das die Aussagen eines "Passanten" bzw. eines "normalen Zeugen" kein Gewicht vor Gericht hat?
Ohne jetzt auf den geschilderten Einzelfall einzugehen spielen da sicherlich die Gesamtumstände und auch die Einstellung des Richters (im Falle eine Verfahrens) eine gewaltige Rolle
(Zitat von: E36-Freak)
Mir ging es genau nur um diesen fall. Sonst hast du da natürlich recht.
Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern!
Hört man es nur, ist es übersteuern :)
Mitglied seit: 05.05.2007
Niedersachsen
Deutschland
184 Beiträge
Zitat:
am besten gleich zum Anwalt geben, noch besser wenn man Rechtschutzversicherung hat.
(Zitat von: denyyyo)
Und was soll der Anwalt dann machen?
Eine evtl. vorhandene Rechtsschutzversicherung wird der Threadersteller an dieser Stelle noch gar
nicht nutzen können. Dazu muss etwas gegen ihn vorliegen!!
Also erstmal abwarten ob etwas kommt und nicht schon vorher schwere Geschütze auffahren!
Zitat:
Zitat:
am besten gleich zum Anwalt geben, noch besser wenn man Rechtschutzversicherung hat.
(Zitat von: denyyyo)
Und was soll der Anwalt dann machen?
Eine evtl. vorhandene Rechtsschutzversicherung wird der Threadersteller an dieser Stelle noch gar
nicht nutzen können. Dazu muss etwas gegen ihn vorliegen!!
Also erstmal abwarten ob etwas kommt und nicht schon vorher schwere Geschütze auffahren!
(Zitat von: Bierkönig)
Natürlich, er muss erst post bekommen, die darf er nicht ausfüllen, anwalt geben, der fordert aktenansicht und der wird dich da 99,9% raushauen :))
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Bewertet fair meine Fotostory, ich bewerte zurück !
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
am besten gleich zum Anwalt geben, noch besser wenn man Rechtschutzversicherung hat.
(Zitat von: denyyyo)
Und was soll der Anwalt dann machen?
Eine evtl. vorhandene Rechtsschutzversicherung wird der Threadersteller an dieser Stelle noch gar
nicht nutzen können. Dazu muss etwas gegen ihn vorliegen!!
Also erstmal abwarten ob etwas kommt und nicht schon vorher schwere Geschütze auffahren!
(Zitat von: Bierkönig)
Natürlich, er muss erst post bekommen, die darf er nicht ausfüllen, anwalt geben, der fordert aktenansicht und der wird dich da 99,9% raushauen :))
(Zitat von: denyyyo)
Klar den den Bußgeldbescheid mit einem Widerspruch ausfüllen.
Nur dann muss die Bußgeldstelle nochmal selbst eine Prüfung durchführen in der sie bewertet, ob es sich für sie lohnt wegen dem Vorfall vor Gericht zu gehen, denn tut es das nicht, würden die auf den Kosten sitzen bleiben. Das überlegen die sich ganz genau.
Und so muss man gar nicht erst zu einem Anwalt rennen.
Hier mein ganzer Stolz:
+/- The Contrast +/-
Den "Anhörungsbogen" muss man sehr wohl ausfüllen.
Nur "zur Tat" muss man nichts schreiben.
Im Bogen steht auch was Dir vorgeworfen wird.
Falls dann ein Bussgeldbescheid kommt , kann man zum Anwalt gehen.
-->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer !
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 15.01.2013
Deutschland
2 Beiträge
Hallo
Habe heute denn erwarten Brief bekommen in einem gelben Umschlag mir wird folgendes vorgeworfen sie missachteten das rotlicht der lichtzeichenanlage und gefährdeten dadurch andere fussgänger
340 €
4 Punkte
1 monat Fahrverbot
Es lag kein anhörungsbogen bei
Mfg
Du wirst auch keinen Anhörungsbogen mehr bekommen, denn das, was du jetzt erhalten hast, ist der Bußgeldbescheid. Gegen diesen Bescheid kannst du jetzt Einspruch erheben.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 15.01.2013
Deutschland
2 Beiträge
Und wie erhebe ich jetzt Einspruch , durch denn anwalt ?