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Beitrag von: BMW335Performance Date: 02.02.2013 Thema: Angeblich über rot , rechtsfrage ---------------------------------------------------------- Hallo , Gestern nacht wurde ich in der stadt von der polizei angehalten mit dem Vorwurf über rot gefahren zu sein , was ich nicht nachvollziehen kann , angeblich haben sich zwei fussgänger beschwert , ich habe das ganze abgestritten , anschließend haben die personalien von mir und denn insassen genommen und von mir eine aussage gewollt in der ich gesagt habe das zu dem Zeitpunkt zwei selbe Fahrzeuge in der stadt rumfuhren , und ich nicht über rot fuhr , was er sich dann alles aufschrieb , angeblich soll die fussgängerin mein kennzeichen erkannt haben , was kommt auf mich zu ? Aussage gegen aussage oder nicht ? |
Autor: jochen78 Datum: 02.02.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi wieviele Leute wart ihr im Auto? Haben deine Mitfahrer auch schon eine Aussage gemacht? MfG Jochen Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen... |
Autor: Matze669 Datum: 02.02.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Einem Kollegen von mir ist so etwas ähnliches passiert.. Wir waren zu 4. im Auto, inkl. mir als Beifahrer. Über 3 grüne Ampeln, plöotzlich Polizei.. Angehalten aber nichts von einer Ampel erwähnt sondern nur "allgemeine Verkehrskontrolle" (Wochenende, Nachts, 4 Junge Personen, war klar..) Und dann 3-4 Wochen später bekam er Post, rote Ampel an dem Abend. Ging vor Gericht, Anwalt, Aussage blabla.. waren dann 2 Gerichtstermine und danach hat er dann zum GLück gewonnen, weil wir eben zu 4. waren und die Polizisten nur zu 2. (was aber trotzdem nix heißt!) Also nehm dir nen Anwalt, klär alles ab, lass Aussage machen.. Das zieht sich dann alles noch etwas und dann mit etwas Glück kommste aus der Sache wieder raus. |
Autor: BMW335Performance Datum: 02.02.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wir waren insgesamt zu viert und am ende haben die bullen meine Insassen gefragt ob die gesehen hätten ob ich über rot wäre und alle haben es verneint |
Autor: jochen78 Datum: 02.02.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also 2 die angeblich gesehen haben das du über rot bist gegen dich und 3 Mitfahrer. Würde mir da keinen Kopf machen. Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen... |
Autor: Bikelive Datum: 02.02.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da es keine aussage der beamten selber ist, brauchst du dir keinen kopf machen. Alleine eine beschwerde zweier passanten reicht ohne beweis (foto) nicht aus! Das würde dan wilkürliche beschuldigung durch passanten sein (weil ihr zu viert wart). Geh zu deinem anwant und der braucht auch nicht wirklich viel um dich da raus zu holen. Würden solche aussagen zu einem urteil gesprochen, würden aber tausende passanten, die streit mit mr. x haben einfach sagen, das der über rot ist. Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern! Hört man es nur, ist es übersteuern :) |
Autor: Papa76 Datum: 02.02.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es gibt bisher noch nichtmal ein Verfahren. Was sollen also bitte zum jetzigen Zeitpunkt die Tipps einer anwaltlichen Beratung? Soetwas kostet in der Regel Geld. Am Ende bekommt er nichtmal nen Verfahren angehangen, hat aber erstmal nen Anwalt (kostenpflichtig) beschäftigt. @TE: Ruhig Blut bewahren und abwarten, ob überhaupt was kommt. Wenn etwas kommen sollte, kannst du den Thread dann fortführen und schreiben: "Ich habe heute ein Schreiben der Bußgeldstelle bekommen und werde beschuldigt Zitat:"Ihnen wird vorgeworfen ..."". In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet. |
Autor: BMW335Performance Datum: 02.02.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ok danke für die erleichternde und hilfreiche antworten |
Autor: Rennerman88 Datum: 02.02.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Post wirst du wohl auf jeden Fall von der Bußgeldstelle bekommen, da die Beamten den Datenträger sicherlich weiterleiten, sonst beschweren sich am ende noch die Passanten, da nicht gemacht waird. Allerdings sind dann nur die Fußgänger als Zeugen gelistet, weshalb ich dann einfach den Verstoß nicht zuegeben würde und schreiben würde, dass du und deine Insassen nicht über Rot gefahren seid... Dann stellt die Bußgeldstelle das eigenständig ein, da die selbst wissen, dass vor Gericht das wohl keinen Bestand hätte. Erwarten würde dich (rein hypothetisch: unter einer Sek rot: 90 Euro und 3 Punkte, über eine Sek: 200 Euro und 4 Punkte, sowie einen Monat Lappen weg) Hier mein ganzer Stolz: +/- The Contrast +/- |
Autor: denyyyo Datum: 02.02.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, am besten gleich zum Anwalt geben, noch besser wenn man Rechtschutzversicherung hat. Es wird zur keiner Strafe kommen, ob du über Rot gefahren bist oder nicht. Es wird dir was vorgeworfen, also muss ein Beweis ran. Die Aussagen der Passanten reichen da nicht, da diese keine "Ordnungshüter" sind :P Zudem ist überhaupt keine Messung erfolgt, wer soll also festlegen ob du mehr oder weniger als 1 Sekunde nach Rot drüber gefahren bist ? Das ist ein großer unterschied, weil man nach 1 Sekunde seinen Führerschein verliert. Ich glaub die Leute haben heutzutage echt langeweile, wenn ich irgendwo da stehe und ein Fzg fährt "knapp" über Rot mit anständiger Geschwindigkeit und ich denke mal, dass Abends bzw Nachts sowieso wenig Verkehr ist, wäre mir das sowas von scheiß egal. Im großen und ganzen, mach dir keinen Kopf, streite es ab, die Polizei hat nur seinen Job gemacht, es kann ja auch damit zusammenhängen, dass laut Zeugenaussage dein Fahrverhalten auffiel und die eine Allgemeine Verkehrskontrolle gemacht haben, hättest ja auch angetrunken sein können oder unter Drogen, und das die es aufgeschrieben haben is einfach "routine" +++++++++++++++++++++++ Bewertet fair meine Fotostory, ich bewerte zurück ! +++++++++++++++++++++++ |
Autor: E36-Freak Datum: 03.02.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wer sagt denn das die Aussagen eines "Passanten" bzw. eines "normalen Zeugen" kein Gewicht vor Gericht hat? Ohne jetzt auf den geschilderten Einzelfall einzugehen spielen da sicherlich die Gesamtumstände und auch die Einstellung des Richters (im Falle eine Verfahrens) eine gewaltige Rolle |
Autor: marco107 Datum: 03.02.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: und erst recht wenn es bereits eine Verkehrsakte des TE´s geben sollte, die legt die Gegenpartei in solchen Fällen dann auch gerne auf den Tisch, wenn zwei Passante sich beschweren wird schon was dran gewesen sein ...... nach einer Verhaftung hört man auch immer : ich bin unschuldig ^^ |
Autor: denyyyo Datum: 03.02.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Polizei macht das, was sie tun muss, sie schreibt dich an und du kannst unten kreuzchen machen das du es nicht zugibst, sachbearbeiter wird sich das anschauen und wird von sich aus die angelegenheit einstellen ;) mach dir mal kein kopf wegen so kleinigkeiten, gibt schlimmeres bin mit 120 innerorts von polizeizivilfahrzeug umhergefahren, anwalt, rechtsschutz und alles war schön :)) In deutschland brauchst du halt Beweise, sonst = AUSSAGE GEGEN AUSSAGE :) Was soll dir also passieren ? Wer achtet eher auf die Ampel, du als Fahrzeugführer oder irgendwelche spasten die auf der straße nichts zu tun haben und dich verpfeifen ? gruß :) +++++++++++++++++++++++ Bewertet fair meine Fotostory, ich bewerte zurück ! +++++++++++++++++++++++ |
Autor: Bikelive Datum: 03.02.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Mir ging es genau nur um diesen fall. Sonst hast du da natürlich recht. Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern! Hört man es nur, ist es übersteuern :) |
Autor: Bierkönig Datum: 03.02.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Und was soll der Anwalt dann machen? Eine evtl. vorhandene Rechtsschutzversicherung wird der Threadersteller an dieser Stelle noch gar nicht nutzen können. Dazu muss etwas gegen ihn vorliegen!! Also erstmal abwarten ob etwas kommt und nicht schon vorher schwere Geschütze auffahren! |
Autor: denyyyo Datum: 05.02.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Natürlich, er muss erst post bekommen, die darf er nicht ausfüllen, anwalt geben, der fordert aktenansicht und der wird dich da 99,9% raushauen :)) +++++++++++++++++++++++ Bewertet fair meine Fotostory, ich bewerte zurück ! +++++++++++++++++++++++ |
Autor: Rennerman88 Datum: 05.02.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat:Zitat: Klar den den Bußgeldbescheid mit einem Widerspruch ausfüllen. Nur dann muss die Bußgeldstelle nochmal selbst eine Prüfung durchführen in der sie bewertet, ob es sich für sie lohnt wegen dem Vorfall vor Gericht zu gehen, denn tut es das nicht, würden die auf den Kosten sitzen bleiben. Das überlegen die sich ganz genau. Und so muss man gar nicht erst zu einem Anwalt rennen. Hier mein ganzer Stolz: +/- The Contrast +/- |
Autor: joecrashE36 Datum: 12.02.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Den "Anhörungsbogen" muss man sehr wohl ausfüllen. Nur "zur Tat" muss man nichts schreiben. Im Bogen steht auch was Dir vorgeworfen wird. Falls dann ein Bussgeldbescheid kommt , kann man zum Anwalt gehen. -->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer ! |
Autor: BMW335Performance Datum: 08.03.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo Habe heute denn erwarten Brief bekommen in einem gelben Umschlag mir wird folgendes vorgeworfen sie missachteten das rotlicht der lichtzeichenanlage und gefährdeten dadurch andere fussgänger 340 € 4 Punkte 1 monat Fahrverbot Es lag kein anhörungsbogen bei Mfg |
Autor: Old Men Datum: 08.03.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du wirst auch keinen Anhörungsbogen mehr bekommen, denn das, was du jetzt erhalten hast, ist der Bußgeldbescheid. Gegen diesen Bescheid kannst du jetzt Einspruch erheben. |
Autor: BMW335Performance Datum: 08.03.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Und wie erhebe ich jetzt Einspruch , durch denn anwalt ? |
Autor: Old Men Datum: 08.03.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn du einen Anwalt hast, dann lass es vom Anwalt regeln. Hast du keinen Anwalt, kannst du auch selber Einspruch einlegen. Würde aber trotzdem einen Anwalt aufsuchen. |
Autor: knax Datum: 08.03.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja, definitiv zum Anwalt. Der ist da eher firm in der Materie. |
Autor: vital4ik Datum: 09.03.2013 Antwort: ---------------------------------------------------------- Find deine Situation gerade echt hart. Ich wurde mal geschnitten,abgebremst und dann noch MittelFinger aus dem Fenster. Eine Anzeige hat nichts gebracht. Waren auch zu zweit im Auto... Aber na ja... Suche orig. Sportsitze, bitte melden wenn Ihr oder jemand verkauft. |
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