Soll über Rot gefahren sein, Polizist hat mich Ang
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Hallo jungs ich soll vor 3 wochen eine rote ampel überfahren habe, mich hat keiner angehalten oder so.
Habe heute eine Anhörung im Bußgeldvrrfahren bekommen. auf dem brief steht Rotlichphase dauerte länger als 1 sekunde an. Als Beweismittel steht ein Zeuge als Polizist drin der ist aus einer anderen stadt. Ich erinnere mich nicht an so einen vorfall.
Was soll ich machen muss ich den brief auf der Rückseite ausfüllen??
Danke an alle.
Leben und Leben lassen
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Hallo BMW 320d Facelift,
schau mal hier
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Gruß
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Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
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94 Beiträge
Angaben zum HALTER musst du machen. Aber du musst dich nicht selber belasten, d.h. du musst nicht angeben wenn du selber gefahren bist.
Da du ja nicht angehalten wurdest wird die Bußgeldstelle dann mal den Fahrer ausfindig machen müssen. Gibts nen Foto?
Das der Polizist aus einer anderen Stadt ist, ist egal.
Ich denke, mit der Verweigerung der "Angaben zur Sache" wirds schwer dir den Verstoss nachzuweisen.
Gruss aus dem Ruhrpott
Ruhrpottgrüße vom goer1848
Mitglied seit: 10.05.2009
Karben CiTy
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429 Beiträge
Bist du an diesem besagtem Tag und Zeit überhaupt mit dem Auto an Ort und Stelle gewesen? Oder warst du an dem Tag überhaupt mit dem Auto unterwegs.
Weil du zweifeslt ja doch sehr daran an dieser ominösen Anschuldigung.
Bei mir ist im Februar auch en Brief von der Versicherung ins Haus geflogen, worin stand, das ich als Unfallverursacher schnellsten Kontakt mit ihr aufnehmen soll. Ich hätte wohl einen Unfall mit einer Saarländerin gehabt und sollte dazu Stellung nehmen.
-Problem war nur daß, das mein BMW in der Garage stand und ich arbeiten war zur besagten Zeit....
Und zur Arbeit bin ich mit unserem Betriebswagen gefahren....
Muss mal nachhaken ob da einer Versicherungsbetrug begehen wollte.
Aber so schnell kann man verkehrt beschuldigt werden.
Mfg Maddin
Das Benzin ist so teuer geworden - Ich stelle jetzt nachts den Motor ab!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 10.12.2006
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177 Beiträge
Zitat:
Angaben zum HALTER musst du machen. Aber du musst dich nicht selber belasten, d.h. du musst nicht angeben wenn du selber gefahren bist.
Da du ja nicht angehalten wurdest wird die Bußgeldstelle dann mal den Fahrer ausfindig machen müssen. Gibts nen Foto?
Das der Polizist aus einer anderen Stadt ist, ist egal.
Ich denke, mit der Verweigerung der "Angaben zur Sache" wirds schwer dir den Verstoss nachzuweisen.
Gruss aus dem Ruhrpott
(Zitat von: goer1848)
Fotos gibts keine. Im brief steht wenn meine daten falsch sind soll ich die richtigen eintragen.
Soll ich keine angeben zur sache machen also aussage verweigern und den brief zurück schicken oder brief gar nicht beachten ??
Bearbeitet von: BMW 320d Facelift am 07.04.2012 um 18:42:34
Leben und Leben lassen
Also ich merk mir wenn ich ganz locker über ne rote Ampel baller.
Wenn du dich nicht mehr erinnerst gehe ich davon aus, dass es dein normaler Fahrstil ist ?
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177 Beiträge
Warum soll ich ganz locker mal über eine rote ampel fahren?? Bist du lebensmüde??
Was hast fu den vor 3 wochen um 18 uhr gemacht???
Leben und Leben lassen
Mitglied seit: 05.04.2005
Plauen/Neuensalz
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815 Beiträge
Zitat:
Also ich merk mir wenn ich ganz locker über ne rote Ampel baller.
Wenn du dich nicht mehr erinnerst gehe ich davon aus, dass es dein normaler Fahrstil ist ?
Es soll Leute geben, die sich an so was nicht erinnern können, weil sie es nicht gemacht haben... *kopfschüttel*
@320d...
Den Anhörungsbogen musst du auf alle Fälle zurück schicken, aber ankreuzen dass du keine Angaben machst/machen kannst. Auf keinen Fall irgendwelche Angaben zu irgend etwas machen. Auch nicht wann du wo unterwegs warst!
Ganz am Ende muust du event. darauf zurück greifen, dass dein Auto in der Garage stand und du wo ganz anders warst, um hier nicht unschuldig dran zu kommen...
Dem Polizist wird hier einfach mehr geglaubt als dir und da kommst du nur weg, wenn der komplette Sachverhalt in Frage steht, d.h. wenn du nicht mal am "Tatort" warst. Gibst du zu, dass du dort warst und verneinst lediglich bei rot über die Ampel zu sein, hast du schon verloren, da dann die Indizien(du warst zur entspr. Zeit am richtigen Ort) ausreichen um dir den Rest, auf Grundlage der Aussage des Polizisten, rein zu würgen.
Also das Ganze nicht zu sehr auf die leichte Schulter nehmen!
Gruß Mirko
Rotlichtverstöße sind im Straßenverkehr doch schon fast Normalität. Wenn ich frühs an die Arbeit fahre und bei rot an an der Ampel stehe, dann ist es doch sehr verwunderlich, dass wenn die Ampel auf grün schaltet noch 2 bis 3 andere Verkehrsteilnehmer aus einer kreuzenden Straße "drüber huschen". Die sind defintiv bei rot gefahren, weil man der Meinung ist, dass es ewig dauert, bis die Ampel umschaltet. Irrtum. Wenn man diese anhält dann wird nat. alles abgeschritten......seit wann steht man denn Fehler ein???? Und erst recht, wenn es Geld kosten tut????? Das war nur ein Beispiel. Brauchst also nicht antworten, dass du nicht frühs sondern erst Mittag zur Arbeit fährst...
Ich weiß nicht, ob du den Verstoß begangen hast oder nicht aber warum sollte dich jemand umsonst anzeigen? Da hängt immerhin Schreibarbeit dran und was davon haben tut der Anzeigenerstatter auch nicht. Denk mal drüber nach....vielleicht fällt es dir wieder ein.
Peinlich wirds nat. denn du alles abstreitest, der Vorwurf dennoch aufrechterhalten wird und das Ganze letztendlich vor Gericht landet. Es soll ja auch schon vorgekommen sein, dass sich die Anzeigenerstatter die Leute merken und wiedererkennen. Und wenn es ein Polizist ist, kann er ohne Weiteres eine Beschreibung deiner Person in der Akte vermerken. Und wenn er dich vor Gericht wiedererkennt, dann "frisst" du das Ding, ob es dir passt oder nicht. Das ist dann der Zeitpunkt, wo du A- deinen Fahrstil überdenken solltest oder B- das Rechtssystem verfluchst weil du den Verstoß nicht begangen hast....aber vll. kannst du dich auch nur nicht mehr dran erinnern.
Bearbeitet von: MTnippon am 07.04.2012 um 19:24:54
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Hast doch geschrieben dass es sein kann, du dich aber nicht mehr erinnern könntest.
Bei mir kann es nicht sein, da ist der Unterschied.
Der Edit button ist schon was feines.
zu den aussagen von polizisten kann ich mitlerweile nur noch lachen. ich hatte 3 mal mit der polizei zu tun, und 3 mal kamen die mit sachen durch, die so nie passiert sind.
1. hab ich mit 14 eine dranbekommen wegen hausfriedensbruch in einem kindergarten, weil ich an einem sonntag nen ball geholt habe, der drüben hinterm zaun lag
die haben behauptet, ich hätte mit freunden rumgeböllert in dem kindergarten, weswegen eine anwohnerin die polizei rief
2. war ich zur weihnachtszeit abends mit 2 freunden unterwegs und uns kam eine streife entgegen. die haben meinen freund beschuldigt mit schneebällen in ein offenes fenster geworfen zu haben. er sagte "die beschreibung der mädchen (die dort wohnten) passt auf dich". dazu muss ich sagen, er ist 2m groß und breit wie ein schrank. das witzige war, wir kamen direkt aus der anderen richtung. der beamte hat sich einfach den markantesten von uns 3 ausgesucht und irgendeine "täterbeschreibung" erfunden. wir waren also gerade auf dem weg dort hin wo es passiert sein sollte. der polizist wollte meinen kumpel schon mitnehmen. wir hatten glück, dass man unsere fußspuren noch sehen konnte sonst hätte er auch eine dranbekommen
und 3. war das beste überhaupt. kollege und ich waren mit motorrad unterwegs. ich hinten drauf. fuhren mit ca 80. auf einer landstraße wo 70 erlaubt war. plötzlich kam links aus einem feldweg ein polizeibulli herausgeschossen, ohne blaulicht wohlgemerkt, und hat uns die vorfahrt genommen! mein kollege musste eine vollbremsung einleiten und weil das mopped kein abs hatte, blockierte das vorderrad und wir flogen schön ab. hatten noch schweine glück, dass kaum was passiert ist, außer paar schürfwunden.
aussage der polizei: wir wären mit geschätzten 150kmh angerast gekommen und die wollten uns nur hinterherfahren!
also ich geb mitlerweile wirklich ein sch**ß auf polizeiaussagen, und wenn mich einer anhält und mich falsch beschuldigt, wie es hier so manchmal zu lesen ist, dann wüsste ich nicht ob ich mich noch beherrschen könnte
nur schlechte erfahrungen mit unserem "freund und helfer" gemacht
also ich wünsche dir, dass du ungestraft aus der sache herauskommst, wenn du wirklich nichts gemacht haben solltest. alles andere würde mich am rechtssystem zweifeln lassen
"Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht."
Eugène Ionesco
Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
Deutschland
94 Beiträge
Also nochmal:
Du musst in dem Anhörungsbogen zum Bußgeldverfahren lediglich deine Angaben als Fahrzeughalter machen.
Angaben zur Sache musst du nicht machen da du dich nicht selber belasten brauchst (gilt übrigens auch für Verwandschaft ersten Grades).
Ich kann mir jetzt beim besten Willen nicht vorstellen, wie die Bussgeldstelle dir nachweisen will, das DU zu dem Zeitpunkt gefahren bist. Zeugenaussage des Polizisten ist ja schön und gut, aber spätestens vor Gericht wird das eng, auch hier zählen eher Beweise wie Fotos etc.
Aber zurückschicken musst du den schon. Und dann mal abwarten was passiert. Evtl. "droht" dir die Bussgeldstelle ein Fahrtenbuch an aber die Durchführung eines solchen Verfahrens ist eher selten. Es sei denn, du bist so ein Experte der schon 15 Punkte in Flens gesammelt hat. Glaub ich aber nicht, dann würdest du hier nicht son Fragen stellen ;-)
Gruß aus dem Ruhrpott
Ruhrpottgrüße vom goer1848
Zitat:
Ich kann mir jetzt beim besten Willen nicht vorstellen, wie die Bussgeldstelle dir nachweisen will, das DU zu dem Zeitpunkt gefahren bist. Zeugenaussage des Polizisten ist ja schön und gut, aber spätestens vor Gericht wird das eng, auch hier zählen eher Beweise wie Fotos etc.
(Zitat von: goer1848)
Die Bußgeldstelle wird den Zeugen bzw. den Anzeigeerstatter anhören. Wir der bei seiner Aussage bleiben wird sie ein Bußgeldbescheid erlassen bzw. die Geschichte an das zuständige Amtsgericht, sollte der Betroffene dagegen Widerspruch einlegen, abgeben.
Dann kommt es auf unterschiedliche Faktoren an:
- wer verhandelt, also welcher Richter
- was hat er (der Betroffene) für nen Rechtsanwalt, also ein Fachanwalt der normalerweise Zivilsachen verhandelt, ist sicherlich nicht unbedingt ratsam
- was sagt der Zeuge vor Gericht bzw. wie glaubwürdig sind seine Angaben
als Sachbeweis reicht schon die Aussage des Polizisten, kommt halt drauf an wie fundiert er seine Aussage vor Gericht abgibt, wie gut konnte er den Fahrer erkennen, wie waren Witterung und Sichtverhältnisse pp.
Wenn es schlecht für den Betroffenen läuft, zahlt er dann alles, sollte das Ding bei Gericht den Bach runter gehen
Wenn es gut läuft, wird es eingestellt bzw. die "1" Sekunde wird fallengelassen
Edit: Wahrscheinlich wird es so gewesen sein, das, solltest Du gefahren sein, Du an ihm vorbeigefahren bist, als er an der Ampel stand...wie soll er da gesehen haben wer hinter dem Steuer gesessen hat? Wahrscheinlich wird er noch sagen können "männlich" oder "weiblich". Sog. "Halteranzeigen" bei solchen Delikten sind meistens völlig sinnfrei, da eine Fahrerbeschreibung imho niemals möglich ist.
Also wie gesagt Bogen mit den Halterdaten ausfüllen und Abfahrt...würde erstmal abwarten wie die Bußgeldstelle entscheidet
Bearbeitet von: E36-Freak am 09.04.2012 um 09:22:51
Zitat:
Also nochmal:
Du musst in dem Anhörungsbogen zum Bußgeldverfahren lediglich deine Angaben als Fahrzeughalter machen.
Angaben zur Sache musst du nicht machen da du dich nicht selber belasten brauchst (gilt übrigens auch für Verwandschaft ersten Grades).
Ich kann mir jetzt beim besten Willen nicht vorstellen, wie die Bussgeldstelle dir nachweisen will, das DU zu dem Zeitpunkt gefahren bist. Zeugenaussage des Polizisten ist ja schön und gut, aber spätestens vor Gericht wird das eng, auch hier zählen eher Beweise wie Fotos etc.
Aber zurückschicken musst du den schon. Und dann mal abwarten was passiert. Evtl. "droht" dir die Bussgeldstelle ein Fahrtenbuch an aber die Durchführung eines solchen Verfahrens ist eher selten. Es sei denn, du bist so ein Experte der schon 15 Punkte in Flens gesammelt hat. Glaub ich aber nicht, dann würdest du hier nicht son Fragen stellen ;-)
Gruß aus dem Ruhrpott
(Zitat von: goer1848)
Seit wann muss man einen Anhörungsbogen ausfüllen und zurückschicken?
Der kommt doch mir "normaler" Post.. hätte also theoretisch auch niemals im Briefkasten liegen können.
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
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Mitglied seit: 10.12.2006
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177 Beiträge
Ich wurde letztes jahr auf der AB geblitzt zone 100 mit 120. Mein schwager fuhr vor mir er mit 125 k
H. Beide haben dann einen brief bekommen. Ich habe denn sachbearbeiter angerufen weil man auf dem bild nix erkennen konnte. Wer das ist. Dann hat er mir bessere bilder geschickt. Habe knapp 100 euro und 1punkt bekommen. Mein schwager hat nix gemacht brief. Er sollte soger 3 punkte bekommen. Hat bis heute nix bekommen.
Ich werde auch nix mache. Als ob ich den brief nie bekommen habe.
Leben und Leben lassen
Zitat:
Ich werde auch nix mache. Als ob ich den brief nie bekommen habe.
(Zitat von: BMW 320d Facelift)
Dann würd ich mich an Deiner Stelle hier mal ganz schnell anonymisieren. Also z.B. die Bilder mit Nummernschild aus der FS raus, Wohnort und Postleitzahl ausm Profil raus, dort Nummernschilder raus, ...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Also,ganz ehrlich!! Ich würde mich damit gar nicht quälen. Hast du keine rechtschutz? Wenn nein,dann weißt du ja was du am Dienstag als aller erstes machen kannst. Ich finde Rechtsschutz ist das wichtigste wenn man ein auto hat. Sogar noch vor der Kfz Versicherung selbst. Denn wenn du ohne Versicherung fährst kann dich der Anwalt noch versuchen raus zu hauen :)Nein,ich selbst bin mal über rot gefahren. War aber ein versehen,da der bremsweg zu lang wäre. War auch etwa 1 sek. drüber.Mein Anwalt hat mich da raus gehauen.Wenn ich diesen Fall meinen Anwalt geben würde, würde er bestimmt nur lachen und sagen kein Problem. Also, ab zum Anwalt damit, wenn es dich so sehr bedrückt.
Ich denke damit sollte sich jeder Anwalt Auseinandersetzen können der verkehrsrecht mach.
Mfg
Ersteller dieses Themas
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177 Beiträge
Ja ich hab rechtsschutz. Werde morgen mal einen anwalt fragen.
Leben und Leben lassen
Bis zum Bußgeldbescheid würd' ich gar nix machen... Auch net zum Anwalt.
Evtl. verläuft das ja auch so im Sande.. die Chance wenn es kein Bild gibt ist dazu recht hoch.
Ist so ne Erstberatung beim Anwalt kostenlos? Dann kann man's natürlich machen.
Aber ich würde, bevor nicht klar ist ob überhaupt ein Bußgeldbescheid kommt, weder nen Cent für nen Anwalt zahlen, noch die Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Verliert man ja auch Prämien oder sowas, oder?
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
Zitat:
Ist so ne Erstberatung beim Anwalt kostenlos? Dann kann man's natürlich machen.
(Zitat von: adorable*m82)
Gibt ein paar, die (so) ne Erstberatung kostenlos machen. Is aber nicht die Regel - und eigentlich auch nicht im Sinne des Erfinders.
Aber wenns ne RS ohne SB gibt: warum sollte man dann nicht jetzt schon mal vorfühlen? Die meisten Anwälte reagieren nicht gerade erfreut, wenn sie das vom Mandanten in den Brunnen geschubste Kind wieder rauszerren dürfen...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
...ich selbst bin mal über rot gefahren. War aber ein versehen,da der bremsweg zu lang wäre. War auch etwa 1 sek. drüber...
(Zitat von: red_sky)
Auch wenn´s OT ist: hattest Du geschlafen oder warst Du viel zu schnell?
Gruß, Fabi
Zitat:
Zitat:
Ist so ne Erstberatung beim Anwalt kostenlos? Dann kann man's natürlich machen.
(Zitat von: adorable*m82)
Gibt ein paar, die (so) ne Erstberatung kostenlos machen. Is aber nicht die Regel - und eigentlich auch nicht im Sinne des Erfinders.
Aber wenns ne RS ohne SB gibt: warum sollte man dann nicht jetzt schon mal vorfühlen? Die meisten Anwälte reagieren nicht gerade erfreut, wenn sie das vom Mandanten in den Brunnen geschubste Kind wieder rauszerren dürfen...
(Zitat von: mb100)
Ja gut... hab' auch eine ohne SB, wenn ich aber x Jahre diese nicht in Anspruch nehme sinken die Beiträge und ich hab einen Betrag x frei oder so ohne dass die Beiträge wieder steigen... muss nochmal nachschauen im Vertrag. Das würde ich nicht "riskieren" wenn noch nicht sicher ist ob überhaupt was passiert.
Und bei nem Bußgeldbescheid steht das Kind vielleicht gerade mal am Rand vom Brunnen.
Davor (also bei einem Anhörungsbogen/Zeugenbefragungsbogen) ist es noch ein gutes Stück von selbigen entfernt.
...all those nasty women gonna rip you dime for dime