Dieser Beitrag wurde vom Moderator Jogi am 21/11/2004 um 23:29:49 in dieses Forum verschoben.Also nachdem ich nun frisch vom Gericht komm, kann ich euch endlich mal was zu der legalen Tiefe eines Autos sagen!
Laut einem Rundschreiben des TÜV Bayern können Fahrzeuge mit festen Spoilerteilen bei einer Bodenfreiheit unter 70 mm nicht mehr postiv begutachtet werden.
Wenn trotzdem eine Eintragung efolgt, bestätigt der Tüv-Prüfer damit, dass die Verkehrssicherheit trotzdem gegeben ist, somit ist das ganze dann trotzdem legal!!!
Die Polizei beruft sich aber bei Kontrollen auf dieses Merkblatt und setzt dann vorraus, dass die Eintragung nicht sachgemäß durchgeführt wurde. Das heißt im Klartext, die Eintragung ist nicht akzeptabel und wird außer Kraft gesetzt, bis ihr das Gericht mit eurem Anwalt vom Gegenteil überzeigt!!!
Soweit sind wir in Deutschland, die Polizei hat mehr Wissen und Fachkenntnis als ein diplomierter TÜV-Sachverständiger!!! lol
Fals ihr noch fragen habt, wendet euch an mich, bin jetzt ein Profi auf dem Gebiet! Hatte genug Stress hinter mir und mit erfolg gewonnen!!! *g*
Dacht mir, das solltet ihr wissen, sofern einmal die Suche benützt wird!! lol
BMW Gruß aus Franken!
Neue Bilder in der FotostorySyndikat-Franken
Bearbeitet von - Jogi am 21/11/2004 23:29:49