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Beitrag von: Chrima16 Date: 21.11.2004 Thema: Tieferlegung - Mindesthöhe in Bayern / Vorgaben ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Jogi am 21/11/2004 um 23:29:49 in dieses Forum verschoben. Also nachdem ich nun frisch vom Gericht komm, kann ich euch endlich mal was zu der legalen Tiefe eines Autos sagen! Laut einem Rundschreiben des TÜV Bayern können Fahrzeuge mit festen Spoilerteilen bei einer Bodenfreiheit unter 70 mm nicht mehr postiv begutachtet werden. Wenn trotzdem eine Eintragung efolgt, bestätigt der Tüv-Prüfer damit, dass die Verkehrssicherheit trotzdem gegeben ist, somit ist das ganze dann trotzdem legal!!! Die Polizei beruft sich aber bei Kontrollen auf dieses Merkblatt und setzt dann vorraus, dass die Eintragung nicht sachgemäß durchgeführt wurde. Das heißt im Klartext, die Eintragung ist nicht akzeptabel und wird außer Kraft gesetzt, bis ihr das Gericht mit eurem Anwalt vom Gegenteil überzeigt!!! Soweit sind wir in Deutschland, die Polizei hat mehr Wissen und Fachkenntnis als ein diplomierter TÜV-Sachverständiger!!! lol Fals ihr noch fragen habt, wendet euch an mich, bin jetzt ein Profi auf dem Gebiet! Hatte genug Stress hinter mir und mit erfolg gewonnen!!! *g* Dacht mir, das solltet ihr wissen, sofern einmal die Suche benützt wird!! lol BMW Gruß aus Franken! Neue Bilder in der Fotostory Syndikat-Franken Bearbeitet von - Jogi am 21/11/2004 23:29:49 |
Autor: Chrima16 Datum: 21.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kleine Anmerkung noch!!! Die Lichtaustrittskante und die Mindsthöhe des Kennzeichen sind aber einzuhalten, denn das sind keine Richtlinien wie diese 70 mm sondern gestzlich geregelte Maße!!! Wer da drunter ist, hat keine Chance!!! BMW Gruß aus Franken! Neue Bilder in der Fotostory Syndikat-Franken |
Autor: ellbc Datum: 21.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die sollten sich mal raffen und deutschlandweit einheitliche Gesetzt rausbringen, ohne Spielraum für die Prüfer. Weil wenn einer mal den Spielraum ausnutzt, kommt ein anderer und bemängelt es. Und ist dabei auch noch im Recht... Egentlich heisst es ja vom Prinzip her: Fahrzeuge müssen so beschaffen sein, dass sie auf öffentlichen Strassen ohne Gefährdung oder Behinderung anderer einsetzbar sind. Die 70 mm sind dabei ein Richtwert. Unterschreitet man ihn, so kann ein Fahrzeug sehr wohl noch fahrbahr sein, liegt halt im Auge des Betrachters. Mein Cabrio |
Autor: Chrima16 Datum: 21.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja genau so ist das!!! Ist alles Ermessensache! Meiner hatte halt leider nur 3 cm und der Prüfer hat gesagt auich vor gericht, alles was bei ihnen auf die bühne kommt, ist verkehrssicher und ich bin da grad so draufgekommen, ohne schleifen!!!Solang du nichts verliesrt von der Front und nen Fußgänger oder Motorradfahrer dadurch zu schadenkommt, ist es eh egal, aber wenn das ist, nützt deine eintragung nichts, du bist dann auf jedenfall der Depp! Hab mit meinem Anwalt alle Szenarien durchgesprochen!! BMW Gruß aus Franken! Neue Bilder in der Fotostory Syndikat-Franken |
Autor: Jogi Datum: 21.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- poste doch mal bitte jmd die anderen mindestmaße, also minimalabstand der scheinwerfer vom boden und der nummernschilder - wie da die Gesetzgebung genau ist.. dann haben wir hier mal alles zusammen.. Zählen die Aussagen oben eigentlich nur für Bayern? Oder ganz Deutschland? Das ganze gehört nebenbei nicht wirklcih ins Geplaudere.. _________________________________________________ BMW-Syndikat Aufkleber/Shirts? [fehlerhaft_angegebener_Link:]shop.html[/fehlerhaft_angegebener_Link]Shop! mein Lebensmotto: "Nichtskönnen stets durch extremes Auftreten kompensieren!" ;o] Bearbeitet von - Jogi am 21/11/2004 23:25:31 |
Autor: Chrima16 Datum: 21.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Lichtaustrittskante: Es ist nicht der Scheinwerferabstand sondern die Lichtaustrittskante, ganz wichtig, da müsst ihr wert legen! Da gwinnt man beim e36 schon gut 7 mm! Also 1 cm!!! Die muss in ganz deutschland 50 cm betragen Kennzeichenhöhe: Da bin ich mir nicht ganz sicher glaub unterkante 18 cm, muss ejmand andres beantworten!!! Mindesthöhe!! Diese Höhe zählt nur für Bayern, da nur hier dieses Merkblatt veröffentlicht wurde! Jedes Bundesland kann dies selber festlegen! Dumm, aber ist so!!! D. h. wiederrum, wenn ich als Bayer mein Auto in NRW durch den Tüv fahr, mit ner Tiefe die bei uns net genehmigt ist, darf ich in Bayern trotzdem nicht so herumfahren! Komisch, ist aber so!!! Weil er hier angemeldet ist muss er 70 mm haben! Ganz einfach! So siehts der Freistaat!! *g* Aber der TÜV-Bayern wiederrum, kann diese RICHTLINIE außer Kraft setzen, wenn er bescheinigt, dass die Verkehrssicherheit trotzdem gegeben ist. Wir leben in der Totalen Bürokratie!!! Ist das nicht egal ob ein auto nun 1 cm zu tief ist oder nicht? Ich mein, woanders werden unschuldige Leute einfach so erschossen, das interessiert auch niemanden! Aber wegen 1 cm wird nen Aufstand gebaut!! Wo führt das nur hin! BMW Gruß aus Franken! Neue Bilder in der Fotostory Syndikat-Franken Bearbeitet von - Chrima16 am 22/11/2004 00:00:00 |
Autor: Mc Murfhy Datum: 22.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei uns muß man 7 cm bei dauerelastischen Formteilen und 8 cm an festen Bauteilen. Diese Richtlinie steht auch in den meisten neuen Gutachten. Gilt eigentlich Bundesweit, siehe HP vom KBA. -------------------------------------------------- Lebe glücklich lebe froh wie das Bärchen Haribo, das in seiner Tüte saß und die anderen Bärchen aß Jetzt auch Photostory hat |
Autor: ellbc Datum: 22.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zum Thema Kennzeichen: das muss (vorne zumindest) 20 cm Abstand zum Boden haben. Hinten weiss ich net, dürfte aber gleich sein. Mein Cabrio |
Autor: AirWoLFF Datum: 16.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- nochmal als anmerkung zu dem thema: kennzeichen vorn unterkante 200mm kennzeichen hinten unterkannte 300mm lichtaustrittskante 500mm (gilt nur für autos ab bj 1/88) die merkblätter bezüglich der tieferlegung beinhalten einen netten satzbau der heisst: SOLLTE haben, nicht MUSS! dies liegt immer im ermessen des jeweiligen prüfers... die polizei darf dies eigentlich bei kontrollen nicht bewerten, sondern dir wenn dann nur einen mängelbericht ausstellen, dies muss ein amtlich anerkannter sachverständiger nachprüfen! wenn der sagt es ist ok, dann ist das rechtlich auch ok... offiziell gibt es keinen gesetzesentwurf, der vorschriebt wie tief ein auto sein darf... so o-ton einen tüvprüfers aus berlin! man muss nur die festgesetzen maße (zb scheinwerfer, kennzeichen) einhalten, dann geht das.... mfg Andreas ____________________________ BLACK is beauty, beauty is BLACK... |
Autor: V!ru$ Datum: 16.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- die genauen maße stehen auch bei KW (Fahrwerke) auf der HP. http://www.kw-gmbh.de/de/50_Download/10_Anleitungen_und_Gutachten/index.php ____________________________ www.BMW-Fanatics.de Race Wars Bilder |
Autor: schizzo_fren Datum: 19.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- ![]() das mit der kennzeichenhöhe war mir ja bekannt, aber lichtaustrittskante??? ![]() ____________________________ freude am fahren - nicht am putzen! e34 525i touring - e30 335i cabrio |
Autor: Dying Datum: 20.09.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hoffe die Grafik ist verständlich: ![]() |
Autor: Träumer Datum: 26.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Grüßt euch...mir wurde mal zum Tüv gesagt das das Kennzeichen nur 10 cm vom Boden entfernt sein muss ____________________________ Ich und Du Müllers Kuh... |
Autor: Greis Datum: 27.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- HUH?, Es gib doch Leute die haben Ihr Kenzeichen oben an der Schürze und welche haben es z.B. am Gitter oder ähnliches. Was hatn das mit der Tieferlegung zu tun? ____________________________ R.I.P Eddie Guerrero We never forget you! - Latino-Heat. |
Autor: MStyle Datum: 31.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- @Greis Jogi wollte das hier drin haben damit die wichtigen Sachen(die meistens der Rennleitung nicht gefallen) hier kompl. drinstehen und nicht in versch. Themen. So ist jetzt alles beisammen. ____________________________ Fährt sich wie ein Düsenjäger! Nur 10.000Meter tiefergelegt. |
Autor: scholle-bmw-lecrew Datum: 02.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Mahlzeit, Kennzeichen vorn: 20cm bis Boden Kennzeichen Hinten: 30cm bis Boden Mittelschaller: 6-8cm bis Boden (Da tiefster Punkt) Scheinwerfer Lichtaustrittskante: 50cm bis Boden ( Aber nicht bei älteren Fzg. wie z.b. den E30) Warum Kennzeichen nicht noch Tiefer setzen, keine Ahnung. Anscheint müssten dann auch unsere geliebten Blitzer Tiefergelegt werden.... lol... Gruß ____________________________ Wir sind die Guten-TIEFER-BREITER-LAUTER |
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