Mindesthöhe bei Tieferlegung?
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Mitglied seit: 02.08.2007
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92 Beiträge
Hey!
Hab nochmal ein Problem, unzwar hab ich mein Auto tiefer gelegt, und wollte mir ne Spoilerlippe dran basteln.
Habe eben gemessen und es sind von der Stoßstange bis zum 12,5 cm. Jetzt hab ich was gehört das man eine mindesthöhe von ca 11cm haben muss.
Ist das richtig oder nicht, weil dann könnte ich ja keine Spoilerlippe dran machen!
danke für eure Hilfe
mfg Lukas
Mitglied: seit 2005
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Hallo BMW_Lukas,
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Gruß
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Das gilt in Östereich, aber nicht in Deutschland. Hier gibt es keine gesetzliche Mindesthöhe.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
Mitglied seit: 29.01.2006
Rheda-Wiedenbrück
Deutschland
780 Beiträge
Bei uns wird an der ScheinwerferLichtaustrittsKante gemessen und das muss wenigsten 50cm betragen. Und du solltest eine Bodenfreiheit von mindestens 8cm haben. Gilt aber nur feste Teile. Ne Spoilerlippe kannst du ruhig montieren. Ist kein feststehendes Teil wie Querlenker, Ölwanne usw.
Das sind meines Wissens nach die wichtigsten Merkmale wo man drauf achten sollte.
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ja, die lichtaustrittskante ist am wichtigsten...
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Richtig! und die nummernschild höhe sollte eingehalten werden oder wie war das??? Aber nur wenn man es jetzt wo anders anbringt Links oder rechts!! Aber is ja kein OPEL
man muss nicht nur Fuchs sein, man muss sich auch im Wald auskennen !
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Mitglied seit: 02.08.2007
Zweibrücken
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92 Beiträge
und was genau ist das für eine Kante?
kann ich mir das dann so vorstellen das es die kante ist wo das licht anfängt zu leuchten oder wie?
Mitglied seit: 25.11.2006
Neunkirchen
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16 Beiträge
etwa was dich ganz schön in bedrängniss bringen kann.
der E36 liegt mit orginalFW knapp über 50cm.
der E36 ist was das Thema angeht ungeeignet
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Mitglied seit: 02.08.2007
Zweibrücken
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92 Beiträge
könntest du mir das vielleicht genauer erklären?
also hängt das eigentlich nur mit der tieferlegung zusammen oder wie, ich bin etwas verwirrt?!?!?
Hallo, also bei mir sinds vom Boden bis unterkante Scheinwerfer noch genau 44cm. der TÜV-Heinie motzt jedes mal rum wenn ich komme, aber machen kann er dagegen nix. P.S.: die Tiefe ist Eingetragen ;-)
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Mitglied seit: 02.08.2007
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92 Beiträge
also soll ich einfach meine lippe dran basteln, da kann mir niemand was wollen und ich bekomme das problemlos eingetragen?
genau. dran bauen und spaß haben...
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Zitat:
P.S.: die Tiefe ist Eingetragen ;-)
(Zitat von: Bernd318i)
Die Eintragung nützt dir aber überhaupt nichts, weil der TÜVer der das eingetragen hat auch keine Gesetze ausser Kraft setzen kann/darf!
Da ham die Leute mit DE Linsen wieder vorteile das bringt nochmal gute 3-4cm Lichtaustrittskantenhöhe ;)
Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,
Mitglied der
Syndikat Region Franken
Zitat:
Zitat:
P.S.: die Tiefe ist Eingetragen ;-)
(Zitat von: Bernd318i)
Die Eintragung nützt dir aber überhaupt nichts, weil der TÜVer der das eingetragen hat auch keine Gesetze ausser Kraft setzen kann/darf!
(Zitat von: ti_comp)
So isses wie ti-comp sagt. Und außerdem, Kennzeichenmindesthöhe 20cm vorn, 30cm hinten. Lichtaustritskante minsestens 50cm. Aber hat mit deiner Lippe ja recht wenig zu tun. Davon ab, Lichtaustrittkante ist NICHT unterkannte Scheinwerfer, sondern muß mit Geräten überprüft werden.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
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Mitglied seit: 02.08.2007
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Deutschland
92 Beiträge
Ok, dankescön Leute