Anzeige Polizei Xenon Licht HID (geschlossen)
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Mitglied seit: 24.08.2007
Oeding
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Tachen,
folgendes:
Mein Bruder wurde heute von der Polizei angehalten... Sie haben sich seine
Xenon Scheinwerfer angeschaut. Als er damals bei dem Tüv war, sagte dieser, dass eine Scheibenwischanlage eingebaut werden muss, dann ist es ok...(mit dem
Xenon) Gesagt getan, mit dem Gedanken, alles wäre gut.
Für die Polizei ist das nicht in Ordnung und er hat eine Anzeige bekommen und musste 90 Euro latzen. Er ist noch in der Probezeit. Muss er diesbezüglich zur Nachprüfung ?! Was nun?
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Hallo Marcello25,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Anzeige Polizei Xenon Licht HID"!
Gruß
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Zitat:
Gesagt getan, mit dem Gedanken, alles wäre gut.
(Zitat von: Marcello25)
Welcher Gedanke? Der TÜV Prüfer meinte wahrscheinlich: Nachrüsten und eintragen lassen. Das Ding muss ja auch abgenommen werden. Wenn Dein Kumpel das einfach dranbaut ist es noch lange nicht eingetragen und das hat die Polizei wahrscheinlich auch bemängelt. Nicht die Anlage selber.
Bearbeitet von: Stefan177 am 23.04.2011 um 21:41:52
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
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Oeding
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Zitat:
Ist es eingetragen oder nicht?
(Zitat von: Stefan177)
In der Vergangenheit
mein Bruder hat erst kein Tüv bekommen, weil er keine Scheiebnwischanlage eingebaut hatte. dieses wurde auch bemängelt. Grund: Irgendwelche Kabel porös und halt die Scheibenwischanlage. Beides wurde behoben und er hat Tüv bekommen. Er ist dann davon ausgegangen, dass alles in Ordnung ist. Hat das so auch den Polizisten gesagt. Ich denke, dass es nicht im Schein steht.
Abe hat das Ding natürlich nicht, bzw gehe nicht davon aus...
Klar bekommt er keinen Tüv wenn er Xenon ohne Waschanlage hat. Rüstet er diese nach bekommt er zwar Tüv, aber deshalb ist es nicht eingetragen und somit erloschene Betriebserlaubnis.
Sollte 3 punkte nach sich ziehen, in der Probezeit dazu n Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.
http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=14270&Topic_Cat=3
Die Frage ist ob man sich nicht eventuell aus der Nummer winden kann. Wenn jemand mit technischem Unverständnis einen Wagen zum TüV vorführt und dieser bestätigt die StVO Tauglichkeit des Wagens (wenn auch erst beim zweiten Mal) dann hat ein Sachverständiger sein OK gegeben.
Wenn nicht der es weiß wer dann?
Kollege ausm Forum hatte nen E39 Touring vom Händler mit frischem TüV gekauft. Die beiden Seitenscheiben vorne waren leicht getönt. Polizei hält ihn an und er bekommt ne Strafe.
Vor Gericht wurde er frei gesprochen da der Wagen SO durch den TüV gekommen ist! Wenn der TE das Az benötigt dann soll er mal Mitch83 ne Mail schicken!
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M`Gladbach
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Wat ist denn mit der ALWR die fehlt doch bestimmt auch.... Wenn ja find ich es echt gut das die Grünen mal da durch greifen, die Blender mit den Scheiß HID Systemen gehen mir nämlich auf die Nülle :D
Edit: Und einen Bauartgeprüften Scheinwerfer in Verbindung mit Xenon gab es bestimmt auch nicht..?!?
Bearbeitet von: flowrider am 23.04.2011 um 22:17:10
Geht nicht , gibts nicht :-)
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Oeding
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Zitat:
Wat ist denn mit der ALWR die fehlt doch bestimmt auch.... Wenn ja find ich es echt gut das die Grünen mal da durch greifen, die Blender mit den Scheiß HID Systemen gehen mir nämlich auf die Nülle :D
Edit: Und einen Bauartgeprüften Scheinwerfer in Verbindung mit Xenon gab es bestimmt auch nicht..?!?
Bearbeitet von: flowrider am 23.04.2011 um 22:17:10
(Zitat von: flowrider)
Keine Ahnung ob die fehlt.. Gehe davon aus... Naja, geblendet hat es meines Erachtens nicht...
Nochmal, der hat genau in dem Zustand wie es bemängelt wurde bei der Kontrolle vor kurzem TüV bekommen?
Ab zum Anwalt. Wenn es nicht der Prüfer weiß wer dann?
Also ich habe die Hella Celis Xenon verbaut mit der dazugelieferten ALWR und der SRA vom E39.
Keine Probleme beim TÜV.
Sind denn die Scheinis Deines Bruders überhaupt für Xenon geprüft worden? Also steht ein DC auf dem Glas des Scheinwerfers? Wenn nicht dann ist es berechtigt, weil mit erloschener ABE für´s Fahrzeug gefahren wird. Zudem haftet keine Versicherung im Falle eines Unfalls da ABE und Versicherungsschutz erloschen sind.
Hier wird doch immer gepredigt dass wenn Xenon verbaut wird lt. §50 StVZO eine ALWR sowie eine SRA verbaut werden muß. Vor allem muß der Scheinwerfer das Kürzel DC tragen. Somit ist er für Xenon freigegeben. Alles andere wie diese komischen Gutachten oder ABE´s die es bei Ebay gibt kannst Du in die Tonne werfen oder ein Lagerfeuer mit anzünden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn keine ALWR verbaut ist der TÜV Prüfer sein okay gegeben hat. Ob eine ALWR verbaut ist wird nämlich auch geprüft indem der Prüfer am Rädchen für die LWR dreht. Bewegen sich die Scheinis weiß er keine ALWR verbaut. Bewegen sie sich net weiß er eine verbaut indem sich in den Kofferraum 2 Leute reinsetzen. Dann muß die ALWR ja reagieren.
mfg
Bearbeitet von: der_Strolch am 23.04.2011 um 22:37:33
BMW ///M
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Oeding
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Muss mein Bruder mal fragen. Ist natürlich ärgerlich... Naja der Tüvler sagte, dass eine Wischanlage eingebaut werden muss und dann ist es so ok... Ob die Scheinwerfer dafür geeignet sind, keine Ahnung. Sehe mein Bruder nächste Woche... Werde dann mal schauen.
Der kann mir trotzdem schon Leid tun. Andere fahren besoffen Auto und müssen zur Nachprüfung., Naja er dachte halt, dass er auf der sicheren Seite ist durch das ok vom Tüvler... Danach hat er ja Tüv bekommen. Sonst hätte er die Wischanlage ja nicht verbaut....
Mitglied seit: 12.12.2009
Halle Saale
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bei mir wurde damals in der fs gesagt, wenn ich erwischt werde wenn etwas nicht eingetragen ist gehts zur nachschulung ... und punkteabbau, da in der probezeit kein punkt akzepiert wird
So´n 3 er im Bett is schon Geil.. aber mein 3 er Is Geiler ! :P
Sorry aber RICHTIG SO !!!
Da muss ich mal der Polizei echt recht geben mit dem scheiß Xenon!
Na klar bei dir is scheiße gelaufen. Wenns der TÜV abgenommen hat und nichts gesagt hat.
Aber die ganzen anderen Vollidioten wo sich für 50€ das hellste Xenon reinhauen wos gibt nix an SRA und autom LWR drinnen haben und dich sogar am Tag so blenden dass du teilweise Blind bist. Geschweige von in der Nacht.
Mir ist es schon ein paar mal so gegangen dass ich vorübergehend Blind war und meine Geschwindigkeit reduzieren musste weill ich nichts mehr sah weil das Licht einfach so hell war.
Mfg.
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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War der TE dabei als der Prüfer das angeblich gesagt hat mit der SWRA oder ist das nur die Geschichte vom Bruder!?
Weiß der Geier was da damals beim TÜV abgelaufen ist, das kann ich nichtmal durch meine Glaskugel sehen.
Genauso muss man dem Prüfer dann nachweisen das er ausdrücklich dies gesagt hat und was der kleine Bruder beim TÜV erzählt hat.
Wenn der erzählt es wären orig. Xenonscheinwerfer und die ALWR wäre auch drin dann hat der Prüfer mit einer Aussage wie "Rüste die SWRA nach und gut ist Recht".
Ich war schon mit 18 so clever das ich alles, aber wirklich alles am Auto eingetragen hatte was einzutragen war und für den Rest hatte ich immer die orig. ABE dabei.
Ich hab das auch immer vorher mit meinem TÜV´ler des Vertrauens bequatscht.
Der sagte mir dann was eingetragen werden muss und was nicht.
Ich hatte sogar seine Nummer für den Fall das die Rennleitung stresst.
Das dieses Xenon nachrüsten nicht legal ist weiß heute doch jeder Depp, selbst wenns eingetragen wird (diese Nachrüstkits von E-Bä) ist es noch nicht legal. Dann bekommt der Prüfer und der Halter eine verbraten.
UND Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!
...don´t care about tomorrow!
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Mitglied seit: 24.08.2007
Oeding
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Zitat:
War der TE dabei als der Prüfer das angeblich gesagt hat mit der SWRA oder ist das nur die Geschichte vom Bruder!?
(Zitat von: Fogg)
Siehe oben, steht im Tüvbericht auf der Mängelliste
Zitat:
Weiß der Geier was da damals beim TÜV abgelaufen ist, das kann ich nichtmal durch meine Glaskugel sehen.(Zitat von: Fogg)
Wenn du das könntest, wärst du auch nicht da wo du jetzt bist, sondern hättest einen unbefristeten Vertrag beim Zirkus Flic Flac bekommen.
Zitat:
Genauso muss man dem Prüfer dann nachweisen das er ausdrücklich dies gesagt hat und was der kleine Bruder beim TÜV erzählt hat.
(Zitat von: Fogg)
Sind wir schon vor Gericht? Nein...
Zitat:
Ich war schon mit 18 so clever das ich alles, aber wirklich alles am Auto eingetragen hatte was einzutragen war und für den Rest hatte ich immer die orig. ABE dabei.
(Zitat von: Fogg)
Nicht schlecht, wie hast du das denn hinbekommen. Eine Ehrenurkunde steht für dich noch aus!
Zitat:
Ich hab das auch immer vorher mit meinem TÜV´ler des Vertrauens bequatscht.
Der sagte mir dann was eingetragen werden muss und was nicht.
Ich hatte sogar seine Nummer für den Fall das die Rennleitung stresst.
(Zitat von: Fogg)
Aber mehr lief da nicht, oder?
Zitat:
Das dieses Xenon nachrüsten nicht legal ist weiß heute doch jeder Depp, selbst wenns eingetragen wird (diese Nachrüstkits von E-Bä) ist es noch nicht legal. Dann bekommt der Prüfer und der Halter eine verbraten.(Zitat von: Fogg)
Xenon war schon vorher drin... Als der Wagen gekauft wurde. Aber Hauptsache du weisst alles...
Zitat:
UND Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!(Zitat von: Fogg)
Ehrlich...
Zitat:
Nochmal, der hat genau in dem Zustand wie es bemängelt wurde bei der Kontrolle vor kurzem TüV bekommen?
Ab zum Anwalt. Wenn es nicht der Prüfer weiß wer dann?
(Zitat von: angry81)
Weswegen jetzt? Wegen uneidlicher Falschbeurkundung?
Vergiss es am Besten gleich wieder.....um dem Prüfer da nen Vorwurf zu machen, muss der Wagen direkt an der Ausfahrt vom Tüv angehalten worden sein, wo er nachweislich war...
Dein Bruder wird von der Strafe meiner Meinung nach nicht wegkommen. Versuchen könnt ihrs auf jeden Fall aus der Sache nochmal rauszukommen - nen Versuch schadet nicht!
Ich hab die Nachschulung auch vor 6 oder 7 Jahren gemacht (zu schnell gefahren :| )und muss sagen, so schlimm wars gar nicht ;-) bis auf die 360 euro + Strafe, die mir im jungen alter am meisten wehtaten... :P
Fakt ist trotzdem, war nicht eingetragen und wurde erwischt. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Muss man leider zustimmen.. leider - sonst könnte das jeder, der irgendwie rausgezogen wird behaupten.
Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
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94 Beiträge
Hi, wenns auf dem ersten Prüfprotokoll des TÜV als Mangel eingetragen ist, dass die SWRA bei den Xenon fehlt, und auf dem Nachuntersuchungsprotokoll dann alles ok ist, dann mit diesen Fakten mal den Sachbearbeiter der Bußgeldstelle beglücken. Der ist nämlich die erste Instanz.
Was steht denn genau auf dem Mängelprotokoll der Polizei warum die Xenons nicht ok sind?
Meines Wissens müssen die überhaupt nicht eingetragen sein. Die müssen, genauso wie normale Leuchten auch, nen E Prüfzeichen haben und ordnungsgemäß, d.h. mit aut. LWR und SWRA ausgestattet sein. Das wars.
Ich hoffe aber das er gute Lampen drin hat und nicht diese billigen Dinger aus Fernost. Dann schließe ich mich nämlich den Vorschreibern hier an. Xenon ist ok, die Ausleuchtung ist echt besser aber wenn die nur drin sind um anderen zu zeigen "ich hab teure Xenons" dann ist das Blödsinn.
Gruß aussm Ruhrpott
Ruhrpottgrüße vom goer1848
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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788 Beiträge
Wenn Xenon nachgerüstet wird mir original Teilen die genauso in einem Fahrzeug diesen Modells ab Werk verkauft wurden dann muss es nicht eingetragen werden.
Wenn man nachrüstscheinwerfer einbaut kann es sein das es eingetragen werden muss.
Das müsste man im Gutachten prüfen was da steht, dazu kenn ich leider die Rechtliche Lage nicht ob so etwas generell einer Eintragung bedarf oder ob die ABE dafür reicht (vorrausgesetzt das ALWR und SRA drin sind)
In einzelfällen kann man auch ein Lichttechniches Gutachten erstellen lassen, dieses wird jedoch für die meisten zu teuer sein. Nichtmal die Hersteller der Angel Eyes machen sich die Mühe dies erstellen zu lassen. Daran sieht man das die Kosten und der Aufwand immens sind.
@Marcello25, was biste so angepisst.
Nur weil ich cleverer war wie dein Bruder?
Wenn ich überlege was an meinen früheren Autos alles verändert wurde war es schon ein extremer aufwand alles legal eingetragen zu bekommen.
Dies hab ich halt auch in Rücksprache mit meinem Tüv Prüfer gemacht, so war ich auf der sicheren Seite da dieser dann die Sachen auch eingetragen hat wenn sie so waren wie vorher besprochen.
Es wird sogar schwer dem Prüfer nachzuweisen das er dann vorsätzlich was falsches erzählt hat.
Denn 1. kann in der zwischenzeit einiges am Fahrzeug geändert worden sein und 2. weiß keiner was damals beim TÜV wirklich ausgemacht wurde.
Dein Bruder wird in den sauren Apfel beissen müssen und die Nachschulung machen, ich glaube nicht das er da rum kommt.
Und ja eig. ist es so gesehen hart das er dafür zur Nachschulung muss, aber das ist nunmal bei uns so.
Ob es jetzt gut ist, oder Sinnvoll sei dahin gestellt (ich finde es auch schwachsinn, aber ich bin extrem gegen diese Xenon Nachrüstscheiße), es ist nunmal so in D-Land und daran kann ich oder auch du nix ändern.
Ich finde auch nicht alles gut, aber ich halte mich dran und wenn nicht dann lebe ich halt mit den Konsequenzen.
...don´t care about tomorrow!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 24.08.2007
Oeding
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128 Beiträge
Zitat:
Wenn Xenon nachgerüstet wird mir original Teilen die genauso in einem Fahrzeug diesen Modells ab Werk verkauft wurden dann muss es nicht eingetragen werden.
(Zitat von: Fogg)
Es sind keine anderen Scheinwerfer eingebaut...
Zitat:
@Marcello25, was biste so angepisst.
Nur weil ich cleverer war wie dein Bruder?
(Zitat von: Fogg)
Es geht doch nicht um cleverer. Mich tangiert es peripher was du eingetragen und wie toll du es gemacht hast... Wie schon gesagt, dass war uns nicht klar, dass er damit angeblich nicht fahren durfte... Ich gehe doch auch nicht deine Themen durch (die du gepostet hast) und sage wie dumm du bist, weil du manche Sachen nicht wusstest. Soll ich in jedem Thema schreiben... Depp, sowas muss man wissen...
Zitat:
Wenn ich überlege was an meinen früheren Autos alles verändert wurde war es schon ein extremer aufwand alles legal eingetragen zu bekommen.
(Zitat von: Fogg)
So soll es ja auch sein...
Zitat:
Dies hab ich halt auch in Rücksprache mit meinem Tüv Prüfer gemacht, so war ich auf der sicheren Seite da dieser dann die Sachen auch eingetragen hat wenn sie so waren wie vorher besprochen.
(Zitat von: Fogg)
Wir dachten halt auch, dass wir auf der sicheren Seite wären... Hatten wir ja doch was gemeinsam...
Zitat:
Es wird sogar schwer dem Prüfer nachzuweisen das er dann vorsätzlich was falsches erzählt hat.
Denn 1. kann in der zwischenzeit einiges am Fahrzeug geändert worden sein und 2. weiß keiner was damals beim TÜV wirklich ausgemacht wurde.
(Zitat von: Fogg)
Im Tüv Gutachten steht aber was anderen. Und zwar die Mängel...
Zitat:
Und ja eig. ist es so gesehen hart das er dafür zur Nachschulung muss, aber das ist nunmal bei uns so.
Ob es jetzt gut ist, oder Sinnvoll sei dahin gestellt (ich finde es auch schwachsinn, aber ich bin extrem gegen diese Xenon Nachrüstscheiße), es ist nunmal so in D-Land und daran kann ich oder auch du nix ändern.
Ich finde auch nicht alles gut, aber ich halte mich dran und wenn nicht dann lebe ich halt mit den Konsequenzen.
(Zitat von: Fogg)
Ich glaube, du hast nichts verstanden... (worum es geht), aber trotzdem danke für deine Beiträge
@Marcello25
Dein Bruder ist selbst schuld! Hier im Syndikat sind so viele Threads zum Thema Xenon. Wenn er sich nicht hier informieren will so gehe ich doch zur Dekra/TÜV und frage nach was für Anforderungen gegeben sein müssen um eine Strafe zu vermeiden.
Dein Bruder kann froh sein dass er von der Polizei angehalten wurde. Wenn er nämlich einen Unfall gebaut hätte und es stellt sich heraus dass die Scheinwerfer garnicht für Xenon zugelassen sind und er durch Blendung einen Unfall verursacht hat wäre es weitaus teurer geworden. Der Versicherungsschutz ist erloschen und die ABE für´s Auto ebenfalls. Somit würde er alles aus eigener Tasche zahlen müssen.
Und außerdem schützt Unwissenheit vor Strafe nicht!
Sonst wird doch wegen jeder Sch.... hier nachgefragt.
Und es wird Deinem Bruder eine Lehre sein.
@angry81
Und was soll der Anwalt machen? Gesetze (§50 StVZO) die sein Mandant nicht befolgt nicht gelten zu lassen? Der Bruder des TE ist selbst schuld! Kann sich ja vorher kundig machen. Und ich glaube nicht dass der TÜV Prüfer es so gesagt hat. Bei Xenon prüfen die ganz genau.
mfg
BMW ///M
Ich lese hier immer "Tüv-Mängelbericht" (einer HU) ... nie was von "§19-Abnahme" oder eben nach "§21". Ich habe auch noch nicht herausgelesen ob's im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Die Sache ist doch ganz einfach:
Polizei sieht Xenon am E36 ... das allein ist schon ein Grund einen E36 mal rauszuziehen und mal durchzuchecken.
Wenn die nachträglich eingebauten Xenonscheinwerfer nicht im Fahrzeugschein stehen, dann ist das ganz klar ein Mangel.
Dabei ist es vollkommen unerheblich was bei einer HU vorher "gesagt" wurde.
... da die HU-Berichte im Fahrzeug mitgeführt werden müssen, hätte Dien Bruder das ganz einfach klären können indem er den Mängelbericht + den Nachprüfungsbericht gezeigt hätte.
Damit kann der Polizist sich erneut überlegen wie er vorgehen möchte.
Es wird aber nicht ändern, falls das nicht im Fahrzeugschein steht, weil's womöglich nicht ordentlich abgenommen wurde.
Und selbst wenn ein Tüv-Prüfer das ohne ALWR einträgt, dann bedeutet das nicht im Umkehrschluss, dass das der StVZO entspricht!
Anders ist es, wenn man ein Auto vom Händler kauft bei dem bereits Dinge umgebaut sind!
Aber wer selber bastelt, darf sich niemals mit "Unwissenheit" rausreden. Das wirkt höchst unglaubwürdig.
... zudem bei den HID-Sets meistens dabei steht, dass sie im Bereich der StVZO nicht zugelassen werden.
Meine Meinung: Die Polizei hat vollkommen richtig gehandelt. Dein Bruder sollte den Mist ausbauen und wieder zurückrüsten, die Nachschulung besuchen und sich in Zukunft selber schlau lesen.
... wäre vielleicht auch nicht schlecht, wenn er den Sachverhalt selber geschildert hätte und nicht über seinen Bruder !?!
Gruß, Frank