Anzeige Polizei Xenon Licht HID (geschlossen)
wenn es im Fahrzeugschein eingetragen ist, dann muss er (der Fahrzeughalter) es zurückrüsten...
Punkte dafür gibt es nicht, da es aufgrund der Eintragung ein abgeschlossener Verwaltungsakt, wenn auch ein illegaler, ist.
Der Püfer kann sich dann warm anziehen....wenn er nachweislich eine Eintragung entgegen den geltenden Bestimmungen vorgenommen hat.
Mitglied: seit 2005
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Hallo E36-Freak,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Anzeige Polizei Xenon Licht HID"!
Gruß
Man hier wird schon wieder wind gemacht um nix und wieder nix
1. Es war nicht legal und das hat er sicher beim Kauf schon gewusst. Ich kenn genügend die Wissen dass es nicht legal ist aber sagen ..... ja das war beim Kauf schon drinnen. Wer jetzt noch nicht weiß dass nachgerüstetes
xenon aus ebäääh illegal ist der is selbst schuld. Im Internet gibts zik seiten, am fernsehen kommts oft genug und beim reden mit freunden ist das thema bestimmt auch schon zik mal angesprochen wurden.
die meisten meinen dann sich bei der polizei herausreden zu können .... wusste nix, ist schon beim kauf so gewesen -> Pech gehabt
und was ist jetzt? Geld musst du zahlen (selber schuld) und ne Nachschulung (auch selber schuld)
Ich würde mir jetzt ein Thema eingehen lassen wenn du einen so geblendet hast mit deinem Scheiß
Xenon Müll dass er einen Unfall gebaut hat mit Folgeschäden (Auto defekt/Totalschaden oder sogar Folgeschäden an der Person/Lähmung/Tot weil er in den Gegenverkehr kam)
Aber ansonsten haben das Problem das du jetzt hast schon viele und die akzeptierten das, weil es einfach jeder für sich selber persönlich wusste. So das ist meine Meinung dazu.
Mfg.
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Mitglied seit: 24.08.2007
Oeding
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Jungs es hat keinen Sinn etwas zu diesem Thema zu schreiben... Anscheinend waren manche beim Eier suchen über die Ostertage ein wenig überfordert... Man sollte schon lesen, was ich geschrieben habe und dieses entsprach der Richtigkeit... und nein, wir unterhalten uns nicht(mit meinen Kollegen) über Autos... es gibt andere Themen...Die Jungs beim Mekkes machen das vielleicht... dafür nutze ich auch hier das Forum, wo mir schon bei anderen Sachen sehr gut geholfen wurde.... Also bidde closen. Für alle die Kurz und knapp darauf geantwortet haben, was nun ansteht, sag ich danke. Für die Schadensfreude Typen wünsche ich noch frohes Eier suchen und für die, die alles richtig gemacht haben wünsche ich dieses auch weiterhin...
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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^^
ohne Worte
...don´t care about tomorrow!
Mitglied seit: 22.08.2002
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1711 Beiträge
Zitat:
Jungs es hat keinen Sinn etwas zu diesem Thema zu schreiben... Anscheinend waren manche beim Eier suchen über die Ostertage ein wenig überfordert... Man sollte schon lesen, was ich geschrieben habe und dieses entsprach der Richtigkeit... und nein, wir unterhalten uns nicht(mit meinen Kollegen) über Autos... es gibt andere Themen...Die Jungs beim Mekkes machen das vielleicht... dafür nutze ich auch hier das Forum, wo mir schon bei anderen Sachen sehr gut geholfen wurde.... Also bidde closen. Für alle die Kurz und knapp darauf geantwortet haben, was nun ansteht, sag ich danke. Für die Schadensfreude Typen wünsche ich noch frohes Eier suchen und für die, die alles richtig gemacht haben wünsche ich dieses auch weiterhin...
(Zitat von: Marcello25)
Beratungsresistent ...
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
... da gibt man sich die Mühe und schreibt was dazu und wird von hinten dumm angemacht
find ich nicht ganz i. O. aber naja jeder wie er meint
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 24.08.2007
Oeding
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128 Beiträge
Zitat:
... da gibt man sich die Mühe und schreibt was dazu und wird von hinten dumm angemacht
find ich nicht ganz i. O. aber naja jeder wie er meint
(Zitat von: E36Chris)
lies dir das bitte nochmal durch. Ich danke jeden der sich Mühe gegeben hat... Nicht denjenigen die gesagt haben "Ha, endlich haben sie mal die deppen gepackt". Da kann ich mir kein Eis von backen... Verfolge das Thema: Ich möchte beispielsweise nicht wissen, wie toll das jemand alles eingetragen hat und wie groß die Schadensfreude gepriesen wird.
Ich denke, diejenigen werden es schon verstehen und den Dank annehmen, die meine Intention bezüglich des Themas nachvollziehen können. Sprich: Hat man eine Chance, was passiert, was für Konsequnezen stehen an und welche etc. Wie soll man vorgehen... usw.
Hat nicht mit dumm anmachen zu tun...
Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
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Marcello25, gib doch mal an, was genau auf der Mängelkarte steht. Hat dein Bruder die Scheinwerfer denn selber nachgerüstet?
Wie ich schon geschrieben habe ist es das Beste, wenn dein Bruder sich mit dem Sachbearbeiter /Sachbearbeiterin der Bußgeldstelle in Verbindung setzt und hier die Sachlage erklärt.
Außerdem würde ich mich nochmals mit dem TÜV in Verbindung setzten. Wenn die bestätigen, dass die Scheinwerfer korrekt sind, dann kann die Polizei anzeigen was sie will.
Ich bin aber Befürworter der polizeilichen Kontrollen hinsichtlich Fahrzeugveränderungen. Da wird so viel gefrukelt, das geht gar nicht.
Ruhrpottgrüße vom goer1848
Ich finde sehr merkwürdig, dass der Wagen bei der erneuten Vorführung
die HU bestanden hat, OHNE das das Xenon eingetragen wurde.
Ich kenne das zumindest von meinem Auto so, dass der Wagen definitiv keine
TÜV-Plakette bekommt wenn Teile montiert sind, welche nicht eingetragen sind
auch wenn der Einbau soweit korrekt ist. Das wird halt alles in einem Rutsch gemacht.
BMW Team Oberhavel
Ersteller dieses Themas
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Oeding
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128 Beiträge
Zitat:
Ich finde sehr merkwürdig, dass der Wagen bei der erneuten Vorführung
die HU bestanden hat, OHNE das das Xenon eingetragen wurde.
Ich kenne das zumindest von meinem Auto so, dass der Wagen definitiv keine
TÜV-Plakette bekommt wenn Teile montiert sind, welche nicht eingetragen sind
auch wenn der Einbau soweit korrekt ist. Das wird halt alles in einem Rutsch gemacht.
(Zitat von: Nicore)
Danke , genauso kenne ich das auch !
Zitat:
Klar bekommt er keinen Tüv wenn er Xenon ohne Waschanlage hat. Rüstet er diese nach bekommt er zwar Tüv, aber deshalb ist es nicht eingetragen und somit erloschene Betriebserlaubnis.
Sollte 3 punkte nach sich ziehen, in der Probezeit dazu n Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.
(Zitat von: Memph1s)
Sehe ich anders. Wenn ich ein Fahrzeug gemäß §29 StVZO einer amtlichen Prüforganisation vorführe, kann und muss ich erwarten, dass er den Wagen zum Zeitpunkt der Abnahme nach den geltenden Vorschriften prüft.
Da er bereits die fehlende Scheinwerferreinigungsanlage bei der ersten Untersuchung bemängelt hat, so kann der Prüfer das nicht als gesamtes für in Ordnung befinden. Hier hätte er nach§ 19 Abs. 2bzw. Abs. 3 StVZO eine Abnahme vorher durchführen müssen, damit er die Hauptuntersuchung überhaupt bestehen kann.
Sollte eine §19 StVZO abnahme nicht möglich sein, so hätte er dies gemäß §21 StVZO in einer Einzelabnahme erledigen müssen. Hier stellt sich jedoch die Frage, ob er aufgrund seines Ausbildungsstatus diese Abnahme überhaupt durchführen darf.
Ich würde mit dem ersten Bericht der Mängel und dem zweiten Bericht zum Verkehrsrechtanwalt gehen, und gegen die Maßnahme der Polizei vorgehen. Das Vorgehen der Polizei ist sicherlich rechtens und richtig, jedoch muss man Vertrauen in dem Handeln des Prüfers setzen. Somit habe der Halter gutgläubig die SWR nachgerüstet und gedacht das die Auflagen erfüllt sind.
Machen wir uns doch alle nichts vor, wer kann den heute erkennen, ob ein Bauteil zugelassen ist oder nicht. Ich kaufe ein Bauteil aus Chine, presse eine E-Nr. z.B. mit 22 beginnend auf das Bauteil und ich kann locker umher fahren. Welcher Polizist oder Prüfer erkennt ob das zulässig ist oder nicht was ich angebaut habe. Als halter würde ich sagen, besorgen sie sich die Genehmigungsunterlagen von der Behörde die die Genehmigung erteilt hat. Der Polizist muss mir beweisen dass ich etwas falsches eingebaut habe. Jetzt bin ich mal gespannt, wann und ob eine Behörde ähnlich dem KBA aus Tschechien ihm irgendwelche Unterlagen schickt... Dann noch übersetzen.... Ich lach mich weg, vereintes Europa und keine Datenbank für alle Genehmigungen in der Landessprache übersetzt zum Abruf. Den Rest kann jeder sich selber denken....
www.lindlar.org
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Oeding
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Mein Bruder hat seine Scheinwerfer zurückgerüstet. Ist zu einem TÜV Prüfer gefahren ( dieses mal war ein anderer Prüfer zum ersten mal in der freien Werkstatt, der andere war krank) und sagte, dass wenn man Bruder ein Bescheid von der Polizei bekommt, dass er passendes Schreiben aufstellen wird. Er war auch verärgert. Naja er hat sich jetzt eine Bescheinigung über dass zurückrüsten austellen lassen und legt diese im Anhang mit den TÜV berichten dabei.
Ich denke, dass wird über den Rechtsschutz ausgetragen werden. Mal sehen was kommt.
Zitat:
Jetzt bin ich mal gespannt, wann und ob eine Behörde ähnlich dem KBA aus Tschechien ihm irgendwelche Unterlagen schickt... Dann noch übersetzen.... Ich lach mich weg, vereintes Europa und keine Datenbank für alle Genehmigungen in der Landessprache übersetzt zum Abruf. Den Rest kann jeder sich selber denken....
(Zitat von: Der_Gute)
Die Rennleitung kann es aber anzweifeln (auch TÜV Eintragungen) und dann gehts zum Sachverständigen. Dann gibts neben Punkte auch noch ne Aneige wegen Urkundenfälschung
Zitat:
Mein Bruder hat seine Scheinwerfer zurückgerüstet. Ist zu einem TÜV Prüfer gefahren ( dieses mal war ein anderer Prüfer zum ersten mal in der freien Werkstatt, der andere war krank) und sagte, dass wenn man Bruder ein Bescheid von der Polizei bekommt, dass er passendes Schreiben aufstellen wird. Er war auch verärgert. Naja er hat sich jetzt eine Bescheinigung über dass zurückrüsten austellen lassen und legt diese im Anhang mit den TÜV berichten dabei.
Ich denke, dass wird über den Rechtsschutz ausgetragen werden. Mal sehen was kommt.
(Zitat von: Marcello25)
Weshalb soll die Rechtsschutzversicherung es tragen? Dein Bruder hat gegen §50 StVZO verstoßen. Das ist fakt! Keine ALWR verbaut und Scheinis nicht zugelassen für
Xenon. Was für ein Schreiben will den der TÜV Prüfer ausstellen? Das
Xenon erlaubt ist nur mit der SRA? Weshalb war er verärgert? Fakt ist dass bei einer HU alles geprüft wird. Bei nachgerüstetem
Xenon wird die ALWR auf Funktion geprüft (2 Leute setzen sich in den Kofferraum u. ALWR muß reagieren), SRA wird getestet auf Funktion.
Dein Bruder hat mist gemacht und sollte dafür gerade stehen. Denn wie schon gesagt Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
mfg
BMW ///M
Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
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Also entweder bin ich jetzt überfordert oder hier wird einiges durcheinandergeworfen.
So wie ich es vertsanden habe ist Bruders Auto bei der ersten TÜV Vorführung nicht durchgekommen da die Scheinwerferwaschanlage fehlte. Dies wird ja wohl so auch als Mangel auf dem ersten Prüfprotokoll stehen. Dann hat er die nachgerüstet, ist wieder zum TÜV und hat ohne Mängel die Plakette bekommen.
Und danach ist er in eine Polizeikontrolle geraten und hat die Anzeige kassiert.
Wie kommen so Viele hier darauf das er etwas falsch gemacht haben könnte?
Und zu den Abnahmen hier also nach 19 mit entsprechendem Teilegutachten oder 21 als Komplettabnahme muss man doch erstmal wissen, was Bruderherz für einen Wagen fährt. Gibts das Modell nämlich werksseitig bereits auch mit Xenon so hat der Hersteller eine Freigabe dafür. bauste nun also die Dinger nachträglich ein (also professionelle Originalteile egal ob neu oder gebraucht) dann brauchste überhaupt keine Eintragung.
Hier stellt sich jetzt lediglich die Frage ob billige Fernostbrenner verbaut sind, die generell nicht zugelassen sind oder evtl. sogar die originalen Scheinwerfer auf Xenon umgerüstet sind. das ist beides mal nicht in der StvZO vorgesehen.
Marcello25, gib doch mal bitte an was genau da los ist. Sind da originale Xenonscheinwerfer verbaut, die auch werksseitig so hätten bestellt werden können oder nicht?
Und nochmals, die Polizei hat bestimmt nicht das letzte Wort. Die schicken die Anzeige zur Bußgeldstelle und da wird die bearbeitet. Mit dem Sachbearbeiter- / Sachbearbeiterin mal reden und diesen speziellen Fall besprechen.
Die oder der entscheiden nämlich dann ob der Bußgeldbescheid rausgeht oder nicht. Und die machen das bestimmt nicht, wenn sie aufgrund der Sachlage nicht sicher sind ein Verfahren vor Gericht auch zu ihren Gunsten entschieden zu bekommen.
Wenn das alles hier so stimmt, dann sticht der Sachverständige die Rennleitung aus.
Und ich hoffe die holen noch ganz viele von diesen Fruckellampen aus dem Verkehr.
Aber hier scheints in Ordnung zu sein.
Ruhrpottgrüße vom goer1848
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Mitglied seit: 24.08.2007
Oeding
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Zitat:
Also entweder bin ich jetzt überfordert oder hier wird einiges durcheinandergeworfen.
So wie ich es vertsanden habe ist Bruders Auto bei der ersten TÜV Vorführung nicht durchgekommen da die Scheinwerferwaschanlage fehlte. Dies wird ja wohl so auch als Mangel auf dem ersten Prüfprotokoll stehen. Dann hat er die nachgerüstet, ist wieder zum TÜV und hat ohne Mängel die Plakette bekommen.
Und danach ist er in eine Polizeikontrolle geraten und hat die Anzeige kassiert.
Wie kommen so Viele hier darauf das er etwas falsch gemacht haben könnte?
Und zu den Abnahmen hier also nach 19 mit entsprechendem Teilegutachten oder 21 als Komplettabnahme muss man doch erstmal wissen, was Bruderherz für einen Wagen fährt. Gibts das Modell nämlich werksseitig bereits auch mit Xenon so hat der Hersteller eine Freigabe dafür. bauste nun also die Dinger nachträglich ein (also professionelle Originalteile egal ob neu oder gebraucht) dann brauchste überhaupt keine Eintragung.
Hier stellt sich jetzt lediglich die Frage ob billige Fernostbrenner verbaut sind, die generell nicht zugelassen sind oder evtl. sogar die originalen Scheinwerfer auf Xenon umgerüstet sind. das ist beides mal nicht in der StvZO vorgesehen.
Marcello25, gib doch mal bitte an was genau da los ist. Sind da originale Xenonscheinwerfer verbaut, die auch werksseitig so hätten bestellt werden können oder nicht?
Und nochmals, die Polizei hat bestimmt nicht das letzte Wort. Die schicken die Anzeige zur Bußgeldstelle und da wird die bearbeitet. Mit dem Sachbearbeiter- / Sachbearbeiterin mal reden und diesen speziellen Fall besprechen.
Die oder der entscheiden nämlich dann ob der Bußgeldbescheid rausgeht oder nicht. Und die machen das bestimmt nicht, wenn sie aufgrund der Sachlage nicht sicher sind ein Verfahren vor Gericht auch zu ihren Gunsten entschieden zu bekommen.
Wenn das alles hier so stimmt, dann sticht der Sachverständige die Rennleitung aus.
Und ich hoffe die holen noch ganz viele von diesen Fruckellampen aus dem Verkehr.
Aber hier scheints in Ordnung zu sein.
(Zitat von: goer1848)
Mein Bruder fährt ein Bmw e36 323i... Scheinwerfer müssten die originalen sein... Mit den etwas dunkeln Gläsern. Ich meine, dass er da noch Hid Licht drin hat... Welches, keine Ahnung. Das war vorher schon verbaut. Er hat den Wagen von einem anderen Syndikatler damals gekauft... Der hat die verbaut. Name vom Syndikatler weiss ich leider nicht mehr. Vielleicht meldet er sich ja jetzt noch im Thread... Naja so wie goer es geschrieben hat ist der Ablauf schon richtig...
mal so am rande bei meine e38 gab es auch keine swra trotzdem war das xenom original
habe mir eine ausstattungs liste besorgt
er hat zwar eine alwr aber kein swra
also von daher verstehe ich dieses ganze gelaber immer nicht was die mit der reinigungs anlage wollen
LG :)
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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788 Beiträge
@Colstar
wenn du dich schlauch gemacht hättest dann wüsstest du das der E38 wohl so alt ist das er damals das ganze so nicht brauchte.
Die ersten Fahrzeuge mit Xenon wurden so gebaut und waren damit auch legal.
Das zählt aber nur für Fahrzeuge die damals so vom Band liefen.
...don´t care about tomorrow!
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Zitat:
mal so am rande bei meine e38 gab es auch keine swra trotzdem war das xenom original
habe mir eine ausstattungs liste besorgt
Er hat zwar eine alwr aber kein swra
Also von daher verstehe ich dieses ganze gelaber immer nicht was die mit der reinigungs anlage wollen
LG :)
(Zitat von: Colstar)
Weil Du Dich nicht beliest! Was für ein Baujahr ist denn Dein E38? Es gab damals im §50 StVZO einen Absatz der besagte dass Fahrzeuge mit Werksseitigem
Xenon die vor xxxxxxx Datum zugelassen wurden keine SRA benötigen. Dieser §50 wurde geändert. Jetzt muß, auch bei legalen Nachrüstungen, eine SRA sowie eine ALWR verbaut sein.
@goer1848
Beim E36 gab es kein
Xenon ab Werk. Somit ist es nicht erlaubt
Xenon in Scheinwerfer nachzurüsten die dafür garnicht vorgesehen sind. Somit ist auch die polizeiliche Anzeige völlig korrekt und in Ordnung. Und wenn es eingetragen wurde so kann die Polizei diese Eintragung anzweifeln. Wenn Du mit
Xenon zur HU fährst prüft der Prüfer zu 100% ob eine ALWR sowie eine SRA verbaut ist. Ist dies nicht gegeben ist es ein schwerwiegender Mangel und muß beseitigt werden. Bei der Nachuntersuchung wird dieses selbstverständlich geprüft. Der Prüfer hätte es aber nicht durchgehen lassen dürfen da auf den Serienmäßigen Scheinwerfergläsern kein DC (Zeichen für
Xenon) steht.
Sein Bruder hätte sich auch vorher belesen können hier im Forum oder beim TÜV oder der DEKRA informieren können was alles für Anforderungen gegeben sein müssen.
mfg
BMW ///M
Fahrzeuge für die es ab Werk (vor Bj 2000) Xenon gab und vor 2000 mit Originalscheinwerfern nachgerüstet wurden, wohlgemerkt ORIGINAL= keine Eintragung erforderlich und auch keine ALWR und keine SWRA, die ist erst ab Anfang 2000 gesetzlich vorgeschrieben (siehe § 72 StVZO)
Für alle die danach mit Xenonscheinwerfern nachgerüstet wiurden
- ORIGINAL: keine Eintragung erforderlich, allerdings ALWR und SWRA vorgeschrieben
- nachgerüstet: Eintragung erforderlich, Typgenehmigungszeichen am Scheinwerfer D2S, DC- bzw DCR sowie E-Geprüfte Vorschaltgeräte und ALWR und SWRA
für den E36 gab es niemals Xenon ab Werk....also in jedem Falle (Edit ausser ABE sagt was anderes) Eintragung mit den beschriebenen Teilen
das ganze Xenon-Zubehör-Gedöns ist imho eh erst seit ca. 4-5 Jahren im Handel, wäre also in jedem Falle eine Eintragung erforderlich, ist aber bei den meisten nicht eintragungsfähig, da es oftmals schon am für Xenon geprüften Scheinwerfer mit ALWR hapert
Edit2: Bin zwar kein Hellseher, kann mir aber kaum vorstellen das der Sachverständige Prüfer SCHRIFTLICH bestätigt hat, das der Wagen mit den illegalen Nenonschwinerfern mit ALWR und SWRA total rechtmässig im öffentlichen Straßenverkehr fahren kann
Bearbeitet von: E36-Freak am 30.04.2011 um 12:21:32