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Anzeige Polizei Xenon Licht HID - Geplaudere

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

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Beitrag von: Marcello25
Date: 23.04.2011
Thema: Anzeige Polizei Xenon Licht HID
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Tachen,

folgendes:

Mein Bruder wurde heute von der Polizei angehalten... Sie haben sich seine Xenon Scheinwerfer angeschaut. Als er damals bei dem Tüv war, sagte dieser, dass eine Scheibenwischanlage eingebaut werden muss, dann ist es ok...(mit dem Xenon) Gesagt getan, mit dem Gedanken, alles wäre gut.
Für die Polizei ist das nicht in Ordnung und er hat eine Anzeige bekommen und musste 90 Euro latzen. Er ist noch in der Probezeit. Muss er diesbezüglich zur Nachprüfung ?! Was nun?


Antworten:
Autor: Stefan177
Datum: 23.04.2011
Antwort:
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Zitat:


Gesagt getan, mit dem Gedanken, alles wäre gut.
(Zitat von: Marcello25)




Welcher Gedanke? Der TÜV Prüfer meinte wahrscheinlich: Nachrüsten und eintragen lassen. Das Ding muss ja auch abgenommen werden. Wenn Dein Kumpel das einfach dranbaut ist es noch lange nicht eingetragen und das hat die Polizei wahrscheinlich auch bemängelt. Nicht die Anlage selber.

Bearbeitet von: Stefan177 am 23.04.2011 um 21:41:52
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: Marcello25
Datum: 23.04.2011
Antwort:
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Zitat:


Ist es eingetragen oder nicht?

(Zitat von: Stefan177)




In der Vergangenheit

mein Bruder hat erst kein Tüv bekommen, weil er keine Scheiebnwischanlage eingebaut hatte. dieses wurde auch bemängelt. Grund: Irgendwelche Kabel porös und halt die Scheibenwischanlage. Beides wurde behoben und er hat Tüv bekommen. Er ist dann davon ausgegangen, dass alles in Ordnung ist. Hat das so auch den Polizisten gesagt. Ich denke, dass es nicht im Schein steht.
Abe hat das Ding natürlich nicht, bzw gehe nicht davon aus...


Autor: Memph1s
Datum: 23.04.2011
Antwort:
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Klar bekommt er keinen Tüv wenn er Xenon ohne Waschanlage hat. Rüstet er diese nach bekommt er zwar Tüv, aber deshalb ist es nicht eingetragen und somit erloschene Betriebserlaubnis.

Sollte 3 punkte nach sich ziehen, in der Probezeit dazu n Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.
http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=14270&Topic_Cat=3
Autor: angry81
Datum: 23.04.2011
Antwort:
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Die Frage ist ob man sich nicht eventuell aus der Nummer winden kann. Wenn jemand mit technischem Unverständnis einen Wagen zum TüV vorführt und dieser bestätigt die StVO Tauglichkeit des Wagens (wenn auch erst beim zweiten Mal) dann hat ein Sachverständiger sein OK gegeben.

Wenn nicht der es weiß wer dann?

Kollege ausm Forum hatte nen E39 Touring vom Händler mit frischem TüV gekauft. Die beiden Seitenscheiben vorne waren leicht getönt. Polizei hält ihn an und er bekommt ne Strafe.

Vor Gericht wurde er frei gesprochen da der Wagen SO durch den TüV gekommen ist! Wenn der TE das Az benötigt dann soll er mal Mitch83 ne Mail schicken!
Autor: flowrider
Datum: 23.04.2011
Antwort:
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Wat ist denn mit der ALWR die fehlt doch bestimmt auch.... Wenn ja find ich es echt gut das die Grünen mal da durch greifen, die Blender mit den Scheiß HID Systemen gehen mir nämlich auf die Nülle :D

Edit: Und einen Bauartgeprüften Scheinwerfer in Verbindung mit Xenon gab es bestimmt auch nicht..?!?

Bearbeitet von: flowrider am 23.04.2011 um 22:17:10
Geht nicht , gibts nicht :-)
Autor: Marcello25
Datum: 23.04.2011
Antwort:
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Zitat:


Wat ist denn mit der ALWR die fehlt doch bestimmt auch.... Wenn ja find ich es echt gut das die Grünen mal da durch greifen, die Blender mit den Scheiß HID Systemen gehen mir nämlich auf die Nülle :D

Edit: Und einen Bauartgeprüften Scheinwerfer in Verbindung mit Xenon gab es bestimmt auch nicht..?!?

Bearbeitet von: flowrider am 23.04.2011 um 22:17:10

(Zitat von: flowrider)




Keine Ahnung ob die fehlt.. Gehe davon aus... Naja, geblendet hat es meines Erachtens nicht...
Autor: angry81
Datum: 23.04.2011
Antwort:
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Nochmal, der hat genau in dem Zustand wie es bemängelt wurde bei der Kontrolle vor kurzem TüV bekommen?

Ab zum Anwalt. Wenn es nicht der Prüfer weiß wer dann?
Autor: der_Strolch
Datum: 23.04.2011
Antwort:
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Also ich habe die Hella Celis Xenon verbaut mit der dazugelieferten ALWR und der SRA vom E39.
Keine Probleme beim TÜV.

Sind denn die Scheinis Deines Bruders überhaupt für Xenon geprüft worden? Also steht ein DC auf dem Glas des Scheinwerfers? Wenn nicht dann ist es berechtigt, weil mit erloschener ABE für´s Fahrzeug gefahren wird. Zudem haftet keine Versicherung im Falle eines Unfalls da ABE und Versicherungsschutz erloschen sind.

Hier wird doch immer gepredigt dass wenn Xenon verbaut wird lt. §50 StVZO eine ALWR sowie eine SRA verbaut werden muß. Vor allem muß der Scheinwerfer das Kürzel DC tragen. Somit ist er für Xenon freigegeben. Alles andere wie diese komischen Gutachten oder ABE´s die es bei Ebay gibt kannst Du in die Tonne werfen oder ein Lagerfeuer mit anzünden.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn keine ALWR verbaut ist der TÜV Prüfer sein okay gegeben hat. Ob eine ALWR verbaut ist wird nämlich auch geprüft indem der Prüfer am Rädchen für die LWR dreht. Bewegen sich die Scheinis weiß er keine ALWR verbaut. Bewegen sie sich net weiß er eine verbaut indem sich in den Kofferraum 2 Leute reinsetzen. Dann muß die ALWR ja reagieren.

mfg

Bearbeitet von: der_Strolch am 23.04.2011 um 22:37:33
BMW ///M
Autor: Marcello25
Datum: 23.04.2011
Antwort:
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Muss mein Bruder mal fragen. Ist natürlich ärgerlich... Naja der Tüvler sagte, dass eine Wischanlage eingebaut werden muss und dann ist es so ok... Ob die Scheinwerfer dafür geeignet sind, keine Ahnung. Sehe mein Bruder nächste Woche... Werde dann mal schauen.
Der kann mir trotzdem schon Leid tun. Andere fahren besoffen Auto und müssen zur Nachprüfung., Naja er dachte halt, dass er auf der sicheren Seite ist durch das ok vom Tüvler... Danach hat er ja Tüv bekommen. Sonst hätte er die Wischanlage ja nicht verbaut....


Autor: BMW Onkel
Datum: 23.04.2011
Antwort:
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bei mir wurde damals in der fs gesagt, wenn ich erwischt werde wenn etwas nicht eingetragen ist gehts zur nachschulung ... und punkteabbau, da in der probezeit kein punkt akzepiert wird
So´n 3 er im Bett is schon Geil.. aber mein 3 er Is Geiler ! :P
Autor: E36Chris
Datum: 24.04.2011
Antwort:
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Sorry aber RICHTIG SO !!!

Da muss ich mal der Polizei echt recht geben mit dem scheiß Xenon!

Na klar bei dir is scheiße gelaufen. Wenns der TÜV abgenommen hat und nichts gesagt hat.

Aber die ganzen anderen Vollidioten wo sich für 50€ das hellste Xenon reinhauen wos gibt nix an SRA und autom LWR drinnen haben und dich sogar am Tag so blenden dass du teilweise Blind bist. Geschweige von in der Nacht.

Mir ist es schon ein paar mal so gegangen dass ich vorübergehend Blind war und meine Geschwindigkeit reduzieren musste weill ich nichts mehr sah weil das Licht einfach so hell war.

Mfg.
Autor: Fogg
Datum: 24.04.2011
Antwort:
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War der TE dabei als der Prüfer das angeblich gesagt hat mit der SWRA oder ist das nur die Geschichte vom Bruder!?
Weiß der Geier was da damals beim TÜV abgelaufen ist, das kann ich nichtmal durch meine Glaskugel sehen.
Genauso muss man dem Prüfer dann nachweisen das er ausdrücklich dies gesagt hat und was der kleine Bruder beim TÜV erzählt hat.
Wenn der erzählt es wären orig. Xenonscheinwerfer und die ALWR wäre auch drin dann hat der Prüfer mit einer Aussage wie "Rüste die SWRA nach und gut ist Recht".

Ich war schon mit 18 so clever das ich alles, aber wirklich alles am Auto eingetragen hatte was einzutragen war und für den Rest hatte ich immer die orig. ABE dabei.

Ich hab das auch immer vorher mit meinem TÜV´ler des Vertrauens bequatscht.
Der sagte mir dann was eingetragen werden muss und was nicht.
Ich hatte sogar seine Nummer für den Fall das die Rennleitung stresst.


Das dieses Xenon nachrüsten nicht legal ist weiß heute doch jeder Depp, selbst wenns eingetragen wird (diese Nachrüstkits von E-Bä) ist es noch nicht legal. Dann bekommt der Prüfer und der Halter eine verbraten.

UND Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!
...don´t care about tomorrow!
Autor: Marcello25
Datum: 24.04.2011
Antwort:
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Zitat:


War der TE dabei als der Prüfer das angeblich gesagt hat mit der SWRA oder ist das nur die Geschichte vom Bruder!?
(Zitat von: Fogg)




Siehe oben, steht im Tüvbericht auf der Mängelliste

Zitat:


Weiß der Geier was da damals beim TÜV abgelaufen ist, das kann ich nichtmal durch meine Glaskugel sehen.
(Zitat von: Fogg)




Wenn du das könntest, wärst du auch nicht da wo du jetzt bist, sondern hättest einen unbefristeten Vertrag beim Zirkus Flic Flac bekommen.

Zitat:


Genauso muss man dem Prüfer dann nachweisen das er ausdrücklich dies gesagt hat und was der kleine Bruder beim TÜV erzählt hat.
(Zitat von: Fogg)




Sind wir schon vor Gericht? Nein...

Zitat:


Ich war schon mit 18 so clever das ich alles, aber wirklich alles am Auto eingetragen hatte was einzutragen war und für den Rest hatte ich immer die orig. ABE dabei.
(Zitat von: Fogg)




Nicht schlecht, wie hast du das denn hinbekommen. Eine Ehrenurkunde steht für dich noch aus!

Zitat:


Ich hab das auch immer vorher mit meinem TÜV´ler des Vertrauens bequatscht.
Der sagte mir dann was eingetragen werden muss und was nicht.
Ich hatte sogar seine Nummer für den Fall das die Rennleitung stresst.
(Zitat von: Fogg)




Aber mehr lief da nicht, oder?

Zitat:


Das dieses Xenon nachrüsten nicht legal ist weiß heute doch jeder Depp, selbst wenns eingetragen wird (diese Nachrüstkits von E-Bä) ist es noch nicht legal. Dann bekommt der Prüfer und der Halter eine verbraten.
(Zitat von: Fogg)




Xenon war schon vorher drin... Als der Wagen gekauft wurde. Aber Hauptsache du weisst alles...
Zitat:


UND Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!
(Zitat von: Fogg)



Ehrlich...
Autor: E36-Freak
Datum: 24.04.2011
Antwort:
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Zitat:


Nochmal, der hat genau in dem Zustand wie es bemängelt wurde bei der Kontrolle vor kurzem TüV bekommen?

Ab zum Anwalt. Wenn es nicht der Prüfer weiß wer dann?

(Zitat von: angry81)





Weswegen jetzt? Wegen uneidlicher Falschbeurkundung?

Vergiss es am Besten gleich wieder.....um dem Prüfer da nen Vorwurf zu machen, muss der Wagen direkt an der Ausfahrt vom Tüv angehalten worden sein, wo er nachweislich war...
Autor: maky
Datum: 24.04.2011
Antwort:
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Dein Bruder wird von der Strafe meiner Meinung nach nicht wegkommen. Versuchen könnt ihrs auf jeden Fall aus der Sache nochmal rauszukommen - nen Versuch schadet nicht!

Ich hab die Nachschulung auch vor 6 oder 7 Jahren gemacht (zu schnell gefahren :| )und muss sagen, so schlimm wars gar nicht ;-) bis auf die 360 euro + Strafe, die mir im jungen alter am meisten wehtaten... :P

Fakt ist trotzdem, war nicht eingetragen und wurde erwischt. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Muss man leider zustimmen.. leider - sonst könnte das jeder, der irgendwie rausgezogen wird behaupten.
Autor: goer1848
Datum: 25.04.2011
Antwort:
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Hi, wenns auf dem ersten Prüfprotokoll des TÜV als Mangel eingetragen ist, dass die SWRA bei den Xenon fehlt, und auf dem Nachuntersuchungsprotokoll dann alles ok ist, dann mit diesen Fakten mal den Sachbearbeiter der Bußgeldstelle beglücken. Der ist nämlich die erste Instanz.

Was steht denn genau auf dem Mängelprotokoll der Polizei warum die Xenons nicht ok sind?

Meines Wissens müssen die überhaupt nicht eingetragen sein. Die müssen, genauso wie normale Leuchten auch, nen E Prüfzeichen haben und ordnungsgemäß, d.h. mit aut. LWR und SWRA ausgestattet sein. Das wars.

Ich hoffe aber das er gute Lampen drin hat und nicht diese billigen Dinger aus Fernost. Dann schließe ich mich nämlich den Vorschreibern hier an. Xenon ist ok, die Ausleuchtung ist echt besser aber wenn die nur drin sind um anderen zu zeigen "ich hab teure Xenons" dann ist das Blödsinn.
Gruß aussm Ruhrpott
Ruhrpottgrüße vom goer1848

Autor: Fogg
Datum: 25.04.2011
Antwort:
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Wenn Xenon nachgerüstet wird mir original Teilen die genauso in einem Fahrzeug diesen Modells ab Werk verkauft wurden dann muss es nicht eingetragen werden.
Wenn man nachrüstscheinwerfer einbaut kann es sein das es eingetragen werden muss.
Das müsste man im Gutachten prüfen was da steht, dazu kenn ich leider die Rechtliche Lage nicht ob so etwas generell einer Eintragung bedarf oder ob die ABE dafür reicht (vorrausgesetzt das ALWR und SRA drin sind)

In einzelfällen kann man auch ein Lichttechniches Gutachten erstellen lassen, dieses wird jedoch für die meisten zu teuer sein. Nichtmal die Hersteller der Angel Eyes machen sich die Mühe dies erstellen zu lassen. Daran sieht man das die Kosten und der Aufwand immens sind.


@Marcello25, was biste so angepisst.
Nur weil ich cleverer war wie dein Bruder?

Wenn ich überlege was an meinen früheren Autos alles verändert wurde war es schon ein extremer aufwand alles legal eingetragen zu bekommen.
Dies hab ich halt auch in Rücksprache mit meinem Tüv Prüfer gemacht, so war ich auf der sicheren Seite da dieser dann die Sachen auch eingetragen hat wenn sie so waren wie vorher besprochen.


Es wird sogar schwer dem Prüfer nachzuweisen das er dann vorsätzlich was falsches erzählt hat.
Denn 1. kann in der zwischenzeit einiges am Fahrzeug geändert worden sein und 2. weiß keiner was damals beim TÜV wirklich ausgemacht wurde.

Dein Bruder wird in den sauren Apfel beissen müssen und die Nachschulung machen, ich glaube nicht das er da rum kommt.


Und ja eig. ist es so gesehen hart das er dafür zur Nachschulung muss, aber das ist nunmal bei uns so.
Ob es jetzt gut ist, oder Sinnvoll sei dahin gestellt (ich finde es auch schwachsinn, aber ich bin extrem gegen diese Xenon Nachrüstscheiße), es ist nunmal so in D-Land und daran kann ich oder auch du nix ändern.
Ich finde auch nicht alles gut, aber ich halte mich dran und wenn nicht dann lebe ich halt mit den Konsequenzen.




...don´t care about tomorrow!
Autor: Marcello25
Datum: 25.04.2011
Antwort:
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Zitat:


Wenn Xenon nachgerüstet wird mir original Teilen die genauso in einem Fahrzeug diesen Modells ab Werk verkauft wurden dann muss es nicht eingetragen werden.
(Zitat von: Fogg)




Es sind keine anderen Scheinwerfer eingebaut...


Zitat:


@Marcello25, was biste so angepisst.
Nur weil ich cleverer war wie dein Bruder?
(Zitat von: Fogg)




Es geht doch nicht um cleverer. Mich tangiert es peripher was du eingetragen und wie toll du es gemacht hast... Wie schon gesagt, dass war uns nicht klar, dass er damit angeblich nicht fahren durfte... Ich gehe doch auch nicht deine Themen durch (die du gepostet hast) und sage wie dumm du bist, weil du manche Sachen nicht wusstest. Soll ich in jedem Thema schreiben... Depp, sowas muss man wissen...
Zitat:


Wenn ich überlege was an meinen früheren Autos alles verändert wurde war es schon ein extremer aufwand alles legal eingetragen zu bekommen.
(Zitat von: Fogg)




So soll es ja auch sein...

Zitat:


Dies hab ich halt auch in Rücksprache mit meinem Tüv Prüfer gemacht, so war ich auf der sicheren Seite da dieser dann die Sachen auch eingetragen hat wenn sie so waren wie vorher besprochen.
(Zitat von: Fogg)




Wir dachten halt auch, dass wir auf der sicheren Seite wären... Hatten wir ja doch was gemeinsam...

Zitat:


Es wird sogar schwer dem Prüfer nachzuweisen das er dann vorsätzlich was falsches erzählt hat.
Denn 1. kann in der zwischenzeit einiges am Fahrzeug geändert worden sein und 2. weiß keiner was damals beim TÜV wirklich ausgemacht wurde.
(Zitat von: Fogg)




Im Tüv Gutachten steht aber was anderen. Und zwar die Mängel...


Zitat:



Und ja eig. ist es so gesehen hart das er dafür zur Nachschulung muss, aber das ist nunmal bei uns so.
Ob es jetzt gut ist, oder Sinnvoll sei dahin gestellt (ich finde es auch schwachsinn, aber ich bin extrem gegen diese Xenon Nachrüstscheiße), es ist nunmal so in D-Land und daran kann ich oder auch du nix ändern.
Ich finde auch nicht alles gut, aber ich halte mich dran und wenn nicht dann lebe ich halt mit den Konsequenzen.
(Zitat von: Fogg)




Ich glaube, du hast nichts verstanden... (worum es geht), aber trotzdem danke für deine Beiträge





Autor: der_Strolch
Datum: 25.04.2011
Antwort:
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@Marcello25

Dein Bruder ist selbst schuld! Hier im Syndikat sind so viele Threads zum Thema Xenon. Wenn er sich nicht hier informieren will so gehe ich doch zur Dekra/TÜV und frage nach was für Anforderungen gegeben sein müssen um eine Strafe zu vermeiden.

Dein Bruder kann froh sein dass er von der Polizei angehalten wurde. Wenn er nämlich einen Unfall gebaut hätte und es stellt sich heraus dass die Scheinwerfer garnicht für Xenon zugelassen sind und er durch Blendung einen Unfall verursacht hat wäre es weitaus teurer geworden. Der Versicherungsschutz ist erloschen und die ABE für´s Auto ebenfalls. Somit würde er alles aus eigener Tasche zahlen müssen.

Und außerdem schützt Unwissenheit vor Strafe nicht!

Sonst wird doch wegen jeder Sch.... hier nachgefragt.

Und es wird Deinem Bruder eine Lehre sein.

@angry81

Und was soll der Anwalt machen? Gesetze (§50 StVZO) die sein Mandant nicht befolgt nicht gelten zu lassen? Der Bruder des TE ist selbst schuld! Kann sich ja vorher kundig machen. Und ich glaube nicht dass der TÜV Prüfer es so gesagt hat. Bei Xenon prüfen die ganz genau.

mfg
BMW ///M
Autor: Jokin
Datum: 25.04.2011
Antwort:
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Ich lese hier immer "Tüv-Mängelbericht" (einer HU) ... nie was von "§19-Abnahme" oder eben nach "§21". Ich habe auch noch nicht herausgelesen ob's im Fahrzeugschein eingetragen ist.


Die Sache ist doch ganz einfach:

Polizei sieht Xenon am E36 ... das allein ist schon ein Grund einen E36 mal rauszuziehen und mal durchzuchecken.

Wenn die nachträglich eingebauten Xenonscheinwerfer nicht im Fahrzeugschein stehen, dann ist das ganz klar ein Mangel.

Dabei ist es vollkommen unerheblich was bei einer HU vorher "gesagt" wurde.

... da die HU-Berichte im Fahrzeug mitgeführt werden müssen, hätte Dien Bruder das ganz einfach klären können indem er den Mängelbericht + den Nachprüfungsbericht gezeigt hätte.

Damit kann der Polizist sich erneut überlegen wie er vorgehen möchte.

Es wird aber nicht ändern, falls das nicht im Fahrzeugschein steht, weil's womöglich nicht ordentlich abgenommen wurde.

Und selbst wenn ein Tüv-Prüfer das ohne ALWR einträgt, dann bedeutet das nicht im Umkehrschluss, dass das der StVZO entspricht!

Anders ist es, wenn man ein Auto vom Händler kauft bei dem bereits Dinge umgebaut sind!

Aber wer selber bastelt, darf sich niemals mit "Unwissenheit" rausreden. Das wirkt höchst unglaubwürdig.

... zudem bei den HID-Sets meistens dabei steht, dass sie im Bereich der StVZO nicht zugelassen werden.


Meine Meinung: Die Polizei hat vollkommen richtig gehandelt. Dein Bruder sollte den Mist ausbauen und wieder zurückrüsten, die Nachschulung besuchen und sich in Zukunft selber schlau lesen.

... wäre vielleicht auch nicht schlecht, wenn er den Sachverhalt selber geschildert hätte und nicht über seinen Bruder !?!

Gruß, Frank
Autor: E36-Freak
Datum: 25.04.2011
Antwort:
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wenn es im Fahrzeugschein eingetragen ist, dann muss er (der Fahrzeughalter) es zurückrüsten...

Punkte dafür gibt es nicht, da es aufgrund der Eintragung ein abgeschlossener Verwaltungsakt, wenn auch ein illegaler, ist.

Der Püfer kann sich dann warm anziehen....wenn er nachweislich eine Eintragung entgegen den geltenden Bestimmungen vorgenommen hat.
Autor: E36Chris
Datum: 25.04.2011
Antwort:
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Man hier wird schon wieder wind gemacht um nix und wieder nix

1. Es war nicht legal und das hat er sicher beim Kauf schon gewusst. Ich kenn genügend die Wissen dass es nicht legal ist aber sagen ..... ja das war beim Kauf schon drinnen. Wer jetzt noch nicht weiß dass nachgerüstetes xenon aus ebäääh illegal ist der is selbst schuld. Im Internet gibts zik seiten, am fernsehen kommts oft genug und beim reden mit freunden ist das thema bestimmt auch schon zik mal angesprochen wurden.

die meisten meinen dann sich bei der polizei herausreden zu können .... wusste nix, ist schon beim kauf so gewesen -> Pech gehabt

und was ist jetzt? Geld musst du zahlen (selber schuld) und ne Nachschulung (auch selber schuld)

Ich würde mir jetzt ein Thema eingehen lassen wenn du einen so geblendet hast mit deinem Scheiß Xenon Müll dass er einen Unfall gebaut hat mit Folgeschäden (Auto defekt/Totalschaden oder sogar Folgeschäden an der Person/Lähmung/Tot weil er in den Gegenverkehr kam)

Aber ansonsten haben das Problem das du jetzt hast schon viele und die akzeptierten das, weil es einfach jeder für sich selber persönlich wusste. So das ist meine Meinung dazu.

Mfg.
Autor: Marcello25
Datum: 25.04.2011
Antwort:
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Jungs es hat keinen Sinn etwas zu diesem Thema zu schreiben... Anscheinend waren manche beim Eier suchen über die Ostertage ein wenig überfordert... Man sollte schon lesen, was ich geschrieben habe und dieses entsprach der Richtigkeit... und nein, wir unterhalten uns nicht(mit meinen Kollegen) über Autos... es gibt andere Themen...Die Jungs beim Mekkes machen das vielleicht... dafür nutze ich auch hier das Forum, wo mir schon bei anderen Sachen sehr gut geholfen wurde.... Also bidde closen. Für alle die Kurz und knapp darauf geantwortet haben, was nun ansteht, sag ich danke. Für die Schadensfreude Typen wünsche ich noch frohes Eier suchen und für die, die alles richtig gemacht haben wünsche ich dieses auch weiterhin...
Autor: Fogg
Datum: 25.04.2011
Antwort:
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^^
ohne Worte
...don´t care about tomorrow!
Autor: Papa76
Datum: 25.04.2011
Antwort:
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Zitat:


Jungs es hat keinen Sinn etwas zu diesem Thema zu schreiben... Anscheinend waren manche beim Eier suchen über die Ostertage ein wenig überfordert... Man sollte schon lesen, was ich geschrieben habe und dieses entsprach der Richtigkeit... und nein, wir unterhalten uns nicht(mit meinen Kollegen) über Autos... es gibt andere Themen...Die Jungs beim Mekkes machen das vielleicht... dafür nutze ich auch hier das Forum, wo mir schon bei anderen Sachen sehr gut geholfen wurde.... Also bidde closen. Für alle die Kurz und knapp darauf geantwortet haben, was nun ansteht, sag ich danke. Für die Schadensfreude Typen wünsche ich noch frohes Eier suchen und für die, die alles richtig gemacht haben wünsche ich dieses auch weiterhin...

(Zitat von: Marcello25)




Beratungsresistent ...

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: E36Chris
Datum: 25.04.2011
Antwort:
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... da gibt man sich die Mühe und schreibt was dazu und wird von hinten dumm angemacht

find ich nicht ganz i. O. aber naja jeder wie er meint


Autor: Marcello25
Datum: 25.04.2011
Antwort:
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Zitat:


... da gibt man sich die Mühe und schreibt was dazu und wird von hinten dumm angemacht

find ich nicht ganz i. O. aber naja jeder wie er meint



(Zitat von: E36Chris)




lies dir das bitte nochmal durch. Ich danke jeden der sich Mühe gegeben hat... Nicht denjenigen die gesagt haben "Ha, endlich haben sie mal die deppen gepackt". Da kann ich mir kein Eis von backen... Verfolge das Thema: Ich möchte beispielsweise nicht wissen, wie toll das jemand alles eingetragen hat und wie groß die Schadensfreude gepriesen wird.
Ich denke, diejenigen werden es schon verstehen und den Dank annehmen, die meine Intention bezüglich des Themas nachvollziehen können. Sprich: Hat man eine Chance, was passiert, was für Konsequnezen stehen an und welche etc. Wie soll man vorgehen... usw.
Hat nicht mit dumm anmachen zu tun...


Autor: goer1848
Datum: 26.04.2011
Antwort:
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Marcello25, gib doch mal an, was genau auf der Mängelkarte steht. Hat dein Bruder die Scheinwerfer denn selber nachgerüstet?
Wie ich schon geschrieben habe ist es das Beste, wenn dein Bruder sich mit dem Sachbearbeiter /Sachbearbeiterin der Bußgeldstelle in Verbindung setzt und hier die Sachlage erklärt.

Außerdem würde ich mich nochmals mit dem TÜV in Verbindung setzten. Wenn die bestätigen, dass die Scheinwerfer korrekt sind, dann kann die Polizei anzeigen was sie will.

Ich bin aber Befürworter der polizeilichen Kontrollen hinsichtlich Fahrzeugveränderungen. Da wird so viel gefrukelt, das geht gar nicht.
Ruhrpottgrüße vom goer1848

Autor: Nicore
Datum: 26.04.2011
Antwort:
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Ich finde sehr merkwürdig, dass der Wagen bei der erneuten Vorführung
die HU bestanden hat, OHNE das das Xenon eingetragen wurde.

Ich kenne das zumindest von meinem Auto so, dass der Wagen definitiv keine
TÜV-Plakette bekommt wenn Teile montiert sind, welche nicht eingetragen sind
auch wenn der Einbau soweit korrekt ist. Das wird halt alles in einem Rutsch gemacht.
BMW Team Oberhavel
Autor: Marcello25
Datum: 26.04.2011
Antwort:
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Zitat:


Ich finde sehr merkwürdig, dass der Wagen bei der erneuten Vorführung
die HU bestanden hat, OHNE das das Xenon eingetragen wurde.

Ich kenne das zumindest von meinem Auto so, dass der Wagen definitiv keine
TÜV-Plakette bekommt wenn Teile montiert sind, welche nicht eingetragen sind
auch wenn der Einbau soweit korrekt ist. Das wird halt alles in einem Rutsch gemacht.

(Zitat von: Nicore)




Danke , genauso kenne ich das auch !
Autor: Der_Gute
Datum: 26.04.2011
Antwort:
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Zitat:


Klar bekommt er keinen Tüv wenn er Xenon ohne Waschanlage hat. Rüstet er diese nach bekommt er zwar Tüv, aber deshalb ist es nicht eingetragen und somit erloschene Betriebserlaubnis.

Sollte 3 punkte nach sich ziehen, in der Probezeit dazu n Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

(Zitat von: Memph1s)




Sehe ich anders. Wenn ich ein Fahrzeug gemäß §29 StVZO einer amtlichen Prüforganisation vorführe, kann und muss ich erwarten, dass er den Wagen zum Zeitpunkt der Abnahme nach den geltenden Vorschriften prüft.

Da er bereits die fehlende Scheinwerferreinigungsanlage bei der ersten Untersuchung bemängelt hat, so kann der Prüfer das nicht als gesamtes für in Ordnung befinden. Hier hätte er nach§ 19 Abs. 2bzw. Abs. 3 StVZO eine Abnahme vorher durchführen müssen, damit er die Hauptuntersuchung überhaupt bestehen kann.

Sollte eine §19 StVZO abnahme nicht möglich sein, so hätte er dies gemäß §21 StVZO in einer Einzelabnahme erledigen müssen. Hier stellt sich jedoch die Frage, ob er aufgrund seines Ausbildungsstatus diese Abnahme überhaupt durchführen darf.

Ich würde mit dem ersten Bericht der Mängel und dem zweiten Bericht zum Verkehrsrechtanwalt gehen, und gegen die Maßnahme der Polizei vorgehen. Das Vorgehen der Polizei ist sicherlich rechtens und richtig, jedoch muss man Vertrauen in dem Handeln des Prüfers setzen. Somit habe der Halter gutgläubig die SWR nachgerüstet und gedacht das die Auflagen erfüllt sind.

Machen wir uns doch alle nichts vor, wer kann den heute erkennen, ob ein Bauteil zugelassen ist oder nicht. Ich kaufe ein Bauteil aus Chine, presse eine E-Nr. z.B. mit 22 beginnend auf das Bauteil und ich kann locker umher fahren. Welcher Polizist oder Prüfer erkennt ob das zulässig ist oder nicht was ich angebaut habe. Als halter würde ich sagen, besorgen sie sich die Genehmigungsunterlagen von der Behörde die die Genehmigung erteilt hat. Der Polizist muss mir beweisen dass ich etwas falsches eingebaut habe. Jetzt bin ich mal gespannt, wann und ob eine Behörde ähnlich dem KBA aus Tschechien ihm irgendwelche Unterlagen schickt... Dann noch übersetzen.... Ich lach mich weg, vereintes Europa und keine Datenbank für alle Genehmigungen in der Landessprache übersetzt zum Abruf. Den Rest kann jeder sich selber denken....
www.lindlar.org
Autor: Marcello25
Datum: 27.04.2011
Antwort:
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Mein Bruder hat seine Scheinwerfer zurückgerüstet. Ist zu einem TÜV Prüfer gefahren ( dieses mal war ein anderer Prüfer zum ersten mal in der freien Werkstatt, der andere war krank) und sagte, dass wenn man Bruder ein Bescheid von der Polizei bekommt, dass er passendes Schreiben aufstellen wird. Er war auch verärgert. Naja er hat sich jetzt eine Bescheinigung über dass zurückrüsten austellen lassen und legt diese im Anhang mit den TÜV berichten dabei.
Ich denke, dass wird über den Rechtsschutz ausgetragen werden. Mal sehen was kommt.
Autor: LatteBMW
Datum: 27.04.2011
Antwort:
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Zitat:


Jetzt bin ich mal gespannt, wann und ob eine Behörde ähnlich dem KBA aus Tschechien ihm irgendwelche Unterlagen schickt... Dann noch übersetzen.... Ich lach mich weg, vereintes Europa und keine Datenbank für alle Genehmigungen in der Landessprache übersetzt zum Abruf. Den Rest kann jeder sich selber denken....

(Zitat von: Der_Gute)




Die Rennleitung kann es aber anzweifeln (auch TÜV Eintragungen) und dann gehts zum Sachverständigen. Dann gibts neben Punkte auch noch ne Aneige wegen Urkundenfälschung


Autor: der_Strolch
Datum: 27.04.2011
Antwort:
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Zitat:


Mein Bruder hat seine Scheinwerfer zurückgerüstet. Ist zu einem TÜV Prüfer gefahren ( dieses mal war ein anderer Prüfer zum ersten mal in der freien Werkstatt, der andere war krank) und sagte, dass wenn man Bruder ein Bescheid von der Polizei bekommt, dass er passendes Schreiben aufstellen wird. Er war auch verärgert. Naja er hat sich jetzt eine Bescheinigung über dass zurückrüsten austellen lassen und legt diese im Anhang mit den TÜV berichten dabei.
Ich denke, dass wird über den Rechtsschutz ausgetragen werden. Mal sehen was kommt.

(Zitat von: Marcello25)




Weshalb soll die Rechtsschutzversicherung es tragen? Dein Bruder hat gegen §50 StVZO verstoßen. Das ist fakt! Keine ALWR verbaut und Scheinis nicht zugelassen für Xenon. Was für ein Schreiben will den der TÜV Prüfer ausstellen? Das Xenon erlaubt ist nur mit der SRA? Weshalb war er verärgert? Fakt ist dass bei einer HU alles geprüft wird. Bei nachgerüstetem Xenon wird die ALWR auf Funktion geprüft (2 Leute setzen sich in den Kofferraum u. ALWR muß reagieren), SRA wird getestet auf Funktion.

Dein Bruder hat mist gemacht und sollte dafür gerade stehen. Denn wie schon gesagt Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

mfg
BMW ///M
Autor: goer1848
Datum: 29.04.2011
Antwort:
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Also entweder bin ich jetzt überfordert oder hier wird einiges durcheinandergeworfen.
So wie ich es vertsanden habe ist Bruders Auto bei der ersten TÜV Vorführung nicht durchgekommen da die Scheinwerferwaschanlage fehlte. Dies wird ja wohl so auch als Mangel auf dem ersten Prüfprotokoll stehen. Dann hat er die nachgerüstet, ist wieder zum TÜV und hat ohne Mängel die Plakette bekommen.
Und danach ist er in eine Polizeikontrolle geraten und hat die Anzeige kassiert.

Wie kommen so Viele hier darauf das er etwas falsch gemacht haben könnte?

Und zu den Abnahmen hier also nach 19 mit entsprechendem Teilegutachten oder 21 als Komplettabnahme muss man doch erstmal wissen, was Bruderherz für einen Wagen fährt. Gibts das Modell nämlich werksseitig bereits auch mit Xenon so hat der Hersteller eine Freigabe dafür. bauste nun also die Dinger nachträglich ein (also professionelle Originalteile egal ob neu oder gebraucht) dann brauchste überhaupt keine Eintragung.

Hier stellt sich jetzt lediglich die Frage ob billige Fernostbrenner verbaut sind, die generell nicht zugelassen sind oder evtl. sogar die originalen Scheinwerfer auf Xenon umgerüstet sind. das ist beides mal nicht in der StvZO vorgesehen.

Marcello25, gib doch mal bitte an was genau da los ist. Sind da originale Xenonscheinwerfer verbaut, die auch werksseitig so hätten bestellt werden können oder nicht?

Und nochmals, die Polizei hat bestimmt nicht das letzte Wort. Die schicken die Anzeige zur Bußgeldstelle und da wird die bearbeitet. Mit dem Sachbearbeiter- / Sachbearbeiterin mal reden und diesen speziellen Fall besprechen.
Die oder der entscheiden nämlich dann ob der Bußgeldbescheid rausgeht oder nicht. Und die machen das bestimmt nicht, wenn sie aufgrund der Sachlage nicht sicher sind ein Verfahren vor Gericht auch zu ihren Gunsten entschieden zu bekommen.

Wenn das alles hier so stimmt, dann sticht der Sachverständige die Rennleitung aus.

Und ich hoffe die holen noch ganz viele von diesen Fruckellampen aus dem Verkehr.

Aber hier scheints in Ordnung zu sein.
Ruhrpottgrüße vom goer1848

Autor: Marcello25
Datum: 29.04.2011
Antwort:
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Zitat:


Also entweder bin ich jetzt überfordert oder hier wird einiges durcheinandergeworfen.
So wie ich es vertsanden habe ist Bruders Auto bei der ersten TÜV Vorführung nicht durchgekommen da die Scheinwerferwaschanlage fehlte. Dies wird ja wohl so auch als Mangel auf dem ersten Prüfprotokoll stehen. Dann hat er die nachgerüstet, ist wieder zum TÜV und hat ohne Mängel die Plakette bekommen.
Und danach ist er in eine Polizeikontrolle geraten und hat die Anzeige kassiert.

Wie kommen so Viele hier darauf das er etwas falsch gemacht haben könnte?

Und zu den Abnahmen hier also nach 19 mit entsprechendem Teilegutachten oder 21 als Komplettabnahme muss man doch erstmal wissen, was Bruderherz für einen Wagen fährt. Gibts das Modell nämlich werksseitig bereits auch mit Xenon so hat der Hersteller eine Freigabe dafür. bauste nun also die Dinger nachträglich ein (also professionelle Originalteile egal ob neu oder gebraucht) dann brauchste überhaupt keine Eintragung.

Hier stellt sich jetzt lediglich die Frage ob billige Fernostbrenner verbaut sind, die generell nicht zugelassen sind oder evtl. sogar die originalen Scheinwerfer auf Xenon umgerüstet sind. das ist beides mal nicht in der StvZO vorgesehen.

Marcello25, gib doch mal bitte an was genau da los ist. Sind da originale Xenonscheinwerfer verbaut, die auch werksseitig so hätten bestellt werden können oder nicht?

Und nochmals, die Polizei hat bestimmt nicht das letzte Wort. Die schicken die Anzeige zur Bußgeldstelle und da wird die bearbeitet. Mit dem Sachbearbeiter- / Sachbearbeiterin mal reden und diesen speziellen Fall besprechen.
Die oder der entscheiden nämlich dann ob der Bußgeldbescheid rausgeht oder nicht. Und die machen das bestimmt nicht, wenn sie aufgrund der Sachlage nicht sicher sind ein Verfahren vor Gericht auch zu ihren Gunsten entschieden zu bekommen.

Wenn das alles hier so stimmt, dann sticht der Sachverständige die Rennleitung aus.

Und ich hoffe die holen noch ganz viele von diesen Fruckellampen aus dem Verkehr.

Aber hier scheints in Ordnung zu sein.

(Zitat von: goer1848)




Mein Bruder fährt ein Bmw e36 323i... Scheinwerfer müssten die originalen sein... Mit den etwas dunkeln Gläsern. Ich meine, dass er da noch Hid Licht drin hat... Welches, keine Ahnung. Das war vorher schon verbaut. Er hat den Wagen von einem anderen Syndikatler damals gekauft... Der hat die verbaut. Name vom Syndikatler weiss ich leider nicht mehr. Vielleicht meldet er sich ja jetzt noch im Thread... Naja so wie goer es geschrieben hat ist der Ablauf schon richtig...
Autor: Colstar
Datum: 30.04.2011
Antwort:
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mal so am rande bei meine e38 gab es auch keine swra trotzdem war das xenom original

habe mir eine ausstattungs liste besorgt

er hat zwar eine alwr aber kein swra

also von daher verstehe ich dieses ganze gelaber immer nicht was die mit der reinigungs anlage wollen


LG :)
Autor: Fogg
Datum: 30.04.2011
Antwort:
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@Colstar

wenn du dich schlauch gemacht hättest dann wüsstest du das der E38 wohl so alt ist das er damals das ganze so nicht brauchte.
Die ersten Fahrzeuge mit Xenon wurden so gebaut und waren damit auch legal.
Das zählt aber nur für Fahrzeuge die damals so vom Band liefen.
...don´t care about tomorrow!
Autor: der_Strolch
Datum: 30.04.2011
Antwort:
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Zitat:


mal so am rande bei meine e38 gab es auch keine swra trotzdem war das xenom original

habe mir eine ausstattungs liste besorgt

Er hat zwar eine alwr aber kein swra

Also von daher verstehe ich dieses ganze gelaber immer nicht was die mit der reinigungs anlage wollen

LG :)

(Zitat von: Colstar)




Weil Du Dich nicht beliest! Was für ein Baujahr ist denn Dein E38? Es gab damals im §50 StVZO einen Absatz der besagte dass Fahrzeuge mit Werksseitigem Xenon die vor xxxxxxx Datum zugelassen wurden keine SRA benötigen. Dieser §50 wurde geändert. Jetzt muß, auch bei legalen Nachrüstungen, eine SRA sowie eine ALWR verbaut sein.

@goer1848

Beim E36 gab es kein Xenon ab Werk. Somit ist es nicht erlaubt Xenon in Scheinwerfer nachzurüsten die dafür garnicht vorgesehen sind. Somit ist auch die polizeiliche Anzeige völlig korrekt und in Ordnung. Und wenn es eingetragen wurde so kann die Polizei diese Eintragung anzweifeln. Wenn Du mit Xenon zur HU fährst prüft der Prüfer zu 100% ob eine ALWR sowie eine SRA verbaut ist. Ist dies nicht gegeben ist es ein schwerwiegender Mangel und muß beseitigt werden. Bei der Nachuntersuchung wird dieses selbstverständlich geprüft. Der Prüfer hätte es aber nicht durchgehen lassen dürfen da auf den Serienmäßigen Scheinwerfergläsern kein DC (Zeichen für Xenon) steht.

Sein Bruder hätte sich auch vorher belesen können hier im Forum oder beim TÜV oder der DEKRA informieren können was alles für Anforderungen gegeben sein müssen.

mfg
BMW ///M
Autor: E36-Freak
Datum: 30.04.2011
Antwort:
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Fahrzeuge für die es ab Werk (vor Bj 2000) Xenon gab und vor 2000 mit Originalscheinwerfern nachgerüstet wurden, wohlgemerkt ORIGINAL= keine Eintragung erforderlich und auch keine ALWR und keine SWRA, die ist erst ab Anfang 2000 gesetzlich vorgeschrieben (siehe § 72 StVZO)

Für alle die danach mit Xenonscheinwerfern nachgerüstet wiurden

- ORIGINAL: keine Eintragung erforderlich, allerdings ALWR und SWRA vorgeschrieben
- nachgerüstet: Eintragung erforderlich, Typgenehmigungszeichen am Scheinwerfer D2S, DC- bzw DCR sowie E-Geprüfte Vorschaltgeräte und ALWR und SWRA

für den E36 gab es niemals Xenon ab Werk....also in jedem Falle (Edit ausser ABE sagt was anderes) Eintragung mit den beschriebenen Teilen

das ganze Xenon-Zubehör-Gedöns ist imho eh erst seit ca. 4-5 Jahren im Handel, wäre also in jedem Falle eine Eintragung erforderlich, ist aber bei den meisten nicht eintragungsfähig, da es oftmals schon am für Xenon geprüften Scheinwerfer mit ALWR hapert


Edit2: Bin zwar kein Hellseher, kann mir aber kaum vorstellen das der Sachverständige Prüfer SCHRIFTLICH bestätigt hat, das der Wagen mit den illegalen Nenonschwinerfern mit ALWR und SWRA total rechtmässig im öffentlichen Straßenverkehr fahren kann

Bearbeitet von: E36-Freak am 30.04.2011 um 12:21:32
Autor: Marcello25
Datum: 30.04.2011
Antwort:
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Belesen können ? Er war doch bei dem TÜV !! Und der muss es doch wissen... Und wie schon geschrieben, der TÜV Prüfer hat es auf die Mängelliste genommen und als die aswa eingebaut wurde, hat er es abgenommen. Punkt aus... Warum wird hier immer soviel angezweifelt. Es ist so wie ich es geschrieben habe.

Autor: der_Strolch
Datum: 30.04.2011
Antwort:
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Zitat:


Belesen können ? Er war doch bei dem TÜV !! Und der muss es doch wissen... Und wie schon geschrieben, der TÜV Prüfer hat es auf die Mängelliste genommen und als die aswa eingebaut wurde, hat er es abgenommen. Punkt aus... Warum wird hier immer soviel angezweifelt. Es ist so wie ich es geschrieben habe.


(Zitat von: Marcello25)




Ja belesen!!! Sonst wird hier jeder Sch.... gefragt. Aber hier nicht? Und ich glaube nicht dass der Prüfer die Scheinwerfer abgenommen hat. Weil kein DC Zeichen auf dem Glas der Original Scheinwerfer steht.
Dieses muß draufstehen da sonst der Scheinwerfer für Xenon nicht geeignet ist und somit die ABE für den Scheinwerfer erlischt sowie die ABE für´s Fahrzeug. Desweiteren fährst Dein Bruder ohne Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls.
Wenn der TÜV Prüfer sagt fahren Sie Ihr Auto gegen den Baum machst Du das auch?
Nein. Was ist denn eine ASWA? Du meinst die SRA. Diese ist pflicht sowie die ALWR. Und das muß der Prüfer wissen. Dein Bruder hat keine ALWR lt. Deinen Aussagen und Du weißt nicht mal ob es überhaupt Originale Scheinis sind. Fakt ist es gab nie Xenon im E36. Ganz ehrlich? Es geschieht Deinem Bruder ganz recht von der Rennleitung zu einer Strafe, einer eventuellen Nachschulung und einer eventuellen Probezeitverlängerung verdonnert zu werden. Es wird Ihm zudem eine Lehre sein sich in Zukunft besser zu belesen und bei einer Prüforganisation Informationen einzuholen.

Bearbeitet von: der_Strolch am 30.04.2011 um 22:33:09
BMW ///M
Autor: Marcello25
Datum: 30.04.2011
Antwort:
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Er hat sie nicht abgenommen ( beim der Erstvorstellung) Nachdem er die SRA eingebaut hat, war doch alles ok) Das steht auch im Mängelbericht!!! Tüv bekommt man nur, wenn das Fahrzeug verkehrstechnisch in Ordnung ist. Richtig, oder?!?! Und nochmals, ja es sind die Originalen Scheinis drin...
Und zum Thema "jeder scheiss wird hier nachgefragt bzw ist nachzulesen"... Es gibt manche die sind nich beim Syndikat und verlassen sich da auf den Tüv...
Hast du immer mit allem Recht... Nein... Und was ist, wenn du dich auf einer Person verlässt, die das eigentlich hätte wissen müssen und du dann damit belangt wirst?!?! Hey, dass ist nicht irgendein Kollege vom Tüv oder so... Auch ist es nicht links um die Ecke eingetragen worden... Zum Thema nachlesen... Wer lesen kann ist kalr von Vorteil.... Anscheinend muss ich mich immer wieder wiederholen...
So hätte der Tüvler gesagt, "hey das geht nicht, ich nehme dir so kein Tüv ab" und mein Bruder hätte die im Nachhinein eingebaut... Ok dann kann ich das verstehen... Aber wenn der Ablauf so ist wie von mir 10000000 mal erwähnt ist es schon ärgerlich... Und ich kann ihn da vollkommen verstehen...

Autor: der_Strolch
Datum: 01.05.2011
Antwort:
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Du kapierst es nicht oder? Nochmal für Dich in Großbuchstaben damit Du es auch verstehst. Es muß eine ALWR verbaut sein!! Und diese hat Dein Bruder nicht verbaut lt. Deinen Aussagen. Also ist es somit nicht gestattet. Und schon garnicht in den Originalscheinwerfern weil dort kein DC Zeichen zu sehen ist auf dem Glas.

Offtopic:

Sind eigentlich Deine Rechtschreibfehler gewollt um der allgemeinen Belustigung zu dienen?
BMW ///M
Autor: angry81
Datum: 01.05.2011
Antwort:
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Es geht ihm um die Frage, ob sein Bruder da irgendwas an der Strafe ändern kann weil er in dem Zustand wie er angehalten wurde TüV bekommen hat.
Autor: Marcello25
Datum: 01.05.2011
Antwort:
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Zitat:


Du kapierst es nicht oder? Nochmal für Dich in Großbuchstaben damit Du es auch verstehst. Es muß eine ALWR verbaut sein!! Und diese hat Dein Bruder nicht verbaut lt. Deinen Aussagen. Also ist es somit nicht gestattet. Und schon garnicht in den Originalscheinwerfern weil dort kein DC Zeichen zu sehen ist auf dem Glas.

Offtopic:

Sind eigentlich Deine Rechtschreibfehler gewollt um der allgemeinen Belustigung zu dienen?

(Zitat von: der_Strolch)




Wenn du so blöd kommst....

Ich glaube du verstehst nichts!! Auf dein Nummerschild steht wohl .... iQ 45 . ... Danke Angry, so sieht es aus!!! Allmählich weiss ich doch, dass die Scheinwerfer nicht verbaut werden durften... Kam auch gerade zufällig im Fernsehen, Serie: "Sendung mit der Maus"... Vielleicht bist du der Regisseur gewesen. Sorry das musste jetzt mal sein...

Bearbeitet von: Marcello25 am 01.05.2011 um 01:34:43
Autor: E36-Freak
Datum: 01.05.2011
Antwort:
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poste doch einfach mal den Tüv-Bericht,

das würde hier sicherlich einiges erklären

würde mich jetzt wirklich mal interessieren, was der Tüv da bemängelt hat bzw. wie die Formulierung da ist.
Autor: der_Strolch
Datum: 01.05.2011
Antwort:
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Zitat:



Wenn du so blöd kommst....

Ich glaube du verstehst nichts!! Auf dein Nummerschild steht wohl .... iQ 45 . ... Danke Angry, so sieht es aus!!! Allmählich weiss ich doch, dass die Scheinwerfer nicht verbaut werden durften... Kam auch gerade zufällig im Fernsehen, Serie: "Sendung mit der Maus"... Vielleicht bist du der Regisseur gewesen. Sorry das musste jetzt mal sein...

Bearbeitet von: Marcello25 am 01.05.2011 um 01:34:43

(Zitat von: Marcello25)




Es heißt auf Deinem Nummernschild. Wieso wirst Du denn gleich persönlich? Kannst Du es nicht in Worte fassen? Anscheinend nicht. Naja hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Wer hier einen IQ einer leeren Besenkammer hat, zeigt sich gerade in Deinen Äußerungen. Aber was möchte man von einem Kind erwarten? Schaue doch einfach weiter die Sendung mit der Maus.
BMW ///M
Autor: Gr33nAcid
Datum: 01.05.2011
Antwort:
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also mal ehrlich, es seht hier ja schon bestimmt drinn, aber trotzdem.

für xenon benötigt man:

scheinwerfer, auf dessen glas dc steht für xenon (meist nur abblendlicht)
eine automatische oder dynamische leuchtweitenregulierung (keine manuelle wie beim e36!)
eine scheinwerfer reinigungs anlage

ein h7 kit in sw zu bauen, wo dc draufsteht, welche mit h7 leuchtmittel (usw) kommt, ist trotzdem nicht legal, daher ist auch keine eintragung möglich.

wenn der tüv keine ahung hat, dann ist es immer noch das problem des halters bzw fahrers, denn der tüv kann auch was übersehen.

eine klage würde nix bringen, es wird wohl keiner dafür gerade stehen.

einfach so nen scheiß nicht machen, fertig!












Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: Marcello25
Datum: 01.05.2011
Antwort:
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Zitat:


Zitat:



Wenn du so blöd kommst....

Ich glaube du verstehst nichts!! Auf dein Nummerschild steht wohl .... iQ 45 . ... Danke Angry, so sieht es aus!!! Allmählich weiss ich doch, dass die Scheinwerfer nicht verbaut werden durften... Kam auch gerade zufällig im Fernsehen, Serie: "Sendung mit der Maus"... Vielleicht bist du der Regisseur gewesen. Sorry das musste jetzt mal sein...

Bearbeitet von: Marcello25 am 01.05.2011 um 01:34:43

(Zitat von: Marcello25)




Es heißt auf Deinem Nummernschild. Wieso wirst Du denn gleich persönlich? Kannst Du es nicht in Worte fassen? Anscheinend nicht. Naja hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Wer hier einen IQ einer leeren Besenkammer hat, zeigt sich gerade in Deinen Äußerungen. Aber was möchte man von einem Kind erwarten? Schaue doch einfach weiter die Sendung mit der Maus.

(Zitat von: der_Strolch)




Weil du nicht verstanden hast, was mein Anliegen bezüglich des Themas ist... Und schön, dass du es hinbekommen hast, ein "em" an "dein" zu hängen... Und übrigens, "deinem" wird klein geschrieben... Aber passt schon, irgendwie muss man ja auf den Eintrag eingehen können.

Ok, habe es zur Kenntnis genommen, er muss dafür gerade stehen...
Danke für alle Antworten...




Autor: Papa76
Datum: 02.05.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


poste doch einfach mal den Tüv-Bericht,
das würde hier sicherlich einiges erklären

würde mich jetzt wirklich mal interessieren, was der Tüv da bemängelt hat bzw. wie die Formulierung da ist.

(Zitat von: E36-Freak)




Der würde mich mittlerweile auch mal interessieren. Ich glaube hier posten einige aneinander vorbei.

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: Marcello25
Datum: 02.05.2011
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


poste doch einfach mal den Tüv-Bericht,
das würde hier sicherlich einiges erklären

würde mich jetzt wirklich mal interessieren, was der Tüv da bemängelt hat bzw. wie die Formulierung da ist.

(Zitat von: E36-Freak)




Der würde mich mittlerweile auch mal interessieren. Ich glaube hier posten einige aneinander vorbei.

(Zitat von: Papa76)




Was soll ich denn machen, ich erkläre doch die ganze Zeit mein Anliegen... Mit dem aneinander vorbei posten hast du Recht :). Ich werde später Zuhause anrufen und nach der Formulierung nachfragen...

Autor: Nicore
Datum: 03.05.2011
Antwort:
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Bam bam bi da bam bam bi dam ba....
Disturbia. It's like the darkness is light.
Disturbia. Am scarin' you tonight.
Disturbia Ain't used to what you like.
Disturbia Disturbiaaaaa


Ging mir grad so durch den Kopf als ich das hier gelesen hab. :P

BMW Team Oberhavel
Autor: Marcello25
Datum: 03.05.2011
Antwort:
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Zitat:


Bam bam bi da bam bam bi dam ba....
Disturbia. It's like the darkness is light.
Disturbia. Am scarin' you tonight.
Disturbia Ain't used to what you like.
Disturbia Disturbiaaaaa


Ging mir grad so durch den Kopf als ich das hier gelesen hab. :P


(Zitat von: Nicore)




Wo ist der "Gefällt mir" Button ^^
Autor: Nicore
Datum: 03.05.2011
Antwort:
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Den gibt's leider nur auf Fatzebuck.
Aber ich nehm es zur Kenntnis. *gg*
BMW Team Oberhavel
Autor: angry81
Datum: 03.05.2011
Antwort:
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Warum sind hier eigentlich nur 0,5% der Beiträge die hier gepostet werden Topic bezogen?
Autor: Marcello25
Datum: 03.05.2011
Antwort:
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Zitat:


Warum sind hier eigentlich nur 0,5% der Beiträge die hier gepostet werden Topic bezogen?

(Zitat von: angry81)




das ist nicht ganz richtig... wenn ich meine Post zähle, wären wir WEEEEIIIIITTTTT über die 0,5 %... :)

Autor: Nicore
Datum: 04.05.2011
Antwort:
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Zitat:


Warum sind hier eigentlich nur 0,5% der Beiträge die hier gepostet werden Topic bezogen?

(Zitat von: angry81)




Weil das Thema mittlerweile durch ist und jedes Moralapostel
seinen Senf dazu gegeben hat.
BMW Team Oberhavel
Autor: angry81
Datum: 04.05.2011
Antwort:
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Eine konkrete Aussage zum Thema fehlt nur leider. Nur viele die den Brei noch dicker machen...
Autor: E36-Freak
Datum: 04.05.2011
Antwort:
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Zitat:


Eine konkrete Aussage zum Thema fehlt nur leider

(Zitat von: angry81)




wie soll hier jemand eine Aussage treffen, wenn überhaupt nicht feststeht, was genau in welchem Wortlaut in dem Wisch vom Tüv drin steht?



Autor: angry81
Datum: 04.05.2011
Antwort:
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Was ja auch zu Lasten des TE geht der hoffentlich bald mal das postet was er angekündigt hat :)
Autor: Marcello25
Datum: 06.05.2011
Antwort:
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So im Tüvbericht steht: Xenon Licht - Scheibenwischanlage fehlt...

Autor: E36-Freak
Datum: 06.05.2011
Antwort:
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Also ich fasse nocmal zusammen

Dein Bruder war beim Tüv und ist durchgefallen, da er aufgrund des verbauten (illegalen) HID-Nachrüst-Xenon-Lichts keine SWRA verbaut hatte....

hat er dann eine SWRA nachgerüstet und ist dann wieder dahin und hat dann die Plakette bekommen?

Was sind denn das da für Tüver?

ich denke die Geschichte wird an Deinem Bruder hängen bleiben, in dem Bericht steht zwar, das Xenon Licht ohne SWRA verbaut ist, aber da wird die Interpretation sicherlich eine ganz andere sein.

Polizei hat m.E. völlig korrekt gehandelt


Autor: Marcello25
Datum: 06.05.2011
Antwort:
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Zitat:


Also ich fasse nocmal zusammen

Dein Bruder war beim Tüv und ist durchgefallen, da er aufgrund des verbauten (illegalen) HID-Nachrüst-Xenon-Lichts keine SWRA verbaut hatte....

hat er dann eine SWRA nachgerüstet und ist dann wieder dahin und hat dann die Plakette bekommen?

Was sind denn das da für Tüver?

ich denke die Geschichte wird an Deinem Bruder hängen bleiben, in dem Bericht steht zwar, das Xenon Licht ohne SWRA verbaut ist, aber da wird die Interpretation sicherlich eine ganz andere sein.

Polizei hat m.E. völlig korrekt gehandelt



(Zitat von: E36-Freak)




genau, er hat nachgerüstet und hat dann die Plakette bekommen und dachte selber alles ist in Ordnung. UNd ehrlich, ich wusste das auch nicht vorher, sonst hätte ich ihm darauf aufmerksam gemacht. Habe mich vorher auch nicht damit befasst.
Autor: angry81
Datum: 07.05.2011
Antwort:
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Hilft ja alles nichts, er wird wohl keine Beweise haben das der Tüver ihn danach MIT Xenon durchkommen hat lassen
Autor: aNka
Datum: 07.05.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Hilft ja alles nichts, er wird wohl keine Beweise haben das der Tüver ihn danach MIT Xenon durchkommen hat lassen

(Zitat von: angry81)




Da er sowohl den TÜV-Bericht mit dem Mangel (SWRA) hat und auch den neuen Bericht (ohne Mängel), der bei der Nachuntersuchung entstanden ist, sollte da doch eigentlich nicht schwer schlusszufolgern sein, dass er den Mangel behoben hat und deswegen seine Plakette erhielt?!

Das ist doch alles wieder Auslegungssache, muss man halt nachvollziehbar verkaufen die ganze Geschichte.
Autor: Pug
Datum: 07.05.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Zitat:


Hilft ja alles nichts, er wird wohl keine Beweise haben das der Tüver ihn danach MIT Xenon durchkommen hat lassen

(Zitat von: angry81)




Da er sowohl den TÜV-Bericht mit dem Mangel (SWRA) hat und auch den neuen Bericht (ohne Mängel), der bei der Nachuntersuchung entstanden ist, sollte da doch eigentlich nicht schwer schlusszufolgern sein, dass er den Mangel behoben hat und deswegen seine Plakette erhielt?!

Das ist doch alles wieder Auslegungssache, muss man halt nachvollziehbar verkaufen die ganze Geschichte.

(Zitat von: aNka)





man sollte da jede möglichkeit durchdenken,
er konnte den mangel auch behoben haben, indem er xenon ausbaut und damit keine SWRA mehr benötigt.
dann würde er auch eine plakete bekommen.

man kann es natürlich drauf anlegen und abwarten wie der richter die sache sieht
Nu mal los....
Autor: der_Strolch
Datum: 07.05.2011
Antwort:
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Ich verstehe nicht weshalb hier noch diskutiert wird. Fakt ist dass der Bruder des TE lt. des TE keine ALWR hat. Heißt also Verstoß gegen §50 StVZO. Er ist von der Rennleitung erwischt worden und muß jetzt dafür auch gerade stehen und die daraus resultierenden Folgen hinnehmen. Es gibt nun mal Gesetze und Verordnungen an die wir Autofahrer uns halten müssen. Und gemeint sind natürlich alle Autofahrer.

mfg
BMW ///M
Autor: goer1848
Datum: 13.05.2011
Antwort:
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Schöne Diskussion,

@ Marcello 25: Ist eigentlich mittlerweile der Bußgeldbescheid eingetroffen?

Wenn alles korrekt ist, dann müsste dein Bruder eigentlich mit den beiden TÜV Berichten aus der Nummer raus kommen.

Fakt ist, das er beweisen kann, dass ein amtlich anerkannter Sachverständiger das Fahrzeug in dem Zustand, sprich mit der nachgerüsteten Xenonbeleuchtung für Zulassungskonform erklärt hat.

Originalxenon gibts gar nicht, also logisch das er mit den Nachrüstdingern da war, weil ja die fehlende SRA bemängelt wurde. Die SRA ist nun verbaut also auch logisch das er die Xenon nicht ausgebaut hat, was ja die Rennleitung selbst bestätigt.

Marcello, stell doch mal bitte weiterhin hier rein wie die Sache weitergeht. Mich interessierts nämlich wie die Bußgeldstelle das sieht.


Ruhrpottgrüße vom goer1848

Autor: Fogg
Datum: 13.05.2011
Antwort:
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Und mal wieder: Es ist nicht alles legal nur weil es eingetragen wurde!

...don´t care about tomorrow!
Autor: der_Strolch
Datum: 13.05.2011
Antwort:
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Zitat:


Und mal wieder: Es ist nicht alles legal nur weil es eingetragen wurde!


(Zitat von: Fogg)




Ganz genau :-)

@goer1848

Du vergisst dass der Bruder des TE keine ALWR hat, was er selbst zugegeben hat!
Somit nicht Regelkonform und auch nicht Eintragungsfähig. Was der Bruder dem TÜV Prüfer erzählt hat weiß keiner. Eingetragen ist es auch nicht und somit ist die Anzeige von der Polizei völlig korrekt.

mfg
BMW ///M
Autor: Matthes3302
Datum: 13.05.2011
Antwort:
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Es wurde ja noch nichtmal eingetragen. Er hat nur ne Plakette bekommen. Damit ist das Xenon noch lange nicht eingetragen.
Autor: Marcello25
Datum: 13.05.2011
Antwort:
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Ich möchte dieses Thema beenden. Es wurde ja schon alles gesagt und ich bin nicht gewillt, mich immer zu wiederholen. Es wird hier zum Beispiel zuviel angezweifelt, wer was gesagt hat und wie es gesagt wurde. Kommentare wie " geschieht einem Recht" finde ich nicht angebracht und dadurch wurde auch nicht geholfen. Ich denke, diejenigen die das geschrieben habe, werden irgendwann mal in eine Situation kommen, wo auch andere große Schadenfreude aufbringen. ( und wo ihr euch auf andere verlassen habt ) Mit der Schadenfreude: Ich würde indirekt dazu gehören... In diesem Sinne....
Autor: angry81
Datum: 13.05.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
auf Wunsch des TE geschlossen




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Ende des Themas

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