Käufer will Auto wieder zurück geben (geschlossen)
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Mitglied seit: 29.03.2008
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Hallo,
ich habe am Sonntag das e36 Cabrio von meiner Mutter verkauft.
Jedoch will der Käufer es jetzt zurück geben weil die Felgen und Reifen am Kfz nicht eingetragen sind.
Er hat mich nicht gefragt am die Sachen eingetragen sind und in der Internetbeschreibung hab ich auch NICHT reingeschrieben das die Eingetragen sind.
Jetzt will er mit der Sache zum Anwalt.
Muss ich jetzt befürchten das er es zurück geben darf?
Mitglied: seit 2005
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Hallo stylo.67,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Käufer will Auto wieder zurück geben"!
Gruß
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Ich denke nicht, dass Du was befürchten musst wenn Du keine falschen Angaben gemacht hast
hey..........
ich frage mich warum sowas beim verkauf nicht erwähnt wird??
ist doch völlig normal es zu sagen das die felgen nicht eingetragen sind.......
ist doch fast klar das der jenige hinterher kommt und bemängelt,um solchen ärgerniss vorzukommen hättest es erwähnen sollen.
lg.
In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.
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Mitglied seit: 29.03.2008
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ja der vorverkäufer meinte die sind eingetragen ist auch ein zwei seitiger fahrzeugschein mit diversen eintragungen hab garnicht danach geguckt und er hat auch nicht danach gefragt das ist die sache.
Zitat:
ja der vorverkäufer meinte die sind eingetragen ist auch ein zwei seitiger fahrzeugschein mit diversen eintragungen hab garnicht danach geguckt und er hat auch nicht danach gefragt das ist die sache.
(Zitat von: stylo.67)
du bist der verkäufer und solltest wissen was du verkaufst......du kannst nicht sagen was der vorbesitzer dir gesagt hat......solche dinge zählen nicht.
unwissenheit schützt vor.......nicht.
jetzt hast du den ärger mit dem käufer!
ihr müsst euch jetzt einigen oder du lässt es drauf ankommen mit anwälten usw.
das ganze währe mir zu stressig!!
lg.
Bearbeitet von: SIGGI E36 am 19.08.2010 um 14:30:50
In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.
geb ihm 40 € für die eintragung und gut is ;)
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Zitat:
geb ihm 40 € für die eintragung und gut is ;)
(Zitat von: Gr33nAcid)
genau so was in der art und weise die gebühren mit eintragung und eventuell unkosten ausgleichen und gut ist.
In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.
Hätte ja Fragen können. Da würde ich mir kein Kopp drum machen. Der Eigentümer vom Fahrzeug ist für die Verkehrssicherheit zuständig und der bist ja nunmal nicht Du.
wenn ich ein auto kaufe (auch von privat), gehe ich davon aus, dass es eine gültige Betriebserlaubnis hat, das ist selbstverständlich.
ich würde auch sagen: gib ihm das geld für die eintragung und fertig. anwalt und pipapo kommt sehr viel teurer und dauert länger.
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
Oha, für´ne Mutter aber ne ganz schön aufgestylte Prollmaschine ;-)
Oder warst Du etwa fürs Tuning zuständig?
Mal im ernst, Deine Mutter hat doch wohl nicht im ernst ein gewindefahrwerk und solche puschen auf ihr Cab geschraubt. Hallo. Und wenn doch, scheint sie ziemlich cool zu sein. hrhr
OK. Aber mal im ernst, nicht eingtragene Felgen als Rückgabegrund? Dem scheint doch irgendwas anderes nicht zu passen. Wenn Du schon 600 nachgelassen hast, und ihm das auto wirklich gefällt dann soll er halt zum TÜV fahren...man man.
Ich glaub der sucht eher nen Grund den Wagen wieder los zu werden. Hat wahrscheinlich keine Kohle für die Versicherung mehr über....^^
Wie ist das eigendlich, wenn ich mit dem Auto vom Kumpel angehalten werden und nix ist eingetragen? Dann bin ich als fahrer doch auch dran, oder etwa nicht? Wenn ich ein Auto mit solchen Tuningmaßnahmen kaufe, kontrolliere ich gefälligst auch, ob alles eingetragen ist.
Hoffe Du kommst da gut raus aus der Geschichte.
Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht.
Entschuldigung, Können Sie mir sagen wo die andere Straßenseite ist? - Ja dort drüben -
Komisch, die schicken mich immer hier her....
Wobei die Frage bleibt wie der Käufer beweisen will, dass Du Ihn nicht darauf hingewiesen hast, KV-Eintrag hin oder her
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Mitglied seit: 29.03.2008
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@ Bandit : das Auto hatte ich so im Winter gekauft eigentlich zum weiter verkaufen jedoch wollte meine mutter damit diesen Sommer noch fahren was sie auch getan hat ;)
wir haben uns jetzt erstmal geeinigt das er die Felgen eintragen lässt und ich die Eintragungskosten übernehme. Mal gucken wie es ausgehen wird.
Mitglied seit: 05.05.2007
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ja ist doch für beide Parteien das beste,schon lustig das heute jeder wegen jeden scheiß zum anwalt rennt ;) dabei kann manchmal eine gepflegte Konserversation wunder wirken.
mfg
Wir haben so viele Anwälte, die brauchen alle was zu tun.
Ich werde das nächste mal auch zum Anwalt gehen wenn ein Fußgänger bei Rot auf die Straße läuft und mich meines Fahrtrechts beraubt ;)
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
na dann hoffe ich dass jetzt nicht noch kommt, die kotis müssten gebörtelt werden um die felgen eingetragen zu bekommen...
Understatement ist alles
die frage ist nur ob er sie auch eingetragen bekommt, ohne übermäßige zusatzarbeiten.
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
Mitglied seit: 05.05.2007
Duderstadt
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380 Beiträge
Oh weier das wäre natürlich ein Knock out !!! daran hatte ich ja noch garnicht gedacht
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184 Beiträge
hast du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung? Wenn ja dann deckt die in den meisten Fällen auch Streitigkeiten rund um den Autokauf und Verkauf ab. In dem Fall würd ichs echt drauf ankommen lassen weil eig. kann er dir nichts!
also da ich schon mal in gleicher situation war und das ganze damals vor gericht ging kann ich dir wohl am besten sagen, was sache ist
also hat der typ den wagen probegefahren? JA, hatte er die chance den wagen zur kontrolle beim tüv oder werkstatt vorbei zu bringen? JA. wenn er es selber nicht gemacht, dann ists seine schuld. verkauft ist verkauft. soll er zusehen. so ist die rechtslage! du hast als privatperson verkauft und deswegen hat er pech. lass dich nicht zu einem rückschritt vollreden! ich würde es nicht machen! auf gar keinen fall!
Zitat:
also da ich schon mal in gleicher situation war und das ganze damals vor gericht ging kann ich dir wohl am besten sagen, was sache ist
also hat der typ den wagen probegefahren? JA, hatte er die chance den wagen zur kontrolle beim tüv oder werkstatt vorbei zu bringen? JA. wenn er es selber nicht gemacht, dann ists seine schuld. verkauft ist verkauft. soll er zusehen. so ist die rechtslage! du hast als privatperson verkauft und deswegen hat er pech. lass dich nicht zu einem rückschritt vollreden! ich würde es nicht machen! auf gar keinen fall!
(Zitat von: fooki)
Was ich hier höre!! Verkauft ist Verkauft.
Ich will euch mal sehen wenn Ihr was kaufen wollt und der Verkäufer euch Sachen Verschweigt.Ihr sitzt dann sicher auch nicht zuhause und sagt euch "naja,verkauft ist verkauft,da hat er mich halt verarscht"
So was kann ich gar nicht nach vollziehen.Ihr steckt doch nicht in den Personen drin.Vielleicht hat er sich so doll auf denn Wagen gefreut das er das vergessen hat.Das passiert mir und jeder anderen Person im Leben.
Ist schon Richtig das er wenigstens die Eintragung übernimmt.Nur müssen die Kotflügel minimum gebördelt werden auf allen seiten ^^ Ich habe die Felgen auch.
Bördeln alle 4 = 150 € (habe ich bezahlt)
Eintragen Felgen = 50€ (nicht mehr ganz sicher)
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Um die Kotis mache ich mir keine sorgen sind pro seite 3 cm gezogen und eingetragen.
Das Auto hatte auch mal 18 zoll Felgen drauf die eingetragen sind.