Auto verkauft, Turbo defekt, der will Kohle zurück
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator mcclane am 15.06.2006 um 10:09:13 aus dem Forum "5er BMW - E39" in dieses Forum verschoben.Mein Problem:
525 TDS Touring
hab ihn verkauft und der Typ fährt direkt in die Werkstatt, weil der qualmt, das ja auch so richtig ist, siehe Thread 1800u/min & Qualm hier im Forum.
Die BMW Werkstatt sagt Turbo defekt. 3 Wochen zuvor sagte dieselbe Werkstatt noch, dass allet in Ordnung sei.
Angeblich soll man sehen können, wie lange der Turbo schon defekt ist und der Motor dadurch Schaden genommen hat.
Jetzt will der seine Kohlen wieder !
Was sagt ihr dazu !?!?!?
Thx
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Bearbeitet von - mcclane am 15.06.2006 10:09:13
Mitglied: seit 2005
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Hallo Mir3k,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Auto verkauft, Turbo defekt, der will Kohle zurück"!
Gruß
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das ist ein privatverkauf? ich glaub da gibts normal keine kohle zurück, wenn das auto in ordnung war zu dem zeitpunkt? er hätte vorher einen ankaufstest machen solln!
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Mitglied seit: 08.11.2004
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178 Beiträge
Sorry Mir3k,
aber der Käufer hat Recht!
Seit den neuen Gesetzen kannst du eine Gewährleistung nur ausschließen wenn du das Auto als Defektes Bastlerauto verkaufst.
Und es reicht nicht, dass das im Kaufvertrag drin steht, sondern das Auto muss auch wirklich defekt sein (für alle schlauen die meinen sie könnten ihre Autos generell als Bastlerfahrzeuge verkaufen)
Ein Ausschluss der Gewährleistung geht nicht. Du kannst sie nur auf 6 Monate reduzieren.
Zur Erläuterung :
Gewährleistung bedeutet, dass du Gewährleistest, dass das Auto zum ZEITPUNKT des VERKAUFS einwandfrei ist (bzw. nur die Aufgelisteten Mängel aufweist). Nicht aber, dass das Dingen 6 Monate lang ohne Schaden bleibt. (das wäre eine Garantie von 6 Monaten)
Zu deutsch, er muss nachweisen, das der Schaden schon vorher bestanden hat. (verschwiegener bzw. unbewusster Schaden)
Wenn dies nun die Werkstadt macht, hast du ein Problem!
Allerdings würde ich an deiner Stelle mal mit der Werkstadt reden, wenn sie dir sagte das Auto sei in ordung, ist das doch komisch. Abgesehen von der Tatsache, dass die Werkstadt eigentlich die Folgeschäden reparieren müsste, da du ja in Auftrag gegeben hast zu prüfen ob ein Schaden vor liegt oder nicht ... (da lässt sich bestimmt eine Einigung treffen wie du zahlst Material die verlangen keinen Arbeitslohn etc.)
Die Regelung ist eigentlich Sinvoll, da du ja einen Kaufvertrag machst und in diesem angibst was der Käufer bekommt. Wenn dort nun steht "Auto ohne Mängel" aber das Auto ist doch kaputt ist der Kaufvertrag nicht gültig, da der Verkäufer sich verpflichtet hat ein Auto ohne Mängel zu liefern und der Käufer sich verpflichtet hat dieses Auto (ohne Mängel) zu bezahlen.
Versetz dich mal in seine Lage! Er kauft ein Auto im glauben ein super tolle schönes Auto zu kaufen das in Ordnung ist. Dann sieht er es rust, na gut er geht zu BMW. Die sagen Turbo im Eimer, und das schon seit X Monaten ...
Ich glaub du wärst auch sauer ...
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"But I am an Operating System" said Windows XP.
"Yes," returned the cow dung " and I am a layer cake!"
Hallo,
ich glaube was LukasR schreibt ist so nicht ganz richtig. Als Privatperson kannst du sehr wohl die Gewährleistung ausschließen. Hier z.B. ein Auszug aus einem "Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug" von einer "offiziellen" Seite (wie ADAC):
... der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeug keine Gewährleistung. Es sei denn, er verkauft das KFZ als Unternehmer an einen Endverbraucher, in diesem Fall verjährt die Gewährleistung nach einem Jahr ab Übergabe.
Wenn du einen solche Klausel in deinem Kaufvertrag hast, und dir der Mangel nicht bekannt war oder du ihn arglistig verschwiegen hast bist du da rechtlich gesehen raus.
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rs
Mitglied seit: 13.11.2003
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134 Beiträge
am besten fragst dein anwalt wenn du rechtschutz hast. als privatperson kannst du keine gewährleistung auf schäden übernehmen die nach dem verkauf geschehen sind. es seiden das war arglistige täuschung und du hast gewusst das der turbo kaput ist aber dem käufer es verschwiegen. wenn du ein kaufvertrag gemacht hast und in diesem steht das der turbo defekt oder mit ihm was nicht stimmt dann bist du auf jeden fall abgesichert.
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the lunatic
Wollte da auch mal meinen Senf dazu geben, weil ich mich damit auch schon beschäftigt habe..
Ein privater Verkäufer kann Garantie und Gewährleistung generell ausschließen..
Insbesondere in diesem Fall würde ich aus meiner bisherigen Erfahrung mit bürgerlichem Recht sagen, dass der käufer keine Ansprüche gegen den Käufer hat. Sofern der Verkäufer nachweisen kann, dass er erst drei Wochen vorher von der Werkstatt die Bestätigung bekommen hat, dass alles in Ordnung sei..
Der Fall würde ich dann ändern, wenn man dem Käufer arglistige Täuschung nachweisen kann.
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Wie wärs mit 'Gekauft wie gesehen' in Kaufverträgen? Ist man damit auf der sicheren Seite?
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Hallo,
ich glaube, daß du da außer schneider bist. der Typ sollte das Auto nicht kaufen wenn er schon gesehen hat das das Auto qualmt. Auf deutsch gesagt: GEKAUFT WIE GESEHEN !!! Ich machte mir da keiene sorgen, du bist kein Händler. Der Typ sollte vor dem Kauf einen Ankauftest machen. Und nicht erst nach dem kauf.
MfG
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Mitglied seit: 08.11.2004
Saarbrücken
Deutschland
178 Beiträge
Mein Gott, ich wünsch euch allen, dass euch sowas mal passiert !
Wäre echt gespannt was ihr dann sagen würdet!
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"But I am an Operating System" said Windows XP.
"Yes," returned the cow dung " and I am a layer cake!"
Aber was, da scheiß ich drauf. Der käufer kauft das Auto mit offene Augen. Anschauen-Probefahren usw.
Wenn er später drauf kommt, daß das Auto eine schaden hat kann der Verkäufer nix mehr dafür.
WARUM hat der Verkäufer kein ANKAUFTEST gemacht um sicher zu gehen.
Gruß...
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Mitglied seit: 27.01.2006
Kandel
Deutschland
59 Beiträge
Hallo Mir3k!
Hab hier mal einen Auszug vom ADAC kopiert-vielleicht hilft Dir das weiter.
Gruß,Martin
Aufgrund der Schuldrechtsreform zum 1.1. 2002 hat sich die Rechtslage erheblich verändert. Es muss künftig unterschieden werden zwischen dem sogenannten Verbrauchsgüterkauf (= Verkauf von einem Unternehmer an einen Verbraucher) und anderen Kaufverträgen (z.B. zwischen Privatleuten oder von Unternehmer zu Unternehmer). Diese Unterscheidung ist deshalb so wichtig, weil aufgrund der neuen Rechtslage Unternehmer beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges an eine Privatperson für Sachmängel haften müssen. Verkauft dagegen eine Privatperson ein gebrauchtes Fahrzeug, darf sie die Sachmängelhaftung – wie bisher – ausschließen.
Vorsicht! Als Unternehmer zählt nicht nur der Gebrauchtwagenhändler! Als Unternehmer gilt bereits, wer beim Verkauf seines Fahrzeuges in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Das kann z.B. auch ein selbständiger Handwerker, Arzt, Rechtsanwalt oder Architekt sein, der sein gebrauchtes Geschäftsfahrzeug verkauft.
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BMW ...intelligenter fahren
Noch ein AUSZUG!
Vorsicht beim privaten Autokauf - Haftung meist ausgeschlossen
Das Fangnetz der Gewährleistung besteht beim Kauf von "privat" nicht. "Grundsätzlich kann man sagen, dass der Kauf beim Händler zwar teurer ist, dafür aber mit Gewährleistung. Beim privaten Verkäufer kauft man mitunter billiger, aber mit einem gewissen Risiko, weil die Gewährleistung so gut wie immer ausgeschlossen wird", so die ÖAMTC-Expertin.
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Hallo LukasR,
du mußt das ganze auch mal aus der anderen Sicht betrachten. Stell dir vor du verkäufst deinen Wagen der tech. OK ist, und in den nächsten 6 Monaten kommt der Käufer wiederholt an und hat defekte an was weiß ich für Teilen, und du müßtest die als Privatperson auf deine Kosten reparieren lassen oder den Wagen zurücknehmen.
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rs
Da kann ich rsgra nur zustimmen..
Warum ist denn der Käufer auch so blöd und fährt nach dem Kauf in die Werkstatt...??
Ich würde VOR einem Autokauf immer drauf bestehen vorher zu einer Werkstatt zu fahren oder zur DEKRA...
Und wenn der Verkäufer sich weigern würde würd ich das Auto einfach nicht kaufen..
Da ist der Käufer echt selber schuld...
Natürlich kann man sagen, was kann der der Käufer dafür, dass was hin ist.. aber in dem Fall genauso, was kann der der Verkäufer dafür?? Wenn die Werkstatt das 3 Wochen vorher nicht diagnostiziert hat, kann er das ja wirklich nicht wissen..
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es stimmt zwar, das der verkäufer keine gewährleistung oder garantie geben muss, aber ein defektes fahrzeug darf er ohne die vorher zu sagen dennoch nicht verkaufen. sollte sich also rausstellen, das der schaden schon beim kauf bestand muss der verkäufer dafür grade stehen. du kannst auch kein auto mit gedrehtem tacho verkaufen und sagen "gekauft wie gesehen"!
das der käufer besser vorher in die werkstatt gefahren wäre ist sicherlich richtig, aber selbst unwissentlich so ein fahrzeug zu verkaufen ist schlecht. es gibt nicht umsonst den spruch "unwissenheit schützt nicht vor strafe".
mfg FRY
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :o)
Der Käufer muss dem Verkäufer eine Betrugsabsicht nachweisen.
Ich sag jetzt mal, wie soll ich als Büromensch mit 0 Ahnung von Autos wissen, daß irgendwas defekt ist, was man so nicht merkt.? Das muss der Käufer schon vor dem Kauf checken lassen, und nicht nachher jammern - dann ist er selber schuld.
Sonst könnte ja ein Käufer der ganz mieß ist z.B. nach dem Kauf schnell einen defekten turbo von einem 2 Fahrzeug enbauen und den defekten dann dem Verkäufer anhängen. Und der hat 0 Ahnung und darf schön blechen - nee das wär ja unfair.
Wenn der Verkäufer von einem technischen Defekt weiß und ihn verschweigt, dann ist es Betrug und der Verkäufer muss dafür gerade stehen.
Ganz anders sieht die Lage allerdings auch aus, wenn ich als privater Verkäufer in irgendeiner Form beruflich mit Autos zu tun hab (selber in einem Werk arbeite, KFZ-Verkäufer oder gar KFZ-Mechaniker bin). So jemandem unterstellt man eine gewisse Ahnung und er muss auch für schon vorhandene, nicht erwähnte Mängel aufkommen.
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Mitglied seit: 04.04.2005
nähe Göttingen
Deutschland
1057 Beiträge
In einen Kaufvertrag für gebrauchtwagen muss rein:
- Ausschluss jeglicher Garantie
- Ausschluss der Sachmängelhaftung
- Ausschluss der Gewähr
- gekauft wie gesehen und Probe gefahren
Hatte auch mal ein Problem, ähnlich wie deins. Das ging dann vor Gericht, habe recht bekommen, weil bei mir noch alles in Ordnung war.
Rein therotisch, könnte der ja das Auto 10min Vollgas im Stand laufen gelassen haben und dabei ist es kaputt gegangen.... Deswegen sagte mein Anwalt, der kann mir nichts wollen. Und ich habe auch recht bekommen. Ruf mal beim Anwalt an!
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Mitglied seit: 14.03.2006
Darmstadt
Deutschland
210 Beiträge
Privatverkauf gemacht ?
Wenn ja : Privatverkauf - Keine Garantie & Kein Rückgaberecht
Autokauf auf Risiko halt sein Proplem mann steckt ja nicht drinn
cu cu Bmw Fred86
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