Zitat:
Jein. Unter bestimmten Umständen kann sich schon ein Anspruch auf ein Weihnachtsgeld ergeben.
Dazu müsste der Arbeitgeber
1. mindestens in den vergangenen drei Jahren ebenfalls immer Weihnachtsgeld gezahlt haben
2. keinen Vorbehalt a la "dieses Weihnachtsgeld ist eine freiwillige und einmalige Zahlung, die keinen Anspruch auf ein erneutes Weihnachtsgeld begründet" irgendwo reingeschrieben haben (z.B. in den Arbeitsvertrag, in ein Begleitschreiben zum Weihnachtsgeld)
- glaub das wars; Arbeitsrecht hab ich verdrängt -
Und so bin ich mir auch nur 99%ig sicher, dass Du mit Deiner kurzen Betriebszugehörigkeit und Deinem Ausscheiden vor dem Weihnachtsfest auch dann keinen Anspruch hättest, wenn die anderen Mitarbeiter einen hätten...
(Zitat von: mb100)
also zu Punkt 1!
Diese Regel aufgrund alter Arbeitsverträge machen viele Firmen einfach nichtig indem sie sagen:
"Wir können dieses Jahr nichts zahlen, uns geht es schlecht....wer sich auf den Anspruch lt. Arbeitsrecht beruft, soll es bitte einklagen!"
Wer klagt denn schon, wenn er bleiben will?
In unserer Firma war es immer üblich, dass fast ein ganzer Lohn zu Weihnachten gezahlt wurde.
Zuzüglich pro Jahr Zugehörigkeit noch eine Sonderzahlung.
Als dann die schlechten Zeiten kamen, gab es 1 Jahr gar nichts und danach gleich die neue Anlage
zum Arbeitsvertrag, dass Weihnachtsgeld freiwillig ist, ohne Rechtsansruch auch bei mehrjähriger Zahlung.
Jetzt wird immer gespannt drauf gewartet und spekuliert wieviel es denn im November gibt.