- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<
Beitrag von: fanatics Date: 18.07.2010 Thema: Anspruch auf Weihnachtsgeld? ---------------------------------------------------------- Hallo, ich habe mal eine frage zum Weihnachtsgeld, wenn ich von Januar bis ende Juni bei einer Firma beschäftigt war, ob ich dann auch anspruch auf Weihnachtsgeld habe? Ich denke mal nicht oder? MfG Fanatics Lesen gefährdet die Dummheit! |
Autor: Ich mag 3er Datum: 18.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Du hast definitiv keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld! Viele Firmen haben das auch schon in Verträgen geregelt.. Bei uns gab es einen Nachtrag, dass Weihnachtsgeld bzw. Sonderzahlung eine freiwille Leistung des AG ist und kein Rechtsanspruch besteht! Dieses kleine Zubrot wurde ja seinerzeit schon durch das Wegfallen des Weihnachtsfreibetrages kleiner. Die Unternehmen machen da eben weiter...die Entwicklung ist ja auch schon zum Urlaubsgeld rübergegangen. . |
Autor: LucyStern Datum: 18.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei uns richtet sich die Höhe der Zahlung nach Dauer der Zugehörigkeit. Das fängt glaube ich bei 6 Monaten an. Finde ich auch gut so. Generell Anspruch auf die Zahlung hat man nicht. Ist eine freiwillige Zahlung. |
Autor: Don King Datum: 18.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- anspruch auf weihnachtsgeld besteht nicht, da freiwillige leistung des arbeitgebers. Russian Power |
Autor: mb100 Datum: 18.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jein. Unter bestimmten Umständen kann sich schon ein Anspruch auf ein Weihnachtsgeld ergeben. Dazu müsste der Arbeitgeber 1. mindestens in den vergangenen drei Jahren ebenfalls immer Weihnachtsgeld gezahlt haben 2. keinen Vorbehalt a la "dieses Weihnachtsgeld ist eine freiwillige und einmalige Zahlung, die keinen Anspruch auf ein erneutes Weihnachtsgeld begründet" irgendwo reingeschrieben haben (z.B. in den Arbeitsvertrag, in ein Begleitschreiben zum Weihnachtsgeld) - glaub das wars; Arbeitsrecht hab ich verdrängt - Und so bin ich mir auch nur 99%ig sicher, dass Du mit Deiner kurzen Betriebszugehörigkeit und Deinem Ausscheiden vor dem Weihnachtsfest auch dann keinen Anspruch hättest, wenn die anderen Mitarbeiter einen hätten... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Ich mag 3er Datum: 18.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: also zu Punkt 1! Diese Regel aufgrund alter Arbeitsverträge machen viele Firmen einfach nichtig indem sie sagen: "Wir können dieses Jahr nichts zahlen, uns geht es schlecht....wer sich auf den Anspruch lt. Arbeitsrecht beruft, soll es bitte einklagen!" Wer klagt denn schon, wenn er bleiben will? In unserer Firma war es immer üblich, dass fast ein ganzer Lohn zu Weihnachten gezahlt wurde. Zuzüglich pro Jahr Zugehörigkeit noch eine Sonderzahlung. Als dann die schlechten Zeiten kamen, gab es 1 Jahr gar nichts und danach gleich die neue Anlage zum Arbeitsvertrag, dass Weihnachtsgeld freiwillig ist, ohne Rechtsansruch auch bei mehrjähriger Zahlung. Jetzt wird immer gespannt drauf gewartet und spekuliert wieviel es denn im November gibt. . |
Autor: mb100 Datum: 18.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Nö, die Regel Nr. 1 is keine Regel, die im Arbeitsvertrag steht (natürlich außer, da steht was zum Weihnachtsgeld drin), sondern ne betriebliche Übung - also was Gewohnheitsrechtliches. Entsteht eben dadurch, dass der Arbeitgeber mind. dreimal hintereinander Weihnachtsgeld zahlt. Dann geht die Rspr. und die Lit. davon aus, dass sich der Arbeitnehmer auch im vierten, fünften usw. Jahr darauf verlässt, dass es Weihnachtsgeld gibt. Und dies lässt eben - wenn keine Nr. 2 vorliegt - den Anspruch entstehen. Und der wird auch nicht nichtig, wenn der Arbeitgeber (mit welcher Begründung auch immer) nicht zahlt. Abgesehen davon, dass ein nichtiger Anspruch eh net eingeklagt werden kann ;-) Genau der letzte Punkt is aber der Entscheidende. Keiner wird klagen - auch weil viele (v.a. kleinere) Unternehmen bei ner geschlossen auftretenden Belegschaft sagen werden: "Gut, wenn Ihr unbedingt Weihnachtsgeld wollt, dann gehen wir in die Insolvenz." Abgesehen davon, dass Nr. 2 eh die Regel sein wird. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: aNka Datum: 18.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ähm...du hast selbstverständlich keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld, weil dieses zum 1.12. ausbezahlt wird (also im November-Gehalt) und du erst im Januar dort zu arbeiten angefangen hast. Und da du im Juni schon wieder aufgehört hast, gibts auch für das jetzige Jahr natürlich kein Weihnachtsgeld. LG |
Autor: Autobeebee Datum: 15.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Normalerweise ist es eine freiwillige Zahlung, gibt aber auch schon Ausnahmen, wenn der AG zum Beispiel die letzten Jahre Weihnachtsgeld bezahlt hat. Und auch was im Vertrag steht ist wichtig. [URL=http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_Recht/weihnachtsgratifikation-freiwillige-zahlung-mit-folgen.php]Hier[/URL] gibt's einen ähnlichen Fall, da ist der AN gegen den AG wegen verweigertem Weihnachtsgeld vor Gericht gezogen und hat gewonnen.... |
Autor: martina_zweig Datum: 12.07.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, soweit ich weiß, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld bestehen. In deinem Fall ist das aber glaube ich nicht der Fall. Ich habe einen super Artikel gefunden, der das Thema behandelt: Link editiert. angry Bearbeitet von: angry81 am 12.07.2016 um 14:19:32 |
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile |