Moin.
Ich habe eine Verwarnung von der Polizei wegen Parken auf dem Radweg bekommen, das inhaltlich völlig falsch war (dort stand, ich parkte länger als eine Stunde dort). Ich hielt dort für nicht mal drei Minuten, aber egal.
Dagegen habe ich Einspruch eingelegt mit dem Hinweis, dass durch meine Beifahrerin belegbar ist, dort nicht länger als maximal drei Minuten gehalten zu haben.
Nun bekomme ich unter dem gleichen Aktenzeichen einen berichtigten Tatvorwurf mit dem Hinweis, dass meine Äußerungen geprüft wurden, aber mich nicht entlasten konnten.
Kann man unter dem exakt gleichen Aktenzeichen erst so einen Mumpitz vorwerfen und den dann im Nachgang korrigieren, sodass die Verwarnung seine Gültigkeit behält, oder hätte ein neuer Vorgang dafür aufgemacht werden müssen?
Vorab, mir geht es nicht um die 30 EURO Strafe.