Hallo fan,
also grundsätzlich ist es so, das du mit einem Mangel, gleich welcher Form,
zum Händler fahren musst. Ein Recht im juristischen Sinne, das du den
Schaden anderweitig beheben lassen kannst auf des Händlers Kosten,
gibt es nicht. Wenn der Händler dazu sein OK gibt, so ist dies pure
Kulanz und Herzlichkeit seitens des Händlers, aber weder üblich noch normal.
Dass das Fahrzeug "neuen Tüv" hat (man sagt HU), spielt absolut keine Rolle.
Das ist etwas ganz anderes.
Was genau ist überhaupt der Mangel ?
Die Aussage "auf deutsch er will scheinbar nicht bezahlen" ist, mit Verlaub: Quatsch!
Der Händler ist auch bemüht, den Kunden, in diesem Fall dich, zufriedenzustellen.
Es liegt auf der Hand, das er, sofern nicht er den Mangel behebt, er erst einen
Kostenüberblick haben möchte, da es für dich und für den Händler bei einer Distanz
von 230km schlichtweg leichter und bequemer ist, das nicht er den Mangel behebt
wenn sich herausstellt, das es "nur" ein lockerer Stecker ist.
Du willst wissen wie du dich richtig verhälst? Du fährst in eine Werkstatt und erklärst
den Sachverhalt. Wenn sie eine erste Einschätzung bzw. Aussage treffen, informierst
du den Bezugshändler. Denn so hat er es geäussert. Und dann seht ihr weiter.
Dann wir er dir schon sagen, ob die Kosten übernommen werden oder der Bezugshändler
den Mangel selbst beheben möchte.
Gruß Bardock