- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<
Beitrag von: fanatics Date: 18.05.2010 Thema: Gewährleistungs anspruch? ---------------------------------------------------------- Hallo, habe vor 2 Wochen ein neues Auto gekauft, vom Händler mit 1 Jahr gewährleistung. Habe dann auf der fahrt vom Händler nach Hause festgestellt das die Xenon Scheinwerfer nicht richtig funktionieren und den Händler informiert. Nun meine frage, da der Händler 230km von mir weg ist. Kann ich den schaden bei mir beheben lassen, auf seine kosten? Als ich Ihn informierte sagte er ich solle es beheben lassen und er würde zahlen. Soweit so gut. Jetzt wollte ich es auch machen lassen und er fing an, mit den aussagen ja erst mal ein angebot machen lassen usw. Also auf deutsch er will scheinbar nicht bezahlen. So nun mein Problem ich kann nicht im dunklen fahren. Kann ich das Auto jetzt einfach in die Werkstatt bringen und er muss zahlen oder wie verhalte ich mich richtig, damit ich nicht auf dem schaden hängen bleibe. Wohlgemerkt das Auto hat neu TÜV bekommen. Gruß Fanatics Lesen gefährdet die Dummheit! |
Autor: Bardock Datum: 18.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo fan, also grundsätzlich ist es so, das du mit einem Mangel, gleich welcher Form, zum Händler fahren musst. Ein Recht im juristischen Sinne, das du den Schaden anderweitig beheben lassen kannst auf des Händlers Kosten, gibt es nicht. Wenn der Händler dazu sein OK gibt, so ist dies pure Kulanz und Herzlichkeit seitens des Händlers, aber weder üblich noch normal. Dass das Fahrzeug "neuen Tüv" hat (man sagt HU), spielt absolut keine Rolle. Das ist etwas ganz anderes. Was genau ist überhaupt der Mangel ? Die Aussage "auf deutsch er will scheinbar nicht bezahlen" ist, mit Verlaub: Quatsch! Der Händler ist auch bemüht, den Kunden, in diesem Fall dich, zufriedenzustellen. Es liegt auf der Hand, das er, sofern nicht er den Mangel behebt, er erst einen Kostenüberblick haben möchte, da es für dich und für den Händler bei einer Distanz von 230km schlichtweg leichter und bequemer ist, das nicht er den Mangel behebt wenn sich herausstellt, das es "nur" ein lockerer Stecker ist. Du willst wissen wie du dich richtig verhälst? Du fährst in eine Werkstatt und erklärst den Sachverhalt. Wenn sie eine erste Einschätzung bzw. Aussage treffen, informierst du den Bezugshändler. Denn so hat er es geäussert. Und dann seht ihr weiter. Dann wir er dir schon sagen, ob die Kosten übernommen werden oder der Bezugshändler den Mangel selbst beheben möchte. Gruß Bardock |
Autor: Kingm40 Datum: 18.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Genau so ist es :) Und um noch klarer zu machen warum der Händler vorher ein Angebot sehen will: Stell dir vor du wärst der Händler. In dem Fall würdest du natürlich auch vorher wissen wollen, was eine andere Werkstatt für die Reparatur verlangt, um dich nicht im nachhinein mit ungerechtfertigt hohen Rechnungen herum schlagen zu müssen. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass er eventuell nicht bezahlen will. Er will nur von vorn herein klare Verhältnisse. Sei froh dass es der Händler so genau nimmt. So können keine Unklarheiten entstehen und es ist von vornherein klar, wer was bezahlt :). OO==[][]==OO PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst. |
Autor: hyperschnecke Datum: 19.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- gebe ich den beiden vorrednern recht. aber was soll die ganze frage? lass es überprüfen, schick ihm die rechnung und du wirst sehen ob er bezahlt. rein rechtlich hast du keine chance. aber was solls du brauchst nachts nun mal licht und wenn du dir nen wagen mit xenon holst mußt du nun mal mit rechnen das die birne statt 10 € nun mal 70 € kostet. wann sie kaputt geht kann ja der händler nicht wissen. falls es eine schwerwiegendere reparatur sein sollte kann ja man immer noch mal mit dem händler in verhandlung treten. Widersprich nie einer Frau. Warte einfach bis Sie sich selbst widerspricht. |
Autor: fanatics Datum: 19.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Okay, habe das vielleicht auch falsch verstanden. Wenn ich mir die Antworten durchlese ist das mit dem Angebot in Ordnung. Aber generell muss er zahlen ob hier oder bei Ihm, richtig? Gruß Fanatics Lesen gefährdet die Dummheit! |
Autor: Bardock Datum: 19.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Falsch ! Das Wort "generell" ist in den von dir geschriebenen Sätzen ebenfalls fehl am Platz, weil ein prinzipieller Sachverhalt von deiner Seite wohl falsch verstanden wurde. Es ist so: Generell (um dein Wort zu verwenden) hat der Bezugshändler das Recht, evtl. Mängel zu beheben. So und nicht anders. Es gibt keine Ausnahmen. Punkt. Wenn du nun einfach so von dir aus in eine Werkstatt gehst und dadurch Kosten entstehen, muss generell du die Kosten tragen. Denn du hast dann mit der Werkstatt einen sogenannten Werkvertrag, das ist der juristisch korrekte Begriff, geschlossen. Diese Kosten beim Bezugshändler einzufordern ist generell nicht möglich. Lange Rede kurzer Sinn: Das Recht einen Sachmangel gleich welcher Natur instandzusetzen hat generell der Bezugshändler. Alles was davon abweicht ist entweder ZUVOR vertraglich zu regeln, im Falle des Sachmangels individuell vereinbart mit einem Konsens beider Vertragsparteien oder schlichtweg wie bereits geschrieben pure Freundlichkeit und Kulanz seitens des Bezugshändlers. |
Autor: Kingm40 Datum: 20.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das waren jetzt viele "generell" :D OO==[][]==OO PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst. |
Autor: mikV8 Datum: 20.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Händler hat aber auch generell die Verpflichtung dem Käufer die Aufwendungen, welche durch den Gewährleitsungsanspruch entstehen, zu ersetzen. Hier muss er also entweder das Auto selbst abholen bzw. dem Käufer die Fahrtkosten ersetzen. Damit kommt der Händler mitunter besser, die Rechnung einer Werkstatt vor Ort zu begleichen. Nichts desto Trotz ist eine Forderung nach einem Kostenvoranschlag mehr als berechtigt. Schon um späteren Streitereien um die Höhe aus dem Weg zu gehen. Gruß Mirko |
Autor: fanatics Datum: 20.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Aber nachbessern muss er oder nicht? Oder kann er die Nachbesserung ablehnen? Aber eigentlich doch nicht. Sei denn die Nachbesserung währen kosten die nicht im Verhältniss stehen. Somit könnte ich doch eine Kaufpreisminderung verlangen bzw. vom Kauf zurücktreten? Ob jetzt hier oder ob ich darunter fahren muss. Lesen gefährdet die Dummheit! |
Autor: Bardock Datum: 20.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nachbessern muss er. Er muss einen Sachmangel beheben. Aber es muss sich auch um einen Sachmangel handeln ! Einfach alles mögliche reklamieren und auf Behebung bestehen geht nicht. Es gibt da teilweise Sachmängel, die sind gar nicht so leicht zuzuordnen wenn man es genau nimmt. Einen defekten Endtopf, abgefahrene Reifen mit nicht konformen Reifenlaufbild und verschlissene Bremsen zählen z.B. nicht wirklich darunter. Eine Kaufpreisminderung oder gar ein Kaufrücktritt, im Fachjargon "Wandelung" genannt, ist eine ganz andere Kategorie. Das ist ein Kapitel für sich. Und nein, wegen einem Mangel kannst du keine Minderung oder Wandelung verlangen. |
Autor: fanatics Datum: 20.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hoffe einfach mal das der Händler den Mangel behebt. Lesen gefährdet die Dummheit! |
Autor: Bardock Datum: 20.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mach dir da mal keine Sorgen. Das ist ein Alltagsgeschäft, reine Routine. Nichts besonderes. Das haut keinen Verkäufer oder Mechaniker vom Hocker. |
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile |