Unfall, anspruch auf Ersatzfahrzeug?
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50 Beiträge
Hi,
mir ist vor einigen Wochen jemand auf der AB hinten draufgefahren. Nein, nichts schlimmes.... Stop & Go :-)
Nachdem alles mit der Versicherung geregelt war... hab mir den Schaden auszahlen lassen ( erledigt ein Freund) ...war ich doch schon erstaunt das ich den Nutzungsausfall nur erstattet bekommen wenn ich tatsächlich instand setzten lasse und mir einen Mietwagen nehme!
Oder hab ich mir da etwa von der Versicherungstante dummes zeug erzählen lassen?
Gruß
gianluca
Mitglied: seit 2005
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Hallo gianluca,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unfall, anspruch auf Ersatzfahrzeug?"!
Gruß
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Mitglied seit: 13.02.2004
Baden-Württemberg / Kirchhausen
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1763 Beiträge
Nein das stimmt soweit.
Hatte vor etwa 4 Jahren mit meinem E36 325 Coupe auch einen Unfall und habe mir diesen auszahlen lassen + neuen (damals frisch rausgekommen) Audi A6 als Leihwagen für 2 Wochen erhalten.
Der wurde auch von der Versicherung bezahlt nachdem ich Fotos geschickt habe das mein Wagen instandgesetzt worden ist.
Sonst hast du keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen.
Mitglied seit: 05.04.2005
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815 Beiträge
Bzw. zur Dekra o.ä. fahren und dir eine Bestätigung ausstellen lassen, dass das Fahrzeug repariert wurde.
Oft versuchen die Vers. darauf zu drängen, dass sie eine Rechnung zu Gesicht bekommen, aber dazu bist du nicht verpflichtet. Oftmals, wenn man in der Garage repariert, gibt es ja auch gar keine Rechnung.
Wenn es ne Werkstatt gemacht hat, reicht es auch aus, wenn die Werkstatt dir eine Reparaturbestätigung ausstellt. Dies macht eine Werkstatt natürlich nur, wenn sie auch selbst repariert hat.
Gruß Mirko
Ganz kurz - man muss da unterscheiden zwischen Mietwagenkosten und Nutzungsausfall. Es ist vorgesehen, dass man für die (tatsächlich angefallene) Zeit der Reparatur einen Mietwagen bekommt und den die Versicherung bezahlt.
Sollte man keinen Ersatzwagen benötigen, kann man Nutzungsausfall (also den Ersatz dafür, dass man das eigene Auto nicht nutzen kann, weil es in der Werkstatt steht) geltend machen. Ob man nun mit dem Geld einen Mietwagen mietet, ein Fahrrad oder ein Bahnticket kauft oder die Freundin zum Essen einlädt, ist vollkommen egal. Der Versicherung braucht man hier auch keinen Nachweis zu liefern. Es wird ja nicht der Ersatz "ersetzt", sondern die Tatsache, dass man das verunfallte Fahrzeug nicht nutzen kann, während es repariert wird.
Der Nutzungsausfall bemisst sich auch nicht anhand der tatsächlich angefallenen Kosten. Hierfür gibt es ne Tabelle mit Fahrzeugklassen - und je höherwertiger die Fahrzeugklasse, desto mehr Nutzungsausfall gibt es.
Probleme können die Versicherungen allerdings dann machen, wenn der verunfallte Wagen das Zweit- oder Drittfahrzeug ist und man selbst für Ersatz sorgen könnte.
Beispiel: man hat nen 3er BMW, nen 456er Ferrari und nen Aston Martin Vantage V8 daheim. Alle drei sind ganzjährig angemeldet; Fahrer gibt es nur einen. Ein Anderer fährt auf den Vantage. Dann wird die Versicherung sagen: "Als Alternative gibts nicht nur den BMW, sondern auch den Ferrari, der mind. gleichwertig ist - sowohl was die Art des Fahrzeugs (= Sportwagen) als auch die Fahrleistungen angeht. Somit kann der Ausfall des Aston mit dem Ferrari kompensiert werden und es gibt keinen Nutzenausfall."
Auf nen Streit könnte man es ankommen lassen. Gut möglich, dass ein paar Richter der Argumentation ne Abfuhr erteilen, könnte aber auch sein, dass viele Richter dem zustimmen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 12.01.2009
Kgr. Württemberg
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97 Beiträge
Zitat:
Bzw. zur Dekra o.ä. fahren und dir eine Bestätigung ausstellen lassen, dass das Fahrzeug repariert wurde.
Oft versuchen die Vers. darauf zu drängen, dass sie eine Rechnung zu Gesicht bekommen, aber dazu bist du nicht verpflichtet. Oftmals, wenn man in der Garage repariert, gibt es ja auch gar keine Rechnung.
Wenn es ne Werkstatt gemacht hat, reicht es auch aus, wenn die Werkstatt dir eine Reparaturbestätigung ausstellt. Dies macht eine Werkstatt natürlich nur, wenn sie auch selbst repariert hat.
Gruß Mirko
(Zitat von: mikV8)
Stimmt,man kann aber auch einen Gutachter anrufen (noch besser ist es wenn man einen kennt), ihm das Fahrzeug zeigen, und sich dann eine Bestätigung geben lassen, dass das Fahrzeug keinen Schaden mehr hat. Aber wie du schon sagst, viele Versicherungen drängen darauf eine Rechnung zu Gesicht zu bekommen, was aber definitiv nicht notwendig ist.
red & white \ ftw
Zitat:
Ganz kurz - man muss da unterscheiden zwischen Mietwagenkosten und Nutzungsausfall. Es ist vorgesehen, dass man für die (tatsächlich angefallene) Zeit der Reparatur einen Mietwagen bekommt und den die Versicherung bezahlt.
Sollte man keinen Ersatzwagen benötigen, kann man Nutzungsausfall (also den Ersatz dafür, dass man das eigene Auto nicht nutzen kann, weil es in der Werkstatt steht) geltend machen. Ob man nun mit dem Geld einen Mietwagen mietet, ein Fahrrad oder ein Bahnticket kauft oder die Freundin zum Essen einlädt, ist vollkommen egal. Der Versicherung braucht man hier auch keinen Nachweis zu liefern. Es wird ja nicht der Ersatz "ersetzt", sondern die Tatsache, dass man das verunfallte Fahrzeug nicht nutzen kann, während es repariert wird.
Der Nutzungsausfall bemisst sich auch nicht anhand der tatsächlich angefallenen Kosten. Hierfür gibt es ne Tabelle mit Fahrzeugklassen - und je höherwertiger die Fahrzeugklasse, desto mehr Nutzungsausfall gibt es.
(Zitat von: mb100)
kann ich so nur zustimmen. bin selber ein versicherungsfuzzi! ,-)
normalerweise entweder nutzungsausfall oder ersatz-fzg nach unfallersatztarif. max 14tage! habe selber auch schon meinen nutzungsausfall bekommen, ohne das ich mienen wagen in einer werkstatt hab reparieren lassen. sprich alles selber gemacht. das einzige was dir dann abgerechnet wird, sind die steuern, wenn du zB nach gutachten abrechnen lässt. belegst du jedoch durch eine rechnung der reparaturwerkstatt dies der gegnerischen vers. so bekommst du auch die steuern mit erstattet.
lieben gruß´
Andy
"Jage nix, was du nicht töten kannst"
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 07.03.2008
Frankfurt
Deutschland
50 Beiträge
Das heißt also, mir wurde doch dummes zeug erzälht... Finde es immer wieder toll wie überall versucht wird einen über das Ohr zu hauen. Danke Allianz!
Werd da nochmal anrufen, und ein wenig dampf ablasen ;-) Sag euch bescheid wie es ausgegangen ist...
P.S. Danke für die Antworten :-)
Mitglied seit: 05.04.2005
Plauen/Neuensalz
Deutschland
815 Beiträge
Naja, grundsätzlich wurde dir nix flasches erzählt, jedoch hat man einfach einige Dinge die DIR dienlich wären weg gelassen.
So ist das nun mal, wenn es um's eigene Geld geht. ;-)
Wie bereits merhfach umschrieben, muss für den Nutzungsausfall eine Reparatur stattgefunden haben. Dabei ist es egal wer repariert hat. Es muss der Versicherung nur plausibel belegt werden, dass das Fahrzeug nun wieder instand gesetzt ist und eine der Reparatur übliche Ausfalldauer angesetzt werden.
Sollte ein Gutachten über den Schaden bestehen, dann steht dort die ca. Rep.dauer drin.
Bezüglich des Vorschlages mit dem Gutachter würde ich mich vorher über die Kosten informieren. Das kann bei Dekra und Co. um einiges billiger werden.
Gruß Mirko