Versicherungsfrage,Unser Sohn hat ein Auto bemalt
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Mit einem Stein.
ein paar Kratzer bis auf die Grundierung hinten am Kotflügel.
Der Kleine,5 jahre,ist in unserer Haftpflicht mitversichert.
Aber wie gibt man es an damit die Versicherung sich nicht vor der
Schadensregulierung drückt?
Tom
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Hallo Tombo,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Versicherungsfrage,Unser Sohn hat ein Auto bemalt"!
Gruß
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So wie es gewesen ist.
Aufsichtspflicht nicht verletzt! <- Soll heißen: Du warst mit deinem Sohn draußen und hast mit ihm gespielt (z.B.), und als du dich kurz mit dem Nachbarn unterhalten hast hat sich dein Sohn künstlerisch betätigt.
Aufsichtspflicht ist hier der Hauptknackpunkt. Da werden die versuchen dich zu kriegen!
Es kann aber keiner von dir verlangen, dass du jede Sekunde ein Auge auf ihn hast.
Denke das sollte relativ problemlos ablaufen.
Eigendlich musst du gar nichts zahlen.
Kinder unter 7 Jahren sind nicht deliktfähig.
Außer die Aufsichtspflicht wurde verletzt. Dann sieht es anders aus.
In guten Haftpflichtversicherungen wird der Schaden aber trotzdem aus Kulanz übernommen.
Schau doch mal in deiner Police nach ob es mit versichert ist.
Edit:
Sehe es doch mal so. Du hast einen "geringen" Schaden. Jetzt kannst du mal sehen wie sich deine Versicherung verhält und dir ggf. nach dem Streit eine neue holen.
Bearbeitet von: herr_welker am 23.04.2010 um 11:33:42
ich geb HERR_WELKER recht!
so schauts aus. unter 7 nicht deliktsfähig. manche versicherungen haben jedoch deliktsunfähige kinder versichert. ansonsten leistungsfrei!
"Jage nix, was du nicht töten kannst"
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Schau mal ob du in deiner Haftpflicht den punkt "Schadenübernahme durch nicht feliktfähige Kinder" drin hast. Gibt es z.B. bei der Allianz. Dann würde der Schaden auf jeden Fall übernommen werden.
Sofern du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt hast musst du auch nicht für den Schaden deines nicht deliktfähigen Kindes haften. Also sprich die Versicherung zahlt nichts.
Wenn du deine Aufsichtpflicht nich Vorsätzlich verletzt hast hingegen hat der Besitzer Ansprüche gegen dich und du musst dafür haften was dann wiederum die Versicherung übernimmt!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 26.11.2001
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In unserer Versicherung sind Schäden durch deliktunfähige Kinder mitversichert.
Heißt das das der Schaden auf jeden Fall ersetzt wird?
Mitglied seit: 29.03.2008
München & Bremen
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459 Beiträge
Zitat:
Sofern du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt hast musst du auch nicht für den Schaden deines nicht deliktfähigen Kindes haften. Also sprich die Versicherung zahlt nichts.
(Zitat von: Bierkönig)
Genau. Beim nächsten Mal lässt du deinen nicht deliktfähigen Sohn einfach ein Auto klauen - bleibst natürlich die ganze Zeit dabei, damit du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt - und schon gehört das Auto ohne jegliche Kosten dir.
So einfach ist das.
Zitat:
Zitat:
Sofern du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt hast musst du auch nicht für den Schaden deines nicht deliktfähigen Kindes haften. Also sprich die Versicherung zahlt nichts.
(Zitat von: Bierkönig)
Genau. Beim nächsten Mal lässt du deinen nicht deliktfähigen Sohn einfach ein Auto klauen - bleibst natürlich die ganze Zeit dabei, damit du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt - und schon gehört das Auto ohne jegliche Kosten dir.
So einfach ist das.
(Zitat von: daspertl)
Wär schön, wenns so einfach wär.
In dem Beispiel hat natürlich der Beklaute nen Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs. Nur dafür belangt werden kann zivilrechtlich (also bzgl. der Schadenersatzanspüche) - sofern die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde (in dem Beispiel ist dies übrigens zu verneinen - man hätte das Kind zurückhalten müssen) - niemand. Strafrechtlich gesehen wärs übrigens ein Diebstahl in mittelbarer Täterschaft... ;-))
Der Grund ist so einfach wie banal: jeder kann in unserem egoistischen Deutschland nur für eigene Verfehlungen haftbar gemacht werden. Und so kann man als Elter für den "kindlichen Bockmist" auch nur in Anspruch genommen werden, wenn man selbst Scheiße gebaut, also die Aufsichtspflicht verletzt hat. Und deswegen lehnen die meisten Versicherungen die Regulierung dann ab, wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht genüge getan haben und die Versicherung nicht auf die Kinder ausgeweitet wurde. Und auch deswegen sind die Baustellenschilder "Eltern haften für ihre Kinder" nicht mal ihre Materialkosten wert...
In seinem ersten "Lexikon der Rechtsirrtümer" hat Dr. Ralf Höcker hierzu nen schönen Aufsatz (S. 87 ff.) geschrieben. Vor allem einen, der auch für Nicht-Juristen verständlich ist.
Bearbeitet von: mb100 am 23.04.2010 um 14:40:00
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Sofern du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt hast musst du auch nicht für den Schaden deines nicht deliktfähigen Kindes haften. Also sprich die Versicherung zahlt nichts.
(Zitat von: Bierkönig)
Genau. Beim nächsten Mal lässt du deinen nicht deliktfähigen Sohn einfach ein Auto klauen - bleibst natürlich die ganze Zeit dabei, damit du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt - und schon gehört das Auto ohne jegliche Kosten dir.
So einfach ist das.
(Zitat von: daspertl)
Wär schön, wenns so einfach wär.
In dem Beispiel hat natürlich der Beklaute nen Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs. Nur dafür belangt werden kann zivilrechtlich (also bzgl. der Schadenersatzanspüche) - sofern die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde (in dem Beispiel ist dies übrigens zu verneinen - man hätte das Kind zurückhalten müssen) - niemand. Strafrechtlich gesehen wärs übrigens ein Diebstahl in mittelbarer Täterschaft... ;-))
Der Grund ist so einfach wie banal: jeder kann in unserem egoistischen Deutschland nur für eigene Verfehlungen haftbar gemacht werden. Und so kann man als Elter für den "kindlichen Bockmist" auch nur in Anspruch genommen werden, wenn man selbst Scheiße gebaut, also die Aufsichtspflicht verletzt hat. Und deswegen lehnen die meisten Versicherungen die Regulierung dann ab, wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht genüge getan haben und die Versicherung nicht auf die Kinder ausgeweitet wurde. Und auch deswegen sind die Baustellenschilder "Eltern haften für ihre Kinder" nicht mal ihre Materialkosten wert...
In seinem ersten "Lexikon der Rechtsirrtümer" hat Dr. Ralf Höcker hierzu nen schönen Aufsatz (S. 87 ff.) geschrieben. Vor allem einen, der auch für Nicht-Juristen verständlich ist.
Bearbeitet von: mb100 am 23.04.2010 um 14:40:00
(Zitat von: mb100)
Ähm....dass das alles ironisch gemeint war, hast du verstanden oder? :)))
Hab ich. Nur im Zusammenhang mit daspertls erstem Beitrag im Thread les ich raus, dass er eher verwundert ist, dass - wenn man der Versicherung gegenüber angibt, dass man die Aufsichtspflicht nicht verletzt hat - diese nicht regulierend einspringt. Und damit ist er nicht allein. Deswegen - und weil ich fünf Minuten Zeit hatte - hab ichs erklärt.
Und das Beispiel mit dem Diebstahl war einfach zu gut, um es "an mir vorbeigehen zu lassen"
Bearbeitet von: mb100 am 23.04.2010 um 16:23:27
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Hab ich. Nur im Zusammenhang mit daspertls erstem Beitrag im Thread les ich raus, dass er eher verwundert ist, dass - wenn man der Versicherung gegenüber angibt, dass man die Aufsichtspflicht nicht verletzt hat - diese nicht regulierend einspringt. Und damit ist er nicht allein.
Und das Beispiel mit dem Diebstahl war einfach zu gut, um es "an mir vorbeigehen zu lassen"
(Zitat von: mb100)
Es geht eher darum, dass manche doch tatsächlich glauben, dass ein nicht deliktfähiges Kind alles tun und lassen kann ohne dass die Eltern dafür gradestehen müssen.
Darüber haben wir uns vorhin ein wenig amüsiert und daraus entstand dann dieses leicht übertriebene Szenario :)
Und ich möchte nicht wissen, wieviele das gelesen haben und sich gedacht haben, wieso die da vorher noch nicht drauf gekommen sind :D
Zum Thema: wenn er in der Familienhaftpflicht mitversichert ist und im Vertrag nicht GENAU definiert wird, unter welchen Umständen ein Schaden übernommen wird --> Versicherung muss zahlen. Punkt Ende Aus.
LG
Zitat:
Es geht eher darum, dass manche doch tatsächlich glauben, dass ein nicht deliktfähiges Kind alles tun und lassen kann ohne dass die Eltern dafür gradestehen müssen.
(Zitat von: aNka)
Na ja... so isses ja auch... fast. Die Sache mit der Aufsichtspflicht is ne ziemlich Haarige; grad auch weil hier u.a. das Alter und die Reife des Kindes ne Rolle spielt. Hatte das Problem irgendwann mal in ner Hausarbeit.
Und gerade deswegen isses auch sinnvoll, wenn man die Versicherung auch auf die deliktunfähigen Kinder ausweitet.
Wie sag ich immer so schön: am besten das Kind verklagen (sobalds deliktfähig ist). Kinder verklagen macht ohnehin am meisten Spaß. Die weinen dann immer so schön...
Bearbeitet von: mb100 am 23.04.2010 um 17:01:27
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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wenn einer von euch der besitzer wäre,kann ich mir schon vorstellen wie das wäre...
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1 Beitrag
Ich sehe schon, hier sind wieder ganz viele Versicherungs-Spezialisten an Bord.
Dann frage ich euch mal ganz direkt:
Seit wann übernimmt eine Haftpflicht Eigenschäden???
Wenn jetzt der Groschen gefallen ist, dann dürft ihr gerne darauf antworten.
Solange bleibe ich hier schmunzelnd sitzen und sage nichts mehr ;o)
Bearbeitet von: JS305 am 23.04.2010 um 23:27:05
Neid ist die höchste Form der Anerkennung!!!
Zitat:
Seit wann übernimmt eine Haftpflicht Eigenschäden???
Wenn jetzt der Groschen gefallen ist, dann dürft ihr gerne darauf antworten.
Solange bleibe ich hier schmunzelnd sitzen und sage nichts mehr ;o)
(Zitat von: JS305)
Und ich bleib jetzt so lange grinsend hier sitzen, bis Du mir zeigst, wo geschrieben steht, dass es sich um das Auto des TE handelt.
(Gut, zugegeben: man hätte mal nachfragen können...)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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1 Beitrag
Gut, dann muss ich jetzt erst recht schmunzeln ;o)
Wenn es sich nicht um das Auto des TE handelt, dann sollte die Regulierung
des Schadens kein Problem darstellen, sofern die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
Diese Aussage ist natürlich sehr schwammig, aber Aufsichtspflicht bedeutet ja nicht
ununterbrochene Kontrolle des Kindes.
Hab ich jetzt aber gut gelacht, auch über mich.... :D
Neid ist die höchste Form der Anerkennung!!!
Zitat:
Gut, dann muss ich jetzt erst recht schmunzeln ;o)
Wenn es sich nicht um das Auto des TE handelt, dann sollte die Regulierung
des Schadens kein Problem darstellen, sofern die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
(Zitat von: JS305)
Stimmt eben nur, wenn das Kind in der Versicherung drin ist. Wenn nicht, stimmts nicht. Dann tritt die Versicherung nur ein, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Ich zitier mal den § 832 I BGB - mit nem fetten Satz 2:
Zitat:
Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.
Und wenn weder das Kind schadenersatzpflichtig ist (weils nicht deliktfähig ist) noch die Eltern (weil sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben), bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen. Weil die Versicherung zahlt grundsätzlich nicht für nen Schaden, für den eigentlich niemand aufkommen müsste. Klingt komisch, is aber so.
Bearbeitet von: mb100 am 24.04.2010 um 09:41:32
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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1 Beitrag
Ja klar, da hast du recht.
Aber ich kann mir nich vorstellen, dass der TE nur eine Single-Haftpflicht hat?!
Bei einer Familien-Haftpflicht sind "normalerweise" alle mit ihm Haushalt lebenden Personen
mitversichert (das sind meist Partner und Kinder).
Wenn er wirklich nur eine Haftpflicht für sich besitzt, und diese erst nach Geburt seines
Kindes abgeschlossen hat, kann man u.U. sogar den Versicherungsmakler nach dem
VVG (dank der seit 2008 in Kraft getretenden EU-Vermittlerrichtlinie) dafür haftbar machen.
Ist zwar sehr weit gespannt der Bogen, aber möglich ist ja vieles :o)
Neid ist die höchste Form der Anerkennung!!!
Hat er nicht; s.o.
Mich hat nur Deine Formulierung mit der Aufsichtspflicht gestört.
Man erlebts ja doch immer wieder: Eltern geben der Versicherung gegenüber an, dass sie die Aufsichtspflicht erfüllt haben - und wundern sich dann, wenn die grinsend die Regulierung ablehnt...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 26.11.2001
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237 Beiträge
So,da bin ich wieder.
Zitat:
In unserer Versicherung sind Schäden durch deliktunfähige Kinder mitversichert.
So stehts in unserem Vertrag.
Was mich gestern morgen stutzig gemacht hat war folgende Situation:
Ich ruf bei unseren Versicherungsmenschen an und es meldet sich eine Vertretung weil der Gut im Urlaub ist.
Die Vertretung ist natürlich nicht im bilde was bei uns im Vertrag steht.
Ich dem die Sache geschildert wie es war,und darauf sagte er das wir reinschreiben sollen das wir in der nähe waren,also in Rufreichweite.
Was so aber nicht richtig ist.
Daraus schließe ich das der uns übers Ohr hauen will.
Da werde ich Montag erst mal vorbei fahren und maln lauten machen.
Tom
Zitat:
Eigendlich musst du gar nichts zahlen.
(Zitat von: herr_welker)
Ich glaube ich spinne.
Ich betrachte das mal als Selbstverständlichkeit, daß er den Schaden - ungeachtet dessen, ob die Versicherung ihn trägt oder nicht - auf jedenfall bezahlt wird, wenn sein Kind ihn angerichtet hat. Ich würde das jedenfalls.
Den Thread möchte ich sehen, wenn das Auto einem von eucht gehört hätte...
Da kämen dann wieder gute Tipps, wie man die Eltern am besten erpresst oder sonst zur Zahlung bewegt...
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...