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Beitrag von: Tombo Date: 23.04.2010 Thema: Versicherungsfrage,Unser Sohn hat ein Auto bemalt ---------------------------------------------------------- Mit einem Stein. ein paar Kratzer bis auf die Grundierung hinten am Kotflügel. Der Kleine,5 jahre,ist in unserer Haftpflicht mitversichert. Aber wie gibt man es an damit die Versicherung sich nicht vor der Schadensregulierung drückt? Tom |
Autor: daspertl Datum: 23.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- So wie es gewesen ist. Aufsichtspflicht nicht verletzt! <- Soll heißen: Du warst mit deinem Sohn draußen und hast mit ihm gespielt (z.B.), und als du dich kurz mit dem Nachbarn unterhalten hast hat sich dein Sohn künstlerisch betätigt. Aufsichtspflicht ist hier der Hauptknackpunkt. Da werden die versuchen dich zu kriegen! Es kann aber keiner von dir verlangen, dass du jede Sekunde ein Auge auf ihn hast. Denke das sollte relativ problemlos ablaufen. |
Autor: herr_welker Datum: 23.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Eigendlich musst du gar nichts zahlen. Kinder unter 7 Jahren sind nicht deliktfähig. Außer die Aufsichtspflicht wurde verletzt. Dann sieht es anders aus. In guten Haftpflichtversicherungen wird der Schaden aber trotzdem aus Kulanz übernommen. Schau doch mal in deiner Police nach ob es mit versichert ist. Edit: Sehe es doch mal so. Du hast einen "geringen" Schaden. Jetzt kannst du mal sehen wie sich deine Versicherung verhält und dir ggf. nach dem Streit eine neue holen. Bearbeitet von: herr_welker am 23.04.2010 um 11:33:42 |
Autor: Shaker81 Datum: 23.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich geb HERR_WELKER recht! so schauts aus. unter 7 nicht deliktsfähig. manche versicherungen haben jedoch deliktsunfähige kinder versichert. ansonsten leistungsfrei! "Jage nix, was du nicht töten kannst" |
Autor: Bierkönig Datum: 23.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schau mal ob du in deiner Haftpflicht den punkt "Schadenübernahme durch nicht feliktfähige Kinder" drin hast. Gibt es z.B. bei der Allianz. Dann würde der Schaden auf jeden Fall übernommen werden. Sofern du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt hast musst du auch nicht für den Schaden deines nicht deliktfähigen Kindes haften. Also sprich die Versicherung zahlt nichts. Wenn du deine Aufsichtpflicht nich Vorsätzlich verletzt hast hingegen hat der Besitzer Ansprüche gegen dich und du musst dafür haften was dann wiederum die Versicherung übernimmt! |
Autor: Tombo Datum: 23.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- In unserer Versicherung sind Schäden durch deliktunfähige Kinder mitversichert. Heißt das das der Schaden auf jeden Fall ersetzt wird? |
Autor: daspertl Datum: 23.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Genau. Beim nächsten Mal lässt du deinen nicht deliktfähigen Sohn einfach ein Auto klauen - bleibst natürlich die ganze Zeit dabei, damit du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt - und schon gehört das Auto ohne jegliche Kosten dir. So einfach ist das. |
Autor: mb100 Datum: 23.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Wär schön, wenns so einfach wär. In dem Beispiel hat natürlich der Beklaute nen Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs. Nur dafür belangt werden kann zivilrechtlich (also bzgl. der Schadenersatzanspüche) - sofern die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde (in dem Beispiel ist dies übrigens zu verneinen - man hätte das Kind zurückhalten müssen) - niemand. Strafrechtlich gesehen wärs übrigens ein Diebstahl in mittelbarer Täterschaft... ;-)) Der Grund ist so einfach wie banal: jeder kann in unserem egoistischen Deutschland nur für eigene Verfehlungen haftbar gemacht werden. Und so kann man als Elter für den "kindlichen Bockmist" auch nur in Anspruch genommen werden, wenn man selbst Scheiße gebaut, also die Aufsichtspflicht verletzt hat. Und deswegen lehnen die meisten Versicherungen die Regulierung dann ab, wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht genüge getan haben und die Versicherung nicht auf die Kinder ausgeweitet wurde. Und auch deswegen sind die Baustellenschilder "Eltern haften für ihre Kinder" nicht mal ihre Materialkosten wert... In seinem ersten "Lexikon der Rechtsirrtümer" hat Dr. Ralf Höcker hierzu nen schönen Aufsatz (S. 87 ff.) geschrieben. Vor allem einen, der auch für Nicht-Juristen verständlich ist. Bearbeitet von: mb100 am 23.04.2010 um 14:40:00 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: aNka Datum: 23.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat:Zitat: Ähm....dass das alles ironisch gemeint war, hast du verstanden oder? :))) |
Autor: mb100 Datum: 23.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hab ich. Nur im Zusammenhang mit daspertls erstem Beitrag im Thread les ich raus, dass er eher verwundert ist, dass - wenn man der Versicherung gegenüber angibt, dass man die Aufsichtspflicht nicht verletzt hat - diese nicht regulierend einspringt. Und damit ist er nicht allein. Deswegen - und weil ich fünf Minuten Zeit hatte - hab ichs erklärt. Und das Beispiel mit dem Diebstahl war einfach zu gut, um es "an mir vorbeigehen zu lassen" Bearbeitet von: mb100 am 23.04.2010 um 16:23:27 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: aNka Datum: 23.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Es geht eher darum, dass manche doch tatsächlich glauben, dass ein nicht deliktfähiges Kind alles tun und lassen kann ohne dass die Eltern dafür gradestehen müssen. Darüber haben wir uns vorhin ein wenig amüsiert und daraus entstand dann dieses leicht übertriebene Szenario :) Und ich möchte nicht wissen, wieviele das gelesen haben und sich gedacht haben, wieso die da vorher noch nicht drauf gekommen sind :D Zum Thema: wenn er in der Familienhaftpflicht mitversichert ist und im Vertrag nicht GENAU definiert wird, unter welchen Umständen ein Schaden übernommen wird --> Versicherung muss zahlen. Punkt Ende Aus. LG |
Autor: mb100 Datum: 23.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Na ja... so isses ja auch... fast. Die Sache mit der Aufsichtspflicht is ne ziemlich Haarige; grad auch weil hier u.a. das Alter und die Reife des Kindes ne Rolle spielt. Hatte das Problem irgendwann mal in ner Hausarbeit. Und gerade deswegen isses auch sinnvoll, wenn man die Versicherung auch auf die deliktunfähigen Kinder ausweitet. Wie sag ich immer so schön: am besten das Kind verklagen (sobalds deliktfähig ist). Kinder verklagen macht ohnehin am meisten Spaß. Die weinen dann immer so schön... Bearbeitet von: mb100 am 23.04.2010 um 17:01:27 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Salamanderking Datum: 23.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn einer von euch der besitzer wäre,kann ich mir schon vorstellen wie das wäre... |
Autor: JS305 Datum: 23.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich sehe schon, hier sind wieder ganz viele Versicherungs-Spezialisten an Bord. Dann frage ich euch mal ganz direkt: Seit wann übernimmt eine Haftpflicht Eigenschäden??? Wenn jetzt der Groschen gefallen ist, dann dürft ihr gerne darauf antworten. Solange bleibe ich hier schmunzelnd sitzen und sage nichts mehr ;o) Bearbeitet von: JS305 am 23.04.2010 um 23:27:05 Neid ist die höchste Form der Anerkennung!!! |
Autor: mb100 Datum: 23.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Und ich bleib jetzt so lange grinsend hier sitzen, bis Du mir zeigst, wo geschrieben steht, dass es sich um das Auto des TE handelt. (Gut, zugegeben: man hätte mal nachfragen können...) "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: JS305 Datum: 23.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gut, dann muss ich jetzt erst recht schmunzeln ;o) Wenn es sich nicht um das Auto des TE handelt, dann sollte die Regulierung des Schadens kein Problem darstellen, sofern die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Diese Aussage ist natürlich sehr schwammig, aber Aufsichtspflicht bedeutet ja nicht ununterbrochene Kontrolle des Kindes. Hab ich jetzt aber gut gelacht, auch über mich.... :D Neid ist die höchste Form der Anerkennung!!! |
Autor: mb100 Datum: 23.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Stimmt eben nur, wenn das Kind in der Versicherung drin ist. Wenn nicht, stimmts nicht. Dann tritt die Versicherung nur ein, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ich zitier mal den § 832 I BGB - mit nem fetten Satz 2: Zitat: Und wenn weder das Kind schadenersatzpflichtig ist (weils nicht deliktfähig ist) noch die Eltern (weil sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben), bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen. Weil die Versicherung zahlt grundsätzlich nicht für nen Schaden, für den eigentlich niemand aufkommen müsste. Klingt komisch, is aber so. Bearbeitet von: mb100 am 24.04.2010 um 09:41:32 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: JS305 Datum: 23.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja klar, da hast du recht. Aber ich kann mir nich vorstellen, dass der TE nur eine Single-Haftpflicht hat?! Bei einer Familien-Haftpflicht sind "normalerweise" alle mit ihm Haushalt lebenden Personen mitversichert (das sind meist Partner und Kinder). Wenn er wirklich nur eine Haftpflicht für sich besitzt, und diese erst nach Geburt seines Kindes abgeschlossen hat, kann man u.U. sogar den Versicherungsmakler nach dem VVG (dank der seit 2008 in Kraft getretenden EU-Vermittlerrichtlinie) dafür haftbar machen. Ist zwar sehr weit gespannt der Bogen, aber möglich ist ja vieles :o) Neid ist die höchste Form der Anerkennung!!! |
Autor: mb100 Datum: 24.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hat er nicht; s.o. Mich hat nur Deine Formulierung mit der Aufsichtspflicht gestört. Man erlebts ja doch immer wieder: Eltern geben der Versicherung gegenüber an, dass sie die Aufsichtspflicht erfüllt haben - und wundern sich dann, wenn die grinsend die Regulierung ablehnt... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Tombo Datum: 24.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- So,da bin ich wieder. Zitat: So stehts in unserem Vertrag. Was mich gestern morgen stutzig gemacht hat war folgende Situation: Ich ruf bei unseren Versicherungsmenschen an und es meldet sich eine Vertretung weil der Gut im Urlaub ist. Die Vertretung ist natürlich nicht im bilde was bei uns im Vertrag steht. Ich dem die Sache geschildert wie es war,und darauf sagte er das wir reinschreiben sollen das wir in der nähe waren,also in Rufreichweite. Was so aber nicht richtig ist. Daraus schließe ich das der uns übers Ohr hauen will. Da werde ich Montag erst mal vorbei fahren und maln lauten machen. Tom |
Autor: Stefan177 Datum: 24.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich glaube ich spinne. Ich betrachte das mal als Selbstverständlichkeit, daß er den Schaden - ungeachtet dessen, ob die Versicherung ihn trägt oder nicht - auf jedenfall bezahlt wird, wenn sein Kind ihn angerichtet hat. Ich würde das jedenfalls. Den Thread möchte ich sehen, wenn das Auto einem von eucht gehört hätte... Da kämen dann wieder gute Tipps, wie man die Eltern am besten erpresst oder sonst zur Zahlung bewegt... Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: herr_welker Datum: 24.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wie gesagt. Es gibt Versicherungen die machen sowas. Die werben dann auch damit. Das sind dann die Versicherungen die 20 EUR / Jahr mehr kosten. ;-) Zitat: Ich auch. Ich bin mir auch sicher das es Tombo zur Not zahlen wird, wenn die Versicherung es nicht begleicht. Aber stell dir vor das Kind hätte einen 10.000 EUR Schaden verursacht. Oder einen 50.000 EUR Schaden. Dann sieht die Sache doch schon wieder anders aus. Wobei wahrscheinlich bei solchen Summen sich auch die Versicherungen drücken. |
Autor: mb100 Datum: 24.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Stimmt. Ich hätte statt dem "natürlich" ein "grundsätzlich" einsetzen müssen. Klar, Stefan: ich sehs auch so, dass man ubedingt den Schaden regulieren sollte - wenn nötig und möglich auch aus der eigenen Kasse. Und genau deswegen würd ich bei so nem Fall auch sagen: "Klar hab ich in dem Moment, in dem mein Sohn zum Auto-Picasso wurde, die Aufsichtspflicht verletzt." "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Bierkönig Datum: 25.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das ist schon in Ordnung was der sagt.So wie er das darstellt hättest du deine Aufsichtspflicht verletzt und der Schaden würde 100% ersetzt werden! Wenn du angibst das du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt hast dann wird zwar die Klausel "Schadenübernahme bei nicht deliktfähigen Kindern" greifen. Aber hier gibt es meist Haftungsobergrenzen von wenigen T Euro die schnell überschritten sind! Ich hätte dir genau das selbe wie dein Berater empfohlen. Bin selbst gelernter Versicherungskaufmann und nehme auch öfter Haftpflichtschäden auf. Dem Berater ist es garantiert wichtiger das dein Schaden ersetzt wird als das die Gesellschaft paar euros spart. Denn nur zufriedene Kunden sind treue Kunden ... |
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