Einbruch & Auto Zerkratzt - Versicherungsfrage
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Mitglied seit: 09.06.2007
Deutschland
12 Beiträge
Hallo Leute,
bei einem Kollegen haben se von Gestern zu Heute den BMW aufgebrochen ( um einen Aussenspiegel zu klauen *lol* ) und Ihm gleich dabei nochmal rundum das Auto zerkratzt.
Er ist Teilkasko mit SB versichert.Sein Bedenken ist nun, dass die Versicherung wohl den Einbruch selbst übernehmen wird, aber das zerkratzen des Fahrzeugs (Was eindeutig in der selben Nacht geschah) bzw. auf dem Schaden dadurch wird er wohl selbst sitzen bleiben, ist das so richtig?Er konnte heute keine klare Aussage seiner Versicherung erhalten, warum auch immer.
Was meint Ihr dazu?Jemand Erfahrungen damit gemacht?
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Bozz,
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Gruß
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Ich hab mal eben schnell gegoogelt und nur diese Seite
hier gefunden.
Aber grundsätzlich sollte die Teilkasko Vandalismus- & Einbruchsschäden regulieren.
Bei mir haben sie auch vor einiger Zeit erst versucht die Beifahrertür aufzuhebeln, haben dann die Beifahrerseitenscheibe (was für ein Wort) eingeschlagen und das Radio geklaut. Dabei haben sie noch das halbe Armaturenbrett rausgerissen.
Alle Reparaturen wurden von meiner Versicherung getragen.
Mitglied seit: 16.06.2006
Kaisersesch
Deutschland
304 Beiträge
Zitat:
Ich hab mal eben schnell gegoogelt und nur diese Seite hier gefunden.
Aber grundsätzlich sollte die Teilkasko Vandalismus- & Einbruchsschäden regulieren.
Bei mir haben sie auch vor einiger Zeit erst versucht die Beifahrertür aufzuhebeln, haben dann die Beifahrerseitenscheibe (was für ein Wort) eingeschlagen und das Radio geklaut. Dabei haben sie noch das halbe Armaturenbrett rausgerissen.
Alle Reparaturen wurden von meiner Versicherung getragen.
(Zitat von: Hellrider2001)
Das hatte auch alles mit den Einbrüchen zu tun, Diebstahl wird bezahlt, Sachbeschädigung nicht.
5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work!
Zitat:
Das hatte auch alles mit den Einbrüchen zu tun, Diebstahl wird bezahlt, Sachbeschädigung nicht.
Richtig
DOC. WATSON
Die haben ja nen Spiegel geklaut, somit steht des ganze im Tateinhergang und müsste aus diesem Grund mit übernommen werden.
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar
Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
Zitat:
Die haben ja nen Spiegel geklaut, somit steht des ganze im Tateinhergang und müsste aus diesem Grund mit übernommen werden.
(Zitat von: E30massder)
aber nicht die Kratzer rund ums Auto, die zählen zum Vandalismus und werden von der TK nicht reguliert, so weit ich weiß.
Lg Sunny
Wer mich entführt, gibt mich spätestens morgen wieder zurück!!!
Kenn ich auch so, wie Sunny sagt. Wenn der Schaden verursacht wurde, um den Diebstahl zu ermöglichen (z.B. Dach aufflexen), dann wird er als Diebstahl-Schaden gewertet und von der TK reguliert. Wenn aber "zusätzlich" was zerstört wurde und dies mit dem Diebstahl keine Einheit bildet, is diese Zerstörung ein Vandalismus-Schaden und somit Sache der VK.
Macht auch irgendwo Sinn und ist auch "gerecht": Wäre ja theoretisch auch denkbar, dass zuerst ein Vandale kommt und dann, zwei Stunden später, ein Dieb...
(warum ich das "gerecht" in Anführungszeichen geschrieben hab: ich versteh nicht so ganz den Sinn dahinter, dass Vandalismus-Schäden, sofern sie keine Glas- oder Brandschäden sind, als VK-Schäden behandelt werden. Denn als Halter kann man sie ebenso wenig beeinflussen wie Diebstahlschäden und wird dennoch dafür "bestraft" (=> Hochstufung). Stammt sicher aus ner Zeit, in der Vandalismusschäden nicht so häufig vorkamen und sich somit das Problem kaum stellte, aber hier fehlt es definitiv an einer Neuregelung...)
Bearbeitet von - mb100 am 25.01.2008 11:47:08
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Seit wann wird man bei einem Kaskoschaden hochgestuft???
Hochgestuft wird man nur bei einem Haftpflichtschaden, aber net bei einem Kaskoschaden...
Und die Vollkasko wird auch nur dann hochgestuft, wenn man einen Haftpflichtschaden verursacht hat (Unfall) und seinen eigenen Wagen aufgrund des Unfalls über die Vollkasko reparieren lässt.
Aber net bei Einbruch, Vandalismus und dergleichen.
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar
Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
Bei ner Teilkasko wird Vandalismus bezahlt sofern ein Diebstahl begangen wurde!
Meist bezieht sich die Vandalismusdeckung im Kausalzusammenhang mit dem Diebstahl. Mit andern Worten kommt es auf deinen Versicherer und die dazugehörigen Klauseln an ob mutwilliger Vandalismus in folge eines Diebstahls abgedeckt ist.
Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,
Mitglied der
Syndikat Region Franken
Manchmal hat man sogar glück und bekommt den VERSUCHTEN einbruch bezahlt. So wie bei mir.
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
Zitat:
Seit wann wird man bei einem Kaskoschaden hochgestuft???
Hochgestuft wird man nur bei einem Haftpflichtschaden, aber net bei einem Kaskoschaden...
Und die Vollkasko wird auch nur dann hochgestuft, wenn man einen Haftpflichtschaden verursacht hat (Unfall) und seinen eigenen Wagen aufgrund des Unfalls über die Vollkasko reparieren lässt.
Aber net bei Einbruch, Vandalismus und dergleichen.
(Zitat von: E30massder)
Also ich kenns nur so, dass die Versicherung einen bei jedem gemeldeten VK-Schaden hochstuft - egal ob der Schaden bei nem selbstverschuldeten Unfall verursacht wurde oder durch Dritte. Und egal ob zeitgleich noch ein HPfl-Schaden gemeldet wurde. Is ja auch denkbar, dass nur ein Schaden am eigenen Auto vorliegt bzw. der Schaden am gegnerischen Fahrzeug / Objekt so gering ist, dass er "selbst" bezahlt werden kann.
Das "Gleichbleiben" ist mir nur von der TK bekannt.
Hab jetzt auch mal a bisserl gegoogelt, leider nix Verlässliches, sondern nur andere Foren gefunden - aber da waren auch die einen oder anderen Beispiele dabei, wo ne Hochstufung bei nem VK-Vandalismusschaden erfolgte. Beispielsweise
hier (zugegebenermaßen net ganz neu)
Was ich mir natürlich vorstellen kann ist, dass es in dem Punkt von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich gehandhabt wird - auch um Kunden zu fangen...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"