Versicherungsfrage,Unser Sohn hat ein Auto bemalt
Zitat:
Weil die Versicherung zahlt natürlich nicht für nen Schaden, für den eigentlich niemand aufkommen müsste. Klingt komisch, is aber so.
Wie gesagt. Es gibt Versicherungen die machen sowas. Die werben dann auch damit.
Das sind dann die Versicherungen die 20 EUR / Jahr mehr kosten. ;-)
Zitat:
Ich betrachte das mal als Selbstverständlichkeit, daß er den Schaden - ungeachtet dessen, ob die Versicherung ihn trägt oder nicht - auf jedenfall bezahlt wird, wenn sein Kind ihn angerichtet hat. Ich würde das jedenfalls.
Ich auch.
Ich bin mir auch sicher das es Tombo zur Not zahlen wird, wenn die Versicherung es nicht begleicht.
Aber stell dir vor das Kind hätte einen 10.000 EUR Schaden verursacht.
Oder einen 50.000 EUR Schaden.
Dann sieht die Sache doch schon wieder anders aus.
Wobei wahrscheinlich bei solchen Summen sich auch die Versicherungen drücken.
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Hallo herr_welker,
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Gruß
Zitat:
Zitat:
Weil die Versicherung zahlt natürlich nicht für nen Schaden, für den eigentlich niemand aufkommen müsste. Klingt komisch, is aber so.
Wie gesagt. Es gibt Versicherungen die machen sowas. Die werben dann auch damit.
Das sind dann die Versicherungen die 20 EUR / Jahr mehr kosten. ;-)
(Zitat von: herr_welker)
Stimmt. Ich hätte statt dem "natürlich" ein "grundsätzlich" einsetzen müssen.
Klar, Stefan: ich sehs auch so, dass man ubedingt den Schaden regulieren sollte - wenn nötig und möglich auch aus der eigenen Kasse. Und genau deswegen würd ich bei so nem Fall auch sagen: "Klar hab ich in dem Moment, in dem mein Sohn zum Auto-Picasso wurde, die Aufsichtspflicht verletzt."
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Zitat:
Die Vertretung ist natürlich nicht im bilde was bei uns im Vertrag steht.
Ich dem die Sache geschildert wie es war,und darauf sagte er das wir reinschreiben sollen das wir in der nähe waren,also in Rufreichweite.
Was so aber nicht richtig ist.
Daraus schließe ich das der uns übers Ohr hauen will.
(Zitat von: Tombo)
Das ist schon in Ordnung was der sagt.So wie er das darstellt hättest du deine Aufsichtspflicht verletzt und der Schaden würde 100% ersetzt werden!
Wenn du angibst das du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt hast dann wird zwar die Klausel "Schadenübernahme bei nicht deliktfähigen Kindern" greifen. Aber hier gibt es meist Haftungsobergrenzen von wenigen T Euro die schnell überschritten sind!
Ich hätte dir genau das selbe wie dein Berater empfohlen. Bin selbst gelernter Versicherungskaufmann und nehme auch öfter Haftpflichtschäden auf. Dem Berater ist es garantiert wichtiger das dein Schaden ersetzt wird als das die Gesellschaft paar euros spart. Denn nur zufriedene Kunden sind treue Kunden ...