Zitat:
Ja Urteil lautet Beklagter hat recht,so einfach.
(Zitat von: eddy41)
Du meinst "Kläger hat recht"?
Weil afair bist Du der Beklagte...
Zitat:
...und so ein Pack lässt es sich auf Kosten der Allgemeinheit zahlen..
(Zitat von: Ich mag 3er)
Nö. Der Verlierer zahlt alles. Die Allgemeinheit hat da grundsätzlich nix mit zu tun.
Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 22:42:20
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo mb100,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Kaufvertrag"!
Gruß
Zitat:
Nö. Der Verlierer zahlt alles. Die Allgemeinheit hat da nix mit zu tun.
Auser natürlich er geht in die nächste Runde und gewinnt. Den dann zahlen wir 2x Gericht, 3x Anwalt und Auslagenj, weil der Verlierer ja Prozesskostenbeihilfe bekommt.
Aber ich dachte eigendlich es wird geprüft ob die Klage erfolgt hat, wenn man Prozesskostenbeihilfe beantragt?
Bearbeitet von: herr_welker am 08.01.2010 um 22:43:19
Ich bin spontan überfragt, ob, was und wann die Prozesskostenhilfe zahlt. Hab damit noch nicht wirklich viel zu tun gehabt. Aber ich glaub, die zahlt, wenn man verliert, nur die eigenen Verfahrenskosten, aber nicht die des Gegners. Steht auch so im § 123 ZPO.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Ich bin spontan überfragt, ob, was und wann die Prozesskostenhilfe zahlt. Hab damit noch nicht wirklich viel zu tun gehabt. Aber ich glaub, die zahlt, wenn man verliert, nur die eigenen Verfahrenskosten, aber nicht die des Gegners. Steht auch so im § 123 ZPO.
(Zitat von: mb100)
LOL
dann zahl doch auch wieder die Allgemeinheit, weil bei dem nichts zu holen ist..
Wenn man bedenkt, wieviele Fälle dieser Art jährlich gibt, dann kann man nur kotzen..
Man stelle sich mal vor, jener Kläger wäre nicht in Deutschland gelandet, sondern in Frankreich..oder auch in Italien....egal wo..
Aber die wissen schon, wo man sich registrieren muss...
......es fehlen einem die Worte...ist auch besser so..
.
Zitat:
LOL
dann zahl doch auch wieder die Allgemeinheit, weil bei dem nichts zu holen ist..
(Zitat von: Ich mag 3er)
Nö. Die muss dann der Gewinner des Verfahrens zahlen. Er hat ja die Möglichkeit, die Kosten dann beim Verlierer einzutreiben - und wenn die Zwangsvollstreckung erfolglos bleibt, bleibt der Gewinner auf seinen Verfahrenskosten sitzen.
Es is ja auch so, dass man - wenn man sich in ein Zivilverfahren stürzt - erst mal in gewisse Vorleistungen tritt. Klagt man, so muss man die Gerichtskosten erst mal aus eigener Tasche zahlen. Bei Gericht wird niemand tätig, wenn nicht gleich ein Scheck o.ä. für die Kosten dabei ist. Und auch Anwälte wollen hin und wieder mal von ihren Mandanten Geld. Grad bei längeren Verfahren. Und wenden sich, wenn bei der Gegenseite nix zu holen ist, auch an ihren eigenen Mandanten. Genauso Zeugen: jeder "zahlt" erst mal für seine eigenen Zeugen. Und die ihm entstandenen Kosten des Verfahrens macht der Gewinner dann, nach Abschluss des Verfahrens, beim Verlierer geltend. Das Gericht selbst kontrolliert automatisch weder, ob der Beklagte dem Urteil entsprechend gehandelt hat noch ob er auch alle Verfahrenskosten getragen hat.
Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 23:30:47
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 09.08.2008
Esslingen am Neckar
Deutschland
84 Beiträge
scheisse hats dich erwischt eddy...aber das gerichtsurteil verstehe ich nicht...es steht aussage gegen aussage, hast du keine zeugen mitgenommen bzw benannt die die aussagen von dir und im bezeugen können?
ich hätte gleich gegen eschossen und den richter gefragt ob er dabei war als ihr den kaufvertrag abgeschlossen habt(ein mündlicher vertrag zählt in D), ich versteh dich, da denkt man sich, ey für 200euro brauch ich doch kein kaufvertrag und am ende kommt sowas, aber hätte dem richter echt ein gepfiffen und auch gefragt wie weit er ahnung von autos hat....
aber hört mal auf über hartz4 empfänger herzuziehen, habt ihr ne asi einstellung! es kann jeden schneller treffen als einem lieb ist...asylanten sind übrigens was anderes @er mag dreier..erkundige dich mal du....
Nur Klassik ist Rassig!
Zitat:
aber hätte dem richter echt ein gepfiffen und auch gefragt wie weit er ahnung von autos hat....
(Zitat von: Tunc)
Hat er nicht. Braucht er auch nicht. Das einzige, was er kennen muss, ist das Gesetz...
Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 23:32:57
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Zitat:
LOL
dann zahl doch auch wieder die Allgemeinheit, weil bei dem nichts zu holen ist..
(Zitat von: Ich mag 3er)
Nö. Die muss dann der Gewinner des Verfahrens zahlen. Er hat ja die Möglichkeit, die Kosten dann beim Verlierer einzutreiben - und wenn die Zwangsvollstreckung erfolglos bleibt, bleibt der Gewinner auf seinen Verfahrenskosten sitzen.
Es is ja auch so, dass man - wenn man sich in ein Zivilverfahren stürzt - erst mal in gewisse Vorleistungen tritt. Klagt man, so muss man die Gerichtskosten erst mal aus eigener Tasche zahlen. Bei Gericht wird niemand tätig, wenn nicht gleich ein Scheck o.ä. für die Kosten dabei ist. Und auch Anwälte wollen hin und wieder mal von ihren Mandanten Geld. Grad bei längeren Verfahren. Und wenden sich, wenn bei der Gegenseite nix zu holen ist, auch an ihren eigenen Mandanten. Genauso Zeugen: jeder "zahlt" erst mal für seine eigenen Zeugen. Und die ihm entstandenen Kosten des Verfahrens macht der Gewinner dann, nach Abschluss des Verfahrens, beim Verlierer geltend. Das Gericht selbst kontrolliert automatisch weder, ob der Beklagte dem Urteil entsprechend gehandelt hat noch ob er auch alle Verfahrenskosten getragen hat.
Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 23:30:47
(Zitat von: mb100)
du bist sicher angehender Jurist?
eigene Meinung zählt nicht..
tja.. so hat manch ein Anwalt 1950 seine Kanzlei auch wiéder aufgemacht..
Es erstaunt, wie der konkrete Fall von 200 Euro die Rechtswissenschaft beschäftigen kann.
Ich habe vor 20 Jahren mal einen alten Polo so mit einem mündlichen Vertrag für 200 DM verkauft.
Der Assi hat das Auto nicht umgemeldet..
Man sollte mit Blick auf ein solches Klientel lieber das Auto Ali oder Mustafa an der Ecke schenken!
.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 07.10.2007
Stuttgart
Deutschland
16 Beiträge
Ja der Richter muß/sollte die gesetzeslage kennen.Warum verurteilt er mich?????Stllt euch lieber mal die frage.Ich habe unter zeugen gesagt das dass Fzg ohne GARANTIE,ohne RÜCKGABERECHT,keine GEWÄHRLEISTUNG für schäden die sind oder kommen und BASTLER Fzg zum Richten oder Schlachten.
Was soll man dem Richter/Käufer noch alles sagen????Ich würde es ja verstehen wenn ich dem Richter gesagt hätte das ....................ich beherrsche mich jetzt lieber.
Ich bin drauf und dran zu dem Lümmel zu Fahren und dem FehlerInAllenTeilen in sein schlechtestes stück zu schieben.
Naja,wie sagt man so schön.Abwarten Tee trinken.
Zitat:
scheisse hats dich erwischt eddy...aber das gerichtsurteil verstehe ich nicht...es steht aussage gegen aussage, hast du keine zeugen mitgenommen bzw benannt die die aussagen von dir und im bezeugen können?
ich hätte gleich gegen eschossen und den richter gefragt ob er dabei war als ihr den kaufvertrag abgeschlossen habt(ein mündlicher vertrag zählt in D), ich versteh dich, da denkt man sich, ey für 200euro brauch ich doch kein kaufvertrag und am ende kommt sowas, aber hätte dem richter echt ein gepfiffen und auch gefragt wie weit er ahnung von autos hat....
aber hört mal auf über hartz4 empfänger herzuziehen, habt ihr ne asi einstellung! es kann jeden schneller treffen als einem lieb ist...asylanten sind übrigens was anderes @er mag dreier..erkundige dich mal du....
(Zitat von: Tunc)
ich denke schon, dass die meisten User verstehen...man kann natürlích endlos differenzieren und
friede freude eierkuchen predigen..
ich hoffe nur, dass im konkreten Fall entsprechend entschieden wird..
notfalls muss man sich eben einen Rechtsbeistand leisten..
denn..das Recht gehört dem, der es auch zahlen kann..
.
Mitglied seit: 09.08.2008
Esslingen am Neckar
Deutschland
84 Beiträge
Zitat:
Zitat:
aber hätte dem richter echt ein gepfiffen und auch gefragt wie weit er ahnung von autos hat....
(Zitat von: Tunc)
Hat er nicht. Braucht er auch nicht. Das einzige, was er kennen muss, ist das Gesetz...
Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 23:32:57
(Zitat von: mb100)
genau darum gehts, und das muss nicht der eddy wissen, sondern der richter...es steht aussage gegen aussage
ich hab mich vor ca 4jahren selber vor gericht da mein anwalt das mandat fallen lassen hat, wegen mehrfacher körperverletzung selbst verteidigt...selbst die richtern war verwundert wie ich recherchiert habe und kontern konnte, natürlich konnte ich wenn paragraphen fielen nicht viel mit reden...
allein schon beim kaufpreis von 200euro müsste der richter raffen, das das auto als schrott hergegeben sein muss...
aber du bist ja jetzt eh beim anwalt, wirsts ehen wie schnelle r das regelt
Nur Klassik ist Rassig!
es ist fast lächerlich, wie solch ein Fall eigentlich die Justiz beschäftigen kann..
klar..
man hat wohl was falsch gemacht, wenn man über einige Jahrzehnte einfach nur gearbeitet hat..
aber wehe man geht mal zuweit....und schon ist der böse Deutsche wieder draussen!
Ich kann nur an Justizia appellieren!
§ guck nicht durch die Augenbinde, auch wenn $ oder die allg. Lage es gerade mal verlangt.....
.
Mitglied seit: 09.08.2008
Esslingen am Neckar
Deutschland
84 Beiträge
was hat arbeiten jetzt mit dem problem hier zutun?
meinste einer der hartz4 oder arbeitslosengeld bekommt hat noch nie gearbeitet?
versteh deine denkensweise echt nicht
Nur Klassik ist Rassig!
wir orientieren uns am konkreten Fall..
nicht an irgendwelchem "hat ein Hartz 4 Empfänager nie gearbeitet!
Viele von den haben genug getan,,,,andere ruhen sich aus und lassen den Staat noch für Ihre 200 Euro Rechtsstreitigkeiten aufkommen..
..und kommen auch noch von wer weiss woher..
Du solltest schon differenzieren, ob du von gestandenen Leuten sprichst, die 30 Jahre und mehr hier r eingezahlt haben oder von jenen, die es einfach hier abzocken,,
Ich bin sehr viel unterwegs...und weiss, wovon ich rede,
wenn ich aktuell in einem i-cafe in Prag mitlese, wie nebenan via cam ausgetragen wird, mit welchen Papieren man doch in Happy Germany erscheinen soll, dann kannste echt kotzen!
Aber ok...
.
Mitglied seit: 09.08.2008
Esslingen am Neckar
Deutschland
84 Beiträge
ich sag besser nichts weiter zu der sache
jeder hats ein denken...ich klink mich aus...
Nur Klassik ist Rassig!
Zitat:
ich sag besser nichts weiter zu der sache
jeder hats ein denken...ich klink mich aus...
(Zitat von: Tunc)
sicher ist vieles im "Ländle"anders..
aber leider ist das Leben härter!!
Bedenke bitte, dass die Großindustrie in BW auf dem Weg gen Osten ist..
Mal über den Tellerand gucken...
.
Zitat:
genau darum gehts, und das muss nicht der eddy wissen, sondern der richter...es steht aussage gegen aussage
ich hab mich vor ca 4jahren selber vor gericht da mein anwalt das mandat fallen lassen hat, wegen mehrfacher körperverletzung selbst verteidigt...selbst die richtern war verwundert wie ich recherchiert habe und kontern konnte, natürlich konnte ich wenn paragraphen fielen nicht viel mit reden...
(Zitat von: Tunc)
Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Du warst damals in nem Strafprozess, und da gibts den Amtsermittlungsgrundsatz. Hier gehts aber um ein Zivilverfahren, und da darf der Richter nur das verwerten, was er von den Parteien vorgelegt bekommt. Eigene Erfahrungen, eigenes Wissen usw. darf er nicht mit in die Entscheidungsfindung einfließen lassen. Selbst wenn der Richter aufgrund seiner Erfahrung davon ausgeht, dass ein Privatmann ein 2000-Euro-Auto nur mit nem Gewährleistungsausschluss verkauft, darf er den weder fragen, ob er die Gewährleistung denn nicht ausgeschlossen hat, wenn sie im Verfahren überhaupt nicht zur Sprache kam noch darf er davon ausgehen, dass die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde, wenn der Verkäufer dies zwar behauptet, der Käufer es bestreitet - und der Verkäufer es nicht beweisen kann. Wenn dem so ist, greift der gesetzliche Normalfall. Und der heißt eben: zweijährige Gewährleistung.
Auch deswegen würde ich - als Rechtsunkundiger - zwar in ein Strafverfahren durchaus mal ohne Anwalt gehen, aber nie in ein Zivilverfahren.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Beweisen kann er es also nicht. Wir haben Aussage gegen Aussage, und aufgrund der Beweislastregel verbunden mit der Tatsache, dass der Beklagte nicht beweisen kann, dass es einen Gewährleistungsausschluss gab, der Kläger aber nicht beweisen muss, dass es keinen gab, nimmt das Gericht an, dass es keinen gab - und das Urteil erfolgt zugunsten des Klägers.
(Zitat von: mb100)
Schön das bei Aussage gegen Aussage das Gericht Partei ergreift.
Totaler Blödsinn meiner Meinung nach, Logik aussen vor...
(Zitat von: Nicore)
Nö, das Gericht setzt dann - wenn eine Partei etwas nicht beweisen kann - einfach das voraus, was im Gesetz steht. Und da steht: "Zwei Jahre Gewährleistung."
Wenn also die Partei, die sich auf den Gewährleistungsausschluss beruft, nicht beweisen kann, dass der vorliegt - was bitte soll das Gericht anderes annehmen als dass das vorliegt, was im Gesetz steht?
Was is daran
a) blödsinnig
b) unlogisch
c) parteiisch / parteiergreifend?
Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 16:05:57
(Zitat von: mb100)
Weil immernoch Aussage gegen Aussage steht WAS der genaue
Inhalt des mündlichen Kaufvertrages ist. Da kann der Richter nicht
einfach von irgendwas ausgehen und sich auf ein Gesetz berufen
OHNE Beweise und Fakten. Also hat er ja eindeutig enschieden das
der Angeklagte lügt.
Es heisst doch immernoch, im Zweifel für den Angeklagten. :)
BMW Team Oberhavel
Mitglied seit: 09.08.2008
Esslingen am Neckar
Deutschland
84 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Beweisen kann er es also nicht. Wir haben Aussage gegen Aussage, und aufgrund der Beweislastregel verbunden mit der Tatsache, dass der Beklagte nicht beweisen kann, dass es einen Gewährleistungsausschluss gab, der Kläger aber nicht beweisen muss, dass es keinen gab, nimmt das Gericht an, dass es keinen gab - und das Urteil erfolgt zugunsten des Klägers.
(Zitat von: mb100)
Schön das bei Aussage gegen Aussage das Gericht Partei ergreift.
Totaler Blödsinn meiner Meinung nach, Logik aussen vor...
(Zitat von: Nicore)
Nö, das Gericht setzt dann - wenn eine Partei etwas nicht beweisen kann - einfach das voraus, was im Gesetz steht. Und da steht: "Zwei Jahre Gewährleistung."
Wenn also die Partei, die sich auf den Gewährleistungsausschluss beruft, nicht beweisen kann, dass der vorliegt - was bitte soll das Gericht anderes annehmen als dass das vorliegt, was im Gesetz steht?
Was is daran
a) blödsinnig
b) unlogisch
c) parteiisch / parteiergreifend?
Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 16:05:57
(Zitat von: mb100)
Weil immernoch Aussage gegen Aussage steht WAS der genaue
Inhalt des mündlichen Kaufvertrages ist. Da kann der Richter nicht
einfach von irgendwas ausgehen und sich auf ein Gesetz berufen
OHNE Beweise und Fakten. Also hat er ja eindeutig enschieden das
der Angeklagte lügt.
Es heisst doch immernoch, im Zweifel für den Angeklagten. :)
(Zitat von: Nicore)
so schauts aus...der was klagen tut kann ja auch nicht beweisen das er die gewährleistung ausgeschlossen hat...muss man das als privatmann überhaupt?
@mb100
du würdest in ein strafgericht ohne anwalt gehen aber in ein zivilprozess mit anwalt?
sorry, die logik versteh ich nicht...in nem strafverfahren geht es um dein arsch!also um knast,bewährung...in nem zivilprozess kann dir sowas nicht blühen, eher geldstrafen usw
ich glaub eher du vergleichst birnen mit äpfel...ich hab auch mal n auto per gericht zurückgegeben, und der anwalt den ich hatte, hab ich neben den richtern erstmal zur sau gemacht, da er null plan hatte...hab mich dann selber verteidigt und mich gut rausgeboxt, wenns nach der anwältin gegangen wäre, hät ich ne einigung gemacht und hätte derbe miese gehabt...
@eddy
hast du im gericht gesagt das du die gewährleistung auschliessen tust? muss man das als privatmann überhaupt?
ich steh auch kurz vorm autoverkauf...kann mir jemand sagen was ich da reinschreiben kann um mich vor späterem ärger zu bewahren?...ich verkauf das auto mit gutem gewissen, aber trotzdem würde ich mich gerne absichern, nicht das so einer wie beim eddy dann bei mir auftaucht..
irgendein satz wo ich alles ausschliessen kann?
Nur Klassik ist Rassig!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 07.10.2007
Stuttgart
Deutschland
16 Beiträge
Ich habe dem richter gesagt das ich die Gewährleistung ausgeschlossen habe.
Aber der Käufer behauptet das ich das Fzg gelobt hätte und als ROSTFREI angepreist habe(Aber schon von aussen hat man den Rost gesehen).
Ich bin der Depp,weil ich eine Rechtschutz habe und ohne Anwalt hin bin.
Der Kläger behauptet sachen die nie der fall sein kann.Ohne Rost und das Auto sei 1A zusatnd.
Also jeder Mensch/Richter weis das sowas net wahr sein kann.
Ich habe mehrere Anwälte für verschiedene Bereiche und ich habe mit mehreren gesprochen und alle sagen das da was nicht stimmen kann bei dem Urteil.
Ich habe in einigen Foren schon gelesen das man einer ein 1200€ auto verkauft hat und der Richter dem Käufer NICHT recht gegeben hat,da man von so einem Preis von einem Schrott Auto redet und man sich im klaren sein MUß das da einiges am ars.... ist.Dies soll dem Käufer ein Lehrgeld sein.
Schon das der Richter mich Verurteil inkl.den kosten für ein ganzes Jahr ist absurt.Den im härtesten fall die 200€ zurück geben und abzug dafür das er das Fzg genutzt hat.
Seine Nutzungs kosten muß ich nicht zahlen.
Und ich sage es nocheinmal,wenn er korrekt wäre,dann hätte ich ihm die 200 gegeben und ihm die karre geschenkt.Aber der lebt seit ca.5 jahren hier(hat er mir beim Kauf erzählt) und hat NIE gearbeitet.Schule und das Amt zahlt ihm angeblich Schulungen etc.Nichts gegen Harz4.
Jetzt lass ich mein anwalt die sache regeln.
ich hatte auch mal ein anderen fall,haltet euch fest.
Ich hatte mal mit meinem Passat ein unfall(ich unschuldig)
Fzg abschleppen lassen.
Braucht ein Miet Fzg damit meine Frau mit Kindern einkaufen gehen kann.
Damit keine weiter kosten für Versicherung entstehen,habe ich mein Passat zu mir in die Halle schleppen lassen.Mietauto nach 10tagen abgegeben,alles ok.
Dann der kracher.Europcar stellt der gegenerischen Versicherung die rechnung für Mietauto.Die Versicherung lehnt ab weil ich(meine frau zu wenig gefahren sei,amn könnte sich ja ein Taxi rufen.
Ich sollte 1800€ zahlen,ja ihr lest richtig 1800€.
Europcar hat Versicherungsmässig abgerechnet(Opel Zafira).
1.keiner hat mich darauf hingewiesen das man ein min.KM fahren muß
und nach erkundigung hätte mich so ein Zafira für 10 tage keine 300€ gekostet.
Hin und her aber ich gewonnen und wie es sich gehört kein cent gezahlt.
Man versucht einfach den Dümmeren für dumm zu verkaufen.
In meinem jetztigen fall das gleich.Den wenn der Kläger(harz4) verliert,zahlt der Staat und wenn ich verliere Zahle ICH.Da ich in dem moment als schwache Person kam.
Ich könne nur eins akzeptieren.200€ das Fzg.Ok dann so,er benutzte das Fzg 6 monate,ziehen wir ca 100€(eigentlich mehr) und damit würde ich 100€ geben und meine Fiat zurück nehmen.