Zitat:
Und genau das ist der Punkt: jeder muss grundsätzlich das beweisen, was für ihn günstig ist - wenn es vom gesetzlichen Normalfall abweicht..
Sic.
Und das ist auch gut so.
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Hallo kris72,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Kaufvertrag"!
Gruß
Zitat:
Beweisen kann er es also nicht. Wir haben Aussage gegen Aussage, und aufgrund der Beweislastregel verbunden mit der Tatsache, dass der Beklagte nicht beweisen kann, dass es einen Gewährleistungsausschluss gab, der Kläger aber nicht beweisen muss, dass es keinen gab, nimmt das Gericht an, dass es keinen gab - und das Urteil erfolgt zugunsten des Klägers.
(Zitat von: mb100)
Schön das bei Aussage gegen Aussage das Gericht Partei ergreift.
Totaler Blödsinn meiner Meinung nach, Logik aussen vor...
BMW Team Oberhavel
Zitat:
Zitat:
Beweisen kann er es also nicht. Wir haben Aussage gegen Aussage, und aufgrund der Beweislastregel verbunden mit der Tatsache, dass der Beklagte nicht beweisen kann, dass es einen Gewährleistungsausschluss gab, der Kläger aber nicht beweisen muss, dass es keinen gab, nimmt das Gericht an, dass es keinen gab - und das Urteil erfolgt zugunsten des Klägers.
(Zitat von: mb100)
Schön das bei Aussage gegen Aussage das Gericht Partei ergreift.
Totaler Blödsinn meiner Meinung nach, Logik aussen vor...
(Zitat von: Nicore)
Nö, das Gericht setzt dann - wenn eine Partei etwas nicht beweisen kann - einfach das voraus, was im Gesetz steht. Und da steht: "Zwei Jahre Gewährleistung."
Wenn also die Partei, die sich auf den Gewährleistungsausschluss beruft, nicht beweisen kann, dass der vorliegt - was bitte soll das Gericht anderes annehmen als dass das vorliegt, was im Gesetz steht?
Was is daran
a) blödsinnig
b) unlogisch
c) parteiisch / parteiergreifend?
Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 16:05:57
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Des ist echt ungerecht,also wer bei einem Auto unter 2000€ von Privat noch irgendwas erwartet in Sachen Zustand, der gehört vom Gericht gleich eingewiesen in die Psychiatrie! Es liegt sowas von auf der Hand das der des alles geplant hat, *arrrrg* da werd ich auch gleich Aggro!
Also mein Plan:-Zahlen
-sich noch für alles entschuldigen
-halbes Jahr warten
-bei ihm vorbei fahren
-ihm sein neueres Auto kaputt tretten
-ihm ins Auto reinpinkeln nicht vergessenMeine Frage:Mein Winter/Übergangsauto ein
Fiat Punto Bj. 1994 ist auch nicht mehr sooooo fit und ich wollte ihn jetzt mit einem vorgedruckten Vertrag von "Mobile.de" verkaufen. Kann ich da was drauf schreiben wie "zum Ausschlachten" oder so??? Jemand ne gute Idee???
Mfg
Manuel
No hay más vida, que la revolucionaria
Zitat:
Kann ich da was drauf schreiben wie "zum Ausschlachten" oder so??? Jemand ne gute Idee???
(Zitat von: SlurmMcKenzie)
1. "Der Verkauf erfolgt von privat zu privat. Der Wagen wird somit unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft."
2. hinter den Kilometerstand im Kaufvertrag "abgelesen" oder "laut Tacho" schreiben
3. Sämtliche bekannten Schäden / Mängel im Kaufvertrag aufführen
4. nix garantieren - auch keine Unfallfreiheit (außer Du weißt 1000prozentig, dass der Wagen unfallfrei ist) - bzw. wenn Du weißt, dass der Wagen Unfallschäden hat: aufführen
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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ihr habt vergessen ihr seid in DEUTSCHLAND
logisch oder gerecht ist hier lange nichts mehr...
Konntst du den beweisen das du es als Bastlerfahrzeug verkauft hast?
Vl. durch die entsprechende Anzeige bei Mobile oder Autoscout?
Wenn man ein Auto als Bastlerfahrzeug verkauft, dann erlischt doch jeglicher Gewährleistungsanspruch, oder?
Zitat:
1. "Der Verkauf erfolgt von privat zu privat. Der Wagen wird somit unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft." 2. hinter den Kilometerstand im Kaufvertrag "abgelesen" oder "laut Tacho" schreiben 3. Sämtliche bekannten Schäden / Mängel im Kaufvertrag aufführen 4. nix garantieren - auch keine Unfallfreiheit (außer Du weißt 1000prozentig, dass der Wagen unfallfrei ist) - bzw. wenn Du weißt, dass der Wagen Unfallschäden hat: aufführen
Möchte noch "Verkauf als Bastlerfahrzeug" hinzufügen. Dieser Punkt wird aktzeptiert und du bist so ziemlich aus allem raus.
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Die Mobile Kaufverträge sind ohne Gewährleisungsanspruch ect........steht ziemlich in der mitte !
Was mich interessieren würde is in den AGB´s von Mobile steht ja drin Haftungs und Gewährleistungsausschluss für Privatpersonen..........dürfte ja nicht nur für den Verkäufer zählen sondern auch für den der das bei Mobile inserrierte Auto kauft oder ?
Zitat:
Was mich interessieren würde is in den AGB´s von Mobile steht ja drin Haftungs und Gewährleistungsausschluss für Privatpersonen..........dürfte ja nicht nur für den Verkäufer zählen sondern auch für den der das bei Mobile inserrierte Auto kauft oder ?
(Zitat von: Heitzer41)
Wo genau steht des?
Eigentlich kann mobile.de keine AGB für die, die über mobile Autos kaufen und verkaufen, machen. Mobile ist ja keine Vertragspartei, sondern allenfalls sowas wie ein Makler. mobile.de kann nur Regelungen vorschlagen, die die Parteien dann ganz oder teilweise in ihren Vertrag übernehmen.
Aber ja - wenn ein Verkäufer die Gewährleistung ausschließt, dann gilt dies natürlich auch für den Käufer - mit dem Resultat, dass er dann keine Gewährleistungsrechte hat. An wen soll er sich mit seinem Gewährleistungsanspruch auch wenden?
Zitat:
Möchte noch "Verkauf als Bastlerfahrzeug" hinzufügen. Dieser Punkt wird aktzeptiert und du bist so ziemlich aus allem raus.
(Zitat von: Heckpropeller)
Nö. Beispiel: Du schreibst nen falschen Kilometerstand in den Vertrag (nach ner Tachomanipulation) - oder sicherst die Unfallfreiheit zu. Dann hilft Dir der Bastler-Zusatz auch nix. Ansonsten isses nur ne nette Anfügung...
Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 17:27:49
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Wie kann man ein KFZ überhaupt ohne schriftlichen Kaufvertrag verkaufen?
In Österreich braucht man den Kaufvertrag um das Fahrzeug anzumelden. Geht das in Deutschland ohne Kaufvertrag?
Zitat:
In Österreich braucht man den Kaufvertrag um das Fahrzeug anzumelden. Geht das in Deutschland ohne Kaufvertrag?
(Zitat von: konsuela)
Ohne Schriftlichen: ja.
Der Mündliche ergeht ja automatisch...
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Ich habe das Fzg unter Zeugen verkauft.sein Zeuge sagt ich hätte gesagt rostfei :-).
Nur ein blinder würde den rost nicht sehen.
Warum soll der Beklagte beweis pflichtig sein???
Da könnte ich genau so sagen das ich den Uno für 20€ verkauft hätte,liegen ja keine schriftlichen beweise vor????
Das er keine unterstell möglichkeiten hat um das Fzg unter zu stellen um kosten zu sparen die ICH bezahlen soll.Er fährt ihn und ich soll für alles aufkommen????!!!!!Der richter hat schlecht gebum...t an dem tag würde ich sagen.
Am Montag habe ich bei meinem RA ein termin und er sagte mir auch warum ich nicht zu ihm gleich gekommen bin.er laaaacht und versteht nicht warum der richter so geurteilt hat.
Er sagt das da ein fehler vom Richter vorliegen muß.
Ich versteh die welt nicht mehr.
Laut manch eine aussage hier,dürften wir überhaupt kein Auto mehr verkaufen.
Einer der besten Rechtstaat Deutschland????!!!Net das ich lache.
Du wirst hier so tief in Ars........gebum........ das dir die Hemorieden platzen.
Wir haben viele rechte und gesetze,aber zu 90%liegen die irgendwie verkehrt.
Das z.B ein Millionär 7 Mio Steuerhinterzieht und 2 Mio Strafe zahlt und damit aus dem Schneider ist.Aber der Mittelständige vergisst(was auch immer)200€ bei Steuerbescheid anzugeben,dann ist droht man mit Knast und und und.WO IST BITTE DA DIE GERECHTIGKEIT???????????????????????
Ich rede von erfahrung.
Ich werde Harz 8 empfänger und und kassier doppelt ab.
Ich muß schauen das meine familie satt ist und muß Mitarbeitern auch ihr Brotgeld geben,als dank bläst mir Socco und das Finanzamt jeden Monat in mein Ar......
Jetzt kommt das ein Penner und will auch noch das 3 fach an Kohle für ein Schrott Auto kassieren.
EU=Egoistische Ungerecht.
Schweiz u.s.w machts vor.
Sorry das ich vom Thema abschweife
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viva la revolution
"No hay más vida, que la revolucionaria"
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No hay más vida, que la revolucionaria
Zitat:
Warum soll der Beklagte beweis pflichtig sein???
(Zitat von: eddy41)
Weil Du Dich auf etwas (= den Gewährleistungsausschluss) berufst, was
a) von der gesetzlichen Regelung abweicht,
b) Du in den Vertrag eingefügt hast und
c) Dir nützt.
Nur in dem Punkt liegt die Beweislast bei Dir. Der Kläger muss beispielsweise in dem Fall beweisen, dass die Mängel bereits bei der Übergabe vorliegen. Und ja - sehr gut möglich, dass Du den Prozess vor allem deswegen verloren hast, weil Du auf nen Anwalt verzichtet hast.
Dass Du übrigens Äpfel mit Brathähnchen vergleichst brauch ich Dir nicht zu sagen, oder?
Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 20:41:16
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Verloren ist noch lange nichts.Jetzt lass ich erst mal mein Anwalt sprechen und sehen dann was ist.
Ich bin kein unmensch aber jetzt kotz ich zurück.
Dieser Termin wegen Gütlicher einigung ist noch lang kein verlorener Prozess.
Der Berufungs Richter wird sich die sachlage nochmal in augenschein nehmen und wird dann urteilen ob der Richter richtig geurteil hat oder nicht.
Ich mach alle instanzen durch die es gibt.Dem Penner werden eh die kosten fürs Gericht und sein Anwalt gezahlt und ich darf brav Rechtschutz zahlen jährlich.
Hätte im leben nicht gedacht das jemals so etwas ein Richter druch kommen lässt.
Da Urteilen Richter(oft so)nach gefühl und nicht gerecht oder verstand.
Zitat:
Verloren ist noch lange nichts.Jetzt lass ich erst mal mein Anwalt sprechen und sehen dann was ist.
Ich bin kein unmensch aber jetzt kotz ich zurück.
Dieser Termin wegen Gütlicher einigung ist noch lang kein verlorener Prozess.
Der Berufungs Richter wird sich die sachlage nochmal in augenschein nehmen und wird dann urteilen ob der Richter richtig geurteil hat oder nicht.
Ich mach alle instanzen durch die es gibt.Dem Penner werden eh die kosten fürs Gericht und sein Anwalt gezahlt und ich darf brav Rechtschutz zahlen jährlich.
Hätte im leben nicht gedacht das jemals so etwas ein Richter druch kommen lässt.
Da Urteilen Richter(oft so)nach gefühl und nicht gerecht oder verstand.
(Zitat von: eddy41)
ich bin da ganz bei dir...
vielleicht will man da ein Exempel statuieren..
Hier geht es um ein 200 euro Schrottauto!
Sowas gehört normalerweise abgewiesen!
Und dann bekommt dieser Asylant noch alles fein auf Staatskosten gezahlt..
Klar Hartz4 macht es möglich!
Wie kommt der dazu, nach einem halben Jahr wegen eines 200 euro Auto sowas aufzuziehen?
Man bedenke mal, wie schwierig es manchmal ist, wenn man einen hochwertigen Gebrauchten kauft, etwas rauszuholen, wenn Berechtigung besteht..
Liebermann meinte damals schon, dass er gar nicht soviel essen könne, wie er kotzen müsse!
.
Ich meinte mit "Prozess" ja auch nicht die ganze Sache, sondern das erste Verfahren. Also den Termin vor dem Amtsgericht.
Dass es im Zivilprozess keinen Amtsermittlungsgrundsatz, sondern die Parteiherrschaft des Verfahrens gibt, wisst Ihr schon? Also dass der Richter nur das nutzen darf, was die Parteien vorbringen? Und dass es keine Unschuldsvermutung gibt? Und dass man in vor Gericht ein Urteil, aber keine Gerechtigkeit bekommt?
Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 21:55:59
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Ja Urteil lautet Beklagter hat recht,so einfach.
Ich habe meinen Zeugen,der auch aussagen wird wenns soweit kommt.
Dann Verklage ich jetzt den Verkäufer vom Uno der mir ihn im Nov 2009 Verkauft hat.
Also ich bitte,irgendwo ist schluß mit lustig.
Erst ein schrott auto kaufen,dann aus einem technischen defekt nicht mehr fahren können und dann denken das wir einfach mal den Schrott zurück geben und dazu noch die Benutzungskosten zurück verlangen.Ist doch geil,bin ja eh Harz Lutscher der bekommt was er will!!???
So ein denken hat der.
Zitat:
Ja Urteil lautet Beklagter hat recht,so einfach.
Ich habe meinen Zeugen,der auch aussagen wird wenns soweit kommt.
Dann Verklage ich jetzt den Verkäufer vom Uno der mir ihn im Nov 2009 Verkauft hat.
Also ich bitte,irgendwo ist schluß mit lustig.
Erst ein schrott auto kaufen,dann aus einem technischen defekt nicht mehr fahren können und dann denken das wir einfach mal den Schrott zurück geben und dazu noch die Benutzungskosten zurück verlangen.Ist doch geil,bin ja eh Harz Lutscher der bekommt was er will!!???
So ein denken hat der.
(Zitat von: eddy41)
schon Hammer, als Normalbürger versuche ich meine Rechtsschutzversicherung so billig wie möglich zu halten..(z.B.Mietrechtschutz ausschließen bei Eigentum)..., und dann jährlich gucken, ob nicht Versicherung B günstiger ist....und so ein Pack lässt es sich auf Kosten der Allgemeinheit zahlen..
Die Richter dürfen vielleicht nicht...
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