Servus zusammen.
Möchte euch mal was fragen.
Ich habe im Mai 09 mein Winterauto Fiat Uno 1.0 bj.91 für 200€ verkauft.
Als Bastler Fzg ohne Gewährleistung,ohne Garantie und Rückgaberecht.
Nun kommt der Hammer.
Ende september bekomme ich vom Käufer seinem Anwalt ein Brief das er vom Kaufvertrag zurück treten möchte weil erhebliche Mängel am Fzg sind.(hinten Dom durchrostet,nur Dämpfer).
Geltend also 200€ Fzg+KFZ Steuer 1jahr+Versicherung 1jahr,+Kennzeichen+Anmeldegebühren.Also knappe 800€.
Da es sich hier in meinen Augen um ein Schrott Auto handelte und wir unter Zeugen waren,habe wir kein Schriftlichen Vertrag gemacht.Mündlich sagte ich ihm das wie oben geschrieben.
Man hat den rost schon von aussen gesehen(mal ehrlich,Fiat Uno ohne rost??!!!!).
Er hat das Fzg besichtigt,probegefahren und wollte das Fzg gleich haben.
Ich habe ihm gesagt das dass Auto fahrbereit sein,neue Bremsen komplett hat und das vorne das Radlager defekt sei.
Nun war ich im Dezember vor Gericht und da warf sein Anwalt mir vor das ich die schäden verheimlicht hätte und ich hätte gesagt das Fzg wäre rost frei :-).u.s.w
Richter machte ein gegenangebot von 500€.Ich sagte nein und das ich kein cent zahlen werde.
Nun der Hammer heute,schau in den Briefkasten und lese den Brief vom Gericht.
Der ach so schlaue Richter verurteilt mich die knapp 800€ zu zahlen.
Hallo wo leben wir.Ich bin eine Privat Person und die zeitspanne vom Kauf und der Klage sind ein halbes Jahr.
Der Käufer hat ja auch noch Prozesskostenhilfe beantragt und gewilligt bekommen(Harz4).
Was erwartet man von einem Auto wo KM unbekannt,18 jahre alt und schon der rost von aussen sichtbar ist.Für 200€ kauf ich mir nicht mal ein satz reifen.
Werde wohl jetzt mein RA einschalten müssen.
Bearbeitet von: eddy41 am 07.01.2010 um 22:26:49