Motorrad verkauft jetz Kaputt Käufer verärgert ! ?
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Habe am montag meine Enduro verkauft und den Käufer gesagt das es ein Problem gibt mit dem 2. Gang ! leider kein kaufvertrag nur mündlich , Brief habe ich übergeben ! Jetz will der Käufer 300 € für den 2. Gang haben !
Kann ich mich davor schützen ? ist ja ein 12 Jahre altes Wettbewerbsmotorrad !
Ein Link zum Rechtlichen wäre hilfreich !
danke
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Hallo Heitzer41,
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Gruß
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Mal ne Frage am Rande, hat er keine Probefahrt vorher gemacht?
BMW Team Oberhavel
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Maßweiler
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Hhhm, bin mir zwar nicht ganz sicher, aber wenn der Käufer keinen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen hat ist das auf gut deutsch gesagt sein Problem.
Wenns hart auf hart kommt, wie will er dir beweisen wann, ob, wie, warum er das Motorrad von dir hat und, dass es vorher schon kaputt war? Hat er was schriftliches, dass du ihm ne Garantie über das Getriebe gibst? Ich denke nicht. Ich schätze er wusste auch, dass das Motorrad im Wettbewerb genutzt wurde, also weiss er auch, dass das Material dort besonders gefordert wird.
Ein 12 Jahre altes Wettbewerbsgerät zu kaufen und dann noch Schadensersatz zu verlangen find ich ziemlich lächerlich.
Wär ich jetzt nicht im Krankenhaus würd ich in der Firma nochmal unseren Anwalt sprechen, aber ich denke bis nächste Woche willst net warten?
Bearbeitet von: Roffeltoffel am 26.11.2009 um 09:32:33
fwd car's don't drift,... they ass-drag!
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Probefahrt hat si9e gemacht und alles io ist aber bloß im 1. Gefahren angeblich ! Mist das ich kein Kaufvertrag gemacht habe ! wo liegt die Beweißpflicht ? Wegen 300 € will sie mich wegen Betrug anzeigen !
Habe es mit Schaltproblem verkauft !!!!
Rechtlicher link wäre supi !
Was für ein rechtlicher Link?
Ihr habt einen mündl. KV, da gibt es nichts worauf man sich beziehen könnte.
Warte doch einfach ab. Ist doch noch gar nichts passiert.
Du brauchst dir keine Gedanken machen, sie ist in der Beweispflicht und muss dir nachweisen das du das KfZ als mängelfrei verkauft hast.
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jetzt mal ehrlich, wie kann man, entschuldige bitte, so blöd sein und heute noch was ohne vertrag verkaufen? sonst steht wort gegen wort, und falls die mit betrug kommt, gehts du zur polizei wegen erpressung.
sonst gilt glaube ich einfach treu und glauben, und sie muss nachweisen, dass du es nicht mit angegeben hast. und da das unmöglich wird, ihr pech!
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
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OK danke werde aber dann mal fix meine anwälte anrufen zur sicherheit !
PS: sier und ihr Mann haben den hobel probegefahren !!!
Danke für die schnellen Antworten "!
so einfach is das nicht wenn der mann als zeuge auftreten wird ist das noch nicht gegessen ! warste alleine beim Verkaufsgespräch? oder hattest du auch begleitung ?
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OK danke werde aber dann mal fix meine anwälte anrufen zur sicherheit !
PS: sier und ihr Mann haben den hobel probegefahren !!!
Danke für die schnellen Antworten "!
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Maßweiler
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So, hab wie versprochen versucht unseren Anwalt zu kontaktieren.
Ma schaun ob ich seine gesamte Aussage noch so zusammen krieg:
Also, der Vertrag wurde beschlossen, spätestens mit Übergabe der Papiere deinerseits und Übergabe des Geldes ihrerseits. Ob schriftlich oder mündlich spielt erstmal keine Rolle. Vertrag ist Vertrag.
Wäre Sie allein und du hättest einen Zeugen wäre das thema gegessen, mit Zeuge ihrerseits wirds allerdings wiederum bissel schwieriger.
Hättest du einen Zeugen, dann würde Aussage gegen Aussage stehen, was in diesem Fall wiederum positiv für dich sein würde.
Das nächste, wenn beide das Teil Probe gefahren sind wird ihnen keiner abkaufen nur im 1. Gang gefahren zu sein, als ich das unserem Anwalt erzählt hab, hat er sich erstma ne Minute nicht mehr eingekriegt vor Lachen.
Gibt es vllt noch irgendwo eine Anzeige wegen dem Schaltproblem? Haste das Teil iwo inseriert oder wie sind die auf den Verkauf aufmerksam geworden? Wenns zum Beispiel inner Zeitung drinsteht dann haste doch deinen schriftlichen Beweis.
fwd car's don't drift,... they ass-drag!
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ja damals als sie bei ebay drinn war als : "2. Gang lässt sich schlecht schalten !
sie lässt das jetz rep. und will mir de Rechnung schicken........
Und die Dame hat auch die Auktion gewonnen? Dann speicher den Auktionstext - als Beweis. Möglichst pdf-Druck.
M.E. ist § 442 I S. 1 BGB einschlägig, der da sagt:
§ 442
Kenntnis des Käufers
(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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ja damals als sie bei ebay drinn war als : "2. Gang lässt sich schlecht schalten !
sie lässt das jetz rep. und will mir de Rechnung schicken........
Damit kannst Du Dir den Popo abwischen, mehr nicht.
Soll sie Dir doch Rechnungen schicken wie sie will.
Wenn es wirklich den normalen Weg gehen würde,
wärst Du erstmal in der Nachbesserungspflicht und
eigenmächtige Handlungen ihrerseits machen das
ganze auch zunichte. :)
BMW Team Oberhavel
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habe soeben mitn anwalt tel. : Ist garni so einfach als Privatperson muss ich auch dafür Haften außer wenn ichs ausdrücklich erwähne zb im Kaufvertrag !
Jetzt weiß ich nicht wie das laufen würde wenn sie zum Anwalt rennt !
ZB stehe ich garni im Brief drin.......überhaupt mein Fahrzeug ???
Haben das zu 2. Probegefahren und ni gemerkt das das Getriebe spinnt ?
PS: sie war bei Ebay drinn wobei der Mindestpreis nicht erreicht wurde und bei Mobile stand sie drin !
Ist halt alles Auslegungssache ! Aber lohnt der Stress wegen zz 250 € ?
Mitglied seit: 18.06.2009
Maßweiler
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Frag doch ma deinen Anwalt ob er dir en Schreiben anfertigen kann. Ich denke mal wenn sie merken, dass du auch beim Anwalt warst und so weit gehen würdest wird von ihnen wohl net mehr kommen.
fwd car's don't drift,... they ass-drag!
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so habe soeben Post von ihren Anwalt bekommen ! Wegen Mängelhaftung - werde montag mal mit mein Anwalt reden , komme glaube besser wenn ich die selbe Maschine mir kaufe und ihr den Motor zu geben und den Alten zu rep.
Hattest Du auch jemanden dabei, oder nicht? So wie ich das verstanden habe waren Sie zu zweit und Du allein, ist das richtig?
Bearbeitet von: Stefan177 am 13.12.2009 um 09:03:39
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
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Ja sie zu 2. und ich alleine......voll blöd muss mal sehn was ich da machen kann !
Warum nimmst Du die Maschine nicht einfach zurück und verkaufst sie an jemanden anderen (vielleicht sogar diesmal mit Vertrag)???
Gruß, Fabi
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 2 Monaten
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So gestern kam glei mal der Anwalt mit Mandant persönlich vorbei und übergab mir den Brief....von was die träumen ???? Kaufvertrag gibts garkein...???? Naja normalerweiße hätte ich die be de Bullen als gestohlen melden sollen^^
Solche Assis wollen ein Wettbewerbsmotorrad auf Gewährleistung rep . lassen !
[URL=http://img442.imageshack.us/i/gasgas1.png/]
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[URL=http://img411.imageshack.us/i/gasgas.png/]
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