Motorrad verkauft jetz Kaputt Käufer verärgert ! ?
Ja ok das mit der Gewährleistung stimmt Privat aber Händler müssen ja 2 Jahre Gewährleistung geben naja eigentlich sind es 6 Monate danach muss der Käufer Beweisen das der Mängel nicht von ihm stand. Bei eBay sichert man sich ja auch immer ab Privat.
Ich hät lieber den Thread durchlesen sollen :).
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Hallo ZerOne,
schau mal hier
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Gruß
Zitat:
Ja ok das mit der Gewährleistung stimmt Privat aber Händler müssen ja 2 Jahre Gewährleistung geben naja eigentlich sind es 6 Monate danach muss der Käufer Beweisen das der Mängel nicht von ihm stand. Bei eBay sichert man sich ja auch immer ab Privat.
Stimmt so alles nicht.
Informiere dich mal was die Unterschiede betreffen.
Beim B2C Geschäft(Händler-Privatkunde) muss(!) der Händler gesetzlich 1(!) Jahr Gewährleistung geben.
Das mit der 6 Monatigen Beweislast kann man auch nicht pauschalisieren. Sie greift immer noch auf wichtige Bauteile wie z.B. Motor oder Getriebe.
Diese 6Monate würde in der Tatsache nur ein paar ausgeählte Dinge betreffen.
An die Leidtragenden:
Es entzieht sich jeder Vorstellungskraft was euch da passiert ist und ich danke für eure Informationen.
Man muss halt in jeder Hinsicht aufpassen und Aufmerksam sein.
"Vertrauen ist, Kontrole ist besser!" =)
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Zitat:
Zitat:
Ja ok das mit der Gewährleistung stimmt Privat aber Händler müssen ja 2 Jahre Gewährleistung geben naja eigentlich sind es 6 Monate danach muss der Käufer Beweisen das der Mängel nicht von ihm stand. Bei eBay sichert man sich ja auch immer ab Privat.
Stimmt so alles nicht.
Informiere dich mal was die Unterschiede betreffen.
Beim B2C Geschäft(Händler-Privatkunde) muss(!) der Händler gesetzlich 1(!) Jahr Gewährleistung geben.
Das mit der 6 Monatigen Beweislast kann man auch nicht pauschalisieren. Sie greift immer noch auf wichtige Bauteile wie z.B. Motor oder Getriebe.
Diese 6Monate würde in der Tatsache nur ein paar ausgeählte Dinge betreffen.
(Zitat von: Heckpropeller)
Das möcht ich so eigentlich auch nur ungern stehen lassen. Ja, es is richtig, dass der Händler im B2C-Bereich bei Gebrauchtwaren ein Jahr Gewährleistung geben muss. Allerdings: will er dies tun, muss er die Gewährleistung ausdrücklich verkürzen - sonst sinds zwei Jahre.
Und ja, es stimmt: man kann das mit der Beweislast in den ersten sechs Monaten nicht pauschalieren (btw...) - der 476 BGB sagt, die Beweislast liegt dann nicht beim Händler, wenn die Vermutung, dass der Mangel bereits beim Gefahrenübergang vorlag, mit der Art der Sache oder mit der Art des Mangels unvereinbar ist. Und dies wird eben beispielsweise bei Verschleißteilen bejaht. Mit Motor, Getriebe - oder wichtigen Bauteile allgemein - hat dies per se nix zu tun.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Naja ich will das nicht noch mehr bezahlen ....am anfang waren wir bei 300 € oher zurück nehmen ohne anwalt dann zurücknehmen oder wird auf meine Kosten rep. und jetz ist es zuspät wurde reperiert ink kpl neues Getriebe Ausgleichswelle usw .... was solls pech gehabt wenns noch vor gericht geht werden es noch 900 Euro mehr und laut meinen Anwalt hab ich nix in der hand ......
Zitat:
Das möcht ich so eigentlich auch nur ungern stehen lassen. Ja, es is richtig, dass der Händler im B2C-Bereich bei Gebrauchtwaren ein Jahr Gewährleistung geben muss. Allerdings: will er dies tun, muss er die Gewährleistung ausdrücklich verkürzen - sonst sinds zwei Jahre.
Ich wollte keinen Roman schreiben. Was wäre wenn und wie?
Gesetzlich ist nun mal 1 Jahr Mindestzeit. Man kann nunmehr nicht sagen: Es müssen 2 Jahre sein.
Zitat:
Und dies wird eben beispielsweise bei Verschleißteilen bejaht. Mit Motor, Getriebe - oder wichtigen Bauteile allgemein - hat dies per se nix zu tun.
Dies war lediglich ein schlichtes Beispiel für die Allgemeinheit. Da Motor und Getriebe ja nicht zu Verschleissteilen gehören, richtig?
Ich habe manchmal nicht ganz die Muse hier für jeden artgerecht zu schreiben.Aber für die Allgemeinheit verständlich.
Durch Aussagen wie: "Es müssen 2 Jahre" oder "es sind eh nur 6 Monate" entsteht ein falscher Eindruck den ich nicht im Raum stehen lassen möchte,
Es ist ja gut wenn ich es weiß. Somit ist es nicht meine Aufgabe alles Klar und deutlich aufzuschreiben. Ich bin nur Fachwirt und kenne mich in der Materie aus. Zitieren dürfen Juristen, z.B. du. =)
Und in meinem Text steht nichts unwahres.
Danke, für die klaren Worte. ;)
Bearbeitet von: Heckpropeller am 15.04.2010 um 23:44:04
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Naja bei einer Wettbewerbsenduro sind Motor / Getriebe schon extreme Verschleißteile !
Wie gesagt habe die ohne Gewährleistung verkauft kanns aber ni beweißen von daher was solls !!!!
Hätt ichs glei zurück genommen hätte ich mir die 1250 Euronen gespart.............
Hätte, werde müsste sollte usw.....alles Schrott, ändert heute nichts mehr.
Ich bin auch mal auf eine Werkstatt reingefallen..
Die wollten Geld für eine "Reparatur" die nie stattgefunden hat.
Jedenfalls, ich war damals schon RS-Versichert, der Rat meines Anwalts:
ALLES schriftlich machen ! Reparaturaufträge, Preisabsprachen, Kostenvoranschläge und Kaufverträge ganz besonders.
Meine Reparaturkosten von damals 300 € hat die Versicherung übernommen und das Beratungsgespräch beim Anwalt war kostenlos. Und die nerven die ich gespart habe unbezahlbar.
Gruß Thomas
Jo i bins.
So ich hoffe ich kann dir helfen. Bin auf eine Wirtschaftsschule in München gegangen und kenne mich von daher in der Spalte sehr gut aus (Betriebswirtschaft).
Es handelt sich dabei um einen "Bürgerlichen Kauf" -> liegt vor, wenn der Kauf für bei Teile Handelsgeschäft ist, also unter sogenannten "NICHTkaufleuten"
Das ganze läuft nach folgendem Schema ab!
"Verpflichtungsgeschäft" : -> 2 übereinstimmende Willenserklärung (Du möchtest es verkaufn, Sie will es kaufen)
Ist das gegeben kommt es zum sogenannten "Kaufvertrag" -> es folgt das
"Erfüllungsgeschäft": ->
Pflichten des Käufers: Ware annehmen, zahlen
Pflichten des Verkäufers: Übergabe, Ware zur Rechten Zeit am richtigen Ort in der der Art zu liefern, Kaufpreis annehmen.
Mit der Art ist folgendes gemeint: Falls ein Mangel vorhanden ist und du diesen nicht verschweigst hast du das ganze in der richtigen "Art" gemacht nachdem der Käufer darüber bescheid wusste. Jedoch ist das ja bei dir nicht der Fall. Hast du von dem Schaden gewusst? Wenn NICHT dann hast du im "guten Glauben" gehandelt! Es ist eh davon auszugehen das der Schaden erst später entstand von daher kack drauf!
Damit ist die Sache normalerweiße gegessen.
Zu der "Willenserklärung" von deinem Käufer! Willenserklärungen können "ausdrücklich" (mündlich, schriftlich) (DAS HEIßT ZWISCHEN EUCH IST EIN KAUFVERTRAG ZUSTANDE GEKOMMEN), durch "schlüssiges Handeln" (Das Handeln lässt eindeutig auf eine bestimmte Willenerklärung schließen) oder durch "schweigen" (Nur bei Kaufmännern der fall von daher nicht relevant) erfolgen.
So jetzt will die oposition jetzt das Geld wieder haben. Rechtsgeschäfte können "nichtig" sein oder "anfechtbar".
Nichtig: Geschäftsunfähigkeit (Kinder | Geistig kranke etc pp)
Sittenwidrigkeit
Scheingeschäft
Formmangel
Schwargeschäft
Verstoß gegen gesetzliche Verbote
Anfechtbar: Irrtum <- Würde ich jedoch in deinem Fall ausschließen
Wiederrechtliche Drohung
Falsche Übermittlung
Arglistige Täuschung <- Liegt auch nicht vor
Merke -> Anfechtbare Rechtsgeschäfte sind zunächst gültig, sie können nur im Nachhinein für ungültig erklärt werden. D.h. du musst dein Motorrad zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.
Von daher -> BLOCKIEREN
Die will nur das Geld zurück weils zufällig kaputt gegangen ist dumme nu**e!
Eigentlich befindest du dich im Recht. An deiner Stelle würde ich das bis zur letzten Instanz anfechten ..... falls es soweit kommt!
Von daher viel Glück
Bearbeitet von: Stuzzicadenti am 17.04.2010 um 00:11:46
Natürlich halte ich auf der Autobahn den gesetzlichen Mindestabstand ein.
Halber Tacho ~ 7cm
Verbrauchsrekorde
E60 520d 12,7 Liter
E88 116i 13,8 Liter
E83 X3 3.0 19,7 Liter
E53 X5 4.6 24,1 Liter
Zitat:
So ich hoffe ich kann dir helfen. Bin auf eine Wirtschaftsschule in München gegangen und kenne mich von daher in der Spalte sehr gut aus (Betriebswirtschaft).
Eigentlich isses Rechtswissenschaft...
BTW: hast Du den Thread gelesen?
Kontrollier nochmal folgenden Satz:
Zitat:
Es handelt sich dabei um einen "Bürgerlichen Kauf" -> liegt vor, wenn der Kauf für bei Teile Handelsgeschäft ist, also unter sogenannten "NICHTkaufleuten"
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Zitat:
So ich hoffe ich kann dir helfen. Bin auf eine Wirtschaftsschule in München gegangen und kenne mich von daher in der Spalte sehr gut aus (Betriebswirtschaft).
Eigentlich isses Rechtswissenschaft...
BTW: hast Du den Thread gelesen?
Kontrollier nochmal folgenden Satz:
Zitat:
Es handelt sich dabei um einen "Bürgerlichen Kauf" -> liegt vor, wenn der Kauf für bei Teile Handelsgeschäft ist, also unter sogenannten "NICHTkaufleuten"
(Zitat von: mb100)
Achso gut das ich das alles aus dem ff heraus wusste =D Und zu meinem Satz ...... sowas passiert wenn man es sich nicht nochmal durchliest. Passiert ist menschlich ;) Aber ist dir 110% Mensch noch NIE passiert :D
Ja ich habe versucht ihm zu erläutern was Sache ist. Und NEIN ES IST BETRIEBSWIRTSCHAFT ;) Jetzt liegts an ihm das er die ganze Sache beweisen kann.
Von daher wayned mich dein post ganz schön :D
Natürlich halte ich auf der Autobahn den gesetzlichen Mindestabstand ein.
Halber Tacho ~ 7cm
Verbrauchsrekorde
E60 520d 12,7 Liter
E88 116i 13,8 Liter
E83 X3 3.0 19,7 Liter
E53 X5 4.6 24,1 Liter
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Ich habe grade ne andere idee ich bezahle die Rechnung und nehme die Karre zurück bezahle zwar dann knapp 2500 aber die eule hat erstmal 250 euro fürn anwalt bezahlt und kein Moped mit überholten Motor ..............
Zitat:
Und NEIN ES IST BETRIEBSWIRTSCHAFT ;)
Das war ein Scherz, oder?
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Zitat:
Achso gut das ich das alles aus dem ff heraus wusste =D Und zu meinem Satz ...... sowas passiert wenn man es sich nicht nochmal durchliest. Passiert ist menschlich ;) Aber ist dir 110% Mensch noch NIE passiert :D
Ja ich habe versucht ihm zu erläutern was Sache ist. Und NEIN ES IST BETRIEBSWIRTSCHAFT ;) Jetzt liegts an ihm das er die ganze Sache beweisen kann.
Von daher wayned mich dein post ganz schön :D
(Zitat von: Stuzzicadenti)
Gut, auch wenn Dir das, was ich jetzt schreib, wohl auch ziemlich am Pops vorbeigeht: ich mach mir mal kurz die Arbeit.
Punkt 1: Du hast so einiges Sinnloses dazugeschrieben. Also Zeug, was komplett unproblematisch ist (Vertragsschluss - einziges Problem eventuell: ein Formmangel), Zeug, was net mal ansatzweise in Frage kommt (Irrtumsanfechtung (die - bezogen auf die Mangelhaftigkeit - schon allein deswegen nicht in Betracht kommt, weil ihre Anwendung durch die Sachmängelhaftung gesperrt ist), Scheingeschäft, ...) - und dafür das, was die eigentliche Problematik ist, weggelassen: nämlich die Gewährleistung (bei der die Kenntnis des Mangels seitens des Verkäufers ja egal ist). Mag scho sein, dass es nen Gewährleistungsausschluss geben könnte, mag scho sein, dass die Gewährleistung wegen Kenntnis des Mangels ausgeschlossen sein könnte. Nur dann muss man dies erwähnen und problematisieren. Vor allem dann, wenn die Gegenseite im Schreiben (siehe Seite 1) nen Nachbesserungsanspruch geltend machen will. Ebenso fehlen ein paar mehr Punkte zur Frage "wie kann man den Scheiß beweisen?". Du hast Dich nur auf BGB AT beschränkt.
Und Punkt 2: klar isses Rechtswissenschaft. Die Betriebswirtschaft enthält Teile der Rechtswissenschaft - also beispielsweise HGB, GmbHG, AktG, ... - und sicher auch BGB. Klar: wer mit den ganz normalen Regelungen des BGB schon überfordert ist, der wird auch keinen Handelskauf hinbekommen Und damit zurecht zu kommen is in der BWL ja durchaus recht wichtig. Deswegen wirst Du dies auch gelernt haben. Nur rein von der thematischen Zuordnung is sowohl BGB wie auch HGB usw. ein Teil der Juristerei - letzteres nennt sich übrigens "Handels- (und Gesellschafts)recht".
Punkt 3: Grad bei dem Thema isses eigentlich intelligenter, wenn man - wenn man was postet - nicht einfach drauf los schreibt, sondern sich auch sicher ist, dass das, was man schreibt, passt. Wenn ich hier was Rechtswissenschaftliches schreib, dann hab ich nicht selten Gesetze, Kommentar und diverse Lehrbücher u.ä. um mich rumliegen. Grad weil dieses Thema sensibel ist. Grad weil es immer recht viele Feinheiten zu beachten gibt. Grad weil man nicht alles aus dem ff kennen kann. Und grad weil es oftmals um viel Kohle geht.
Bearbeitet von: mb100 am 18.04.2010 um 12:01:38
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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so heute kamm die rechnung vom anwalt , die gute Frau will auf jedenfall das bike nicht zurück geben was ich ja auch nicht machen würde .......
Bin mit der rechnung zufrieden bis auf das wegen ein Kaputten 2. Gang was nur 200 € kostet ein kpl neues Getriebe + Wellen verbaut wurde.........lässt suich nur nicht mehr ändern !
[URL=http://img84.imageshack.us/i/wohnmobil20001.jpg/]
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Mitglied seit: 28.02.2008
Neuss
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Also ein bekannter von mir hatte einen fast ählichen fall. Er hatte damals einen Renault gekauft (keine ahnung welches Modell es war) jedenfalls ist er auch probe gefahren , und alles schien ok zu sein. Tage später fing es an, da ruckelte es , Lichtmaschine kaputt, getriebe usw. Er hatte aber auch keinen Kaufvertrag, dennoch ging er zu seinem Anwalt, da er mittlerweile mehr als 3500 Euro Reparaturkosten hatte. Das ergebnis war, er kam mit der Klage nicht durch. Da es hieß gekauft wie gesehen.
Irgendwo kann ich es nicht verstehen, das Du jetzt blechen sollst. Ok die wollen jetzt natürlich das Du die Reparaturen bezahlst, nur wo kommen wir denn dahin, wenn man sogar sowas anfechten kann. Obwohl man dem Käufer vom Problem erzählt hat. Wenn das so ist, dann kann man ja für jeden ...... zum Anwalt und Schadensersatz verlangen. Also ich werde nur noch an gute bekannte verkaufen, weil sowas schreckt echt ab.
Nur weil die Klugen immer nachgeben, regieren die Dummen die Welt.