Auto verkauft und nun ärger mit käufer
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Hallo leute...
folgendes ist geschehen!!
Vor nem monat wurde ein auto verkauft..der käufer (Arabischer herkunft)wollte dieses fahrzeug fürs ausland haben um es dort gewinnbringend wieder zu verkaufen!!!Er schaute sich das fahrzeug vor ort an und machte auch eine probefahrt damit!!anschliessend wurde ein preis ausgehandelt!!Im Kaufvertrag wurde eine garantie und rückgaberecht ausgeschlossen!!Laut vorbesitzer unfallfrei und die sachmangelhaftung usw wurde ausgeschlossen!!Nachdem das alles im kaufvertrag festgehalten wurde,ging der käufer plötzlich wieder zum fahrzeug um es nochmal anzuschauen!!Er war der meinung das es sich um ein unfallfahrzeug handele!!!Wir sagten ihm das wir damit niemals einen unfall gehabt haben und es auch vom vorbesitzer unfallfrei gekauft wurde!!Er zeigte uns die reparatur spuren im kofferraum!!Es wurde gespachtelt usw sagte er!!!Er war dennoch sehr interesiert am fahrzeug jedoch nicht mehr zu dem abgemachten preis!!!1000euro weniger wollte er bezahlen!!WIR WÜRDEN AUCH NIE WIEDER WAS VON IHM HÖREN....so die aussage!!Wir willigten ein und er nahm das auto mit!!
Ich habe die klausel laut vorbesitzer unfallfrei jedoch nicht mehr aus dem vertrag gestrichen!!Habe es schlicht weg vergessen nach dem ganzen hin und her leider!!
Jetzt kommt der hammer!!Am nächsten tag ruft er mich an und will das auto wieder zurückgeben!!
GRUND...Unfallfahrzeug!!
Ich habe ihm gesagt das ich das auto nicht zurück nehmen werde!!
Gleichzeitig ist das Auto aber für 1000 euro mehr im internet von ihm inseriert!!
Der hat das Auto im internet und will es gleichzeitig zurückgeben!!
Nach gut 4 wochen bekomme ich heute post von seinem anwalt wegen rückabwicklung des Kaufvertrages....ps das auto ist nebenbei immer noch im internet und wird zum verkauf angeboten!
Was haltet ihr von der story....Können die uns was??
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Hallo Micki,
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Gruß
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Mitglied seit: 29.03.2009
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nein die können dir nix.du hast es ihm gesagt.gekauft wie gesehn, bist trotzdem noch 1000 runter. ihr habt das so ausgemacht,es gibt kein rückgabe recht. fertig
wahrscheinlich will er und sein anwalt ne abfindung und das auto zusätzlich noch verkaufen. der kann dich mal meiner meinung nach.würde mich da garnicht melden.
Tu dir selbst den Gefallen und mach Screenshots (Drucken/Print-taste auf der Tasta und in Pain "Bearbeiten>Einfügen)! Diese können später als Beweis dienen. Hast du das Auto unter Zeugen als Unfaller verkauft? Wenn ja, hat er wenig Chancen. Wenn du eine Rechtsschutz-VS hast, dann telefonier mal mit deiner Versicherung und sicher dich vorsichtshalber über einen Anwalt ab. Scheint mir so, als wäre das ne billige Masche...
Edit: Da es ja ein Privatverkauf war, ist die Rückgabe eh ausgeschlossen, ebenso die Sachmangelhaftung. Es sei denn, du hast es ihm vorsätzlich verschwiegen. Laut deiner Aussage aber nicht.. Also mach dir da mal keinen Kopf.
Bearbeitet von: s4t am 15.04.2010 um 19:08:11
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shgfa...Nein der war nicht aus Minden!!!
S4t.....Ich habe die anzeige auf meinem laptop abgespeichert...und auch ausgedruckt..!!
Die drohen mir mit staatsanwalt usw falls das auto nicht zurück genommen wird!!
Meine freundin war wärend des verkaufs dabei!!!Er war alleine da!!
Muss dazu sagen habe dieses auto selber nur einen Monat gefahren!!Als wir es gekauft haben sagte mir der verkäufer ..er habe die tüv papiere nicht da und er würde sie mir per post zusenden..mündlich vereinbart!!jedoch ging er nie wieder ans telefon und die papiere habe ich auch nie bekommen!!Ich konnte das fahrzeug auch nicht ummelden ohne die Tüv papiere!!Ich habe alle Tüv stationen die es gibt angerufen um evtl ne kopie zu bekommen!!Jedoch alles vergebens!Schnautze voll und wir haben das Auto wieder verkauft!!Der Herr der nun das auto von mit kaufte bestand darauf den namen des vorbesitzers in den kaufvertrag zu schreiben!!Er könnte sonst bei der überführung ins ausland probleme bekommen sagte er!!naya da ja letzlich meine unterschrift im vertrag steht habe ich mir nichts dabei gedacht und wir haben es so ausgefüllt!!!
Er wollte das auto dann abmelden und ins ausland!!
Jetzt wird mir verschleierung vorgeworfen weil ich das auto so gesehen nicht über meinen namen verkauft habe!!!
Letztlich habe ich aber meine freundin als zeugin das er darauf bestanden hat!!
Naya wenn ich damit einen unfall gehabt hätte dann würde der vorbesitzer doch post bekommen weil der wagen ja noch auf seinen namen zugelassen war...
Also da verkauft man ein auto auch noch für einen spottpreis und hat nur ärger..Von meinem verlust an dem auto will ich garnicht anfangen!!!!Habe echt magenschmerzen!!!
Mitglied seit: 30.12.2009
Burghaslach
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7 Beiträge
Hallo, hatte ein ähnliches problem als ich meinen GSI verkauft habe. Der käufer hatte das Auto angeschaut, probefahrt usw. Nach gut einer Woche meldete er sich und wollte einen teil des Geldes zurück, weil angeblich das stabi gebrochen war und die Winterreifen abgefahren sind. Im kaufvertrag stand gekauft wie gesehen! Er drohte mir auch mit Staatsanwalt usw. War da auch erstmal runter! Hatte dann Schließlich mit 4 Anwälten geredet und es ihm ausgerrichtet, tja und da war dann Schluß! Im entefegt hat sich rausgestellt das bei der einen Stabilagerung die schraube abgerissen war und sowas passiert halt wenn man die Feder aushengt und alles runtergracht(Opel alles aus kunststoff)
Am besten geh zum rechtsanwalt und lass dich beraten!
@Micki: Ist eine üblisch Masche von den "Export-Händlern".
Kaufverträge festmachen, auch vorab per Fax und mit Anzahlung,
und dann am Ende noch extrem drücken wollen wegen Unfall etc.
Viele der Autos findet man dann aber plötzlich mit weniger Kilometern
auf dem Tacho erstmal bei mobile und Autoscout und beim Strassen-
händler... Ich sage Euch eins, ein grosser Name wo alles zusammenläuft
bei diesen Export-Händlern ist "GOLDMANN". Da müsst ihr auf alles gefasst
sein.
BMW Team Oberhavel
@ Micky:
Du bist schon einmal mit einer mündlichen Vereinbarung auf die Fr***e gefallen und tust es noch einmal....und dann noch mit so einem unseriösen Menschen?
Ich glaube da kommst du nicht unbeschadet raus.
Der KV ist schlichtweg zu belastend.
Falscher Name, falsche Beschaffenheit des Fahrzeuges angegeben. Das ist alles schriftlich niedergelegt und somit rechtsgültig.
Also ich würde ohne einen Anwalt kein "Gutland" sehen. Vielleicht weiß der einen Ausweg.
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Das Problem ist, dass sich der Gewährleistungsausschluss bzw. der Ausschluss des Rücktrittsrechts nicht auf das bezieht, was Du im Kaufvertrag zusicherst. Mit anderen Worten: schließt Du zwar Gewährleistung aus, sicherst aber die Unfallfreiheit zu, dann hat der Käufer, wenn der Wagen nicht unfallfrei ist, sämtliche Gewährleistungsrechte.
Interessant wäre nun, ob der Vertrag geschlossen wurde, bevor der Käufer nochmal um das Auto rumgehüpft ist. Wenn nein: Kenntnis des Käufers vom Mangel bei Vertragsschluss => Sachmängelhaftung schon deswegen ausgeschlossen.
So weit die Theorie. Nur: dies alles jetzt zu beweisen ist verdammt schwer. Und den entsprechenden Passus mit der Unfallfreiheit nicht aus dem Vertrag zu löschen war - geprahlt ausgedrückt - saudämlich. Ich befürchte, Du wirst in der Sache den Kürzeren ziehen.
@s4t: Die Sachmängelhaftung bzw. das Rücktrittsrecht ist beim Privatverkauf nicht automatisch ausgeschlossen. Will man dies, muss man es selbst tun...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Mitglied seit: 27.10.2005
Bremen
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112 Beiträge
@heckpropeller....Also das mit dem namen habe auf sein verlangen so ausgefüllt!!Dafür habe ich auch zeugen!!Ich habe ihm auch alles über das fahrzueg erzählt!!auch das ich es wieder verkaufe weil ich ärger mit dem typ habe von dem ich es gekauft habe!!Und nicht zu vergessen ich habe ja mit meinem namen unterschrieben!!
@mb100...wärend wir den kaufvertrag schrieben ist er auf einmal los um sich das auto nochmal anzuschauen!!
Also ich habe am dienstag nen Termin beim anwalt!!!
Sein anwalt schreibt mir das er mir eine frist bis zum 21.4 setzt um das fahrzeug wieder zurück zu nehmen!!
Ich kaufe mir ein auto und stelle es für 1000 euro mehr wieder ins netz!!!verkaufe ich das auto habe ich 1000 euro verdient!!Wenn nicht gebe ich es nach 5wochen wieder zurück??ist ein geschäft ohne risiko aber nicht mit mir!!!
Ich habe dieses fahrzeug unfallfrei gekauft (Vertrag habe ich wo drinne steht das es garantiert wird)vom vorbesitzer)
Ich weiss ich habe nen fehler gemacht und ich hätte diese klausel laut vorbesitzer wieder streichen müssen...Laut vorbesitzer heisst aber ja nicht das ich es ihm garantiere oder??
Zumal er mich ja drauf aufmerksam gemacht hat das es mal nen unfall hatte!!Gott sei dank habe ich meine freundin die alles bezeugen kann!!Er war alleine!!
Mal sehen was da auf mich zukommen wird!!
Bearbeitet von: Micki am 16.04.2010 um 16:23:35