Motorrad verkauft jetz Kaputt Käufer verärgert ! ?
lass dir doch mal den "angeblichen kaufvertrag" vorzeigen ...
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Hallo PhilW,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Motorrad verkauft jetz Kaputt Käufer verärgert ! ?"!
Gruß
Selbst wenn nix schriftlich gemacht wurde, wurde dennoch zwischen den Parteien - sofern etwas verkauft wurde - ein Kaufvertrag geschlossen. Dass der Anwalt net schreibt "Sie haben meinem Mandanten das Motorrad verkauft" - sondern eben "es wurde ein Kaufvertrag geschlossen" ist ganz normal. Du schließt auch dann nen Kaufvertrag, wenn Du beim Bäcker das berühmte Brötchen kaufst. Und es gibt nur einen Menschen auf der Welt, der das schriftlich machen will. Und der bin ich.
Und Du solltest den Brief ordentlich schwärzen. Also Briefkopf, Namen, Adressen, Telefonnummern usw. von allen Anwälten raus. Könnte sein, dass die zickig reagieren, wenn die den Thread hier finden. Es gibt die dümmsten Zufälle...
(und ich würd an Deiner Stelle nicht wegen irgendwelcher Dinge, die mit der Sache an sich nix zu tun haben, mit denen Streit anfangen)
Bearbeitet von: mb100 am 24.02.2010 um 18:53:02
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Mh ok aber was der mist überhaupt soll ...hat der Anwalt überhaupt ne chance ?
Ich gehe schwer davon aus, dass er damit nicht durchkommt.
Frag doch deinen Anwalt wie die Chancen stehen, oder Anwält. Weiß ja nicht wie viele du hast. ;)
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Ja mach ich morgen aber Anwälte wollen auch leben und jedesmal 250 SB von der Rechtschutz ist auch ni supi....
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Wollte kurz nen Schwank beitragen der momentan bei mir abhaust. Also meine Freundin hat vor 2 Jahren nen Roller Privat verkauft, mit Kaufvertrag und Probefahrt.
Ein halbes Jahr später ist dem Typen der den Roller gekauft hat, der Motor um die Ohren geflogen..daraufhin hat er den Roller ein Jahr bei ner Werkstatt stehen lassen die pro Tag ca 2 € verlangte...
Das Ganze läuft seit nem halben Jahr vor Gericht und so wie es aussieht ist die Rechtslage in Deutschland so dass wir den Roller zurück nehmen müssen, Ihm den damaligen Betrag auszahlen müssen und DIE ABSTELLGEBÜHR VON 800€ der Werkstatt + Gerichtskosten zahlen müssen....
ICH LIEBE DEUTSCHELAND....meine nächste Anschaffung ist ein 45er Colt...
Fazit: Sei Dir nicht sicher, es könnte am Ende sogar passieren dass Du noch ein Jahr lang Schwmerzensgeld zahlen musst weil der 2. Gang so schwer rein ging und sie dadurch schmerzen hat...
Gruß Arthur
Bearbeitet von: aajiee am 24.02.2010 um 22:01:25
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Mh kenn mich mit recht ni so aus auber müssen die mir ni beweißen das die Karre überhaupt von mir ist !
Im Brief stand ich nicht drin und Kaufvertrag gibts auch kein^^
dann sag doch du hast kein krad verkauft ;) wer soll es denn nachweisen ohne schriftlichen kv? behaupten kann man ja viel ;) *hust*
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Solange kein schriftlicher Kaufvertrag beim Verkauf der Enduro unterschrieben wurde, besteht auch keine Garantie auf das Motorrad. Solange du bestehende Mängel nicht arglistig verschwiegen hast, wird dir keiner ans Bein pinkeln können.
Dann sollen die Vögel das Moped in ne Werkstatt stellen, und solange deine Unterschrift auf dem Reparaturauftrag nicht steht, wirst du das auch nicht zahlen müssen.
Egal was sich seine Anwälte ausdenken, oft ist das nur heisse Luft, um dich unsicher zu machen und du dir doch dann Gedanken machst (ach komm dann zahl ich dem lieber 300euro, bevor ich noch mehr latzen muss)...genau das wollen die. An deiner Stelle würde ich noch nicht mal auf die Briefe vom Anwalt reagieren. Wenn dies doch schon geschehen ist, würde ich dem Anwalt einen netten Brief schreiben, und ihm klar darlegen wo deine Rechte sind, und das kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde....halt das übliche....
Ich hatte vor einem halben Jahr das gleiche Problem......Hab mehrere Brief vom Käufer bekommen, mit fristen und solchem Quatsch, als er merkte das das nichts bringt, lief er zum Anwalt... als ein Brief vom Anwalt kahm, reagierte ich einfach nicht...und seit dem ist Ruhe.....
Der Kerl guckt mich dann nur böse an wenn ich den sehe..mehr net....und ich lach micht schrott.....
Denn ehrlich gesagt, wer zu blöd ist beim Kauf seine Augen aufmacht, und nicht probiert, bzw testet, ist selber schuld...ganz einfach.......GEKAUFT WIE GESEHEN
Der Vorteil eines Fahrzeugs mit Frontantrieb ist, dass es beim Rückwärtsfahren Heckantrieb hat
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Zitat:
Solange kein schriftlicher Kaufvertrag beim Verkauf der Enduro unterschrieben wurde, besteht auch keine Garantie auf das Motorrad. Solange du bestehende Mängel nicht arglistig verschwiegen hast, wird dir keiner ans Bein pinkeln können.
Dann sollen die Vögel das Moped in ne Werkstatt stellen, und solange deine Unterschrift auf dem Reparaturauftrag nicht steht, wirst du das auch nicht zahlen müssen.
Egal was sich seine Anwälte ausdenken, oft ist das nur heisse Luft, um dich unsicher zu machen und du dir doch dann Gedanken machst (ach komm dann zahl ich dem lieber 300euro, bevor ich noch mehr latzen muss)...genau das wollen die. An deiner Stelle würde ich noch nicht mal auf die Briefe vom Anwalt reagieren. Wenn dies doch schon geschehen ist, würde ich dem Anwalt einen netten Brief schreiben, und ihm klar darlegen wo deine Rechte sind, und das kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde....halt das übliche....
Ich hatte vor einem halben Jahr das gleiche Problem......Hab mehrere Brief vom Käufer bekommen, mit fristen und solchem Quatsch, als er merkte das das nichts bringt, lief er zum Anwalt... als ein Brief vom Anwalt kahm, reagierte ich einfach nicht...und seit dem ist Ruhe.....
Der Kerl guckt mich dann nur böse an wenn ich den sehe..mehr net....und ich lach micht schrott.....
Denn ehrlich gesagt, wer zu blöd ist beim Kauf seine Augen aufmacht, und nicht probiert, bzw testet, ist selber schuld...ganz einfach.......GEKAUFT WIE GESEHEN
(Zitat von: vitanick_e46)
Ich seh das auch so habe aber vorhin das Zeug mein Anwalt übergeben und der meinte ich hätte evt Pech weil ich alleine die zu 2.... denke aber auch die wollen mich verunsichern-
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Mitglied seit: 26.05.2007
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So gibt neuigkeiten :
Heute kamm wieder mal ein Brief mit ner Zahlungsaufforderung von sage und schreibe 1223,95 € wobei der Kaufpreis auch nur 1250 waren !!!!
Ist das normal das ne Werstatt irgendwas rep. kann ohne mein Einverständniss ?
Zahlbar binnen 14 Tage sonst Amtsgericht !
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
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Zitat:
Ist das normal das ne Werstatt irgendwas rep. kann ohne mein Einverständniss ?
Zahlbar binnen 14 Tage sonst Amtsgericht !
(Zitat von: Heitzer41)
Hi
denke schon.
Beispiel:
Wenn du mit dem Auto in die Werkstatt gehst und hast den Brief warum sollten die nicht reparieren?
Oder lieg ich jetzt falsch?
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Mitglied seit: 09.07.2008
Panketal bei Berlin
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Ja reparieren dürfen die .. ob DU bezahlen musst ist wieder eine andere Sache !
Spätestens jetzt wären die 250 SB für den RA angemessen würde ich sagen ..
ich würde definitiv nicht zahlen..
die können alles reparieren lassen was sie wollen...
allerdings müssen sie im normalfall in vorkasse gehen und die summe dann zivilr. bei dir einklagen..wenn sie der meinung sind, dass du dafür aufzukommen hast..
gleiches spiel wie das abschleppen lassen von einem privatgrundst.
geh zum anwalt und lass den agieren..da sparst dir ne menge stress..
musst nur hin und wieder zur rücksprache bei neuem schriftwechsel hin und weiteres vorgehen absprechen..
ich bin mir nicht sicher, aber evtl kannst die kosten für den advokaten sogar von der gegenpartei zurückfordern..dann müsstest deine rv nich ma belasten..
hoffe ich habe nichts falsches erzählt...
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
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Mh bezahlen zue ich stmal nicht, was mich bissl verwundert ist das der Kaufpreis 1250 ist und der Rep genau 1,223,95 das verwundert mich wobei es nur um 2 defekte Zahnräder gehnt mit nen Preis von 200 Euro....
Zitat:
Mh bezahlen zue ich stmal nicht, was mich bissl verwundert ist das der Kaufpreis 1250 ist und der Rep genau 1,223,95 das verwundert mich wobei es nur um 2 defekte Zahnräder gehnt mit nen Preis von 200 Euro....
(Zitat von: Heitzer41)
... und einen kompletten Dichtungssatz, das eine oder andere Verschleißteil, Öl, und nicht zu vergessen: jede Menge Arbeitszeit, die für Ausbau, Zerlegung, Reparatur, Zusammen- und Einbau notwendig sind.
Gruß, Fabi
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Mitglied seit: 26.05.2007
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395 Beiträge
So werde jetz wohl oder übel die 1200 bezahlen...........komme einfach ni aus der Sache raus und Gerichtsverhandlung ist auch teuer !
Grund : Ich muss beweißen das die in ordnung war und ohne jeglich Gewährleistung verkauft wurde........
also jungs immer schön Kaufverträge schreiben und als defekten Ersatzteilspender verkaufen !!!!
Mitglied seit: 25.02.2007
Röthenbach
Deutschland
61 Beiträge
Bei mir gibts auch Neuigkeiten. Wir müssen 4600,00 € bezahlen. Hat das gericht entschieden !
Ich fasse zusammen:
Roller Privat (mit Probefahrt) verkauft, nach 1,5 Jahren kommt Meldung das Roller ein halbes Jahr nach Kauf kaput gegangen ist und seit dem in Werkstatt steht, ging vor Gericht, wir müssen alles bezahlen !
FAZIT : JEDER DER PROBLEME MIT SEINEM GEBRAUCHTEN HAT KANN VOR GERICHT GEHEN ( SELBST NACH ÜBER EINEM JAHR ) UND BEKOMMT ALLES GEZAHLT... yeah thats Germany !
Bin raus ...
HE?? Ich hab mir jetzt nicht den Thread durchgelesen aber bist du Händler? Ansonsten kannst du den Wisch wegschmeissen und warten bis es zur verhandlung kommt.
Bei Verkauf von Privat sachen kann man nach EU Gesetz gar keine Garantie geben.
Ich würd keinen Cent bezahlen !!!!!!
Du musst garnichts beweißen wie willst du als Otto normal verbraucher feststellen ob sie Techniscih einwandfrei ist?
Gewährleistung Privat? Gibt es nicht. WO kommen wir denn dahin hast du schon mal an Flohmarkt gedacht? Die würden sich ja alle gegenseitig Anzeigen lol.
NICHT BEZAHLEN !!!!!
Edit: Apropo Zeugen zauber dir welche her fertig.
Bearbeitet von: ZerOne am 15.04.2010 um 09:16:59
SUCHE LED RÜCKLEUCHTEN *DEFEKT* in WEISS !!!!!!!!!!!!!!!
Zitat:
HE?? Ich hab mir jetzt nicht den Thread durchgelesen
Hättest Du mal tun sollen...
Zitat:
Ansonsten kannst du den Wisch wegschmeissen und warten bis es zur verhandlung kommt.
Es kam schon zur Verhandlung.
Zitat:
Bei Verkauf von Privat sachen kann man nach EU Gesetz gar keine Garantie geben.
Falsch: man muss keine Garantie geben. Übrigens muss man auch als Händler keine Garantie geben. Will man als Privatmann keine Gewährleistung geben, muss man die ausdrücklich ausschließen. Die Ansicht, dass man - wenn man keinen schriftlichen Kaufvertrag ausfertigt - automatisch die Gewährleistung ausschließt, ist somit nicht haltbar. Grad dann ist man eher in der Gewährleistung drin (wie hier...), weil man oftmals nicht beweisen kann, dass man sie ausgeschlossen hat.
Und das mit dem EU-Gesetz ist absoluter Blödsinn. Unser Zivilrecht ist rein deutsches Recht. Die EU kann hier lediglich Richtlinien erlassen, die allerdings im Land selbst umgesetzt werden müssen.
Zitat:
Ich würd keinen Cent bezahlen !!!!!!
Hallo, Herr Gerichtsvollzieher!
Zitat:
Du musst garnichts beweißen wie willst du als Otto normal verbraucher feststellen ob sie Techniscih einwandfrei ist?
Doch: er hätte beweisen müssen, dass er die Gewährleistung ausgeschlossen hat - oder dass der Mangel der Gegenpartei bekannt war.
Zitat:
Gewährleistung Privat? Gibt es nicht.
Klar gibts die. Und ja - im Prinzip hast Du mit Deiner Flohmarkt-Sache recht. Nur gehts da normalerweise um zu kleine Beträge, viele kennen ihre Rechte nicht - und meist ist ja auch die Adresse des Gegenübers nicht bekannt. Aber ja - wenn es um was Größeres (Beispiel: Elektrogerät) geht, würde ich auch als Flohmarkt-Verkäufer das Ganze kurz schriftlich festhalten und nen Gewährleistungsausschluss vereinbaren.
Bearbeitet von: mb100 am 15.04.2010 um 09:54:12
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"