E36 Z3 Technik M54B30 in E36 Compact
Mitglied seit: 08.05.2006
Decin West
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Da kann Dein Tüv Ing. soviele Eintragung Tag und Nacht machen , dieser Eintrag ist anfechtbar!!
Genau das ist ja das Problem an dieser eintragerei, jede bessere Zettelpuppe kann jede Eintragung anzweifeln, dann gehts zu nem TÜVer der alles dran setzt damit die kosten auch ja am Halter hängen bleiben. Hast dann nen Mordsaufwand betrieben mit Abgasgutachten etc. etc. etc. 3000€ auf den Tisch gelegt, und was ist bei rum gekommen? Du zahlst nochmal 500€ und 3 Punkte mehr für ne amtliche Stilllegung weil der Herr Ing. der Meinung ist das die Karosse z.B. gar nicht für die Leistung ausgelegt ist und die Plaketten wieder abkratzt.
Ich wäre der erste der 3000€ auf den Tisch legt wenn das ganze dann "unantastbar" währe und wie ein Originalfahrzeug angesehen wird, wird es aber nicht... Tuner sind Verbrecher... (-;
Also laßt eure Karren Serie oder lebt damit und sucht euch einen der es für nen vertretbaren Kurs einträgt damit ihr die "Gefahrerhöhung" wie es so schön heißt ordentlich der Versicherung anzeigen könnt und gut ist.
Nur meine persönliche Meinung...
Bearbeitet von - André am 26.02.2009 17:52:50
(Zitat von: André)
Es ist ja nicht auf krummen Wegen eingetragen worden. Da musst du auch erstmal an den Streifenträger kommen, der sich so im Detail auskennt. Mir war das mit der Abgasnorm auch nicht bekannt und ist bis jetzt auch nicht klar, was sich da ändern soll, wenns bis zum Endschaller gleich ist. Aber hoffe da gibt es nochmal eine ausführliche Antwort!
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Hallo öschrö,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "E36 Z3 Technik M54B30 in E36 Compact"!
Gruß
War ja auch mehr so allgemein gemeint, hat jetzt nix mit der Abgas-Geschichte zu tun.
___________
Gruss André
"In Drehzahlbegrenzer kannste ruhig reinfahren, dazu ist er ja da!" (Zitat: Tim Schrick)
Zum Einbauen des 286S2 (M52B28TÜ) in den E36 Compact, der ist vom Aufwand her fast identisch aufwendig wie der Einbau eines 306S3 (M54B30). Wenn man das macht, dann gleich 306S3.
Was relativ problemlos geht ist ein M52B28 (286S1). Sollte dieser aus dem Z3 stammen, also den M52B28/Z3 bis 9/98 gibt es Unterschiede am Kabelbaum (Länge Motorkabelbaum zur MS41 ist länger, Lage EKP-Relais und ich glaube es waren zwei Pins welche am X20 umgepinnt werden müssen - wegen EKP) und an der Lenkhilfspumpe. Beide Probleme sind jedoch relativ einfach lösbar, insbesondere wenn die Lenkhilsfpumpe vom M52B25 übernommen wird. Die vom M52B28/Z3 geht auch, jedoch ist die Ölleitungsführung etwas anders - kann umgebogen werden.
Es gibt auch nur eine Lambdasonde vor Kat (Vor und Nachteil zugleich), was sich ebenso auf die Motorsteuerungssoftware der MS41 auswirkt. Da der Auspuff des Z3 2,8l (bis 9/98 - der vom M52TÜ ab 9/98 passt eh nicht wirklich) den Motor "drosselt", hat auch nur einen Keramikkat (aus funktionaler Sicht der der Abgasabführung gibt es bis auf die fehlende Unterdruckklappe keinen Unterschied zwischen Auspuff Compact 323ti und Auspuff Z3 2,8l bis 9/98 - die anderen Unterschiede sind für die Leistung uninteressant) ist es ratsam einen anderen Auspuff, d.h. Kat zu fahren. 328-Kat (Metallkat) ist dafür eine gute Lösung, erfordert jedoch Anpassungsarbeiten...
Achtet die Vergangenheit,
lebet in der Gegenwart
und gestaltet die Zukunft!
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Noch was zum Thema Eintragungen und TÜV. Lest Euch bestehende Gesetze und Vorschriften durch, dann erübrigen sich diese Diskussionen hier...
Zum TÜV, der Unterschied ist aber wenn man entsprechende Gutachten gemacht hat, daß diese existieren. Die rechtliche Grundlage ist somit eine ganz andere.
Sprich wenn einer der Prüfer oder die Polizei auf die Idee kommt eine Eintragung oder den Zustand eines Fahrzeuges anfechten zu wollen, dann werden die Gutachten vorgelegt und gut ist. Dann muß er nämlich nachweisen, daß Du nachträglich am Fahrzeug etwas geändert hast, sprich das Fahrzeug sich nicht mehr dem im Gutachten beschriebenen Zustand befindet ODER die in den Gutachten näher spezifizierten Eigenschaften z.B. Defekt, Abgasverhalten usw aufweist. (Selbiges gilt auch für den Hersteller: wird während der Laufzeit der Fahrzeuge festgestellt, daß Komponenten nur unzureichend ihren Zweck erfüllen, muß er nachsteuern - z.B. ein Grund für allseits bekannte Rückrufaktionen).
Wurden die Eintragungen aus Ermessensspielraum oder Gutwill gemacht, dann kommt es eben zu diesen Unstimmigkeiten, da ein anderer Prüfer zu Recht nachfragt auf welcher Grundlage so eine Eintragung vorgenommen wurde, da er mit seinem Stempel dann für alles weitere wieder haftet.
Es fängt z.B. schon bei der AU an, wenn Du mit einem Umbau vorfährst und der Prüfer (zu Recht) nachfragt nach welchen Kriterien die AU durchgeführt werden soll und wie die Solldaten sind. Sein Programm bezieht sich nämlich auf das Serienfahrzeug. Besitzt Du ein Gutachten, dann steht dort alles drin, selbst wenn nur drinsteht "Prüfverfahren wie Serienfahrzeug".
Der Unterschied ist somit gravierend.
Zum Thema AU und Emissionsverhalten:
Auch wenn Du eine AU bestanden hast, heißt das noch lange nicht, daß Du das Abgasgutachten auch bestehen würdest. Eine AU ist vergleichbar mit einer Stichprobe und dient der Kontrolle der elementaren Systemfunktionen im Wesentlichen des Motorsteuergerätes und im weiteren Sinne des Kats. Sie sagt aber so gut wie nichts über das Emissionsverhalten des Fahrzeuges aus. Genau hier liegt der Unterschied und damit das Problem.
Beim Abgasgutachten wird das tatsächliche Emissionsverhalten am Fahrzeug gemessen und das Fahrzeug (nicht der Motor!!!) entsprechend klassifiziert.
Zum Verständnis:
Bei Genhemigungsverfahren für Hersteller wird dieses Prozedere der Emissionsmessung an mehreren Fahrzeugen durchgeführt und ein Schnitt gebildet. Soweit so gut.
Änderungen am Fahrzeug (nicht nur am Motor!) ändern oder können ändern auch das Emissionsverhalten. Das ist Fakt (deshalb spielen Gewicht, Übersetzung und andere Komponenten sehr wohl eine Rolle und die Betriebserlaubnis erlischt schon allein aus Emissionssicht, wenn Änderungen durchgeführt werden. Nebenbei nach neueren Gesetzesbestrebungen und CO2-Sparwahn wird dieses Thema übrigens immer brisanter für Tuner)
Um ein für den Endverbraucher erträgliches Maß an Kontrolle sicherzustellen, hat sich der Gesetzgeber nun folgendes ausgedacht (schließlich ist es unzweckmäßig alle zwei Jahre ein komplettes Abgasgutachten/ Emissionsmessung für jeden Endverbraucher anfertigen zu lassen):
Das Prinzip schließen vom Einzelnen auf die Allgemeinheit. Vom Hersteller des Fahrzeuges wird daher gefordert, daß bei Fahrzeugen eines Types mit einer bestimmten Laufleistung wieder Emissionsmessungen durchgeführt werden um das Langzeitverhalten zu ermitteln. Bewegt sich bei diesen Gebrauchtwagen das Emissionsverhalten immer noch im Rahmen der Vorgaben, dann geht der Gesetzgeber vereinfacht davon aus, daß sofern die Motorsteuerung und der Kat halbwegs funktionieren (selbst mit nur unter 50%% Katfunktion wird eine AU bestanden), daß das einzelne Fahrzeug des Endeverbrauchers die gleichen Eigenschaften aufweist, wie die Testfahrzeuge der Hersteleller beim Genehmigungsverfahren.
Im Umkehrschkuß bedeutet dies, Du bekommst getunte "Dreckschleudern" durch die AU, da moderne Motorsteuerungen sehr gut größere Abweichungen im Meßbereich ausgleichen können. Klar müssen bei zu großen Änderungen verschiedene Parameter wieder nachjustiert werden, aber das kann man ohne große Zauberei machen. Dahingehend möchte ich auch mit diesen Märchen man würde mit einer anderen Nockenwellen oder sonstigen Änderungen eine AU nicht bestehen mal aufräumen. Bei Fahrzeugen mit einer halbwegs vernünftigen Motorsteuerung und bis Euro3 ist das möglich. Per OBD-Ersatzverfahren und der neuen Umweltvertröglichkeitsprüfung wird es ja noch einfacher... Und weil das so ist, wird man sicher verstehen, daß ein Fahrzeug original sein muß, damit man von einer bestandenen AU wenigstens halbwegs sagen kann, daß das Emissionsverhalten OK ist.
Bearbeitet von - Sven am 27.02.2009 09:36:18
Achtet die Vergangenheit,
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(Zitat von: Sven)
Hallo Sven,
noch mal vielen Dank für die ausführliche Antwort, Top!
Markus