Autounfall von 2005.Jetzt noch dafür zahlen?
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Wenn du ihm zum Zeitpunkt des Unfalls deine Versicherungsdaten mitgeteilt hast sind deine Pflichten absolut erfüllt. Der Unfallgegner kann seine Ansprüche nun dort (und eben nicht bei dir) geltend machen.
(Zitat von: marueg)
Nicht ganz.
Ob und wie das mit der Verjährung aussieht kann ich nicht sagen. Allerdings glaube ich, daß sich seine Ansprüche gegen den Unfallgegner richten, nicht gegen dessen Versicherung.
Wenn ich von jemandem was will, unterhalte ich mich nicht mit seiner Versicherung. Derjenige kann das gern tun, wenn er möchte, aber *ich* unterhalte mich mit Ihm.
Zu sagen: "Er hätte es ja melden können." ist Quatsch. Das ist nich sein Job.
Bearbeitet von - Stefan177 am 27.01.2009 22:26:09
(Zitat von: Stefan177)
In Deutschland MUß!! ein KFZ haftpflichtversichert (Dekungszusage) sein um zugelassen zu werden. Eben damit ein Geschädigter einen zuverlässigen, solventen Ansprechpartner hat.
IMHO ist somit der HP-Versicherer des Unfallgegners die Anlaufstelle um Forderungen geltend zu machen. Wenn Diese dort (teilweise) abgelehnt werden bleibt der zivilrechtliche Weg um eine Entscheidung darüber fällen zu lassen.
Einzig wenn sich beide Parteien darauf geeinigt haben die Sache miteinander zu begleichen (etwa um die SF-Klasse zu erhalten) bleibt die Versicherung außen vor.
Hatte selbst mal ähnliche einen Fall. Der Unfallgegner hat mich alle paar Wochen angerufen, um mir zu erzählen wie hoch ein Bekannter seinen Schaden schätzt, mich zu Fragen wann er sein Geld bekommt etc. etc. Habe ihn jedesmal an meine Versicherung verwiesen, und mehrfach deren Tel.nr. geben müssen, da er sie immer wieder verbaselt hat.
(Zitat von: marueg)
Ich weis, daß ich Deutschland eine Versicherung ein 'muss' ist. Darum gehts ja garnicht.
Es geht um die Frage, ob ich mich mit der Versicherung meines Unfallgegners streiten muss um mein Geld zu bekommen. Ich sage 'Nein'.
Mir ist schon zweimal einer reingefahren ich seh das Absolut nicht ein, warum ich mich mit dessen Versicherung auseinandersetzen soll. Das ist sein Problem.
Woher *er* das Geld bekommt, ist *mir* egal.
Anderes Beispiel: Jemand beschädigt mutwillig Dein Auto. Du sagst, er soll den Schaden bezahlen. Er sagt, er hat ne Haftpflichtversicherung.
Das kann doch jetzt nicht DEIN Job sein, daß mit seiner Versicherung abzuklären.
In Deutschland ist es übrigens auch Pflicht, daß beide Unfallgegner es IHRER eigenen Versicherung innerhalb von 24 Stunden melden. Auch der, der den Schaden hat, muss es an seine eigene Versicherung weitergeben. Das wurde hier sowieso nicht erledigt und wenns dumm geht, gibts desswegen keinen Versicherungsschutz. Bearbeitet von - Stefan177 am 28.01.2009 18:38:26
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
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Hallo Stefan177,
schau mal hier
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Gruß
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1945 Beiträge
Zitat:
Ich weis, daß ich Deutschland eine Versicherung ein 'muss' ist. Darum gehts ja garnicht.
Es geht um die Frage, ob ich mich mit der Versicherung meines Unfallgegners streiten muss um mein Geld zu bekommen. Ich sage 'Nein'.
Mir ist schon zweimal einer reingefahren ich seh das Absolut nicht ein, warum ich mich mit dessen Versicherung auseinandersetzen soll. Das ist sein Problem.
...genau das sehe ich anders. Kann hier leider "nur" auf persönliche Erfahrungen zurückgreifen aber nicht mit Fakten belegen. Daher macht es auch keinen wirklichen Sinn darüber weiter zu diskutieren ;o)
Zitat:
Woher *er* das Geld bekommt, ist *mir* egal.
Anderes Beispiel: Jemand beschädigt mutwillig Dein Auto. Du sagst, er soll den Schaden bezahlen. Er sagt, er hat ne Haftpflichtversicherung.
Das kann doch jetzt nicht DEIN Job sein, daß mit seiner Versicherung abzuklären.
naja nicht ganz vergleichbar. Da eine Privathaftpflicht nicht vorgeschrieben ist, ist hier zunächst jeder für sein Handeln selbst verantwortlich. Ich sehe halt den KFZ-Haftplichtschaden als einen Sonderfall. Prinzipiell hast du schon Recht mit deine Ansicht, kann schon nachvollziehen worauf du hinaus willst.
Zitat:
In Deutschland ist es übrigens auch Pflicht, daß beide Unfallgegner es IHRER eigenen Versicherung innerhalb von 24 Stunden melden. Auch der, der den Schaden hat, muss es an seine eigene Versicherung weitergeben.
Absolut richtig, auch wenn der Unfall polizeilich aufgenommen wurde ist damit die Schuldfrage nicht eindeutig/endgültig entschieden. Das KANN nur duch ein gerichtliches Urteil erfolgen.
Zitat:
Das wurde hier sowieso nicht erledigt und wenns dumm geht, gibts desswegen keinen Versicherungsschutz. [/black]
Bearbeitet von - Stefan177 am 28.01.2009 18:38:26
(Zitat von: Stefan177)
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Fakt ist:
Der Hang geschriebene Wisch ist Tapete, sonst nix.
Der Gerichtliche Mahnbescheid ist sehrwohl mit aufmerksamkeit zu betrachten.
Also:
Gegen gengen den Ger. Mahnbescheid ordnungsgemäß Einspruch einlegen.
Gericht fängt erst mit dem Wiederspruch deinerseits an, die geltend gemachten Ansprüche auf ihre richtigkeit zu prüfen. Es wird sich als mit dir (zwecks Stellungnahme) und deiner Versicherung in Verbindung setzen. Die Stellungnahme deinerseits würde Ich auf jedenfall von einem Rechtsbeistand aufsetzen lassen.
Das hat zwei vorteile: ersten schreibst du nicht etwas, was dir später übel aufstossen könnte, und zweitens sieht es immer gut aus beim Gegner wenn du gleich zeigst das du auch mit den Waffen umzugehen weisst.
Gruß
Thorsten
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gut, werd ich dann mal mit meinem rechtschutz abklären.
bezüglich dem was manche hier schreiben:
ich kann verstehen wenn jemand sein geld will.nur was ich nicht verstehe ist wieso er erst nach über 3 jahren damit daher kommt und das geld von mir und nicht von der versicherung will.dafür sind ja versicherungen da damit die im schadensfall haften oder nicht?
außerdem war es ja keine mutwillige zerstörung oder ähnliches.es war eigentlich eher was von parkrempler, was den ausmaß des schadens angeht meine ich.mehr nicht.
außerdem habe ich ihm meine versicherungsdaten gegeben, damit er den schaden geltend machen kann.
da sollte sich doch die werkstadt, die diese mahnung, oder was auch immer, ausgestellt hat, fähig sein das sie diese an eine versicherung weiterleitet oder sehe ich das falsch?
We are from Bavaria. It's near Germany!
Zitat:
was ich nicht verstehe ist wieso er erst nach über 3 jahren damit daher kommt und das geld von mir und nicht von der versicherung will.dafür sind ja versicherungen da damit die im schadensfall haften oder nicht?
(Zitat von: Sommy)
Das ist richtig, aber er bekommt das Geld normalerweise von *Dir*. Du bist ihm ja auch reingefahren. Wenn Du es an Deine Versicherung weitergibst zur Regulierung ist das auch gut. Aber ob Du bezahlst oder Deine Versicherung, das ist eigentlich nicht sein Problem. Das ist eher Dein Bier.
Warum er allerdings erst nach 3 Jahren kommt, kapier ich auch nicht. Vielleicht mal anrufen und nachfragen?
Bearbeitet von - Stefan177 am 29.01.2009 00:36:02
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...