Autounfall von 2005.Jetzt noch dafür zahlen?
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Servus zusammen,
wie gesagt ich bin vor drei jahren, d.h. 10.2005 mit meinem damaligen winterauto einem hinten draufgesemmelt.
hab alles zugegeben und ihm meine versicherungsdaten gegeben.
soweit so gut dachte ich.
hab dann nie mehr was von dem gehört.
jetzt nach über 3 jahren bekomme ich plötzlich eine handgeschriebene mahnung von wegen ich soll ihm innerhalb einer woche 1400 euro überweisen.
habe inzwischen aber die versicherung gewechselt und auch das damalige auto nicht mehr.trotzdem habe ich die ehemalige versicherung von diesem vorfall gleich mal informiert, um nachzufragen ob er damals den schaden geltend gemacht hat.
die sind aber jetzt noch am prüfen.
so jetzt habe ich noch gleich ne anzeige von dem bekommen weil ich nicht gezahlt habe auf seine wohlgemerkt handgeschriebene mahnung.
außerdem wurde die rechnung auf ein anderes auto bzw kennzeichen ausgestellt.
hab dafür aber keine beweise mehr.
mittlerweile hab ich auch meinen rechtschutz geändert.
könnt ihr mir vielleicht sagen wie ich jetzt weiter vorgehen soll?
kann ihm nicht einfach so das geld geben bin schließlich auch nur ein student.
außerdem hatte er die möglichkeit es bei meiner versicherung geltend zu machen.
danke schon mal für eure hilfe.
mfg sommy
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Hallo Sommy,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Autounfall von 2005.Jetzt noch dafür zahlen?"!
Gruß
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Hi Sommy,
du gibst ihm nichts !
Seine handgeschriebene Mahnung hat keinerlei rechtliche Gültigkeit.
Unabhängig dessen, was er sich wohl einbildet.
Wie die Sachlage denn nun GENAU aussieht, egal ob nun vor drei Tagen oder Jahren geschehen, wird sich erst noch herausstellen.
Denn: So einfach ist es mit dem "Verjähren" nämlich auch nicht. Leider wird das oftmals, fälschlicherweise, angenommen. Es gibt jedoch eine allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren.
Aber wie die Sachlage denn nun in deinem Fall juristisch genau aussieht, kann man jetzt noch nicht sagen. Dazu ist noch zu wenig passiert, sprich: zu wenig Infos weil noch kaum etwas vorgefallen ist.
Gruß Bardock
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hallo bardock,
also du meinst nix geben und abwarten?
kann doch aber ned sein das mir der da mit ner anzeige kommt oder?
werd jetzt erst mal widerspruch einlegen.
aber ratlos bin i trotzdem weil mein rechtschutz da nix übernehmen wird...
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Becks-Town (HB)
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Klingt sehr amüsant ;o)
Wenn du ihm zum Zeitpunkt des Unfalls deine Versicherungsdaten mitgeteilt hast sind deine Pflichten absolut erfüllt. Der Unfallgegner kann seine Ansprüche nun dort (und eben nicht bei dir) geltend machen.
Kann es ev. sein, daß diese abgelehnt wurden und er es nun auf diesem Weg versucht ?!?
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
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laut meiner damaligen versicherung ging dort nie eine schadensforderung ein.
auch mir hat er wie gesagt erst nach über 3 jahren eine schadensforderung geschickt, die zugleich als mahnung ausgestellt wurde.
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Ja, so in etwa meine ich es.
Mach da nichts. Er selber kann so gesehen nichts mahnen. Was manche sich einbilden, Wahnsinn.
Wenn es hart auf hart kommen sollte und von irgendeiner offiziellen Stelle (Polizei, Versicherung, Anwalt) ein schreiben kommen sollte, dann kann man mal darüber nachdenken etwas zu unternehmen.
Solange du kein Schreiben von seinem Anwalt oder von irgendeinem Amtsgericht bekommst würd ich mich daran nicht weiter stören.
Na und das mit der Mahnung ist ja wohl total lachhaft.
Auf keinen Fall nur einen Cent hinschicken!
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das vom amtsgericht hab ich ja schon bekommen.
allerdings stand da drauf rechtmäßigkeit nicht geprüft.
ich werd dagegen aber widerspruch einlegen.
die "mahnung" oder wie man den wisch nennen will kam kurz vor silvester und 2 wochen oder 3 darauf auch schon ein schreiben vom amtsgericht coburg.
aber wie gesagt die haben die rechtmäßigkeit der klage noch nicht geprüft.
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ICh würde in diesem Zusammenhang ersteinmal die Verjährung von Ansprüchen prüfen. Davon abgesehen muss er ja die Ansprüche auch irgendwie nachweisen. Gutachter hat den Schaden damals aufgenommen... wenn ja warum will er erst jetzt das Geld?
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
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tja das frag ich ich auch waru der erst jetzt damit daher kommt.
gutachter war keiner vor ort.
seine stoßstange hatte nen riss und meinem kadett fehlte das scheinwerferglas.sonst an beiden autos nix passiert.
nur wie kann ich mich wehren?
da könnt ja jeder kommen nach zig jahren...
weiß einer wie es mit einer verjährungsfrist aussieht?
oder wie die zahlungspflicht der versicherung aussieht, also wie lane diese greift?
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Zitat:
Wenn du ihm zum Zeitpunkt des Unfalls deine Versicherungsdaten mitgeteilt hast sind deine Pflichten absolut erfüllt. Der Unfallgegner kann seine Ansprüche nun dort (und eben nicht bei dir) geltend machen.
(Zitat von: marueg)
Nicht ganz.
Ob und wie das mit der Verjährung aussieht kann ich nicht sagen. Allerdings glaube ich, daß sich seine Ansprüche gegen den Unfallgegner richten, nicht gegen dessen Versicherung.
Wenn ich von jemandem was will, unterhalte ich mich nicht mit seiner Versicherung. Derjenige kann das gern tun, wenn er möchte, aber *ich* unterhalte mich mit Ihm.
Zu sagen: "Er hätte es ja melden können." ist Quatsch. Das ist nich sein Job.
Bearbeitet von - Stefan177 am 27.01.2009 22:26:09
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
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rechtmäßigkeit noch nicht geprüft heißt, das es maschinell bearbeitet und geprüft wird ob alles ordnungsgemäß ausgefüllt ist. erhebe widerspruch. dann geht das ins klageverfahren. ob der das dann soweit kommen lässt is dann die andere frage, denn das ist mit kosten verbunden. einen mahnbescheid kann jeder hanswurst ausfüllen, der muß dann aber über das amtgericht laufen. im prinzip is der handgeschriebene schlechtes klopapier.
verjährungsfrist müsste eigentlich 3 jahre sein, sprich es wäre ab dem 1.1.09 verjährt, aber mit dem mahnbescheid beim amtgericht hat er versucht die verjährung zu umgehen.
normalerweise müsste das auch deine rechtsschutz übernehmen. hast du verkehrsrechtsschutz?
leg auf jedenfall widerspruch ein. und wenn ein vollstreckungsbescheid kommt dann leg einspruch ein.
Bearbeitet von - Matthes3302 am 27.01.2009 22:48:26
Bearbeitet von - Matthes3302 am 27.01.2009 22:50:12
Mitglied seit: 07.02.2006
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Zitat:
Zitat:
Wenn du ihm zum Zeitpunkt des Unfalls deine Versicherungsdaten mitgeteilt hast sind deine Pflichten absolut erfüllt. Der Unfallgegner kann seine Ansprüche nun dort (und eben nicht bei dir) geltend machen.
(Zitat von: marueg)
Nicht ganz.
Ob und wie das mit der Verjährung aussieht kann ich nicht sagen. Allerdings glaube ich, daß sich seine Ansprüche gegen den Unfallgegner richten, nicht gegen dessen Versicherung.
Wenn ich von jemandem was will, unterhalte ich mich nicht mit seiner Versicherung. Derjenige kann das gern tun, wenn er möchte, aber *ich* unterhalte mich mit Ihm.
Zu sagen: "Er hätte es ja melden können." ist Quatsch. Das ist nich sein Job.
Bearbeitet von - Stefan177 am 27.01.2009 22:26:09
(Zitat von: Stefan177)
In Deutschland MUß!! ein KFZ haftpflichtversichert (Dekungszusage) sein um zugelassen zu werden. Eben damit ein Geschädigter einen zuverlässigen, solventen Ansprechpartner hat.
IMHO ist somit der HP-Versicherer des Unfallgegners die Anlaufstelle um Forderungen geltend zu machen. Wenn Diese dort (teilweise) abgelehnt werden bleibt der zivilrechtliche Weg um eine Entscheidung darüber fällen zu lassen.
Einzig wenn sich beide Parteien darauf geeinigt haben die Sache miteinander zu begleichen (etwa um die SF-Klasse zu erhalten) bleibt die Versicherung außen vor.
Hatte selbst mal ähnliche einen Fall. Der Unfallgegner hat mich alle paar Wochen angerufen, um mir zu erzählen wie hoch ein Bekannter seinen Schaden schätzt, mich zu Fragen wann er sein Geld bekommt etc. etc. Habe ihn jedesmal an meine Versicherung verwiesen, und mehrfach deren Tel.nr. geben müssen, da er sie immer wieder verbaselt hat.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
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Verweise ihn einfach an die Versicherung.
Wehren brauchst dich im Moment, meiner Meinung nach, noch gar nicht. Was ist denn bisher passiert, du hast eine Mahnung von einem Verrückten bekommen. Das ist noch kein Grund die große Kelle auszupacken.
Wie es weiter geht, mal sehen.
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naja bei mir hat sich der gar nimmer gemeldet.
unfall war im oktober 2005 und am 29.12 oder so kam ein schreiben ich soll zahlen.
unsicher macht mich nur das vom amtsgericht.
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Mitglied seit: 29.08.2002
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Das vom Amtsgericht wird der Mahnbescheid gewesen sein, oder?!
Dagegen solltest allerdings Einspruch einlegen. MB kann jeder Depp gegen jeden beantragen. Solltest keinen Einspruch einlegen, dann wird der MB vorerst gültig.
Öhm bei SternTV war mal sowas.
Solche "Abzocker - Firmen" gehen übers Gericht und wirken einen Mahnbescheid. Wirfst du den Mahnbescheid weg, kommt irgendwann noch einer, und noch einer...
Widersprichst du nicht, wird dieser nach einer gewissen Frist gültig und es kommt ein gültiger Vollstreckungsbescheid. (ganz ohne Verhandlung und ohne das du im nachhinen widersprechen kannst).
Also bei einer gerichtlichen Mahnung auf jeden Fall widersprechen oder sonst irgendwie aktiv werden.
Zitat:
außerdem wurde die rechnung auf ein anderes auto bzw kennzeichen ausgestellt.
^^Also das sagt doch schon alles. Was brauchst du den für Beweise?
Keine Zeugen, kein Schaden, keine Möglichkeit den Schaden festzustellen, da könnte ja jeder kommen...
Er muss dir ja beweisen, das du ihm drauf bist. Geht wohl schlecht, wenn keines der beiden Autos mehr da ist.
Ich würde sagen du musst da gar nix zahlen....
Bearbeitet von - herr_welker am 27.01.2009 23:38:10
geh lieber zum anwalt, hier steht einiges, was schlichtweg käse ist.
offenbar hast du einen mahnbescheid erhalten, der kommt aber nur einmal; anschließend kommt der vollstreckungsbescheid, gegen den man entgegen der hier geäußerten meinung sehr wohl einspruch einlegen kann; frist: zwei wochen ab zustellung.
immer wieder interessant (und manchmal auch grausam) zu lesen, wie hier einige, anscheinend mit wissen von barbara salesch & co., rechtsberatung erteilen.
der unfall war in 10/2005, also fängt die verjährungsfrist (§ 195 bgb) am 01.01.2006 an zu laufen; mithin sollte die verjährung am 31.12.2008 eingetreten sein (hinweise für eine verjährungsfrist nach § 197 bgb liegen nicht vor). wann wurde der mahnbescheid beantragt, nicht zugestellt ?
eine fussangel könnte allerdings § 199 III bgb werden.
Bearbeitet von - Michael(H) am 28.01.2009 09:17:28
Bearbeitet von - Michael(H) am 28.01.2009 09:20:28
Mitglied seit: 13.03.2008
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183 Beiträge
@Michael:
Ist auch gar nicht so leicht, wenn man sieht was unsere Medien so alles
von sich geben mit den Halbwarheiten. ;-)
Ist aber schön wenn sich ein Mann mit Fachwissen dazu äußert!
Gruß
anekon
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wieso sagst du das man bei einem vollstreckungsbescheid nix mehr machen kann. auch hier kannst du nochmal wiedersprechen. nennt sich dann aber einspruch einlegen. gibts ja immer wieder leute die einen mahnbescheid in die tonne kloppen. für die is das dann die letzte chance sich zu wehren.
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danke schon mal für die zahlreichen antworten.
hab heute den widerspruch per einschreiben weggeschickt und das amtsgericht darauf hingewisen wann der unfall war und unter welcher schadensnummer der fall bei der versicherung liegt.
prüft das gericht den fall also jetzt oder so?
weiter kann ich ja jetzt nix machen ausser abwarten oder?
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