klassenziel nicht erreicht? was bedeutet das?
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Grafenwoehr
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ich hab zwar meine gesellenprüfung bestanden ( ist noch nicht öffentlich) aber dafür in der berufsschule das klassenziel nicht erreicht. bzw stand in meinem zeugnis nicht drin das ich es erreicht hätte.
was bedeutet das?
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Hallo PD75,
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Gruß
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klassenziel nicht erreicht heißt eigentlich soviel wie das man das Klassenjahr wiederholen muss. Aber da du ja dein Gesellenprüfung bestanden hast hmm ... gute Frage O_o ^^
Dass du wohl in Normalfall sitzengeblieben wärst, und wohl mal mehr lernen solltest.
Wundert mich, dass du da überhaupt zur Prüfung zugelassen wurdest.
Ich denke du erreichst bestimmt am besten Gewissheit, wenn du mal bei dir in der Schule nachfragst, weil das ja regional teils sehr unterschiedlich ist.
Ich muss bei mir zB den Meister Teil IV für die Technikerschule machen, obwohl man das "normal" nicht braucht......das lustige ist, den hab ich schon.
Bekomm ihn nur nicht anerkannt, obwohl ich den an derselben Schule gemacht hatte. Versteh einer mal die Schulen.
Bearbeitet von - tobibeck80 am 27.01.2009 18:41:39
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
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Grafenwoehr
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ich dachte in der berufsschule kann man nicht durchfallen? Oo
doch!
klassenzeil nicht erreicht heisst JAHR WIEDERHOLEN !!!!
also so ist es bei uns
Freude am Fahren
eben.
aber man kann auch nicht zur Prüfung zugelassen werden, was mich ja verwundert, da du die ja abgelegt hast.
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
PD75 dann sei froh, dass da jemand geschlafen hat und du zur Prüfung zugelassen wurdest - glückwunsch ^^
Mitglied seit: 16.01.2005
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Nun, ich gehe mal davon aus das es ein Handwerklicher Beruf ist den du da erlernt hast wegen dem Gesellenbrief. Deine Ausbildung teilt sich in 3 Abschnitte. Einmal dein Arbeitgeber bei dem du arbeitest bzw. lernst, wird dir nach deiner Ausbildung ein Ausbildungszeugnis ausstellen. Dann wäre da die Handwerkskammer welche dir die Theoretische und Praktische Prüfung abnimmt und dir am Ende bei bestehen den Gesellenbrief aushändigt wenn du da 2,5 hast gibts die mittlere Reife z.B. eine 2 in Theorie und eine 3 in Praktisch. Zu guter letzt ist dann da noch die Berufsschule. Hast du im letzten Zeugnis einen Schnitt von ich glaube 4,5, hast du die Berufsschule nicht bestanden. Liegst du unter 4,5 hast den Berufsschulabschluß geschafft. Bei unter 2,5 bekommst du sogar die mittlere Reife nachgeschmissen. Hast du nun die Berufsschule nicht geschafft, ist das nicht weiter tragisch für den Abschluß deiner Ausbildung. Sieht aber megaschei*e in zukünftigen Bewerbungen aus!
Servus!
Seid wann kann man in der Berufsschule sitzen bleiben? Dann hätte es bei uns damals einige getroffen. :)
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LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
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Grafenwoehr
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es wurden ja alle zugelassen für die prüfung ich war also nicht der einzige.
und die zeugnisse haben wir eben erst heute bekommen also am letzten prüfungstag... ich blick da nicht mehr durch ^^
Mitglied seit: 16.01.2005
Schweinfurt
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38 Beiträge
Ja weil die Berufsschule nichts mit der Prüfung für deinen Gesellenbrief zu tun hat! Die bereiten dich lediglich für die Prüfung vor. Du hast nun einen Gesellenbrief! Das heißt du hast die Ausbildung erfolgreich abgeschloßen. Nur du hast die Berufsschule nicht geschafft. Wie gesagt, ändert nicht am bestehen deiner Gesellenprüfung sieht aber echt mal besheiden aus in einer Bewerbung!
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Grafenwoehr
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naja ich habe ja bereits meine mittlere reife und habe diese ausbildung nur gemacht damit ich weiter studieren gehn kann... würde gern in münchen auf die fh und meinen dipl ing machen.
Oh ja ich hab Anlagenmechaniker gelernt =)
Du weißt, dass man für Dipl Ing RICHTIG ackern muss?
Nur mal so zur Info.
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
Zitat:
doch!
klassenzeil nicht erreicht heisst JAHR WIEDERHOLEN !!!!
also so ist es bei uns
(Zitat von: pauleberger)
stimmt so nicht ganz. Rein vom schulischen her kann man nicht durchfallen. Aber der betrieb kanns verlangen, das du das jahr wiederholen musst. Wie das jetzt allerdings in deinem fall ist weiß ich nicht genau. Denke auch mal das das starkt nach berufsrichtung schwankt.
Aha...in der Berufsschule das Klassenziel nicht erreichen, aber studieren wollen. Du wirst dich richtig wundern.....bereite dich schonmal auf eine Niederlage vor....ich kenn dich zwar nicht aber da haben sich schon sehr bedabte aus meinem Bekantenkreis gewundert, was man da ackern muß.
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Grafenwoehr
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der grund warum ich das klassenziel nicht erreicht habe ist der das ich im 4ten lehrjahr nur 2 mal in der schule war und deshalb nur 3 noten zustande gekommen sind. ich hatte immer freitags bs und hab eig meistens privat da gearbeitet oä ( ne nicht schwarzarbeiten sowas würd ich nie machen)
Übrigens mein notendurchschnitt im 3ten Lehrjahr betrug 2,4 also von daher denk ich mal das mit bisschen mühe des studieren kein thema wäre)
du kannst auch geselle sein ohne schulisches abgangszeugniss !
sprich schulanforderungen nicht bestanden jedoch deine geselleprüf bestanden
waren bei mir damals auch 2 in der klasse , sie hatten dann einfach nur nen gesellenbrief und kein schulzeugniss.
achja, und den leuten von der prüfungskommission ist das egal ob du nur den gesellenbrief hast.
so kenn ich das
Mitglied seit: 05.09.2008
RB
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4 Beiträge
also ich hab meine schrieftliche & praktische prüfung vor der IHK (bin koch) bestanden! aber in der berufsschule hab ich drei 5er aufm zeugnis gehabt also hab ich da nur ein ABGANGSZEUGNIS kein Abschlusszeugnis bekomm!!! war oder ist nicht tragisch bei mir gewesen weil das zeugnis bei mir nicht wichtig ist/war!!! WICHTIG ist da nur der grüne schein der IHK! wie gesagt bei mir. aber weiß jetz nicht wie das in anderen berufsklassen ist ob man da das berufsschulzeugnis beim bewerben mitreichen muß!
MFG
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Bei Stuttgart
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9 Beiträge
Das Schulzeugnis interessiert keine Sau!
Berufschule ist keine Pflicht!!! Ausnahme ist wenn man unter 18 ist, da hier die Schulpflicht vorliegt.
Du kannst auch ohne Berufschule zur Gesellenprüfung zugelassen werden.
Sitzenbleiben tu´s du auch nicht, das entscheidet der Chef.
Selbst wenn du im 1. Lehrjahr sitzen bleiben würdest, kann der Chef verlangen , das du versetzt wirst!
Also, du hast deinen Gesellenbrief, was anderes interessiert niemand.
Falls du die Firma wechseln solltest, will der neue Arbeitgeber eh dann nur dein Gesellenbrief sehen.
Mich interessiert auch nur der Gesellenbrief mit den Prüfungsnoten, der Rest juckt mich nicht!
Thor