fahrverbot - ab wann genau?
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Na der Vergleich mit der Körperverletzung tut ja gewaltig weh!! Bewährungsstrafe bedeutet vorbestraft!! Und Fahrverbot ist einfach der Strafrahmen für ne Ordnungswidrigkeit. Wenn Du Deinen Lappen wieder hast, interessiert sich keine Sau mehr dafür, weil es nirgends registriert ist.
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
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Bumse, was da ist!
Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
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Hallo güttl,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "fahrverbot - ab wann genau?"!
Gruß
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 30.10.2005
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ich meine damit auch
das jemand der ne mensch krankenhaus reif schlägt, da wird gesagt mal gucken ob der sich besser und geben ne bewährungsstrafe
da verletzte er aber schon ein menschen
als ich zu schnell war, war kein auto oder passant in der nähe, und selbst wenn da hätte was passieren können, aber nur hätte
aber da wird schon durch gegriffen, nicht auch gesagt mal abwarten wie er sich in zukunft verhält....
Vielleicht soltest Du dann Dein Auto gegen einen Schlagstock eintauschen, wenn das Deinem Rechtsempfinden eher entspricht...
Ich versteh es halt nicht, daß die Leute rumjammern, obwohl man jederzeit nachlesen kann welches Verkehrsvergehen welche Strafe nach sich zieht.
Gruß, Fabi
Fahre nicht zum Führerschein abholen hin ! Wenn dich die Polizei anhält , ist das fahren ohne Führerschein , auch wenn die Frist schon abgelaufen ist . Erst wenn Du die Pappe wieder in der Hand hälst darfst Du wieder fahren . MfG .
Also bei mir wurde der Empfang bestätigt und auch geschrieben wann ich den wieder erhalten werde. War dann zwar 1 oder 2 Tage später da, aber der Monat ohne Lappen ist sowieso gefühlte 3 Jahre lang, da machen 1-2 Tage auch nix mehr aus..
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 30.10.2005
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@xt fabi
also findest du, das dir lieber jeden tag die schläger über weg laufen die dich kaputt kloppen, als das autos schnell an dir vorbei fahren?
Mitglied seit: 16.07.2007
ausm Sächsischen
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562 Beiträge
Ohh Mann, psioli!! Es gibt eine Strafe für Körperverletzung. Und es gibt eine Strafe für zu schnelles Fahren. Ersteres findet Eintrag ins Vorstrafenregister, letzteres eben nicht!! Und ein Fahrverbot mit Knast oder Androhung von Knast(Bewährung) zu vergleichen, ist ziemlich unschlau...
Abgesehen davon kommen mittlerweile die wenigsten Berufsschläger mit Bewährung davon.
So wird momentan auch die Dresdner Hooligan-Szene trockengelegt.
Bearbeitet von - güttl am 28.08.2008 17:38:32
Glaube, was wahr ist!
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Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Zitat:
@xt fabi
also findest du, das dir lieber jeden tag die schläger über weg laufen die dich kaputt kloppen, als das autos schnell an dir vorbei fahren?
(Zitat von: psoli1)
Nein! Aber ich hab bisher jede Strafe, die ich wegen zu schnellem Fahren kassiert habe (sogar die mit "angemessen erhöhtem Bußgeld") gezahlt, ohne über die "großen Ungerechtigkeiten" unseres Staates zu schimpfen.
Wenn ich ein böser Mensch wäre würde ich Dir bald eine erneute Tempoübertretung wünschen, denn die daraufhin folgende MPU würde jemand mit Deinem Rechtsempfinden sicher nicht bestehen.
Aber ich bin ja kein böser Mensch (auch wenn das einige behaupten).
Gruß, Fabi
Mitglied seit: 03.02.2004
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Zitat:
naja nun fällt mir was anderes ein
geblitzt wurde ich damals am 12.11
aber da ich mitm rechtsanwalt gegen vorging, aber zu unrecht gegen den staat nicht ankam ("gegen nen misthaufen kann man nicht anstinken..."
wurde das ding erst im mai rechtsgültig
also da ich mein gutes recht nahm und nen anwalt nahm
wurden aus 130 euro strafe + gebühren, 4 wochen (da febuar damals möglich war) und 3 punkten
280euro + 31 tage + 3 punkte???
das kann doch nciht angehen das man noch mehr bestraft wird da man seine rechte nutzte....
(Zitat von: psoli1)
Ich versteh´s grad ned. Du schreibst bevor du Rechtsmittel eingelegt hasst, Strafe von 130 EUR + Gebühr, wie hoch wären denn die Gebühren gewesen? Desweiteren musst du wissen, der Verlierer zu Gericht hat die Gerichtskosten zu tragen. Du hättest keinen Einspruch erheben müssen, da du ja anscheinend nicht im Recht warst, bzw dir der Tempoverstoß einwandfrei nachgewiesen wurde.
Zum Thema Fahrverbotdauer gibt´s nur eins zu sagen, die die im Feb abgeben haben Glück, alle anderen trifft´s normal.
Und auch bei Geschwindigkeitsübertretung gibts quasi Bewährung, bis 20 innerorts, 30 außerorts hasst du deine "sog. Bewährung", da du nur Ordnungsgeld zu hasst und kein Fahrverbot erhälst. Wenn du schneller fahren musst, musst du damit leben.
Everything is possible
Lebe jeden Tag als wäre es dein letzer
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Ich hätte da auch noch ne kleine Frage: Mich erwarten jetzt wohl 3 Monate Fahrverbot, wegen zu schnellem fahren. Muss ich die in einem Stück ableisten oder kann man die Teilen? Das ich 4 MOnate schieben kann weiß ich.
ne, kannst gleitzeit machen...
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!