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fahrverbot - ab wann genau? - Geplaudere

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Beitrag von: psoli1
Date: 27.08.2008
Thema: fahrverbot - ab wann genau?
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hallo,

ich muss den führerschein demnächst für nen monat abegeben. bis spätestens 21.09.
wenn ich den jetzt am freitag mittag nach der arbeit den führerschein abgebe, ab wann zählt dann das fahrverbot?

schon ab einschließlich freitag?
oder erst am samstag morgen und ich darf ohne führerschein noch nach hause fahren oder abends noch mal einkaufen, die können mir ja nicht den lappen für 4 wochen und nen halben tag abnehmen sondern nur 4 wochen

und ab wann darf ich dann auch wieder fahren?
schon mitm auto zu den bullen um den abzuholen?

hoffe ihr könnt mir helafen, hab dazu nix im netz gefunden


Antworten:
Autor: E36-Freak
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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Das Fahrverbot beginnt da, wo Du das Ding abgibst, entweder bei der örtlichen Polizei oder Einschreiben an die Führerscheinstelle
Autor: Krümelmonster1972
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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Hallo , es zählt glaube ich der ganze Freitag wenn ich mich nicht irre . Frage aber noch einmal bei der Rennleitung nach .
Nach der Abgabe darfst Du dann aber nicht mehr fahren ! Nein zum abholen darfst Du auch noch nicht fahren , da Du ihn ja noch nicht in den Händen hast . Und fahre bloss nicht zwischen durch . MfG .
Autor: Fogg
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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und sobald du die Pappe nicht mehr hast darfste nicht mehr fahren!
ich würde es auch nicht drauf anlegen denn fahren ohne gültige Fahrerlaubnis kann noch einige Probleme mit sich bringen!
...don´t care about tomorrow!
Autor: psoli1
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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joar bin gerade auch am überlegen

also wenn der freitag schon zählt dann bekomm ich den ja 4 wochen später am samstag wieder, und dürfte ja eigentlich auch ab 0:01 wieder fahren

das fahrverbot gilt ja für 4 wochen und nicht 4 wochen + x tage/stunden

aber die bullen könnten das einem doch am telefon erklären oder?
Autor: Fogg
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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Polizisten können dir das bestimmt erklären, Bullen stehen auffer Weide und fressen Gras!
...don´t care about tomorrow!
Autor: fat_toni
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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Sind es 4 Wochen oder 1 Monat??
Hilfe ich bin ein Öko, ich habe zwei 3-Liter Autos :-)
Autor: sandro320i
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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Zitat:

Nein zum abholen darfst Du auch noch nicht fahren


Doch! Da das Fahrverbot dann nimmer gilt und du offiziel wieder eine Fahrerlaubnis hast.
Wurde mir genau so erklärt!!!
Und die Zeit richtet sich von bis, also zB.vom 4.-4. Vor.- oder Nachmittag spielt keine Rolle. In der Regel wird monatlich gerechnet.
Ich bin so Klug! K-L-U-K
Autor: ryLIX
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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Zitat:


Das Fahrverbot beginnt da, wo Du das Ding abgibst, entweder bei der örtlichen Polizei oder Einschreiben an die Führerscheinstelle

(Zitat von: E36-Freak)




Die Polizei verschickt des auch nur mit der Dienstpost.
Die Sicherste Methode ist des Kärtchen per Einschreiben schicken dann gilt der Poststempel als Abgabe Tag.

Fahrverbot gilt immer ab dem Abgabe Tag und wenns 4 Wochen sind bekommst du den in der 4ten Woche zurück geschickt ohne Aufforderung aber mit dem Hinweis das, wenn du den vor Ablauf des Verbotes nutzt, dich dann Starfbar machst.
--Cabrio fahren ist die dekadenteste Art der Obdachlosigkeit--


~Disskusions Gruppe CarPC~
Autor: louisdama
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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Fahrverbot gilt 1 Monat.
Es gilt ab da,wo du ihn abgibst.
Also wenn ihn Persönlich abgibst ab den Tag noch, per Post dann der Tag wo der Führerschein dort eintrifft.
weiß es genau,weil ich ihn selber gestern weggeschickt habe und erst am 27. nächsten Monat wieder fahren darf.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg




Autor: psoli1
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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aber wenn das 1 monat gilt dann ist die strafe doch nicht gleich?

dann sind doch die bevorteilt die ihn im febuar abgeben können...
Autor: palmer
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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ja sind sie aber dagegen kannst nichts machen..

im regellfall darfst du deinen Führerschein am abend vor ablauf des fahrverbots wieder abholen
Autor: louisdama
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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is leider so, 1 monat ist 1 monat, aber so lange konnte ich es nicht mehr rausschieben.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg




Autor: psoli1
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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na dann, jeden tag gibts neue kleinigkeiten worüber man sich in diesem mist land aufregen kann...
Autor: Style1
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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Geb in halt einfach ab und frag wann du in wieder bekommst!
hab in auch schon für nen monat abgeben dürfen/müssen aber wie es da abgelaufen ist weiss ich nimmer!

MFG
Autor: psoli1
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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naja nun fällt mir was anderes ein

geblitzt wurde ich damals am 12.11
aber da ich mitm rechtsanwalt gegen vorging, aber zu unrecht gegen den staat nicht ankam ("gegen nen misthaufen kann man nicht anstinken..."

wurde das ding erst im mai rechtsgültig
also da ich mein gutes recht nahm und nen anwalt nahm

wurden aus 130 euro strafe + gebühren, 4 wochen (da febuar damals möglich war) und 3 punkten

280euro + 31 tage + 3 punkte???

das kann doch nciht angehen das man noch mehr bestraft wird da man seine rechte nutzte....
Autor: güttl
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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@psioli
Lass Dir den Schein zuschicken! Ich hatte meinen damals 2 Tage eher wieder zurück. Und da hatte ich mich so daran gewöhnt, von meiner Frau umherkutschiert zu werden, da wollte ich gar nicht mehr fahren... :-)))
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!

Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Autor: E36-Freak
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Das Fahrverbot beginnt da, wo Du das Ding abgibst, entweder bei der örtlichen Polizei oder Einschreiben an die Führerscheinstelle

(Zitat von: E36-Freak)




Die Polizei verschickt des auch nur mit der Dienstpost.
Die Sicherste Methode ist des Kärtchen per Einschreiben schicken dann gilt der Poststempel als Abgabe Tag.

Fahrverbot gilt immer ab dem Abgabe Tag und wenns 4 Wochen sind bekommst du den in der 4ten Woche zurück geschickt ohne Aufforderung aber mit dem Hinweis das, wenn du den vor Ablauf des Verbotes nutzt, dich dann Starfbar machst.

(Zitat von: ryLIX)





Du bekommst aber ne Bescheinigung, das Du den Führerschein am... um...zu Aktenzeichen...in amtl. Verwahrung gegeben hast, also ist es qasi amtlich und nachvollziehbar
Autor: psoli1
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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Zitat:


@psioli
Lass Dir den Schein zuschicken! Ich hatte meinen damals 2 Tage eher wieder zurück. Und da hatte ich mich so daran gewöhnt, von meiner Frau umherkutschiert zu werden, da wollte ich gar nicht mehr fahren... :-)))

(Zitat von: güttl)




joar das wäre ja schön, nur meine freundin hat noch kein führerschein ;)
Autor: XT-Fabi
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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Zitat:


geblitzt wurde ich damals am 12.11
aber da ich mitm rechtsanwalt gegen vorging, aber zu unrecht gegen den staat nicht ankam ("gegen nen misthaufen kann man nicht anstinken..."
(Zitat von: psoli1)



Ist der Staat etwa schuld, daß Du zu schnell gefahren bist?
Gruß,Fabi
Autor: psoli1
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


geblitzt wurde ich damals am 12.11
aber da ich mitm rechtsanwalt gegen vorging, aber zu unrecht gegen den staat nicht ankam ("gegen nen misthaufen kann man nicht anstinken..."
(Zitat von: psoli1)



Ist der Staat etwa schuld, daß Du zu schnell gefahren bist?
Gruß,Fabi

(Zitat von: XT-Fabi)




ne das nicht,

aber gibt da so nen paar sachen womit ich das mal gerne vergleichen würde

das der passend geblitzt wird und im febuar abgibt den nur für 28 tage abgibt und ich ihn, da im august, für 31 tage abegeben muss obwohl gleiches vergehen - sprich miserable rechtsauslegung

fast bei allen straftaten in richtung körperverletzung liest man das beim ersten vergehen ne bewährungsstrafe raus kam, aber mir wurde für den ersten tempoverstoß der lappen abgenommen, nix bewährung, und ich könnte jemanden gefährden, der schläger hat es bereits getan

oder hab ich letztens gehört, nen discobetreiber bekam nur ne verwahrnung, da ne geldstrafe wohl auch nicht mehr bringen würde
(über 120 minderjährige nach 24 uhr besoffen in seiner disco)

also, wieso gibt es bei gleichem verstoss unterschiedliche strafen (bei 30 tagen sind 3 tage unterschied schon 10 prozent)
und wieso wird hier beim erstvergehen sofort durch gegriffen und bei schwer wiegenderen sachen nicht?
Autor: güttl
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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Na der Vergleich mit der Körperverletzung tut ja gewaltig weh!! Bewährungsstrafe bedeutet vorbestraft!! Und Fahrverbot ist einfach der Strafrahmen für ne Ordnungswidrigkeit. Wenn Du Deinen Lappen wieder hast, interessiert sich keine Sau mehr dafür, weil es nirgends registriert ist.
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!

Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Autor: psoli1
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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ich meine damit auch

das jemand der ne mensch krankenhaus reif schlägt, da wird gesagt mal gucken ob der sich besser und geben ne bewährungsstrafe
da verletzte er aber schon ein menschen

als ich zu schnell war, war kein auto oder passant in der nähe, und selbst wenn da hätte was passieren können, aber nur hätte

aber da wird schon durch gegriffen, nicht auch gesagt mal abwarten wie er sich in zukunft verhält....
Autor: XT-Fabi
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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Vielleicht soltest Du dann Dein Auto gegen einen Schlagstock eintauschen, wenn das Deinem Rechtsempfinden eher entspricht...
Ich versteh es halt nicht, daß die Leute rumjammern, obwohl man jederzeit nachlesen kann welches Verkehrsvergehen welche Strafe nach sich zieht.
Gruß, Fabi

Autor: Krümelmonster1972
Datum: 28.08.2008
Antwort:
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Fahre nicht zum Führerschein abholen hin ! Wenn dich die Polizei anhält , ist das fahren ohne Führerschein , auch wenn die Frist schon abgelaufen ist . Erst wenn Du die Pappe wieder in der Hand hälst darfst Du wieder fahren . MfG .
Autor: Offe
Datum: 28.08.2008
Antwort:
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Also bei mir wurde der Empfang bestätigt und auch geschrieben wann ich den wieder erhalten werde. War dann zwar 1 oder 2 Tage später da, aber der Monat ohne Lappen ist sowieso gefühlte 3 Jahre lang, da machen 1-2 Tage auch nix mehr aus..


Autor: psoli1
Datum: 28.08.2008
Antwort:
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@xt fabi

also findest du, das dir lieber jeden tag die schläger über weg laufen die dich kaputt kloppen, als das autos schnell an dir vorbei fahren?
Autor: güttl
Datum: 28.08.2008
Antwort:
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Ohh Mann, psioli!! Es gibt eine Strafe für Körperverletzung. Und es gibt eine Strafe für zu schnelles Fahren. Ersteres findet Eintrag ins Vorstrafenregister, letzteres eben nicht!! Und ein Fahrverbot mit Knast oder Androhung von Knast(Bewährung) zu vergleichen, ist ziemlich unschlau...
Abgesehen davon kommen mittlerweile die wenigsten Berufsschläger mit Bewährung davon.
So wird momentan auch die Dresdner Hooligan-Szene trockengelegt.



Bearbeitet von - güttl am 28.08.2008 17:38:32
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!

Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Autor: XT-Fabi
Datum: 28.08.2008
Antwort:
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Zitat:


@xt fabi

also findest du, das dir lieber jeden tag die schläger über weg laufen die dich kaputt kloppen, als das autos schnell an dir vorbei fahren?

(Zitat von: psoli1)



Nein! Aber ich hab bisher jede Strafe, die ich wegen zu schnellem Fahren kassiert habe (sogar die mit "angemessen erhöhtem Bußgeld") gezahlt, ohne über die "großen Ungerechtigkeiten" unseres Staates zu schimpfen.
Wenn ich ein böser Mensch wäre würde ich Dir bald eine erneute Tempoübertretung wünschen, denn die daraufhin folgende MPU würde jemand mit Deinem Rechtsempfinden sicher nicht bestehen.
Aber ich bin ja kein böser Mensch (auch wenn das einige behaupten).
Gruß, Fabi
Autor: coupe-maniac
Datum: 28.08.2008
Antwort:
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Zitat:


naja nun fällt mir was anderes ein

geblitzt wurde ich damals am 12.11
aber da ich mitm rechtsanwalt gegen vorging, aber zu unrecht gegen den staat nicht ankam ("gegen nen misthaufen kann man nicht anstinken..."

wurde das ding erst im mai rechtsgültig
also da ich mein gutes recht nahm und nen anwalt nahm

wurden aus 130 euro strafe + gebühren, 4 wochen (da febuar damals möglich war) und 3 punkten

280euro + 31 tage + 3 punkte???

das kann doch nciht angehen das man noch mehr bestraft wird da man seine rechte nutzte....

(Zitat von: psoli1)




Ich versteh´s grad ned. Du schreibst bevor du Rechtsmittel eingelegt hasst, Strafe von 130 EUR + Gebühr, wie hoch wären denn die Gebühren gewesen? Desweiteren musst du wissen, der Verlierer zu Gericht hat die Gerichtskosten zu tragen. Du hättest keinen Einspruch erheben müssen, da du ja anscheinend nicht im Recht warst, bzw dir der Tempoverstoß einwandfrei nachgewiesen wurde.

Zum Thema Fahrverbotdauer gibt´s nur eins zu sagen, die die im Feb abgeben haben Glück, alle anderen trifft´s normal.
Und auch bei Geschwindigkeitsübertretung gibts quasi Bewährung, bis 20 innerorts, 30 außerorts hasst du deine "sog. Bewährung", da du nur Ordnungsgeld zu hasst und kein Fahrverbot erhälst. Wenn du schneller fahren musst, musst du damit leben.
Everything is possible

Lebe jeden Tag als wäre es dein letzer
Autor: Rediker
Datum: 24.06.2010
Antwort:
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Ich hätte da auch noch ne kleine Frage: Mich erwarten jetzt wohl 3 Monate Fahrverbot, wegen zu schnellem fahren. Muss ich die in einem Stück ableisten oder kann man die Teilen? Das ich 4 MOnate schieben kann weiß ich.
Autor: plop
Datum: 24.06.2010
Antwort:
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ne, kannst gleitzeit machen...
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!




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Ende des Themas

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