Nicht so ohne weiteres.
Es müßte zumindest die gesamte Wegfahrsperre (EWS 2) übernommen werden, damit der Motor überhaupt läuft, eventuell kann es auch noch zu anderen Problemen kommen je nachdem, ob z.B. der Wagen aus dem der neue Motor stammt ein Schaltwagen oder ein Automatik war, ASC hatte usw. Auf jeden Fall müßte der Einbau auch eingetragen werden, da der Motor eben nicht der gleiche ist.
EDIT:
Ich würde entweder nach einem passenden M50 Ausschau halten oder aber gleich etwas größeres einbauen, der Umbau M50B20 auf M52B20 rentiert sich meiner Meinung nach keinesfalls.
Bearbeitet von - daniel.krueger am 27.01.2008 12:49:39