Post vom Rechtsanwalt wegen Fahrerflucht
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 13.02.2006
Krefeld
Deutschland
139 Beiträge
Servus... Bin grad nach hause und mich traf doch echt der schlag, da hatte ich Post von einem Anwalt da. In dem brief stand, das ich am besagten tag ihm seiner mandantin den linken Aussen spiegel abgefahren hätte welcher vor einer metzgerei gestanden habe auf der RECHTEN seite... zumal die Metzgerei ja rechts an einer ampel steht und ich LINKS rum mich einordnen muss finde ich das A: schon sehr merkwürdig und B: hätte ich so einen aufprall ja mit bekommen müssen, da angeblich der ganze spiegel abgeflogen sei.
In dem brief steht nun das eine Strafanzeige in einstweilen nicht erstattet wurde wegen "fahrerflucht" (warum auch immer) Er mir jedoch die rechnung für spiegel + Montage zukommen lassen würde.
Wie würdet ihr euch in so einer situation denn verhalten? Ich lasse gerade klären wie lange ich an dem besagten tag gearbeitet habe,weil von der zeit her das relativ knapp sein kann.
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Bloody Angel,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Post vom Rechtsanwalt wegen Fahrerflucht"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Hört sich nach Abzocke an.
Jeder hätte bei einer echten Fahrerflucht die Polizei gerufen und nicht durch seinen Anwalt eine Rechnung schicken lassen.
Zumal müsstest Du an deinem Spiegel etwas haben.
Ausserdem saß doch bei dir n Kumpel mit drin der gesehen und gehört hat das Du da nix gamcht hast.
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
Lieber riskieren alles fallen zu lassen, als zweimal zu gehen!
Als Polizist rate ich dir:
Zahl bloß nichts !!!
Warum verständigt jm. einen Anwalt ruft aber vor Ort nicht die Polizei? - Das würde ich übrigens auch als allererstes fragen, wenn jm. nachträglich ankommt und eine Anzeige wg. Fahrerflucht machen wollte.
Viell. solltest du sogar in die Offensive gehen und bei der Polizei vorsprechen.
Wann soll der Unfall gewesen sein?
Bearbeitet von - Doc. Watson am 01.08.2007 16:17:33
DOC. WATSON
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 13.02.2006
Krefeld
Deutschland
139 Beiträge
Das schreiben sehe ich gerade ist heute am 1.8.07 bei mir eingegangen und der unfall am 6.7.07 gewesen sein.. Ist ne ziemliche zeitspanne dahinter.
Ab in den Müll damit!
Selbst wnen ist nix mehr nachvollziehbar. Was ist nurn mit deinem Spiegelk? Was zerkrattzt oder ähnliches?
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
Mitglied seit: 28.06.2006
rheine/aachen
Deutschland
361 Beiträge
Zitat:
Als Polizist rate ich dir:
Zahl bloß nichts !!!
Warum verständigt jm. einen Anwalt ruft aber vor Ort nicht die Polizei? - Das würde ich übrigens auch als allererstes fragen, wenn jm. nachträglich ankommt und eine Anzeige wg. Fahrerflucht machen wollte.
Viell. solltest du sogar in die Offensive gehen und bei der Polizei vorsprechen.
Wann soll der Unfall gewesen sein?
Bearbeitet von - Doc. Watson am 01.08.2007 16:17:33
(Zitat von: Doc. Watson)
als polizist ? oha der feind hört mit t_t :P
nein scherz beiseite- zahl das nicht, abzocke.
mfg
Zitat:
oha der feind hört mit
... und steht des Öfteren (so gut es geht)mit Rat und Tat zur Seite...
... übrigens nicht der Einzige
... und ist trotzdem nicht immer ein Engel
DOC. WATSON
also erstmal auf keinen Fall zahlen.
Zudem sind die (anwalt + die Geschädigte) in der Beweispflicht. D.h. die müssen dir nachweisen, das DU an dem TAG zur der ZEIT den SPIEGL abgefahren hast... Das werden die (wenn überhaupt) nur mit Gutachter schaffen..
An deiner Stelle würde ich zur Sicherheit noch n Schreiben an den Anwalt als Stellungnahme schreiben..!
PS: An deinem Spiegel müssten nicht unbedingt spuren sein, wenn es passiert wäre. Hätte nen Kollege mal- der andere war ab seiner nicht einen einzigen kratzer. Kommt glaub ich drauf an wie sehr die Spiegel nachgeben, einklappen oder so!
mfg
Lass ihn. einfach ignorieren das Schreiben.
Wenn der Knaller aber ne Anzeige macht wegen 142 StGB und du wirklich keinen Unfall hattest dann gehst halt auch hin und machst Gegenanzeige. Falsche Verdächtigung 164 StGB und wegen Verleumdung 187 StGB. Voila. Hast aber Unfall gebaut und machst trotzdem Gegenanzeige dann machst dich selbst strafbar wegen 142 und 145dII StGB.
Was will er denn machen? Vor's Zivilgericht? LOL. Das tritt niemals ein. Musst mal rechnen. der Wert des Prozesses allein von der Anklage für die Mandantin und den eigentlichen Streitwert.
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Angenommen die gute Frau ist zum Auto gekommen und hat den Schaden festgestellt , dann macht aber trotzdem jeder normale Mensch eine Strafanzeige gegen unbekannt !
Wenn sich dann Zeugen finden ist das alles nachvollziehbar !
Aber auf so einen Brief vom Anwalt würde ich nix geben !
Ich würde mit dem Brief zur zuständigen Polizei Dienststelle fahren und dehnen den Fall schildern und das Du den Verdacht einer Stratat seitens des Anwalts vermutest !
Dein Auto von der Polizei begutachten lässt und den Polizisten als Zeuge nimmst!
Dann evtl. Strafanzeige wegen Verdacht des versuchten Betruges stellen !
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 13.02.2006
Krefeld
Deutschland
139 Beiträge
Ich hab mir nun anhand des gegnerischen KFZ zeichen den namen und die Adresse besorgt und werde sie persönlich mal zur stellungsname bitte. Meint ihr ne gute art oder eher lassen?
klar warum nicht- kann ja nix passieren und du siehst was die alt will... Vielleicht gibt die ja gleich nach wenn du ihr auf die Füße trittst ;-))
Und wenn die auf die Idee kommt zu fragen, woher Du Ihre Adresse hast und wie Du da ran gekommen bist ????
Wenn mich einer Ausfindig macht auf den ich kein Bock habe und der sich illegal meine Adresse besorgt übers Kennzeichen, dann würde ich Strafanzeige erstatten und den Datenschutz beauftragen!
Und die gehen der Sache nach, denn alle Kennzeichen Abfragungen werden registriert !
So viel ich weiß ?!
Hallo,
Sofern Du Dir nichts vorzuwerfen hast ginge ich an Deiner Stelle glatt zum Gegenangriff über: Der komische Winkeladvokat begeht nämlich selbst eine Straftat, indem er von einer (angeblichen) Straftat weiß und sie nicht zur Anzeige bringt. Schlimmer noch: Er will sich daran bereichern, nach dem Motto "Zahl oder ich zeig dich an". Erpressung nennt man sowas...
Gruß Tom
Zitat:
Und wenn die auf die Idee kommt zu fragen, woher Du Ihre Adresse hast und wie Du da ran gekommen bist ????
Wenn mich einer Ausfindig macht auf den ich kein Bock habe und der sich illegal meine Adresse besorgt übers Kennzeichen, dann würde ich Strafanzeige erstatten und den Datenschutz beauftragen!
Und die gehen der Sache nach, denn alle Kennzeichen Abfragungen werden registriert !
So viel ich weiß ?!
(Zitat von: brandyfive)
ganz tolle idee....
Entweder sagste gar nichts oder denkst dir was aus.
Freundin wohnt in der nähe kannte Kennzeichen und wohnort oder sonstigen kram... WER will den quatsch nachweisen??
Keiner!
Bearbeitet von - bmw-86 am 01.08.2007 18:25:07
A propos Kennzeichen - ganz blöde Frage: woher kannte der Anwalt Deine Adresse? Bzw. kommt man übers Kennzeichen so einfach an Adressen oder braucht man dafür auch ne schöne Begründung? Selbst als Anwalt?
Mir kommt das zwar merkwürdig vor, aber total ignorieren würd ichs nicht. Wenn Du Rechtsschutz hast (sicher is sicher), würd ich an Deiner Stelle auch mal zu nem Anwalt gehen und ihm bitten, dem Kollegen mal nen Brief zu schreiben...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 13.02.2006
Krefeld
Deutschland
139 Beiträge
Also, ich war gerade ein paar strassen weiter , der ist Polizist. Er sagte mir, das ich so in dem sinne schlechte Karten hätte. Ich solle einfach mal bei dem Anwalt anrufen und mir die genaue sache schildern lassen, ggf nach zeugen fragen (wenn welche vorhanden) Sollte ich auf das schreiben nicht reagieren, der Anwalt dann ne Anzeige nachzieht wegen fahrerflucht und es vor gericht kommt, würde ich ein paar hundert euro´s teuerer davon kommen.
Er fand´s allerdings auch komisch das es direkt vom Anwalt kam, aber die leute gibs auch wie er meinte und es ist auch durch aus möglich das ich keinen schaden am eigenen PKW abbekommen hätte.
Sagte noch, evt ausserhalb sich einigen mit der Frau/Mann wenn es möglich ist, ansonsten würde sich der weg von alleine machen.
wieso hast du bitte schlechte Karten.
DIE ANDEREN müssen DIR das nachweisen..!
Hör mal net auf einige Kommentare hier. Der Anwalt begeht keine Straftat!! Dummes Gerede. Vgl. hierzu §138 StGB und da steht der 142StGB in diesem Fall nicht drin.
Und dass er dir einen Brief geschrieben hat ist auch keine Straftat. Was haben die Leute für Vorstellungen hier???
Da der Vorschlag selbst zur Polizei zu gehen! Wer kommt denn auf die Idee? Das einzige was rauskommt ist, dass du dich selbst anzeigst. Und somit wirst du, auch wenn es ein "nobler Zug sein sollte" zum Verdächtigen.
Die sind in der Beweispflicht wenn sie vor Gericht ziehen. (Zivilrecht) Und dann müssen die einen Gutachter bestellen bzw wird der von amtwegen vom Gericht gestellt. Und wenn da nichts raus kommt trägt der Kläger die Kosten. Oder die müssen irgendwo Zeugen auftreiben.
Du brauchst noch nicht mal eine Stellungnahme schreiben. Son Quatsch!!
Warte einfach was passiert.
Zitat:
Ich würde mit dem Brief zur zuständigen Polizei Dienststelle fahren und dehnen den Fall schildern und das Du den Verdacht einer Stratat seitens des Anwalts vermutest !
Käse! 164 setzt Vorsatz bezüglich der unwahren Tatsachenbehauptungen (wissentlich-zielgerichteter Wille). Der Anwalt muss wissen, dass das, falls er das Ding zur Anzeige bringt, unwahr ist und muss dies auch wollen. Er muss ein Strafverfahren gegen dich einleiten wollen (mittelbar) bzw dies billigend in KIauf nehmen. Und das liegt hier keinesfalls vor!!!
Glaub mir, ich hab Strafrecht 3 Jahre studiert.
Bearbeitet von - MTnippon am 01.08.2007 20:10:56
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Zitat:
Die sind in der Beweispflicht wenn sie vor Gericht ziehen. (Zivilrecht) Und dann müssen die einen Gutachter bestellen bzw wird der von amtwegen vom Gericht gestellt. Und wenn da nichts raus kommt trägt der Kläger die Kosten. Oder die müssen irgendwo Zeugen auftreiben.
(Zitat von: MTnippon)
meine Rede!
Zitat:
Du brauchst noch nicht mal eine Stellungnahme schreiben. Son Quatsch!!
Warte einfach was passiert.
(Zitat von: MTnippon)
[/gray]
Wieso bitte nicht?
Es gibt heutzutage (leider) eine ganze Reihe von "Trittbrett-Anwälten" die anscheind nix besseres zu tun haben als wahrlos Müll durch die Gegend schicken in der Hoffnung Dumme zu finden die Pauschal Zahlen da das "Oh-Anzeige- Fahrerflucht- Anwalt" phänomän auftritt...
Eine Stellungnahme kann sicher nicht schaden um denen zu zeigen das man es sich nicht so ohne weiteres mit sich machen lässt. Mit ein bisschen Glück nehmen die dann von weiteren schritten abstand.
PS: Gibbet nicht sogar nen passus das wenn man Forderungen nicht "anzweifelt" die nach einer gewissen Zeit "rechtens" sind oder was in der Richtung?????
greetz