Post vom Rechtsanwalt wegen Fahrerflucht
Du wirst da natürlich Recht haben, aber, folgender Stand der Dinge ist doch , dass der Vorfall schon fast ein Monat her ist !
Und was bitte schön kann Ihm schon passieren ??
Der Anwalt und deren Mandant ist doch in der Beweispflicht !????
Wenn Er gar nicht reagiert, kann es noch blöder Enden.
Ich seiner Stelle würde ich zum eigenen Anwalt gehen und dann soll der alles weitere übernehmen.
Hier können wir lange um des Kaisers Bart reden, ich habe keine Ahnung von Strafrecht, deshalb habe ich auch eine Rechtschutzversicherung ohne SB !
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Hallo brandyfive,
schau mal hier
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Gruß
Und wann zahlt eine Rechtschutzversicherung?
Richtig wenn man SEINE Ansprüche geltend machen möchte. :)
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
Ich seh das so.
Möglichkeit 1:
Du machst nichts. Der RA macht möglicherweise nachträglich eine Anzeige nach § 142 STGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (was ich jedoch nicht glaube, denn er darf keine Falschaussage machen, sonst macht er sich selbst strafbar)
Macht er die Anziege aber, bekommst du einen Anhörungsbogen. Im schlimmsten Fall geht der Fall letztendlich vor Gericht und wenn ein Gutachter feststellt, dass es den Unfall tatsächlich gegeben hat und du es hättest merken können, stehst du schlechter da als bei Möglichkeit 2
Wenn es keine Zeugen oder andere Beweise gibt lohnt sich ein Verfahren niemals. Also absolut unwahrscheinlich, dass es so kommt.
Möglichkeit 2:
Du erfüllst die Forderungen des RA. (würd ich niemals machen)und er zieht die Masche beim Nächsten durch.
Möglichkeit 3:
Du gehst mit dem Schrieb zur Polizei, sagst, dass du die Vermutung hast, dass man dich abzocklen will, mit dem Schrieb hast du offiziell Kenntnis über einen möglichen Unfall erhalten und zeigst, dass du dich nicht der Verantwortung entziehst. Eine Strafanzeige wg. Unfallflucht wird deshalb noch nicht automatisch gegen dich gefertigt.
EDIT: Kann sich ja jeder selbst überlegen was er machen würde, viell. würd ich soagr da anrufen und dem RA selbst mal auf die Füße treten.
Viel Erfolg
Bearbeitet von - Doc. Watson am 01.08.2007 21:06:25
DOC. WATSON
Das Problem ist hier wahrscheinlich, dass der Anwalt von der Frau beauftragt wurde. Und du weist ja...zureichende tatsächliche Anhaltspunkte 152 II; 163 I. Anzeige wird erstmal gezogen. Das das Teil eingestellt wird ist klar. Geringfügigkeit etc. oder unzureichender Tatverdacht.
Stellungnahme brauchst net. Das was einer hier meint bezieht sich auf Verwaltungsakte. Selbst wenn diese rechtswidrig sind, sind sie durchsetztbar und gültig, sofern sie nicht angefochten werden. Er darf bloß nicht nicht nichtig sein. Dass hier keiner vorliegt steht ausser Frage.
Der Frau dann nachzuweisen dass sie wissentlich falsche Angaben macht ist eine Gradwanderung. Vielleicht stimmt es ja, sie kam grad zu ihrem Auto und hat aus der Ferne gesehen wie ein Auto an ihrem vorbeigefahren ist. Vielleicht noch kurz gehalten oder so, kein Ahnung was da war. Und plötzlich ist der Spiegel kaputt, bzw der Zeitpunkt zu dem sie es registriert.
Im schlimmsten Fall kommt eine Nötigung/Erpressung bei raus, falls der Anwalt macht was er will um zu kassieren. Er droht eine Anzeige an um einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu "erlangen". (falls nicht er sondern du das Ding zur Anzeige bringst und sich alles als eine üble Alice im Wunderland Geschichte herausstellt) Aber das sind bloß spekulationen, man will keinem was unterstellen. Vielleicht wandte sich die verzweifelte Frau wirklich nach rechtsschutzsuche an ihren Anwalt?
Rechtsschutzversicherung. Gutes Stichwort!
Bearbeitet von - MTnippon am 01.08.2007 21:10:41
Bearbeitet von - MTnippon am 01.08.2007 21:12:56
Bearbeitet von - MTnippon am 01.08.2007 21:16:58
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Ich bin rechtschutzversichert, Werd mir auch morgen ne Deckungszusage holen (oder auch nicht bekommen) und dann ab zum anwalt wandern...
Und ein zeuge lässt sich ja quasi schnell "kaufen" finden auf ihrer seite.
Zitat:
Und wann zahlt eine Rechtschutzversicherung?
Richtig wenn man SEINE Ansprüche geltend machen möchte. :)
(Zitat von: Maveric)
Ne, dann eigentlich nicht, sondern, wie es hier der Fall ist, um Forderungen/Ansprüche von Dritten abzuwehren.
Bsp aus eigener Erfahrung:
Anwalt genommen wegen
1. Klärung Schadenbeteiligung
2. Ermittlungverfahren gegen mich wegen fahrlässiger Körperverletzung
3. Zivilverfahren wegen Schadensersatz/Schmerzensgeld
Alle Verfahren gedeckt durch Rechtschutz, einstige Vorraussetzung:
Kein Schuldeingeständnis vor Gericht (macht ja Sinn, wenn die das Verfahren blechen)
nähstes Bsp:
Anwalt genommen wegen:
Lackschäden am PKW durch Sandstrahlarbeiten bei angrenzender Firma
Verfahren nicht durch RS gedeckt, DA ICH SCHADENSERSATZANSPRÜCHE geltend machen wollte und eine RS dafür nicht zuständig ist, sondern, wie gesagt nur dann, wenn JEMAND ANDERES Ansprüche geltend machen will.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
Wäre in 25 Dienstjahren das erste Mal das ich erlebe, das jemand sich ohne Polizei über einen Anwalt direkt an den angeblichen Unfallverursacher wendet, das stinkt doch zum Himmel...und dann nach 4 Wochen. Die Leute kommen wegen jedem Furz zur Schmiere gerannt, weil die meisten total hilflos sind und gar nicht wissen wie sie sich verhalten sollen. Ein wichtiger "Beweis" wäre gewesen, sich mal den angebl. "flüchtigen" Wagen anzusehen, passen die Schadenspuren überhaupt zusammen? Würde mit dem Anwalt mal Takkeles reden und die Sache klarstellen, ansonsten wie es MT oder Doc gesagt haben, entsprechend Anzeige wegen Vortäuschens einer Straftat pp. erstatten
Ersteller dieses Themas
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Mal näheres was die Frau angeht. Hab nun mittlerweilse auch herrausgefunden, das der wagen einer Niederrheinischen Büroreinigungsgesallschaft zugelassen ist.Jeder normale mensch würde ja wie ihr sagt zur Polizei gehen,zumal das ein Firmen Fahrzeug ist. Ist im Übrigen ein Schwarzer Renault Twingo.
Ich werd da heute bzw morgen mal mit meinem Anwalt drüber reden, denn andere möglichkeiten sehe ich so momentan nocht nicht.
Mal ne dumme Frage
An den abgefahrenen Spielgel müßte doch dann eigentlich auch Lackspuren sein oder nicht. Selbst wenn da welche sind, die genau auf das Verursacher Fahrzeug hinweisen. Müßte man doch feststellen können, ob das auch wirklich die gleiche Farbe ist. Da man ja nie zu 100% die gleiche Farbe anmischen kann.
Ich glaub ich schau zuviel CSI an. :-)
Ob Motor- Turbo- Kompressor umbauten, hier sind sie richtig.
http://www.gp-power.de/
Zitat:
PS: Gibbet nicht sogar nen passus das wenn man Forderungen nicht "anzweifelt" die nach einer gewissen Zeit "rechtens" sind oder was in der Richtung?????
greetz
(Zitat von: BMW-86)
Das stimmt- allerdings gibts das bei einem gerichtlich zugestellten Mahnbescheid.
Dieser kann ausgestellt werden, auch wenn es eine unbegründete Forderung ist.
Fechtet man diesen nicht an und lässt die Frist verstreichen, kann der MB-Ersteller einen Vollstreckungsbescheid erwirken- dieser ist dann rechtsgültig (auch dann, wenn es nie eine Forderung gab).
Ist aber ein anderes Thema...
Btt: lass es am einfachsten über Deinen Anwalt klären. Der wird schon wissen, wie Du Dich am besten in so einem Fall wehren kannst. Schließlich ist die Gegenpartei in der Beweispflicht.
Vanos dias! Ingenieurweisheit: Viel hilft auch viel... :-)
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