Welchen Rechtsanwalt?? wegen Arbeitsamt etc.
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hallo community,
ich habe einige fragen zum thema krankenversicherung/arbeitsamt/ärztlicher gutachter usw, weis einer welches recht hier angewendet wird??
muss ich mir nen anwalt für arbeitsrecht suchen??
thx im voraus gia
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Hallo GIA,
schau mal hier
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Gruß
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Brauchst nen Anwalt für Verwaltungsrecht wenn Du Dich mit Behörden auseinander setzen musst.
Tu Dir selber einen gefallen und such Dir einen Fachanwalt.
Bin bei einer Behörde beschäftigt und habe täglich mit Anwälten zu tun und es hat keinen Zweck wenn Du Dir keinen Fachanwalt suchst.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
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Mitglied seit: 23.05.2006
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deswegen frag ich ja...
also verwaltungsrecht heist das?! sehr gut danke!
greetz gia
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Mitglied seit: 23.05.2006
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155 Beiträge
wenn ich mich mit einem ärztlichen gutachter auseinander setzen muss, der laut SEINEM gutachten person X NICHT als erwerbsunfähig einstuft, was dann?
auch verwaltungsrecht??
Hi,
vielleicht schilderst Du Deinen Fall mal etwas ausführlicher.
Mit solchen hingeworfenen Brocken kann niemand etwas anfangen - auch kein Anwalt...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 23.05.2006
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155 Beiträge
person x ist seit 2 jahren krank, davor festeinstellung bei ner großen firma (ungekündigtes arbeitsverhältniss besteht weiterhin). dann 18 monate krankengeldbezug von aok, arbeitslos gemeldet. arbeitslosengeld I vom 08.2007 bis 12.2007 in der zeit immernoch krank, in der zwischenzeit wurde eu antrag gestellt. arbeitsamt sagt jetzt, es gibt keine leistungen mehr weil 6 wochen krank?! ich mein die wussten von anfang an das person x seit jan.07 krank ist...
person x steht jetzt dumm da, hat kein geld, keine versicherung und keine ahnung wer ihm helfen kann, denn die eine behörde sagt dies und die andere das?!! :(
Hi GIA,
shgfa hat es schon geschrieben und deshalb ist es eigentlich nicht mehr nötig, das es wiederholt wird, in einem solchen Fall jedoch kann man es gar nicht oft genug wiederholen: Geh auf jeden Fall zu einem Fachanwalt.
Nichts gegen allgemeine Anwälte, aber wenn es drauf ankommt, und in diesem Fall trifft es zu, bist du mit einem Fachanwalt am Besten beraten.
Ich hab schon zu viel mitbekommen, deshalb weiß ich es.
Welche Qualifikation in diesem Fall am besten zutrifft,
weiss ich nicht zu 100%, und ich schreibe nur wenn ich es wirklich weiß.
Meine Vermutung: Verwaltungsrecht klingt schon mal gut, ebenso Arbeitsrecht.
Wenn der Flo (shgfa) sich da schon auskennt, ist es gut.
Viel Erfolg.
Gruß Bardock
Hi,
da ist aber im Vorfeld einiges schief gelaufen, wie mir scheint.
So ziemlich genau den gleichen Fall habe ich mit meinen Schwager durchgemacht.
Ich frage mich, wie bei Euch das Arbeitsamt ins Spiel kommt.
Das hat da eigentlich gar nix zu suchen.
Er war angestellt, dann kam die Krankheit.
3 Monate lang zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter.
Nach 3 Monaten zahlt die Krankenkasse 65-70% des Lohns weiter.
Und das bis zu 18 Monaten.
Dann wird irgendwann der Antrag auf EU-Rente gestellt.
Zu keiner Zeit ist man dabei arbeitlos - es sein denn, man hat selbst gekündigt.
Es besteht ja - theoretisch - die Möglichkeit, zu genesen und die Arbeit wieder aufzunehmen.
Oder was lief da bei Euch anders?
Wer hat wen wann arbeitlos gemeldet?
Ich würde die Krankenkasse verklagen - die ist zahlungspflichtig.
Das wäre was für einen Anewalt im Sozialrecht.
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
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Mitglied seit: 23.05.2006
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155 Beiträge
ok nochmal (stichpunktartig) etwas ausführlicher:
1. person x war von okt.1992 bis dez.2006 in einer fabrik vollzeit angestellt (akkordarbeit).
2. ab jan.2007 bis heute krank.
3. arbeitgeber zahlte 6 wochen den normalen lohn weiter.
4. danach bekam person x 18 monate lang krankengeld von der aok.
5. zwischendrin wurden gutachten vom medizinischen dienst der aok und von ärzte gemacht, kuren besucht auf verlangen von der aok-->grund:streichung des krankengeldes wenn kein antrag auf reha gemacht wird?!
6.nach ca. 13-14 monaten krankengeldbezug, fragte sich person x was ist danach?? ich kann immernoch nicht arbeiten! eu antrag wurde von keinem vorgeschlagen oder besprochen, kam eigentlich auch nicht zur sache, denn person x wollte nach der krankheit weiter arbeiten!
7.so, als dann die zeit kam sagte aok zur person x sie muss sich unbedingt arbeitslos melden damit sie weiterhin krankenversichert bleibt und leistungen vom arbeitsamt bekommt.
8. dies wiederum wurde der person x kurz vor knapp gesagt und dabei verlor sie 2 monate! (da denkt ihr bestimmt, wo bleibt die eigeninitiative? schön und gut aber person x hatte noch nie zuvor mit dem arbeitsamt zu tun gehabt und hatte keine ahnung wie, was, wo und warum es gemacht werden muss)
9. als person x dann den antrag auf arbeitslosengeld 1 gemacht hatte wurde ihr gesagt sie bekomme von aug.2008 bis aug.2009 monatlich betrag x.
(man beachte, dass das arbeitsverhältnis zum früheren arbeitgeber immernoch besteht, fragt mich nicht warum)
(arbeitsamt wusste dass person x davor die punkte 1-8 erlebt/durchgemacht hatt)
zwischendrin wurde ein erneutes gutachten von nem arzt vom arbeitsamt gemacht. dieser meint in seinem gutachten, dass person x VOLLZEIT arbeiten kann!
ne is klar, also sitzt person x aus jucks und laune 2 jahre lang mit ihrer krankheit zuhause, wa??
10. so, person x ist ja immernoch krank, krankmeldung dem arbeitsamt zugeschickt etc.
11. 31.dez.2008 bekommt person x ein schreiben mit datum vom 29.12.2008 vom arbeitsamt: die entscheidung über die bewilligung von arbeitslosengeld gem § 117 sgb III wird ab 30.12.2008 aufgehoben. grund: ende der leistungsfohrtzahlung im krankheitsfall.
12. heute ist der 5.jan.2009 und person x ist NICHT krankenversichert bekommt von niergenswo hilfe/leistungen, wird ihre miete und anderen verpflichtungen nicht nachkommen können und wird AUF DER STRASSE LANDEN???? HALLO!!!
person x weis nicht mehr weiter!! deswegen die frage zum rechtsanwalt liebe community.
greetz gia
Bearbeitet von - GIA am 05.01.2009 16:07:59
Dann sage Person x, dass diese SOFORT bei seinem zuständigen Sozialamt anruft und dort sofort einen Gesprächstermin vereinbart.
Wenn es gute Sachbearbeiter sind wird Person x, vorerst ein Darlehen genehmigt.
Dann ist die zuständige Rentenversicherung zu benachrichtigen, ob von dort Leistungen bewilligt werden können.
Ist schon richtig, wenn er krank ist und nicht arbeiten kann, ist das Jobcenter nicht mehr für Ihn zuständig, dann muss das Sozialamt weiterhelfen.
Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit meiner Angaben.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Mitglied seit: 28.02.2005
Kloster Lehnin
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350 Beiträge
Ne Sozialamt nicht, die sind für Erwerbsunfähige da, in diesem Fall teoretisch Erwerbsfähig. Daher zur ArGe Arbeitslosengeld II beantragen. und das schnell, da erst mit Antragstellung eine Weiterversicherung besteht, sofern Anspruch vorhanden.
"Quer sieht mehr"
in deinem fall wird es so sein, dass dich die AOK nach dem krankengeldbezug ausgesteuert hat, da der höchstzeitraum des bezuges erreicht ist. dies bedeutet, du hast den alg antrag gestellt...ist vollkommen richtig, da das arbeitsamt in solcehn fällen das alg normal berechnet und z.b für 12 monate bewilligt. nun hat der gute mann vom ärztlichen dienst jedoch gesagt, dass du mit sicherheit einige tätigkeiten grundsätzlich ableisten kannst....vlt. nicht im alten job, aber es gäbe tätigkeiten, die du vollzeit machen kannst, so dass er deinen status in der richtung ändert, dass du dem arbeitsmarkt grundsätzlich zur verfügung stehst. das bedeutet, nach 6 wochen krankheit im alg bezug, stellt das arbeitsamt die zahlung ein. du musst also gegen das ärztliche gutachten vorgehen und dich in der zwischenzeit umgehend mit der ARGE in deiner umgebung in verbindung setzen und alg II beantragen, denn im moment biste nicht versichert. die entscheidung bzw anfechtung des gutachtens wird nämlich in der regel lange zeit in anspruch nehmen.