eBay - Rechtsanwalt droht wegen schlechter Bew.
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Hey Leutz,
habe gestern einen 2 seitigen Brief eines Anwaltes bekommen, dessen Mandant ein Verkäufer ist von dem ich vor kurzen etwas gekauft habe.
Eigentlich unglaublich, wenn man bedenkt, dass der Artikel 2,5 EUR Sofortkauf lag.
Darin werde ich aufgefordert die Bewertung zu streichen oder ich werde auf schadensersatz wegen geschäftsschädigung verklagt.
Meine Bewertung sei unwahr und nicht abgesprochen. :)
Normal werfe ich so ne scheiße gleich wieder weg, aber wir sind ja in D langsam an einem Punkt angekommen wo schwachsinn sich durchsetzt.
Witzig ist, ich habe eine sachliche Bewertung in Bezug auf den Artikel abgegeben, denn dieser war sowas von billig. War so ne plastikschutzhülle fürs händy, welche nach 2 tagen zerbröselt ist. :)
Das allerwitzigste, ich habe ihm im gleichen Zuge auch eine gute Bewertung gegeben, für ein ladegerät welches gut ist.
Kommen die mittlerweile mit son nem Blödsinn durch ?
Sollte ich das ernst nehmen? wenigstens nen Brief/Email an den Anwalt schreiben?
Ich habe keinen Bock auch nur einen cent für diese Sinnlose aktion dem Anwalt in den Rachen zu schmeißen und erpressen lasse ich mich auch nicht gerne.
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
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Hallo Maveric,
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Gruß
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also ich muss ja schon sagen..... du hast ja öfters nur stress in ebay-käufen!!
machst du was falsch oder etc.??
ich hab noch nie probleme gehabt bis jetzt.
In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.
wenn überhaupt anrufen und ihn auslachen!
deine bewertung entspricht deiner meinung zum sachverhalt, ende. man wo sind wir nur hingekommen!
Mitglied seit: 29.03.2008
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459 Beiträge
Geh mit dem Schreiben zu einem Anwalt und lass dich beraten. Erstberatung ist meistens kostenlos!
Hinnehmen würde ich das so nicht.
MfG
deine bewertung ist dein eigener bezug zum artikel.
wenn er schlecht war, kannst ihn schlecht bewerten.
fertig
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
ruf den anwalt an und sag ihm, das er sich bei ebay mal die rahmenbedignungen zum bewerten druchlesen soll, und das er dich mal x weise kann ;)
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Ich wäre da vorsichtig.
Es gibt viele, leider nicht ausgelastete Anwälte, die sich auf das Internet und e-bay spezialisiert haben.
Das geht schon mit dem Thema Foto und Urheberrecht los und endet vielleicht bei der Bewertung.
Auch wenn Du im Recht bist,- hast Du eine Rechtsschutzvers.???
Manchmal hilft der "Briefkopf" weiter...
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
Deutschland
1945 Beiträge
Zitat:
deine bewertung ist dein eigener bezug zum artikel.
wenn er schlecht war, kannst ihn schlecht bewerten.
fertig
(Zitat von: B4C4RDI)
Eben genau da liegt der Irrtum. Du bewertest Die Transaktion und NICHT den Artikel oder anders gesagt das Verhalten des Verkäufers und nicht die Arbeit des Herstellers. Eine negative Bewertung ist gerechtfertigt bei nicht gelieferter Ware, defektem Artikel (sofern nicht ausdrücklich angegeben), groben Fehlern in der Artikelbeschreibung, eben Dingen bei denen ein Verschulden des Verkäufers vorliegt.
Aber auch dann halte ich es für sinnvoll den Verkäufer zunächst direkt damit zu konfrontieren oder einen Streitfall zu eröffnen.
Allerdings ist es vollkommen überzogen auf eine negative Bewertung mit einem anwaltlichen Schreiben zu reagieren. Handelt es sich um einen privaten Verkäufer oder einen Gewerblichen/Händler?
Bearbeitet von - marueg am 20.02.2009 19:09:22
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Biete ihm doch an die Bewertung zurückzunehmen, wenn er dir die Kosten erstattet.
Wer die Macht über die Geschichte hat, hat auch Macht über Gegenwart und Zukunft.
laut ebay
Zitat:
Rechtsschutz gegen unzutreffende Bewertungen
Sollte eine Einigung mit Ihrem Handelspartner nicht möglich sein, haben Sie beim Vorliegen einer unzutreffenden Bewertung unter Umständen einen zivilrechtlichen Anspruch auf Beseitigung bzw. Unterlassung gegen Ihren Handelspartner.
Für die Erfolgsaussichten eines solchen Anspruchs ist entscheidend, ob es sich bei der Bewertung um eine Tatsachenbehauptung oder eine reine Meinungsäußerung handelt.
Handelt es sich bei der Bewertung um eine subjektive Meinungsäußerung, ist diese wegen des Rechts auf freie Meinungsäußerung rechtlich nur begrenzt angreifbar. Ein Anspruch auf Beseitigung besteht in der Regel nur dann, wenn es sich bei der Meinungsäußerung um eine Beleidigung handelt.
Im Gegensatz zu einer subjektiven Meinungsäußerung ist eine Tatsachenbehauptung objektiv überprüfbar. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat im Falle einer unwahren Tatsachenbehauptung einen Anspruch auf Beseitigung bejaht (Urteil vom 03.04.2006 – Az.: 13 U 71/05). Das Gericht wertete dabei auch das Verschweigen wesentlicher Umstände der Vertragsabwicklung im Bewertungskommentar als unwahre Tatsachenbehauptung.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie vor Gericht die Unwahrheit der Bewertung darlegen und beweisen müssen.
In strafrechtlicher Hinsicht haben Sie im Falle eines beleidigenden oder bewusst falsch abgegebenen Bewertungskommentars die Möglichkeit, Ihren Handelspartner wegen Beleidigung (§ 185 StGB) bzw. übler Nachrede (§ 186 StGB) anzuzeigen.
Wenn Sie konkrete Fragen zu den rechtlichen Möglichkeiten gegen eine über Sie abgegebene Bewertung haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.
Zitat:
Welche Regeln müssen Sie bei der Abgabe einer Bewertung beachten?
Nach § 6 Abs. 2 der eBay-AGB sind Sie verpflichtet, in den von Ihnen abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Die von Ihnen abgegebenen Bewertungen müssen sachlich sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten. Insbesondere dürfen Bewertungskommentare keine vulgären, obszönen, diskriminierenden, rassistischen, nicht jugendfreien oder im strafrechtlichen Sinne beleidigenden Bemerkungen enthalten.
Hinweis: Eine einmal abgegebene Bewertung kann von Ihnen weder gelöscht noch bearbeitet werden.
ach du scheisse, wie krass manche leute schon drauf sind?
wenn der typ billigen schrott verkauft, soll er sich nicht wundern wenn er ma ne schlechte bewertung bekommt!
Zitat:
Biete ihm doch an die Bewertung zurückzunehmen, wenn er dir die Kosten erstattet.
(Zitat von: Tonio328)
Welche Kosten?
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Erstmal danke Leute
Die von Angry zitierten Stellen sind recht interessant. Wenn ich dies mit meinem Laienhaften Rechtsverständnis deute, dann kann der mir gar nix.
Das ist im übrigen meine schlechte Bewertung.
Leider sehr billige Verarbeitung. Nach 2 Tagen meherer Risse. Jeztzt unbrauchbar
Selbst wenn dieses als eine Tatsachenbehauptung von der Anwaltskanzlei dargestellt würde, dann müsse er mir mal das Gegenteil beweisen, denn das Zeug ist und war völliger schund! Habe das ja noch. Eine Hülle die zerbröselt, alleine weil sie an seinem bestimmungsgemäßen Schutzpatron befestigt ist, ist Müll.
Nur mal so am Rande... welcher Otto-Normalverbraucher studiert vor Bewertungsabgabe Jura um sich komplett ab zu sichern und auch bloß keine falsche Silbe zu schreiben.
Bearbeitet von - Maveric am 20.02.2009 20:14:42
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Ich würde auch gar nicht reagieren , würde mich wundern , wenn die Gegenpartei in die nächste Instanz gehen wird ( wegen 2, 50 Euro ) !
Ignorieren , diesen Streitwert nimmt kein Gericht an !
Mitglied seit: 05.04.2005
Plauen/Neuensalz
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Glaube nicht das dies der Streitwert sein wird, da es um den Ruf des Klägers geht und dieser den Streitwert fest setzt.
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richtig, Es geht nicht um den Artikel an sich.
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Zitat:
Glaube nicht das dies der Streitwert sein wird, da es um den Ruf des Klägers geht und dieser den Streitwert fest setzt.
(Zitat von: mikV8)
Dann müsste Er beweisen , dass durch diese eine schlechte Bewertung Umsatzeinbussen hat !
Die jetzt noch zu vergleichen ist auch schwer , weil in Folge der Wirtschaftskrise überall der Umsatz zurück geht !
Der Richter lacht sich über so einen Scheiß tot und bestraft womöglich noch den Kläger, wegen unnötiger Belästigung der Justiz !
Er soll doch dem Rechtsanwalt schreiben , wenn der Verkäufer die Artikelkosten inklusive der Versandkosten zurück überweist , Er den Artikel unfrei zurück sendet und dann die Bewertung zurück nimmt !
Wenn der Anwalt diesen Vergleich nicht annimmt , kann Er gar nicht mehr vor Gericht gehen , da die Gegenseite zur Einigung bereit war !
Bearbeitet von - brandyfive am 21.02.2009 09:51:20
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Diese Idee ist gar nicht mal so schlecht.
Denn so würde womöglich noch etwas positives aus dem Ganzen.
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so ein käse...
das grenzt ja schon fast an nötigung bzw. erpressung....
"entweder du gibst mir ne gute bewertung oder ich verklage dich auf dein letztes hemd..."
würde das entweder wegschmeissen oder mal bei der polizei anfragen ob das einen tatbestand erfüllt und ihn anzeigen.. ;)
immer diese ebay-spinner die bewertungen gleich persönlich nehmen und wegen nix abdrehen..
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
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Bei solch privatheinis die nix anderes in ihrer Freizeit anstellen würde ich das ja noch "verstehen" aber das ist ein Händler, der schon recht viel verkauft hat.
Und der mahnt jeden an wie es scheint, denn ne woche vor meinem Schreiben hat mich nen eBay Mitglied gefragt ob ich ne Drohung bekommen habe. Hatte ich zu der zeit aber noch nicht und jetzt weiß ich den namen nicht mehr.
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