Hallo,
130 Stunden die Woche ?? Über 24 Stunden am Tag (bei 5 Tage Woche) ??
OK. Kleiner Fehler 130 Stunden im Monat.
Egal.
1. Klar bist Du versichert, oder sollst Du schwarz arbeiten ??
2. Für Angestellte und Arbeiter gelten seit einigen Jahren die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen. Danach kann das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Tarif- oder einzelvertraglich können auch längere Kündigungszeiten vereinbart werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer keine längere Frist vereinbart werden darf als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Die Kündigungsfristen gelten sowohl für Vollzeit-, Teilzeit- als auch für geringfügig Beschäftigte.
Tarifvertraglich können auch kürzere Fristen vereinbart werden, die auch ggf. bei nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einzelvertraglicher Abmachung Anwendung finden.
Bei Betrieben unter 20 Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) ist auch die Vereinbarung einerkürzere Kündigungsfrist möglich, sie darf aber nicht kürzer als 4 Wochen sein. Für die Beurteilung der Arbeitnehmeranzahl müssen alle Arbeitnehmer berücksichtigt werden, deren regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 10 Stunden oder monatliche Arbeitszeit 45 Stunden übersteigt.
Und wie immer Google oder Wiki:
http://de.wikipedia.org/wiki/TeilzeitUnd außerdem wenn ein Arbeitgeber "zuhört": Stellt die Leute endlich wieder fest ein. Irgend ein armer Arbeiter muss doch noch die Rente zahlen, oder sollen 40 Millionen Rentern in 10 Jahren mit Ihren Gehilfen auf den Straßen "fahren".
Was geht eigentlich in Deutschland ab ??
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 16.02.2007 00:16:22