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verstehe dieses Bürokratendeutsch im netz nicht so ganz.
Mein dad hat heute zusage für neuen job bekommen. er sagte er kann beim neuen AG 1. März anfangen. reicht die Kündigungsfrist wenn er heute beim jetzigen AG kündigt?
bis wann muss er kündigen? kann er fristlos kündigen?
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Hallo thugart,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Kündigungsfrist für AN"!
Gruß
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E36 on Styling 5 - What else?
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Sonthofen
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also muss er die kündigung bis zum 15. abgeben und dann noch 4 wochen bis zum 15. März dort arbeiten? verstehe ich das richtig?
AN in der Probezeit haben zwei Wochen Kündigungsfrist (nur bei Azubis fristlose Kündigung in der Probezeit möglich), außerhalb der Probezeit 4 Wochen (=28 Tage!) zum 15. oder zum Monatsende.
LG
Edit: wenn dein Vater zum Ende diesen Monats (28.2.) kündigen wollte, hätte er die Kündigung bis 01.02. einreichen müssen.
Falls er das nicht gemacht hat, dann muss er bis spätestens 15.2. kündigen und kann dann am 15.03. aufhören.
Bearbeitet von: aNka am 03.02.2011 um 13:24:08
Eig ja. Bloss er müsste schaun was für eine regelung er mit seinem ag ausgemacht hat, ob 4 wochen, ein monat oder sogar mehr
EDIT: siehe anka... aber er hätte im januar schon kündigen müssen nicht 01.02.
Bearbeitet von: BMW_E36er am 03.02.2011 um 13:32:47
E36 on Styling 5 - What else?
Bin mir nicht ganz sicher, aber war der Meinung, dass der 01.02. grad noch ausreicht um Ende Februar gehen zu können, da 28 Tage Frist.
Aber ist in dem Fall nun eh hinfällig, weil er so oder so erst heute kündigt und aus dem Grund auch erst zum 15.3. rauskommt.
LG
Richtig ^^ aber es müssen halt volle 28 tage sein, vllt macht man ja beim februar ja ausnahmen :)
gruß
E36 on Styling 5 - What else?
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Sonthofen
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ja da habt ihr recht. er hat eben erst heute bescheid bekommen vom neuen AG, dass er anfangen kann. mein dad sagte ihm er könne am 1. märz anfangen. was ist wenn sein jetziger AG sagt das geht so aber nicht mit der frist...?- dann muss er bis zum 15. märz arbeiten oder nicht?
naja er muss ja jetzt eh bis zum 15.02. die kündigung einreichen und kann dann am 15.03. gehen.
E36 on Styling 5 - What else?
Zitat:
ja da habt ihr recht. er hat eben erst heute bescheid bekommen vom neuen AG, dass er anfangen kann. mein dad sagte ihm er könne am 1. märz anfangen. was ist wenn sein jetziger AG sagt das geht so aber nicht mit der frist...?- dann muss er bis zum 15. märz arbeiten oder nicht?
(Zitat von: thugart)
Ja, er muss dann bis 15. März bei seinem jetzigen AG arbeiten.
Oder -wie schon jemand anders geschrieben hat- evtl. Urlaub nehmen.
Es ginge auch die Freistellung vom AG - die dann aber ohne Bezahlung. Macht aber auch nicht jeder, da er ja bis zum 15.3. Anspruch auf die Arbeitskraft deines Vaters hat.
An seiner Stelle würde ich den neuen AG so schnell wie möglich anrufen und Bescheid geben, dass er ab Mitte März zur Verfügung steht.
LG
Ich würd mal in den Arbeitsvertrag gucken, was Vereinabrt wurde, bevor hier 100 Leute was anderes sagen, denn was IM Vertrag steht, zählt
hi, mal noch ne andere Frage zur Kündigungsfrist, bei mir stehn 6 Wochen im Arbeitsvertrag.Weiß da Jemand wie das dann ist ob das selbe zähtl wie bei 4 Wochenkündigungsfrist,sprich auch zum 1. oder 15. kündigen?
Denn ich soll am 1.4 anfangen,warte aber noch mit meiner Kündigung denn mein neuer Arbeitgeber hat den Arbeitsvertrag noch nicht fertig.
vielen Dank im Voraus
VERITAS AEQUITAS
Zitat:
Ich würd mal in den Arbeitsvertrag gucken, was Vereinabrt wurde, bevor hier 100 Leute was anderes sagen, denn was IM Vertrag steht, zählt
(Zitat von: LatteBMW)
Das wurde am Anfang schon gesagt, dass er in den Arbeitsvertrag schauen soll...
versteht sich ja wohl auch (hoffentlich) von selbst.
Oder Möglichkeit Nr. 3: Mit dem Arbeitgeber nen Aufhebungsvertrag schließen. Geht allerdings nur dann, wenn sich der alte Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind.
Sprich: als "kündigungswilliger" Arbeitnehmer müsste man dann zum zukünftigen ehemaligen Arbeitgeber gehen, die Karten auf den Tisch legen (wie viele vom Deck: na ja... *gg*) - und darauf hoffen, dass die Gegenseite das Spielchen mitspielt.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 25.08.2006
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353 Beiträge
Das mit dem Aufhebungsvertrag kenn ich auch. Zwar nicht bei mir persoenlich, aber bei Ex-Kollegen. Wenn bei uns die Auftragslage flau aussah, dann wurde ein Mann zu einem anderen Cheffe uebertragen, also quasi "in beiderseitigem Einverstaendnis" das Arbeitsverhaeltnis aufgeloest und der andere hat den Mitarbeiter dann uebernommen.
Geht aber, wie mb100, schon sagte, nur, wenn alle Seiten mitspielen, und das fair.
Cyanide and Happiness.
Zitat:
Ich würd mal in den Arbeitsvertrag gucken, was Vereinabrt wurde, bevor hier 100 Leute was anderes sagen, denn was IM Vertrag steht, zählt
(Zitat von: LatteBMW)
je nach Betriebszugehörigkeit (zb ab 5 Jahren) gilt doch dann 2 Monate Frist.
Gilt das dann für AN
und
AG ?
Weil jemand mal hier schriebe der AN hat immer nur 4 Wochen Frist. ?!
Zu "theblade" das gilt nur für den AG...
Zu "Avusblau" ja musst halt 6 wochen vorher statt 4 ;)
E36 on Styling 5 - What else?
Zitat:
[
je nach Betriebszugehörigkeit (zb ab 5 Jahren) gilt doch dann 2 Monate Frist.
Gilt das dann für AN und AG ?
Weil jemand mal hier schriebe der AN hat immer nur 4 Wochen Frist. ?!
(Zitat von: theblade)
das kommt auf den Vertrag an.
bei mir im Vertrag ist nen Punkt, das es für AN und AG gültig ist.
Gruss
grundsätzlich AN 4 wochen oder 1 monat, AG die fristen je nach beschäftigungsdauer.
ABER: wie "opern geist" sagte kommt auf den vertrag an, falls was anderes beschlossen wurde. der vertrag geht vor!
E36 on Styling 5 - What else?
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815 Beiträge
@thugart
Also dein Vater sollte sich eventuell noch mal Gedanken über den neuen AG machen?
Jeder noch so dumme AG sollte die läppischen Grundlagen von Arbeitsverhältnissen kennen und dazu gehören nunmal auch Kündigungsfristen.
Wenn der neue AG nun am 03.02. einem zukünftigen AN verkündet, dass er am 01.03. anfangen kann und sich in Kenntnis darüber war, dass dieser in einem Arbeitsverhältnis steckt, dann läuft da von Anfang an was gewaltig schief.
In bedachter AG wüßte bereits zu diesem Zeitpunkt, dass er sich hätte eher auströdeln müssen bzw. würde er auch einfach mal die Frage nach einer eventuell vom gesetzlichen Rahmen abweichenden Kündigungsfrist stellen. Die jetzige Situation zu schaffen, zeugt nicht gerade von viel Professionalität.
Gerade in Bezug auf eine solche Handlungsweise, wäre es besser, erst einen Hieb- und Stichfesten neuen Arbeitsvertrag in der Hand zu haben, bevor man den alten Vertrag kündigt.
Nicht das am Ende alles wie eine Seifenblase platzt und dein Vater ohne Job da steht...
Gruß Mirko