Gewindefahrwerk nach Tüv runtergedreht
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Also ich habe ein Gewindefahrwerk eingebaut.
Mein alter TÜV hat es mit 325 / 335mm Bördelkante Radmitte eingetragen.
Habs nach dem bördeln bis auf 300 / 310 runtergeleiert.
Nun kam was kommen musste die Bullen haben mich gestellt.
Es schleift nix.
Gibt es ne Möglichkeit die Eintragung vom TÜV ändern zu lassen? 2 Prüfer haben mich wieder weggeschickt.
Hat jemand Tipps?
Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 01.03.2007 09:05:24
Wer später bremst fährt länger schnell...
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Hallo Lumpinator,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Gewindefahrwerk nach Tüv runtergedreht"!
Gruß
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da mußt du das fahrwerk nochmal abnehmen lassen .
also alles von vorne
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Das ist mir schon klar.
Aber der TÜV meinte "Änderungsabnahme" is nicht. Der Kollege wird schon seinen Grund gehabt haben, warum er "ihn" so HOCH eingetragen hat.
Wer später bremst fährt länger schnell...
hm ja aber die vorgaben zur abnahme stehen doch auf dem teilegutachten
da steht nen min und max von mitte rad bis börtelkante. restgewinde laänge und so weiter.
bei voller einfederung brauchst du 4 oder 5 mm luft zum radkasten ect.
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also entweder du gehst zu einem anderen tüv weil wenn die freigängigkeit da ist an reifen radhaus und strasse auto dann muß er dir die tiefe neu eintragen... gibt es kein wenn und aber ... oder du suchst dir einen hinterhof tüv gibt es ja genug ... :)
gruß m330d