Hi,
habe an meinem E36 nun ein paar kleiner Änderungen vorgenommen und hätte dazu ein paar Fragen.
Also habe ein Gewindefahrwerk verbaut und die Scheinwerferunterkante genau auf 50cm eingestellt hoffe dies ist richtig, also da wo der Scheinwerfer anfängt bist zum Boden.
Möchte nun die Änderung auch ordnungsgemäß eintragen lassen, weis nur nicht ob ich zuerst die Spur einstellen lassen muss oder zuerst lieber die TüV eintragung mache, da ich nicht weis ob ich diese bestehe.
Habe nämlich 225er Reifen drauf und da der Dämpferarm ein Gewinde hat ist er dicker als der Standartdämpferarm vorne. Das Rad ist frei beweglich und schleift auch nicht an ihm jedoch ist zwischen Reifen und Dämpferarm lediglich 3mm Freiraum.
Krieg ich ihn so eingetragen???
Betreff bearbeitet: Bitte schreib nächstes mal eine aussagekräftigere Überschrift bei deinen Thread´s.Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 30.04.2007 08:57:15