(Daniel D.) Auf einer Klassenfahrt hat sich ein Lehrer dermaßen über die Texte von Rappern des Plattenlabels Aggro Berlin aufgeregt, dass er die CD beschlagnahmte. Später erhielt ein Schüler neben einer Strafarbeit sogar noch einen schriftlichen Verweis. Der war nach Ansicht des Berliner Verwaltungsgerichts jedoch rechtswidrig. Das lag aber nicht an Musik selbst, sondern lediglich an Formalitäten.
Wahrscheinlich hat sich die Clique rund um den Schüler der Berliner Flatow-Oberschule, der später getadelt wurde, den Sampler "Aggro Ansage Nr. 2" oder "Aggro Ansage Nr. 3" etwas zu laut angehört, als der Lehrer ins Zimmer der Jugendlichen kam, das Gehörte für rassistisch und sexistisch befand und die CD einzog. Bei der anschließenden Zimmerdurchsuchung hat der Erziehungsberechtigte noch einen Silberling der verbotenen Nazi-Band Landser gefunden. Diese CDs befinden sich inzwischen auf der Liste jugendgefährdender Medien.
Denn Fund nahm die Klassenkonferenz zum Anlass, dem Schüler einen schriftlichen Verweis und einen Vortrag über die ideologische Seite von Rap-Texten aufzudrücken.
Die Eltern des 14-Jährigen zogen vor Gericht. Wenngleich sie mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, die das beklagte Land Berlin vertrat, die Meinung teilen, dass die inzwischen erfolgte Indizierung einiger Musikstücke der "Künstler" Pornographie, Gewaltverherrlichung und Frauenverachtung vermuten lässt, nahmen sie ihren Sohn in Schutz. Der Senat hingegen verteidigte die Ordnungsmaßnahme, die durch Paragraph 55 Absatz 1 Berliner Schulgesetz gedeckt gewesen wäre.
War sie nicht, entschied die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin. In dem vor zehn Tagen gefällten, aber erst jetzt bekannt gewordenen Urteil wird festgestellt, dass eine nicht indizierte CD ordnungsgemäße Unterrichts- und Erziehungsarbeit oder den äußeren Schulbetrieb nicht nachhaltig beeinträchtigen könne. Da ein Gesetzesverstoß nicht vorlag, hätte allenfalls ein Verbot der Schule, diese Art von Musik oder die Musik dieser Gruppe anzuhören oder abzuspielen, eine Ordnungsmaßnahme wie einen Verweis rechtfertigen können. Ein solches Verbot lag aber nicht vor. Somit war die Strafe rechtswidrig.
Zudem konnte die CD zum Zeitpunkt der Klassenfahrt noch frei erworben werden und ein Verbot von Musik von bestimmten Labels habe es damals auch noch nicht gegeben, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Sollte man als Berliner Schüler bereits indizierte CDs wie die Aggro-Sampler, Bushidos "King of Kingsz", aber auch die selbstbetitelte LP der Ärzte, Lieder von rechtsextremen Gruppen wie Landser oder sogar "Frohes Fest" von den Fantastischen Vier abspielen, könnte man von der Schule verwiesen werden.
Es geht ja in einigen Foren mit versch. Quelltexten um, aber der Kontext is der gleiche.
Was haltet ihr von so einem "übertriebenen" Verhalten seitens des Lehrers?
Ich mag zwar keinen HH, aber das find ich schon ziemlich krass, zumal zu dem Zeitpunkt als die cd einkassiert wurde sie noch nicht indiziert war.
Generell halte ich nicht viel von der Indiziererei und Beschlagnahmerei, alles was halt nich ganz jugendfrei is, halt ab18 und dies auch richtig durchsetzen, fertig.
ausserdem kommt ja heutzutage im dslzeitalter jeder an alles.