Meine Freundin hatte letztes Dezember Jahr beovr wir zusammen ghekommen sind ihrem Ex ihren Wagen geliehen! Der Vollidiot parkte im absokluten Halteverbot. Sie bekam Anfang .J. Post vom Amt. Sie gab ihm das, dass er es überweisen sollte. Er tat es nicht. Sie bekam ne Mahnung, sie gab es ihm wieder und er üerle4dighre es wieder nicht! Ich weiss, hätte gleich ausfüllen sollen von wegen anderer Fahrer, aber jetzt ist es zu spät dafür.
Wie gesagt bezahlte er auch wieder den betrag mit der Mahnung nicht. Sie bekam a 22.06.2005 ein schreiben vom Amt von wegen:
die Verfolgung der Verkehrwidrigkeit mit der Verwarnungsnummer ________ wurde gemäß § 47 des Ordnungswidrigkeitenrecht und §2 Abs 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht eingestellt.
Nach § 25a STVG werden Ihnen als Halter / Beauftragtem des Halters die Kosten des Verfahrens auferlegt, weil die Feststelung des Kraftfahrzeuges, der den Verstoß begangen hat, einne unangemessenen Aufwand erfordert hätte.
Was heisst das???????????
Wir schrieben nen Brief hin von wegen dass das Geld bereits vom Ex eingezahlt worden sei. Darauf hin bekamen wir ne Antwort dass kein Geld eintraf und sofern es nicht bis zum 25.08.2005 bezahlt ist, es zu einer gerichtlichen Einigung kommt!
Was heisst das alles? ich denke das Verfahren wurde eingestellt? Und weswegen soll jetzt noch geld bezahlt werden? Das ist alles ne Scheisse! Ich bin auf 180!!!! Immer wieder neuen Ärger wegen dem Ex! Kann echt nicht sein! Bald polier ich dem so die Schna---- dass er weisse und rote Tic Tacs spuckt!
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Ingmar
Und bitte NUR Antworten auf meine Frage und keine Gegenfrage warum willst das machen. Gibt keinen Sinn oder sowas! Ich antworte auch auf alles ohne Fragen über den Sinn zu stellen! *sfg*
Und für jeden hat seine eigene Frage einen Sinn.