Ich kenne deine sonstige Ausstattung nicht und will dir jetzt auch nicht die Hoffnung auf eine einfache Umrüstung nehmen, aber ohne jetzt tiefer in die Materie, also speziell auf die Inhalte des Links eingegangen zu sein eine Anmerkung am Rande (in dem Glauben, dass du unter anderem eben genau das richtig machen willst):
Dort behauptet der TE, dass die von ihm benannten Scheinwerfer auf Grund des Lichtstroms von unter 2.000 Lumen z. B. keine Leuchtweitenregulierung oder Scheinwerferreinigungsanlage benötigen würden.
§ 50 (10) StVZO unterscheidet diesbezüglich aber in keinster Art und Weise.
Im Gegenteil: Die genannten "Einrichtungen" sind gemäß diesem bei Xenon (Gasentladungslampen)
immer Pflicht!