Steht doch alles in deinem Garantievertrag genau drin, was abgedeckt ist, wenn die Steuerkette und die Zündkerzen sowie die Zündspulen dort nicht aufgeführt sind, fallen sie auch nicht unter diese Garantie.
Zündkerzen gelten sowieso als Verschleißteile, die sind nie Gegenstand einer Gebrauchtwagengarantie.
Die Leute von Car-Garantie wissen schon, warum sie bestimmte Sachen nicht aufgeführt haben, die können rechnen und kennen die Statistiken was bei welchem Autotyp besonders häufig ausfallen kann und was nicht.
Wenn du das Auto über einen Händler gekauft hast, besteht jedoch Hoffnung, dass dennoch dieser Händler Schäden übernehmen muss, dazu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, z. B. in den ersten 6 Monaten ab Kaufvertragsdatum (nicht Übernahme des Fahrzeugs!) liegt die Beweislast beim Händler, d. h. in der Praxis: Er muss alle Schäden auf seine Kosten beheben, allerdings kann man nur altersgerechte Instandsetzungen verlangen, übersteigen die Reparaturkosten den Wert des Wagens, so muss er nicht mehr reparieren, jedoch den Kauf rückabwickeln, also das Auto gegen Bezahlung des Kaufpreises zurücknehmen.
sind diese ersten 6 Monate vorüber, aber noch nicht ein Jahr, so muss der Käufer beweisen, dass dieser Schaden schon beim Kauf vorgelegen hat, ein beinahe unmögliches Verlangen, wie soll das gehen? Da muss man auf Kulanz des Händlers hoffen.
Autofan Dieter