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Car Garantie - Baureihenübergreifendes

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Beitrag von: Sami1107
Date: 30.01.2019
Thema: Car Garantie
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 30.01.2019 um 12:22:08 aus dem Forum "1er BMW - E81 / E82 / E87 / E88" in dieses Forum verschoben.

Hallo wir haben einen BMW 187 und eine Car Garantie dazu. Ich wollte mal wissen ob die Steuerkette sowie Zündkerzen und zündspule mit im Garantie Umfang sind oder ob bei eintretendem Fall nichts übernommen wird...

Garantieumfang

Dichtringgehäuse; mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehende Innenteile; Motor-Ölkühler; Motorblock; Nockenwellengehäuse; Öldruckschalter; Ölfiltergehäuse; Ölstandgeber; Ölwanne; Räderkasten; Schwungscheibe/Antriebsscheibe mit Zahn­kranz; Spannrolle für Steuerriemen; Steuer­gehäuse; Steuerriemen; Umlenkrolle für Steuerriemen; Ventilschaft-Dichtung; Zylinderkopf; Zylinderkopfdichtung

Antriebs­scheibe; Drehmo­mentwandler; Getriebe-Ölkühler; Getriebe­gehäuse; Innenteile des Getriebes; Steuergerät des Automatikgetriebes; Steuergerät des automatisierten Schaltgetriebes

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 30.01.2019 um 12:22:08


Antworten:
Autor: Autofan Dieter
Datum: 30.01.2019
Antwort:
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Steht doch alles in deinem Garantievertrag genau drin, was abgedeckt ist, wenn die Steuerkette und die Zündkerzen sowie die Zündspulen dort nicht aufgeführt sind, fallen sie auch nicht unter diese Garantie. 

Zündkerzen gelten sowieso als Verschleißteile, die sind nie Gegenstand einer Gebrauchtwagengarantie.

Die Leute von Car-Garantie wissen schon, warum sie bestimmte Sachen nicht aufgeführt haben, die können rechnen und kennen die Statistiken was bei welchem Autotyp besonders häufig ausfallen kann und was nicht. 

Wenn du das Auto über einen Händler gekauft hast, besteht jedoch Hoffnung, dass dennoch dieser Händler Schäden übernehmen muss, dazu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, z. B. in den ersten 6 Monaten ab Kaufvertragsdatum (nicht Übernahme des Fahrzeugs!) liegt die Beweislast beim Händler, d. h. in der Praxis: Er muss alle Schäden auf seine Kosten beheben, allerdings kann man nur altersgerechte Instandsetzungen verlangen, übersteigen die Reparaturkosten den Wert des Wagens, so muss er nicht mehr reparieren, jedoch den Kauf rückabwickeln, also das Auto gegen Bezahlung des Kaufpreises zurücknehmen. 

sind diese ersten 6 Monate vorüber, aber noch nicht ein Jahr, so muss der Käufer beweisen, dass dieser Schaden schon beim Kauf vorgelegen hat, ein beinahe unmögliches Verlangen, wie soll das gehen? Da muss man auf Kulanz des Händlers hoffen. 

Autofan Dieter
Autor: cxm
Datum: 30.01.2019
Antwort:
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Hi,

im 1. Abschnitt stehen grob gesagt alle Teile drin, die mit dem Ölkreislauf und der Ventilsteuerung zu tun haben.
Mit "Spannrolle für Steuerriemen; Steuer­gehäuse; Steuerriemen; Umlenkrolle für Steuerriemen" ist die Ventilsteuerung gemeint und nicht der oder die Keilrippenriemen.
Am Keilriemen gibt's ja kein Steuergehäuse.
Nun hat der BMW Motor aber keinen Steuerriemen, sondern eine Steuerkette.
Da würde ich mal die Versicherung fragen, die dahinter steckt.

Zündkerzen und -Spulen dürften eindeutig nicht dabei sein...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: Sami1107
Datum: 30.01.2019
Antwort:
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Danke für die netten Antworten. Ich Werde dann mal bei der Versicherung nachfragen. Der Händler hat uns leider gesagt das er keine Garantie gibt ich kenn muxv ehrlich gesagt da leider auch nicht aus. Haben die Versicherung deswegen auch gemacht. Davon abgesehen wurde gesagt das die steuerkette im Umfang der Versicherung mit drinnen ist aber ich seh sie nicht aufgeführt deswegen hatte ich nochmal hier gefragt ob vielleicht jemand was weiß.
Autor: MIKE46
Datum: 31.01.2019
Antwort:
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Dein Händler gibt keine Garantie sondern Du hast Garantieleistungen über die Versicherung abgedeckt.
Trotzdem muss der Händler im gesetzlichen Rahmen 1Jahr Gewährleistung geben.
D.h. wenn Dir in den ersten 6 Monaten die Steuerkette um die Ohren fliegt muss der Händler ran, nach den ersten 6 Monaten wirds schon schwierig, da Du wie schon oben ausgeführt wurde die Beweislast hast.
Ob die Garantieversicherung einspringt hängt davon ab ob die Leistung im Vertrag steht oder nicht.
Vorbeugend wird die Versicherung oder der Händler nichts machen auch wenn das Ding schon Geräusche machen sollte.
Nach "Murphys law" wird Dir das Ding frühersten nach einem Jahr um die Ohren fliegen.
Autor: Fryday
Datum: 31.03.2019
Antwort:
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Geräusche ist dann ja nicht mehr vorbeugend.
Generell MUSS der verkaufende Händler in den ersten 6 Monaten um die Reparatur kümmern unabhängig davon was die Garantie bezahlt. Selbst wenn die Garantie und Anteile der Reparatur bezahlt MUSS er den Rest übernehmen.
Ein paar Regeln gelten trotzdem...
-unsachgemäßer Gebrauch
-das Fahrzeug wurde gewerblich gekauft
-sollte woanders repariert werden als beim verkaufenden Händler muss dieser die Reparatur, im besten Fall schriftlich, der anderen Werkstatt freigeben da er Theoretisch Vorreparaturrecht hat.

Falls er aber mehrere 100km weit weg ist muss er sich selbstständig um den Transport kümmer und kann nicht verlangen das du mehr als ca 150km (meine ich) fahren musst um ihn zu bringen.






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